Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Henze, das stimmt halt so nicht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Arbeitgeberklientelpolitik, wie Sie es gesagt haben. Es geht hier um die Situation, die jeder Arbeitnehmer hat, der bei der herrschenden Freizügigkeit ins europäische Ausland gehen und dort arbeiten will.
Es geht mir beispielsweise auch um Wissenschaftsfragen, wenn an der Uni europäisch zusammengearbeitet werden soll, und um die Frage, wie man das praktisch gestaltet. Hier ist gerade ein elementares Problem aufgetaucht. Das wischen Sie - wahrscheinlich aus populistischen Gründen - einfach beiseite.
Sehr geehrter Herr Henze, ich finde es schon erstaunlich, dass Sie sagen - das ist ja vielleicht auch Ihre Position als AfD -, alles das, was nach Europa gegeben wird und in Europa geregelt wird, löst eine überbordende Bürokratie aus. Da sollten Sie sich vielleicht einmal fragen, weshalb es in so vielen Bereichen, in denen es europäische Regelungen gibt, eigentlich nur in Deutschland Probleme gibt, warum wir nur in Deutschland diese formulargebundenen Probleme haben, Verfahren langwierig sind, während alle anderen es anders machen. Wenn alle anderen es einfach und schlank hinkriegen, liegt es wahrscheinlich nicht an der EU, sondern an der Umsetzung in Deutschland. Daran sollten wir arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Letzter Punkt: Sie haben sich scheinbar mit dem Thema wirklich nicht richtig auseinandergesetzt. Denn das Formular, das Sie gerade geschildert haben, gehört ja zu den alten, analogen Verfahren. Das ist abgeschafft und läuft bei der AOK Niedersachsen noch mit einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Deshalb braucht man schnell eine Lösung, und da ist die mit den 14 Tagen die, die am schnellsten geht.
Herr Bode, es geht nicht darum, ob das populistisch ist oder nicht. Es geht darum, dass wir hier sicherstellen müssen, dass die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich entrichtet werden.
Wenn Sie solche Klauseln wie diese mit den 14 Tagen haben, dann ist das - wie Sie gerade richtig gesagt haben - einfach. Aber das ist noch lange nicht gut. Denn das bedeutet eben, dass wir wiederum genau in der Gefahr stecken, die ich beschrieben habe, dass wir nämlich in irgendeiner Form hier wieder rollierend Baukolonnen haben werden. Das war in den 90er-Jahren der Fall. Ich möchte das nicht wieder haben.
Es ist richtig, dass jeder Mitarbeiter, der mehr als 24 Stunden entsendet wird, ein solches Formular unterschreibt. Wir sind es dem europäischen Zusammenhalt und den Leuten schuldig, dass die Sozialversicherungsbeiträge in ganz Europa entrichtet werden - egal, wo die Leistung erbracht wird. Tut mir leid. Da bin ich nicht bei Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der vier Grundfreiheiten, der Säulen der Europäischen Union, ist der freie Personenverkehr. Ob im Urlaub, ob im Studium oder
der Ausbildung oder im Job: EU-Bürger können in jeden Mitgliedstaat der EU frei reisen, dort wohnen und arbeiten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ist eine Errungenschaft, die noch vor Jahren so nicht denkbar gewesen wäre. Und das ist gut so.
Es ärgert mich, dass der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion, der sich auf einen kleinen Schnipsel in diesem großen Gefüge bezieht, ein solch schlechtes Licht auf die gesamte Arbeitnehmerfreizügigkeit lenkt.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob euch, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, bewusst ist, welches Signal ihr mit dieser Debatte so kurz vor der Europawahl am Sonntag nächster Woche sendet.
Denn eines sollten wir nicht ausblenden: Diese Regelungen gelten bereits seit 2010, lieber Herr Kollege Birkner.
