Protocol of the Session on September 10, 2019

Ich finde immer noch, dass die Änderung der NBauO zur Barrierefreiheit ein kluger Weg war, weil das ein Kompromiss war zwischen den Interessen, die auf der einen Seite die Sozialverbände vertreten, und die auf der anderen Seite natürlich ganz klar mit der Wohnungswirtschaft und den Investitionskosten, die notwendig sind und die wir möglichst reduzieren wollen, verbunden waren.

Insofern freue ich mich auf die Diskussion hier, und ich freue mich, dass Herr Marlow und Herr Kammeyer da sind, denn ich glaube, wir brauchen an dieser Stelle eine Partnerschaft, um intensiv darüber zu diskutieren, wie Lösungen aussehen können. Manchmal hat man den Eindruck, dass wir, wenn wir zu sehr mit uns selbst beschäftigt sind, die Lösungen von heute nach morgen transportieren. Ich glaube, dass es intelligentere und bessere Wege gibt. Zumindest freuen wir uns jedes Mal, wenn wir sehen, welche Architektenideen umsetzbar sind und was inzwischen schon daraus entstanden ist. Die Diskussion ist also richtig, und ich freue mich darüber.

Ich will an dieser Stelle noch sagen, dass wir dabei sind, das weiter konstruktiv umzusetzen. Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum - Gesetze haben immer wunderbare Namen - wollen wir genau in dieser Phase, in der wir jetzt sind, dafür sorgen, dass wir für eine fünfjährige Übergangszeit die eine oder andere Regelung ein bisschen vereinfachen.

Dabei merkt man schon, wie schwierig das ist. Wir haben gesagt: Lasst uns doch mal für fünf Jahre gucken, was bei einer Lückenbebauung möglich wäre. „Lückenbebauung“ ist definiert, das ist auch nichts ganz Ungewöhnliches. Das heißt, mit einer Lückenbebauung sind zwei Bauplätze bzw. zwei aneinander grenzende Baugrundstücke gemeint, die in einem Bebauungszusammenhang stehen und eine Lücke darstellen. Mehr darf es nicht sein, sonst ist es keine Lücke mehr.

Wir haben gesagt: Lasst uns das Thema Stellplätze angucken! Natürlich kommt sofort - das ist auch nachvollziehbar - die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, die sagen: Ihr könnt an der Stelle doch nicht auf Einstellplätze verzichten.

Natürlich hat Martin Bäumer recht, wenn er sagt, dass wir überlegen müssen, was kommt. Das frage ich mich natürlich auch. Aber um Himmels willen: Wir reden ja über städtische Bereiche, das wird ja nicht in einem kleinen Ort eine Frage sein; da haben wir das Problem nicht.

Wir sind da in der Diskussion. Gerade wenn ich an Hannover oder andere große Städte denke: Der Bau von Tiefgaragen, nicht von Einstellplätzen, kostet dermaßen viel Geld, dass ich sagen müsste: Ich sorge jetzt dafür, dass Wohnraum gebaut wird, den du bezahlen kannst, und du hast keine Tiefgarage, oder ich sorge dafür, dass dort Wohnraum gebaut wird mit Tiefgarage, den du dir aber nicht leisten kannst.- Mir wird dann gesagt: Ich habe gar kein Auto, was hilft mir das? - Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

Wir müssen aufpassen, dass diese Ausnahme nicht sofort zur Regel wird, und deswegen wollen wir mit diesem Gesetz dafür sorgen, dass man diese Besonderheit für fünf Jahre nutzen kann. Das gilt auch für Barrierefreiheit. Wir sagen ja nicht: Da gibt es dann keine Barrierefreiheit. - Wenn man sich die eine oder andere Baulücke ansieht, wird man feststellen, dass man dort eben nicht klassisch bauen kann. Wir reden über Typgenehmigungen und serielles Bauen, und wir müssen ganz spezifische Anforderungen erfüllen, die das barrierefreie Bauen sehr aufwendig machen. Dafür haben wir unsere Architekten und Ingenieure, die eine Lösung dafür finden, aber vielleicht eine, die nicht ganz im Sinne der bislang geltenden Regelungen ist.

