Über den gesellschaftlichen Nutzen dieser Norm in einer Gesellschaft, die durch einen verhängnisvollen Geburtenrückgang einem radikalen demografischen Wandel unterliegt, kann wohl kaum ein vernünftiger Zweifel bestehen.
„Im Gegenteil wird es betroffenen Frauen durch ein solches Verbot erschwert, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die einen solchen Eingriff professionell vornehmen. Damit wird letztlich die Gesundheit gefährdet.“
Das Gegenteil ist aber in der Realität der Fall. In Niedersachsen wurden im Jahr 2016 6 776 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. 96 % erfolgten nach der vorgeschriebenen Beratungsregelung. 4 % kamen aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikationen zustande. Bei dieser hohen Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen kann ja nun wirklich keine Rede davon sein, dass hier keine ausreichenden Informationsmöglichkeiten für die betroffenen Frauen zur Verfügung stehen. In den anerkannten Beratungsstellen und bei Frauenärzten erhalten betroffene Frauen problemlos entsprechende Adressen und Kontaktdaten. Allein schon auf der Internetseite von Pro Familia gelangt man nach wenigen Klicks auf die Links von vier medizinischen Zentren inklusive der Telefonnummern mit dem Hinweis darauf, dass diese auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Insofern ist auch die Behauptung, der § 219 a StGB gefährde die Gesundheit von abtreibungswilligen Frauen, schlichtweg falsch.
Im Übrigen sind wir als AfD-Fraktion wie auch die Gießener Staatsanwaltschaft, die in dem in der Antragsbegründung zitierten Strafverfahren Anklage erhoben hat, der Überzeugung, dass der § 219 a StGB notwendigerweise verhindern soll,
dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas völliges Normales dargestellt und kommerzialisiert wird.
den Schwangerschaftsabbruch als gesellschaftliche Normalität darstellen, welche er niemals sein darf und sein wird. Zudem fordern Sie, Frau Kollegin Piel, in Ihrem Antrag: Frauenrechte schützen. - Ja, auch wir treten für den Schutz von Frauenrechten ein. Aber wo bleibt in Ihrem Weltbild eigentlich das Recht des Schutzes des ungeborenen Lebens? Abtreibung ist und bleibt ein Frevel.
Werbung für ein Angebot zur Tötung eines ungeborenen Kindes zu machen, darf niemals gesellschaftliche Norm werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen und Liberalen, Ihre Anträge gehen in eine völlig falsche gesellschaftspolitische Richtung. Vielmehr muss es Aufgabe von Politik sein, Willkommenskultur für werdende Mütter und Kinder zu schaffen.
Daher lehnen wir grundsätzlich Ihren Antrag ab, freuen uns aber auf die Beratung im Ausschuss. Sie können hier mit unserem massiven Widerstand rechnen.
Danke schön, Herr Bothe. - Mir liegen Wortmeldungen zu zwei Kurzinterventionen vor, und zwar zum einen von Herrn Dr. Genthe und zum anderen von Frau Piel, auch in dieser Reihenfolge bitte. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Dame und meine Herren von der AfD, Sie haben eben Schwangerschaftsabbrüche als Frevel bezeichnet. Da kann ich nur sagen: Herzlich willkommen im Jahr 2018! Schwangerschaftsabbrü
Sie sind an keiner Stelle auf das juristische Problem eingegangen, dass ein rechtmäßiges Verhalten im Vorfeld als Vorbereitungshandlung strafwürdig sein kann. Das haben Sie, glaube ich, gar nicht verstanden.
Aber was Sie auch nicht verstanden haben, ist - abgesehen von der gesellschaftlichen Realität -, was Sie eigentlich den Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch unter Umständen vielleicht machen mussten, damit antun, wenn Sie sich hier hinstellen - zumindest als noch gewählte Abgeordnete - und solche Dinge als Frevel bezeichnen.
Wenn solche Argumentation der von Ihnen angesprochene massive Widerstand ist: Meine Herren, damit können wir umgehen.
Ich hätte mich gefreut, wenn ein männlicher Redner an der Stelle über die Not von Frauen in solchen Situationen ein bisschen nachdenklicher und ein bisschen sensibler gesprochen hätte, und weise nicht nur für Helge Limburg, sondern für die gesamte Grünen-Landtagsfraktion entschieden zurück, dass wir das ungeborene Leben nicht für schützenswert halten. Da haben Sie sich entschieden im Ton vergriffen.
(Anja Piel [GRÜNE]: Das haben wir auch gar nicht erwartet! Das möchten wir auch nicht! Darauf legen wir auch keinen Wert!)
Da muss man politisch ansetzen. Man muss bessere Beratungsmöglichkeiten schaffen, damit sich die Frauen am Ende entscheiden, dieses Kind zu behalten. Das muss doch das Ziel sein. Aber in diese Richtung geht Ihr Antrag überhaupt nicht. Da sehen Sie doch das Problem.
Danke, Herr Kollege Bode. - Die nächste reguläre Wortmeldung liegt von Herrn Kollegen Calderone für die CDU-Fraktion vor. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht ganz glücklich über die Entscheidung meiner Fraktion, dass hier ein Mann zu diesem Thema spricht. Aber so ist es nun.
Die Fraktionen von FDP und Grünen haben relativ schnell nach der viel zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Gießen gegen eine Gießener Ärztin, die auf ihrer Webseite den Tatbestand des § 219 a StGB erfüllte und dafür verurteilt wurde, die beiden vorliegenden Entschließungsanträge gestellt.
Ich werbe heute dafür, Schnelligkeit nicht den Vorrang zu geben vor einer politischen und gesellschaftspolitischen Diskussion, die die §§ 218 bis
219 b StGB in ihrer Gesamtheit betrachten muss. Denn die seinerzeit fein austarierte Neufassung des deutschen Abtreibungsrechts ist ein fragiles Gebilde, welches nicht in einem aktuellen medialen Hype geopfert werden sollte.