Vorgesehen ist die weitere Beratung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht, damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für ihren Antrag in der Drucksache 18/4482 beantragt, die zweite Beratung - und damit die Entscheidung über den Antrag - sofort anzuschließen.
Der Landtag kann dies beschließen, sofern nicht gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen Ausschuss stimmen. Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung daher zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das sehe ich nicht.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache. Wer den Antrag der Fraktion der Grünen in der Drucksache 18/4482 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte dagegen stimmen? - Enthaltungen? - Keine. Damit wurde der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Antrag der Fraktion der FDP. Die FDP-Fraktion hat für Ihren Antrag in der Drucksache 18/4489 ebenfalls beantragt, die zweite Beratung - und damit die Entscheidung über den Antrag - sofort anzuschließen.
ordnung. Es geht darum, ob mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Ausschussüberweisung stimmen. Ich frage daher entsprechend unserer Geschäftsordnung, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das sehe ich nicht.
Wer den Antrag in der Drucksache 18/4489 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir werden jetzt einen kurzen Wechsel im Präsidium vornehmen und machen dann mit Tagesordnungspunkt 20 weiter.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Zulassung von Naloxon für den Polizeidienst - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2340 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/4043
Wir steigen in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion der AfD der Kollege Jens Ahrends. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgehend von einer Warnung des Personalrates des Polizei Hamburg vor einer neuen Killerdroge und der Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter nach einer besseren Eigensicherung sowie bereits vorangegangenen Warnungen durch das BKA und Interpol wurde die mögliche Bedrohung unserer Beamten durch eine neuartige Droge bekannt.
Der Name dieser Droge ist Carfentanyl, manchmal liest man auch Fentanyl. Unter Experten wird sie auch als Todesdroge oder als chemischer Kampfstoff bezeichnet. Sie ist die derzeit wohl tödlichste Droge auf dem Weltmarkt.
Verwendet wird Carfentanyl, das eigentlich zur Betäubung von Elefanten entwickelt wurde, hauptsächlich zum Strecken von Drogen, um so den Gewinn beim Verkauf zu erhöhen. Dabei ist Carfentanyl so intensiv, dass es 5 000 Mal stärker ist als Heroin und 10 000 Mal stärker als Morphin. Bereits 2 mg wirken tödlich. Der geringste Kontakt blockiert die Nervenzellen, und das Gehirn kann so den Befehl zum Atmen nicht mehr geben. Man erstickt.
Herr Kollege, einen Augenblick, bitte! - Meine Damen und Herren, wenn Sie vielleicht etwas ruhiger sein könnten. Es ist der vorletzte Punkt vor der Mittagspause. Das halten wir noch durch.
Erst kürzlich wurden in den USA in drei Tagen 30 kg Fentanyl beschlagnahmt. Diese Menge reicht aus, um 14 Millionen Menschen zu töten. Einer der ersten Carfentanyl-Toten war übrigens der US-Sänger Prince. Mittlerweise gab es in den USA Tausende von Toten, z. B. 2017 29 000 Tote, 2018 32 000 Tote, Tendenz leider steigend. In Deutschland redet man derzeit von ca. 22 Toten. Aber es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch hier die Zahlen steigen.
Die Polizei in den USA trägt nun seit dem Auftauchen dieser Droge ein Gegenmittel mit dem Wirkstoff Naloxon bei sich. Dieses sogenannte Antidot wird wie ein Nasenspray angewendet und befreit innerhalb von Sekunden die blockierten Nervenzellen, sodass die Atmung wieder einsetzen kann. Naloxon wird somit zum Lebensretter für amerikanische Polizeibeamte, aber auch für Drogensüchtige mit einer Überdosis. So hat Naloxon in den USA schon viele Hundert Menschenleben gerettet. Man findet deshalb auch Naloxon in jedem amerikanischen Haushalt. Durch die WHO wurde Naloxon bereits 1983 zu einem unverzichtbaren Arzneimittel erklärt, und seit November 2018 ist der Wirkstoff auch in Deutschland zugelassen.
Wie gefährlich Carfentanyl ist, wurde übrigens bereits 2002 in Moskau sehr deutlich, als bei einer Geiselnahme durch tschetschenische Terroristen in einem Theater ein Gas zur Betäubung ebendieser Terroristen eingeleitet wurde. Diesem Gas
wurde von Experten des FSB dosiert Carfentanyl beigemischt. Das traurige Ergebnis: 125 Geiseln starben, und auch einige Terroristen fanden den Tod. Es ist eben so stark, dass man es fast nicht dosieren kann.
Im Innenausschuss haben wir nun vor einiger Zeit den Antrag der AfD beraten, wobei eine von mir beantragte Anhörung der Polizeigewerkschaften zu diesem Thema abgelehnt wurde. Die Begründung war ebenso einfach wie erwartbar: Das kommt bei uns in Niedersachsen nicht vor, sagte Herr Becker von der SPD - nachdem die Landesregierung unterrichtet hatte -, und wenn es vorkommt, dann dauert die Aufnahme über die Haut länger, sodass die Beamten die Möglichkeit haben, Carfentanyl abzuwaschen oder abzubürsten.
An der Stelle war ich sprachlos. Mir fiel keine passende Antwort ein. Ich wünsche mir allerdings, dass Herr Becker recht behält, und dieser Fall wirklich nicht in Niedersachsen eintritt. Aber falls er eintreten würde, müssten Sie sich genauso wie mit Blick auf den Taser, den Sie ebenfalls für unsere Polizeikräfte abgelehnt haben, fragen, ob der betreffende Mensch noch leben könnte, wenn der Beamte mit Naloxon ausgestattet gewesen wäre bzw. wenn er im Fall des getöteten 19-jährigen Asylbewerbers mit einem Taser ausgerüstet gewesen wäre.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, ich hätte im Innenausschuss ausgeführt, dass solche Fälle einer Kontamination von Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamtinnen in Niedersachsen nicht vorkommen könnten. Können Sie mir dieses Zitat nachweisen? Ich erinnere mich nämlich nicht daran.
Sie haben gesagt, das sei in Niedersachsen so nicht vorgekommen. Sie sprachen in diesem Zusammenhang von Alarmismus und haben auch nicht verstanden, warum wir diesen Antrag aufrechterhalten haben. Sie hielten den für völlig überflüssig.
Nein, das dürfen Sie nicht. Wenn das einer darf, dann ich. Aber wenn Herr Becker sich nicht noch einmal meldet, dann will er ja nicht.
Es geht mir nicht um die allgemeinen Ausführungen. Es geht mir konkret um den Vorhalt, ich hätte gesagt, solche Sachverhalte kämen in Niedersachsen nicht vor. Das ist der Punkt.
Den genauen Wortlaut entnehmen wir dann dem Protokoll. Aber zu dem Zeitpunkt wurde gesagt: Das kommt in Niedersachsen so nicht vor, und auch die Landesregierung hat gesagt, dass die Beschaffung von Naloxon nicht notwendig sei, da so ein Fall in Niedersachsen noch nicht vorgekommen sei.