Darum würde ich mir einfach wünschen, dass wir ganz gezielt Ausnahmen zulassen, um in den Lücken, die wir haben, Wohnraum zu schaffen. Ähnliches gilt für das Thema Aufstockung. Wir reden,

wenn man sich ganz Deutschland anguckt, von vielen Hunderttausend Wohnungen, die geschaffen werden könnten. Wenn man das aber an derart hohen Brandschutzauflagen festmacht, wird es unwirtschaftlich, und macht es keiner. Und vorher haben die Menschen auch nicht unsicher in dem Haus gewohnt.

Auch dort wieder: Für eine begrenzte Zeit, rechtlich sauber, aber pragmatisch angewandt! Wie können da Kompromisse aussehen? - Darum muss es uns gehen.

Das Gesetz ist auf dem Weg. Insofern bin ich ganz zuversichtlich, dass wir sehr schnell zu Lösungen kommen. Wir werden uns auseinandersetzen müssen mit all denen, die das kritisch sehen. Da wird die Frage sein: Sagen wir politisch an der Stelle, wir wollen für eine gewisse Zeit den bezahlbaren Wohnraum prioritär betrachten, oder nehmen wir alle Wünsche auf? Dann ist es eben das, was wir heute schon haben.

Ich komme zum zweiten Schritt, den wir machen werden. Deshalb würde ich bitten, dass wir die nächste Novelle der NBauO, sagen wir mal, schlank halten. Ich weiß, das habe ich letztes Mal auch schon gesagt, und ich sehe es jetzt genauso, zumal wir das Thema der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens umsetzen wollen. Das ist ein richtiger Schritt nach vorne. Wir haben tolle Beispiele in Landkreisen, die das digitale Antragsverfahren gewählt haben.

Das heißt nicht: Ich habe einen Antrag, den ich einscanne oder per Mail versende, dann ausdrucke und bearbeite. - Das ist damit nicht gemeint, sondern gemeint ist, dass das digitale Antragsverfahren dazu führt, dass dieser Antrag sozusagen im Mittelpunkt, in der Keimzelle, der Baubehörde landet und dann sternförmig alle Einzelpunkte bearbeitet werden können. Jeder weiß, was er zuliefern muss, sodass am Ende sichergestellt ist, dass das Genehmigungsverfahren möglichst zügig und in anderer Geschwindigkeit, als wenn der Antrag in der Rotation von Stelle zu Stelle ginge, abläuft und deutlich schneller ist.

Deswegen möchte ich darum bitten, dass wir in dem nächsten Schritt, nach dem Erleichterungsgesetz, in eine zügige Änderung, um das digitale Verfahren zu erhalten, einsteigen und es ernsthaft auf den Weg bringen. Wir haben dann zwar eine erneute Änderung, aber das Erleichterungsgesetz ist ja keine NBauO-Veränderung. Es ist wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Uns läuft ja die

Zeit nicht weg, wenn wir es etwas später machen. Aber lassen Sie uns das vernünftig angehen.

Diskutieren können wir übrigens heute schon darüber. Es macht großen Sinn, heute schon abzuwägen, heute in die Diskussion einzusteigen, um dann vielleicht in dieser Form in die Umsetzung zu kommen. Ich glaube, damit kommen wir einen großen Schritt voran, aber es gehört auch ein bisschen Mut dazu, am Ende, gerade bei dem ersten Gesetz, zu sagen: Wir lassen jetzt Dinge zu, wohlwissend, dass rund um uns herum Kritik geübt wird. Aber im Parlament lernt man ja auch, Kritik auszuhalten.

Vielen Dank. Ich freue mich auf die Diskussion und auf die anstehenden Themen, die wir noch bearbeiten werden.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Jörg Hillmer [CDU])

Vielen Dank, Herr Minister.

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zur Ausschussüberweisung.