Es stört mich, dass Probleme in einem vergleichsweise kleinen Anwendungsbereich der A1-Bescheinigung herangezogen werden, um hier einen Missstand zu konstruieren
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nicht die Europäische Union, die Bundesregie- rung - Zuruf von Jörg Bode [FDP])
Herr Bode, klar ist: Arbeitgeber und Kassen können die Anträge binnen drei Werktagen bearbeiten. Das haben Sie vorhin auch so dargestellt. Ist ein Arbeitnehmer dauernd in mehreren EU-Staaten unterwegs, kann aber auch eine Dauer-A1-Bescheinigung beantragt und bewilligt werden. Frankreich und Österreich, die hier aktuell die höchsten Strafen verhängen, zeigen sich kulant. Sie akzeptieren sogar Antragskopien, bereits vor der endgül
Problematisch wird es erst - wenn überhaupt - dann, wenn eine Dienstreise sehr kurzfristig angesetzt wird, z. B. wenn jemand krank oder verhindert ist. Erst wenn die Kontrolleure dann nicht kulant sind, entstehen Probleme.
Natürlich hat auch die Landesregierung auf berichtete Probleme bei der technischen Umsetzung hingewiesen. Dabei ging es aber weniger um die Bescheinigung an sich, sondern vielmehr um die praktische Umsetzung in den Betrieben, die auf diese Bestimmung noch nicht hinreichend vorbereitet sind.
Die Digitalisierung von Antragsverfahren wie bei der A1-Bescheinigung verdeutlicht, dass Unternehmen in Mittelstand und Handwerk leider oftmals noch besser bei der Vorbereitung ihrer digitalen Abläufe und Verfahren unterstützt werden müssen. Die technische Ausstattung in den Bereichen Lohn- und Reisekostenabrechnung sowie Terminplanung muss insbesondere im Bereich der digitalen Schnittstellen verbessert werden.
Dies haben auch die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen erkannt. Im Masterplan Digitalisierung ist z. B. der Digitalbonus für den Mittelstand und unser Handwerk zu finden, dessen Umsetzung bis zum Sommer geplant ist. Wir wollen damit erreichen, dass Mittelstand und Handwerk in IT - Soft- und Hardware - investieren und gleichzeitig die IT-Sicherheit stärken können.
Der vorliegende Antrag fällt in ein Muster, dass wir bei Oppositionsanträgen leider häufiger feststellen: Das Land Niedersachsen ist eigentlich kaum oder gar nicht zuständig. Es soll sich aber irgendwie irgendwo dafür einsetzen, dass es irgendwie besser wird.
Und siehe da: Die EU-Kommission hat längst erkannt, dass Handlungsbedarf besteht. In einer Presseerklärung vom 20. März 2019 teilt sie mit, sie wolle die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten vereinfachen. So solle künftig zwischen Dienstreisen und Entsendung unterschieden werden.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Beratungen zügig abgeschlossen werden und die neuen Regeln praxistauglicher werden.
Mit einer Stärkung der digitalen Kompetenzen von Mittelstand und Handwerk mag mehr erreichbar sein. Vor allem aber hat das Land hier wirklich eine Handhabe.
Der Antrag der FDP ist daher sicher eine gute Gelegenheit, den Handlungsbedarf noch einmal zu prüfen und Möglichkeiten zu entwickeln, wie wichtige Initiativen bürokratieärmer und praxistauglicher umgesetzt werden können. Hierzu können wir gerne gemeinsam die uns bevorstehenden Ausschussberatungen nutzen.
Danke sehr, Herr Kollege Scharrelmann. - Auch zu Ihrem Beitrag hat sich Herr Kollege Bode zu einer Kurzintervention gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die CDU der FDP gerade vorgehalten hat, wir würden einen Punkt, der ein schlechtes Licht auf Europa wirft, zu einem ungünstigen Zeitpunkt vor der Europawahl thematisieren und es gebe eigentlich keine großen Probleme mit dem Verfahren, möchte ich Sie auf den Spiegel, Ausgabe 16 vom 13. April 2019, hinweisen. Da heißt es - ich zitiere den Artikel -:
„CDU-Politiker und Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen die Regeln für Dienstreisen innerhalb der EU. … Diese Regelung ist ein bürokratisches Monstrum, das geeignet ist, einem die Freude an einem freizügigen Europa zu vergällen‘, sagt Oliver Wittke (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister.“