Protocol of the Session on June 18, 2019

Als Fazit halte ich fest: Der vorgelegte Entwurf hat einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Gefangenen, der Opfer, aber auch der Öffentlichkeit geschaffen. Strafvollzug ist ein ganz sensibler Bereich. Wir brauchen auch einen zukunftsorientierten modernen Strafvollzug, der jederzeit der gesetzlichen und gesellschaftlichen Lage angepasst werden muss.

Mit diesem Überblick möchte ich gerne meine Ausführungen schließen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Frau Kollegin Osigus. - Jetzt folgt der Beitrag für Bündnis 90/Die Grünen von Kollegin Anja Piel.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haftstrafen sind nicht immer vermeidbar. Aber sie gehen irgendwann zu Ende. In der letzten Legislaturperiode haben sich uns folgende Fragen gestellt: Wie können wir das Ende der Haft gestalten? Wie können wir die Interessen der Opfer eines Verbrechens besser berücksichtigen, wenn der Täter aus der Haft entlassen wird? Wie können wir Resozialisierung und Wiedergutmachung gewährleisten?

Heute legt uns die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, des Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes und des Niedersächsischen Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Der Duktus dieses Gesetzentwurfs ist ein völlig anderer als der unseres damaligen Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, in Ihrem Entwurf geht es im Wesentlichen um die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die Reduzierung von Ausführungen und die Verarbeitung von Gefangenendaten. Um es kurz zu machen: Wir sind bei Ihren Vorschlägen sehr skeptisch.

Meine Damen und Herren, die Einführung der elektronischen Fußfessel bei vollzugsöffnenden Maßnahmen in der Sicherheitsverwahrung dient dazu, festzustellen, wo sich die betreffende Person befindet. Möglicherweise hat sie Auflagen, bestimmte Orte zu meiden. Hier geht es um den Opferschutz und die öffentliche Sicherheit. Diese Aspekte sehen wir positiv. Aber das Mittel muss mit dem Schutz der Freiheiten und der Daten der Gefangenen abgewogen werden. Wir werden uns deshalb die mit der elektronischen Fußfessel verbundenen Regelungen zum Datenschutz sehr genau ansehen. Wir erwarten mit großem Interesse die Bewertung durch den GBD und die Bewertung durch die Landesdatenschutzbeauftragte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ein weiterer heikler Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist die Reduzierung der Ausführungen von Sicherungsverwahrten. Nach dem Entwurf sollen die Ausführungen statt wie bisher monatlich nur noch einmal pro Quartal stattfinden. Auch da muss man differenzieren.

Die bisher relativ hohe Zahl von Ausführungen in Niedersachsen scheint nicht zu einer besseren Resozialisierung oder Mitwirkungsbereitschaft der Sicherungsverwahrten geführt zu haben. Natürlich

könnte man die Kapazitäten dann besser an anderer Stelle, nämlich in der Therapie, einsetzen.

Für uns ist aber auch wichtig, dass die Ausführungen selbst auch besser gestaltet werden. Ausführungen haben eine wichtige Funktion beim Erhalt der Lebenstüchtigkeit der Sicherungsverwahrten und auch bei der Vorbereitung weiterer vollzugsöffnender Maßnahmen. Wir wünschen uns, dass die Ausführungen nicht einfach nur reduziert werden, sondern dass der Mehrwert weiter gehender vollzugsöffnender Maßnahmen für Sicherungsverwahrte betont wird und ein Anreiz geschaffen wird, für solche Maßnahmen empfohlen zu werden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir sind gesprächsbereit.

In den Ausschussberatungen werden wir vor allen Dingen die datenschutzrechtlichen Aspekte des Gesetzentwurfs kritisch hinterfragen. Wir haben Bedenken beim Auslesen von Handys der Gefangenen und auch beim Umgang mit den biometrischen Merkmalen der Gefangenen, die nun auch gespeichert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Entwurf schafft zudem eine Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten. Auch hierzu würden wir gerne die Landesdatenschutzbeauftragte und den GBD hören.