Federführung soll der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen - habe ich nicht gesehen. Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3037 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/4501 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/4542

(Unruhe)

- Ich warte jetzt einfach. Wir sind in der Gesetzesberatung, und ich möchte darum bitten, dass wirklich alle ihre Plätze einnehmen und dass Ruhe einkehrt. - Ich danke Ihnen.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet wird. Ich höre und sehe hierzu im Moment keinen Widerspruch. Damit kommen wir zur Einzelberatung.

Ich habe jedoch vergessen, dass mir eine Wortmeldung des Berichterstatters zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegt. Ich denke, es wäre ganz schlau, wenn wir den Abgeordneten André Bock ans Rednerpult bitten, um seinen Bericht zum Verlauf der Ausschussberatung abzugeben, bevor wir zur weiteren Beratung kommen. Entschuldigen Sie bitte, Herr Bock. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, kein Problem. Es war ja vorgesehen, da der Ältestenrat befunden hatte, dass zu diesem Gesetz ein mündlicher Bericht erfolgen soll. Dem will ich gerne an dieser Stelle nachkommen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/4501, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen sämtlicher Ausschussmitglieder zustande.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einer Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Sport eingebracht und erläutert. Lassen Sie mich das kurz zusammenfassen:

Der Gesetzentwurf dient insbesondere zur Angleichung der Sachaufklärungsbefugnisse der Vollstreckungsbehörden des Landes an die entsprechenden Befugnisse der Vollstreckungsbehörden des Bundes. Die Verbesserungen, die der Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 vorgenommen hat, sollen in das Landesrecht übertragen werden.

Der Entwurf enthält aber noch weitere vollstreckungsrechtliche Änderungen. Insbesondere soll eine Rechtsgrundlage für den Erlass sogenannter Haftungsbescheide geschaffen werden. Das ist vor allem im Bereich der Agrarsubventionen relevant, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Empfängerin zu erstattender Zuwendungen war, sich

mittlerweile aber in Auflösung befindet. Durch den Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass in solchen Fällen auch gegen die persönlich haftenden Gesellschafter im Wege der Verwaltungsvollstreckung vorgegangen werden kann.

Über das Vollstreckungsrecht hinaus wurde zu dem Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD und der CDU ein Änderungsvorschlag eingebracht, der das Kommunalrecht betrifft.

Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz soll eine Vorschrift über die Heilung von Verkündungsmängeln bei kommunalen Satzungen, Verordnungen und öffentlichen Bekanntmachungen aufgenommen werden. Diese Regelung soll der jüngeren Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Rechnung tragen.

Das OVG hat nämlich im Jahr 2018 entschieden, dass eine im amtlichen Verkündungsblatt der Kommune verkündete Satzung oder Verordnung nichtig ist, wenn das amtliche Verkündungsblatt nur ein einziges Mal gedruckt wurde. Die gerügte Praxis ist kein Einzelfall, und formwirksames Ortsrecht ist ein Erfordernis des Rechtsstaats. Daher soll der vom OVG festgestellte Verkündungsmangel bei älteren Satzungen und Verordnungen für unbeachtlich erklärt werden. Das soll allerdings nur dann gelten, wenn die fehlerhaft verkündeten Satzungen und Verordnungen durchgehend auf der Internetseite der jeweiligen Kommune abrufbar waren, also von den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit eingesehen werden konnten.

Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss hat sowohl zu dem Gesetzentwurf als auch zu dem Änderungsvorschlag die kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. Diese haben sowohl den Gesetzentwurf als auch den Änderungsvorschlag begrüßt.

Auch im Ausschuss fand der Gesetzesentwurf einschließlich des Änderungsvorschlags einhellige Zustimmung.

Zu den weiteren Einzelheiten der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/4542 und bitte Sie nun im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

In diesem Sinne: Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank Ihnen noch einmal.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Änderungsempfehlung so beschlossen.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Änderungsempfehlung einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht.

Artikel 5/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Auch hier bitte ich um Zustimmung. - Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht.