Protocol of the Session on June 18, 2019

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Jetzt hat für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Birkner das Wort. - Es ist tatsächlich so. Bitte schön!

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich warte noch ein bisschen!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schriftführer Emden! Die Kollegen haben hier schon mehrfach ausgeführt, wie der Beratungsgang war. Ich habe den Eindruck, Sie wollen es einfach nicht richtig verstehen.

Ich will es mal auf eine andere Art und Weise versuchen: Sie waren ja mal Richter, wenn mich nicht alles täuscht. Bei Gericht gibt es den sogenannten Beweisantrag ins Blaue hinein. In einem BGHBeschluss wird ausgeführt, dass die Eigenschaft eines Beweisantrages dann nicht gegeben ist - das wäre die Analogie zu Ihrem Bemühen um eine Anhörung -, „wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde“.

Genau so etwas haben Sie im Medienausschuss und in der Debatte insgesamt auf den Tisch gebracht. Sie behaupten irgendetwas und erwarten dann vom Landtag bzw. vom Medienausschuss, dass wir über das Stöckchen springen, obwohl Sie nicht einen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür geliefert haben, dass diese Behauptungen in irgendeiner Art und Weise stimmen. Das hat mit seriöser Parlamentsarbeit nun überhaupt gar nichts zu tun.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Das ist auch bezeichnend für Ihre Arbeitsweise in diesem Hause. Ihnen geht es schlicht um nicht substantiierte Behauptungen, mit denen Sie versuchen, was auch immer für ein Bild zu erzeugen, aber in der Sache sagen Sie nichts. Sie haben im Unterausschuss „Medien“ nichts gesagt; im Rechtsausschuss dagegen gab es sehr wohl eine Debatte. Sie haben heute keine wirklich substantiierten Anhaltspunkte für Ihre Behauptung gebracht. Und wenn Sie niemanden überzeugen können, ist die Debatte beendet. Mit diesem Ergebnis werden Sie schlicht leben müssen.

Wir bleiben dabei: Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beteiligung an solchen Gesellschaften tatsächlich zu einer Einflussnahme auf die programmatische, die journalistische oder die redaktionelle Arbeit führt. Insofern ist das hier heute zu beenden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Jetzt liegt ein Wortmeldezettel - Moment, Herr Kollege! - des Kollegen Stefan Henze zu Tagesordnungspunkt 8 vor. Die AfD-Fraktion hat ihre Redezeit bereits um 16 Sekunden überzogen. Ich habe Ihren Hinweis vorhin so verstanden, dass Sie sich zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 GO melden wollten. Das heißt, Sie haben das falsch angekreuzt, möchten sich aber zu einer persönlichen Bemerkung melden? - Dann erteile ich Ihnen dazu das Wort. Vorher werde ich aber noch einmal § 76 verlesen:

„Persönliche Bemerkungen

Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache“

- also heute -

„gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen. Bei Verstößen gilt § 71 Abs. 4 entsprechend.“

Bitte schön, Herr Kollege!

Es geht um Herrn Meyer. Herr Meyer, Sie haben mir als Kreisvorsitzendem bzw. damaligem Kreisvorsitzendem vorgeworfen - und das mehrfach, und jedes Mal saß ich hier oben; das ist recht gut getimt oder Zufall -,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Bei Ihnen ist es nicht planbar, wann Sie oben sitzen!)

wir hätten die HAZ-Beilage in irgendeiner Form mit dubiosen Spenden bezahlt. Das ist nicht der Fall! Wir haben sehr gut gewirtschaftet.

(Wiard Siebels [SPD]: Frau Weidel auch?)

Der Kreisverband Hannover-Land hat das Geld vorrätig gehabt und es zielgerichtet im Wahlkampf eingesetzt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Läuft das auch wieder bei YouTube? - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN - Glocke des Präsidenten)

Wenn Sie nicht mit Geld umgehen können, lieber Herr Meyer, dann tut mir das fürchterlich leid. Übergeben Sie uns mal ein paar Ämter im Finanzbereich, dann werden Sie sehen: Die AfD kann mit Geldern umgehen. Unterlassen Sie einfach diese Behauptung!

(Beifall bei der AfD - Zurufe von Anja Piel [GRÜNE] und Jens Nacke [CDU])

Frau Kollegin Piel! Herr Kollege Nacke!