Gefangene und Sicherheitsverwahrte können nicht erwarten, dass sie alle Freiheiten genießen können; das ist klar. Aber das macht es umso wichtiger, genau hinzuschauen und ihre Rechte und Freiheiten nicht willkürlich zu beschneiden. Wir werden genau hinsehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Piel. - Für die CDU-Fraktion bekommt jetzt Frau Dr. Niewerth-Baumann das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Piel, Sie haben die Bedenken dargestellt, die Ihre Fraktion noch gegen diesen Gesetzentwurf hat. Wir sind auf die Ausschussdebatten gespannt und hoffen natürlich, dass wir Sie im Ausschuss davon

überzeugen, dass dieser Gesetzentwurf der richtige ist, und dass uns auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst überzeugt.

Familienrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht - das sind die Gebiete, mit denen ich mich in den letzten 22 Jahren beschäftigt habe. Vor gut anderthalb Jahren ist der Bereich des Justizvollzuges dazugekommen. Ich bin froh, dass meine Fraktion mich in den zuständigen Unterausschuss entsandt und mich dort zur Sprecherin gemacht hat - weil der Justizvollzug wirklich ein sehr spannendes und interessantes Thema ist und man sehr viel herumkommt und viel erlebt.

Wichtigstes Ziel des Justizvollzugs ist die Resozialisierung der Täter. Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Aber der Justizvollzug dient natürlich auch dem Schutz der Allgemeinheit. Wir sprechen heute über die Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Nur am Rande möchte ich die Umsetzung der zwei EU-Richtlinien erwähnen - zum einen das Thema Datenschutz und zum anderen die Verfahrensgarantien für Kinder, die getrennte Unterbringung.

Wichtig ist für uns die Reduzierung der Zahl der Ausführungen von Sicherungsverwahrten. Ich erinnere, wie meine Kollegin Osigus auch, an den Entschließungsantrag vor einem Jahr zum Thema „Qualität steigern, Sicherheit erhöhen“. Für uns stand nie die Reduzierung des Aufwandes im Vordergrund, sondern immer der therapeutische Ansatz der Sicherungsverwahrung. Wenn wir - und das war das Ergebnis - mit mehr Ausführungen nicht erreichen, dass die Sicherheitsverwahrten schneller die Entlassung anstreben, sondern das Gegenteil geschieht, dann erscheint es sinnvoll, wie in den anderen Bundesländer auch die Zahl der Ausführungen zu reduzieren.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. Juli 2018 um. Da ging es um die Fixierung im Justizvollzug. Diese muss unter Richtervorbehalt gestellt werden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns die elektronische Fußfessel. Die Justizministerin hat hier geäußert, dass sich niemand mehr Sorgen machen soll, wenn ein Straftäter Freigang hat. Das finden wir auch sehr bedeutsam, und deshalb halten wir es für ein wichtiges Mittel, die elektronische Fußfessel einzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Wir meinen, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind zu einem

zeitgemäßen Justizvollzug, der den wichtigen zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Kollegin. - Dr. Marco Genthe hat sich für die FDP-Fraktion gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt uns nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvollzugsgesetzes vor. Der Entwurf enthält einige Aktualisierungen sowie die Umsetzung von Richtlinien der EU. So begrüßen wir insbesondere die Erhöhung des Datenschutzes von betroffenen Personen im Rahmen der Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.

Aber, meine Damen und Herren, bereits an diesem Punkt beinhalten diese neuen Hinweise neue technische und organisatorische Herausforderungen. Ob das tatsächlich mit dem vorhandenen Personal und vor allen Dingen auch mit dem vorhandenen Budget möglich sein wird, ist zumindest unklar. Diese Unklarheit setzt sich bei der Einführung der eben schon genannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel, fort. Wir begrüßen grundsätzlich, dass das Instrument der Fußfessel nun angemessen genutzt werden soll. Die Fußfessel ist für uns jedoch lediglich ein zusätzliches Instrument im Strafvollzug und keine Möglichkeit, Personal oder Mittel im Justizvollzug irgendwo einzusparen. Ganz im Gegenteil: Neue Aufgaben, wie die Überwachung durch Fußfesseln, müssen zu mehr und nicht zu weniger Personaleinstellungen führen. Die Idee, ein paar Straftätern einfach Fußfesseln anzulegen, um so Geld zu sparen, ist jedenfalls brandgefährlich.

