Protocol of the Session on June 18, 2019

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Kollegen Hermann Grupe für die FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das ist ein Punkt, bei dem hier doch sehr weitgehend Einigkeit herrscht. Denn von allen Seiten wurde anerkannt, wie wertvoll die Arbeit der Tierhalter ist, die solche seltenen Rassen halten, und wie begrüßenswert es ist, dieses Genmaterial zu erhalten. Im FLI im

Mariensee ist die Deutsche Genbank untergebracht, und dort werden diese Genreserven mit hohem Kostenaufwand gelagert.

Meine Damen und Herren, Frank Schmädeke hat es angesprochen: Diejenigen, die solche Tiere halten, können das nur aus ausgeprägter Tierliebe machen. Denn in sehr vielen Fällen fehlen Erträge, die die Kosten decken. Sie haben unter Punkt 1 gefordert, dass diejenigen effektiv gefördert werden sollen, die in das Zuchtbuch eingetragen sind. Uns wird von den Betroffenen gesagt, dass es schon ein sehr hoher Aufwand ist, überhaupt die Voraussetzung dafür zu erfüllen. Das wäre aus unser Sicht mit in den Blick zu nehmen, und die Erlangung dieser Zuchtbucheintragung und der damit verbundenen Aufwand wäre mit in die Förderung einzubeziehen.

Aber, meine Damen und Herren, wir müssen uns durchaus auch mit den Gefährdungen - da geht es in diesem Fall um das Thema Wolf - auseinandersetzen. Es ist gar nicht auszudenken, wie es wäre, wenn solche Tierbestände vom Wolf in Mitleidenschaft gezogen würden. Wir haben gestern von Weidetierhaltern und entsprechenden Experten eindrucksvoll geschildert bekommen, dass flexible Wolfszäune, wie sie hier immer wieder propagiert werden, von 90 oder 120 cm Höhe bestenfalls kurzfristig einen gewissen Schutz darstellen und spätestens nach zwei Jahren so gut wie gar keinen Schutz mehr bieten.

(Widerspruch von Miriam Staudte [GRÜNE] und Stefan Wenzel [GRÜ- NE])

Interessanterweise, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen Wildparks dazu über, sich einzuigeln und sich gegen den Wolf zu schützen. Sie bauen 2 m hohe feste Zäune, oben in einem 30 Grad Winkel abgewinkelt, 60 cm tief in die Erde, weil man davon ausgeht, dass der Wolf nach 40, 50 cm aufhört zu graben. Das könnte ein wolfssicherer Zaun sein. Alles andere ist vorgetäuschte Sicherheit. Das wissen wir.

(Zuruf von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Wir haben unzählige Übergriffe von Wölfen in sogenannten geschützten Bereichen. Mit diesem Ammenmärchen sollte man endlich einmal aufräumen und die Nutztierhalter, die das längst wissen, nicht immer wieder damit konfrontieren und eine solche vorgeschützte Sicherheit verlangen. Das ist dann auch noch Cross-Compliancebewehrt, und den Tierhaltern werden zusätzliche

Strafen auferlegt, weil sie ihre Tiere nicht ordentlich geschützt hätten, wenn sie einen solchen Zaun nicht aufstellen würden.

(Weiterer Zuruf von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Herr Kollege Wenzel, Sie müssten jetzt einmal etwas ruhiger werden.

Wer muss ruhiger werden?

Herr Wenzel.

Er muss ruhiger werden?

Ach so, ich dachte schon.

(Heiterkeit)

Stefan, du musst jetzt mal ein bisschen ruhiger sein. Ich dachte, es wollte jemand eine Zwischenfrage stellen.

Meine Damen und Herren, das ist aber nicht der Hauptpunkt hier. Ich denke, wir sind uns einig: Derartige Zäune, wie ich sie eben beschrieben habe, will niemand in unserer Kulturlandschaft. Sie würden das Landschaftsbild zerstören. Sie würden auch jeglichen Wildwechsel unterbinden. Das kann nie die Lösung sein. Deswegen müssen wir die Weidetierhalter in anderer Weise in die Lage versetzen, ihre Tiere zu schützen. Hier haben wir es jedenfalls mit sehr unterstützenswerten Tierhaltungen zu tun. Unsere Fraktion wird diesen Antrag deswegen unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie Zustim- mung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Nun erhält die Ministerin Frau Otte-Kinast das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung und Wichtigkeit des Erhalts alter und bestandgefährdeter Nutztierrassen sind inzwischen allgemein anerkannt. Schließlich ist der Erhalt dieser Rassen auch eine Zukunftsvorsorge - und dies aus mehreren Gründen. Zum einen dient ihr Erhalt dazu, die Vielfalt des Rassespektrums zu bewahren. Zum anderen ist dies eine geeignete Möglichkeit, auch innerhalb von Rassen genetische Variation zu sichern. Aber auch die Option, dass bestimmte Gene dieser Rassen unter veränderten Haltungs- oder Umweltbedingungen sowie bei geänderten Verbraucherpräferenzen wieder Bedeutung erlangen könnten, ist ein wichtiges Argument für unser Engagement. Und schließlich ist heute noch weitestgehend unbekannt, ob die in Rede stehenden Rassen nicht irgendwelche Eigenschaften oder Fähigkeiten besitzen, von denen wir bislang noch keinerlei Kenntnis haben bzw. deren Bedeutung wir erst in Zukunft erkennen werden. Ihre Erhaltung ist also eine bedeutsame Vorsorgemaßnahme, die auch für die Landesregierung ein ganz wichtiges Anliegen ist und derer sie sich bereits seit vielen Jahren annimmt.