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es wurde eben zu Recht darauf hingewiesen, dass ein ständiges Tauschen bei der Schriftführung nicht möglich ist. Ich habe das in diesem Fall zugelassen, weil es um eine persönliche Bemerkung ging. Ich wollte mich nicht der Gefahr aussetzen, dass es heißt, ich würde so etwas unterdrücken. Ich bitte aber darum, das in Zukunft so zu organisieren, dass es hier oben im Präsidium nicht einen ständigen Wechsel und auch noch halbe Debatten gibt.

Das Wort hat nun der Herr Ministerpräsident. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung ganz kurz und knapp der Hinweis: Der vorgelegte Gesetzentwurf ist verfassungswidrig. Ich finde, der Landtag tut gut daran, einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf gar nicht erst anzunehmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Da gibt es auch andere Beispiele!)

Es ist auf eine sicherlich auch den Antragstellern bekannte Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs aus dem Jahre 2005 hinzuweisen. Damals gab es das Bestreben, die Beteiligung von politischen Parteien an Verlagen auf 10 % zu beschränken. Das ist in einer sehr klaren und - wie ich finde - sehr überzeugenden Begründung als Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit zurückgewiesen worden. Denn zur Rundfunkfreiheit gehört auch, dass sich derjenige, dem es nicht verboten ist, an Medienunternehmen beteiligen kann. Das muss auf Basis eines allgemeinen Gesetzes gelten und nicht etwa nur bezogen auf Parteien.

Kurz und gut: Ihr Gesetzentwurf ist verfassungswidrig. Sie wollen doch angeblich die Verfassung schützen. Meinen Sie nicht, Sie sollten damit an

fangen, indem Sie die Verfassung achten? Das wäre mein Vorschlag.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Zweitens. Ich will nur ganz kurz eine Bemerkung der Kollegin Schüßler aufgreifen und den entsprechenden Hinweis bestätigen. Ich lese nun seit Jahrzehnten Madsack-Produkte. Ich habe den Eindruck, dass in allen Redaktionen immer wieder, Tag für Tag mit großem Engagement daran gearbeitet wird, nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, man würde zu SPD-freundlich berichten.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Ich bestätige auch ausdrücklich den Erfolg dieser Bemühungen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Horst Kortlang [FDP])

Und das meine ich nicht als Kritik; denn es ist Ausdruck einer unabhängigen kritischen Presse. Richtig ist aber auch, dass dieselben Organe - und zwar immer wieder aus guten Gründen - einen sehr kritischen Blick auf den Rechtspopulismus, den Rechtsextremismus und auch auf die AfD richten. Das ist auch die Aufgabe der freien kritischen Presse. Man kann schon den Verdacht kriegen, dass Sie hier den Sack schlagen, aber den Esel meinen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit werden Sie hier nicht durchkommen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Drittens. Gestatten Sie einem sehr überzeugten Sozialdemokraten einen kleinen Bezug auf die Geschichte. Wie ist es eigentlich zu entsprechenden Beteiligungen gekommen? Ursprünglich durch eine Arbeiterpresse, die seinerzeit die einzige Chance war, abweichende Meinungen tatsächlich publik zu machen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Lizenzen vergeben - auch als Würdigung eines engagierten Widerstands gegen ein System, dem Pressefreiheit so fremd war wie nur irgendwas. Deswegen galten Parteien wie die SPD als gute Inhaber von Zeitungslizenzen.

Inzwischen hat sich die Medienwelt verändert, und aus den Medienunternehmen sind durchgängig gemischte Unternehmen mit Beteiligungen von Parteien geworden - richtigerweise der Höhe nach begrenzt. Aber lassen Sie mich auch eines sagen: In Anbetracht des Umbruchs, in dem sich die

Printmedien und die Medienwelt insgesamt befinden, glaube ich, dass Stabilitätsanker, gerade für den Schutz einer freien und unabhängigen Presse, auch innerhalb der Anteilseignerschaft gar nicht zu überschätzen sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich verweise nur darauf, dass Gefährdungen der Pressefreiheit leider nicht aus der Welt zu schaffen sind. Diese gibt es nicht in Deutschland, nicht in Niedersachsen, sehr wohl aber beispielsweise in Polen und in Ungarn. Und ich glaube, den Menschen, die die Pressefreiheit dort bedrohen, stehen Sie näher als ich.

Herzlichen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir beenden die Beratung und kommen zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/3666 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 9 kommen, nehmen wir einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Wir kommen jetzt zum