Im Übrigen bleibt es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass Opfer auch in Zukunft über Freigänge von Straftätern informiert werden, ob nun mit oder ohne Fußfessel. Eine zufällige Begegnung auf der Straße bleibt für Opfer immer schwierig, auch wenn der Täter elektronisch überwacht wird.

Meine Damen und Herren, die eben schon erwähnte Absenkung des Mindestanspruchs der Ausführung von Sicherungsverwahrten findet unsere Zustimmung. Es hat sich ganz klar gezeigt, dass der in Niedersachsen sehr großzügig bemes

sene Anspruch zu keinerlei positiven Effekten geführt hat. Es macht daher Sinn, auf das Niveau der anderen Bundesländer zurückzugehen. Das wird auch zu einer Entlastung von Vollzugsbediensteten führen. Aber diese Entlastung ist keinesfalls zu nutzen, um Einsparungen vorzunehmen. Dafür ist die Personaldecke in den Justizvollzugsanstalten einfach zu dünn.

Meine Damen und Herren, mich macht an diesem Entwurf sehr skeptisch, dass der an mehreren Stellen entstehende Mehraufwand nirgends beziffert wird. Weder die Kosten noch der zusätzliche Personalbedarf werden an irgendeiner Stelle konkret benannt. Die lapidare Formulierung, nach der ein etwaiger Mehrbedarf durch Umschichtung innerhalb des Einzelplans 11 sichergestellt werden soll, reicht mir jedenfalls nicht.

Wenn man mehr Leistung von dem Justizvollzug erwartet, braucht man dafür auch mehr Haushaltsmittel. Der Justizhaushalt, meine Damen und Herren, ist seit Jahren unterfinanziert. Es fehlt an Richtern, Staatsanwälten, Wachtmeistern, Vollzugsbeamten, und es besteht ein deutlicher Nachholbedarf im Bereich der technischen Ausstattung, insbesondere im Sicherheitsbereich. Daher erwarte ich, dass nicht nur das Fehlen von gut 200 Justizvollzugsbeamten schnell ausgeglichen wird, sondern dass auch zusätzliche Mittel für die Umsetzung dieses Gesetzes bereitgestellt werden. Alles andere, meine Damen und Herren, wäre fahrlässig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die AfD-Fraktion hat sich jetzt der Abgeordnete Christopher Emden zu Wort gemeldet.

(Beifall von der Besuchertribüne)

- Es ist nicht gestattet, von der Besuchertribüne irgendwelche Bekundungen abzugeben.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja mal erfreulich: Jetzt ist er endlich da - der lang angekündigte große Wurf, mit dem gleich mehrere längst überfällige Änderungen im Justizvollzug einhergehen sollen.

Ich erinnere allerdings daran, dass wir als AfDFraktion bereits vor über einem Jahr einen kleinen

Schritt in diese Richtung machen wollten. Wir hatten einen Gesetzentwurf eingebracht - der sich erfreulicherweise in diesem Gesetzentwurf wiederfindet -, in dem es um die Reduzierung der Zahl der Ausführungen ging. Wir haben eben schon viel davon gehört: Anders als in anderen Bundesländern ist in diesem Bundesland eine Ausführung pro Monat üblich, und das gilt es zu reduzieren.

Wie gesagt, das hatte die AfD bereits vor über einem Jahr gefordert. Damals wurde mir in der Debatte über unseren Gesetzentwurf versprochen, dass es ganz schnell gehen würde: Innerhalb eines halben Jahres würde der Gesetzentwurf seitens der Koalition vorliegen, und dann würde es mit der Reduzierung der Zahl der Ausführungen ganz schnell gehen. - Wir haben gewartet, gewartet, gewartet, und ein Jahr ist längst vorbei.

Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Allerdings wird es mit der Reduzierung der Zahl der Ausführungen wahrscheinlich nicht so schnell gehen, weil in dem Gesetzentwurf eben auch andere Regelungen vorgenommen worden sind: zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes - das Urteil stammt aus dem Sommer des letzten Jahres; das ist auch schon wieder fast ein Jahr her - und zur Umsetzung der JI-Richtlinie.