Ausgehend von dem Übereinkommen von Rio vom 5. August 1992, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet haben, Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu ergreifen, hat Niedersachsen hierfür schon früh eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, nämlich die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen. Auf dieser Grundlage werden den Züchterinnen und Züchtern landwirtschaftlicher Nutztiere seither sogenannte Zuchterhaltungsprämien gezahlt. Primäres Ziel hierbei ist es, insbesondere den Haltern, die ihre Tiere aktiv in ein Zuchtbuch eintragen lassen, unterstützend unter die Arme zu greifen. Ihre Arbeit ist die alleinige Basis, auf der dann alle weiteren Aktivitäten aufbauen, sodass wir hier den größtmöglichen Effekt beim Einsatz von Fördermitteln sehen. Dies ist übrigens auch der Grund, warum wir einzelne Organisationen oder Institutionen trotz ihres wichtigen Beitrages zur Öffentlichkeitsarbeit nicht explizit fördern. Für insgesamt zweiundzwanzig heimische und vom Aussterben bedrohte Rassen - darunter fünf Rinderrassen, fünf Pferderassen, elf Schaf- und Ziegenrassen sowie eine Schweinerasse - kann deshalb eine Prämie beantragt werden, die bis zu 200 Euro je Großvieheinheit beträgt.

Diese Liste ist nicht statisch und hat in den vergangenen Jahren immer wieder Veränderungen erfahren - und dies nicht etwa, weil mehr Rassen in den Status „Gefährdet“ gerutscht sind, sondern weil sich immer mehr Menschen dafür interessieren. So arbeiten wir ganz aktuell daran, die Deutsche Landrasse, eine alte vom Aussterben bedrohte Schweinerasse, in die Liste der förderfähigen Rassen aufzunehmen. Wichtig ist dabei aus unserer Sicht, dass wir uns hierbei auf die heimischen Rassen konzentrieren, die an die natürlichen Gegebenheiten unserer nordwestdeutschen Tiefebene angepasst sind und die deshalb auch hierher gehören. Dies ist übrigens ein Grund dafür, dass wir uns nicht für die Dunkle Biene engagieren, die vorwiegend mit Genmaterial aus Norwegen gezüchtet wird.

Parallel dazu hat Niedersachsen zusammen mit anderen Ländern und dem Bund vor drei Jahren die Nationale Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere gegründet und auch dort bereits viel Material eingelagert.

Darüber hinaus sind wir natürlich bemüht, für das Thema biologische Vielfalt weiter zu sensibilisieren. Wir haben gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer eine Neuauflage der Broschüre zu den gefährdeten Nutztierrassen herausgegeben. Sie ist auch auf unserer Homepage abrufbar.

Schließlich noch eine gute Nachricht: Für das laufende Jahr stehen zum zweiten Mal in Folge fast 700 000 Euro für unsere Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Dies ist ein deutliches Plus gegenüber den vorherigen Jahren.

Das macht deutlich: Wir tun nicht nur etwas für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Rassen - wir tun auch immer mehr!

Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Beratungen im Ausschuss. Ich bitte um Zustimmung. Gefühlt herrscht Einigkeit. Ich freue mich darauf, dass wir in diesem Thema gemeinsam weitermachen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich weiter vom ursprünglichen Antrag als die Beschlussempfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3

Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/3960 zustimmen will, den bitte ich nun um ein Handzeichen. - Das ist die Fraktion der Grünen.

(Wiard Siebels [SPD] - zu den GRÜ- NEN -: Ihr seid ja nicht mal vollstän- dig!)

Gibt es Gegenstimmen? - Das sind alle anderen. Ich frage trotzdem: Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich nun um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Verkauf des landeseigenen Theatermagazins in Hannover, Maschstr. 19 A (Flurstück 71/5) - Antrag der Landesregierung - Drs. 18/3868 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/3949

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer für den Verkauf, wie in dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 14 vorgesehen, ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? -

Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Tagesordnung für die heutige Plenarsitzung. Das Präsidium wünscht Ihnen einen schönen Abend.

(Zurufe: Danke gleichfalls!)

Schluss der Sitzung: 18.33 Uhr.