Protocol of the Session on May 15, 2019

Vor dem Hintergrund, dass die Entfernung zwischen Neustadt und Hannover relativ groß ist und dass auch in anderen Regionen keine Kinderbereitschaftsdienste zur Verfügung stehen - ich nenne das Beispiel Goslar, wo man weit über 100 km fahren muss, um den nächsten Bereitschaftsdienst zu erreichen -: Was sagen Sie denn Eltern, die sich mit solchen Petitionen an Sie wenden, wenn Sie diese mit „Sach- und Rechtslage“ bescheiden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ziel der Petition ist eine Versorgung für Kinder. Ich gehe davon aus, dass die allgemeine Versorgung - also die für alle Menschen und nicht speziell die für Kinder - nicht 100 km entfernt ist und insofern zumindest die allgemeine Versorgung sichergestellt ist.

Um auf die Petition zurückzukommen: Es handelte sich in diesem Fall um eine Bindehautentzündung. Ich denke, wenn man alle Kriterien dieses Falles berücksichtigt - und nur darüber kann ich entscheiden -, muss man sagen: Es ist sicherlich bedauerlich, wenn man fünf Stunden warten muss, aber auch mit Blick auf andere Fälle, die weitaus schwieriger sind, ist das immer noch Rahmen.

Wir können ja immer nur die einzelnen, in einer Petition geschilderten Fälle betrachten. In diesem Fall kann ich nur für „Sach- und Rechtslage“ plädieren; denn ich sehe nicht, dass keine vernünftige

Versorgung stattgefunden hätte. Sie hat stattgefunden, auch wenn es natürlich bedauerlich ist, dass dafür so lange gewartet werden musste. Aber das müssen andere Menschen auch.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt hat sich noch einmal die Kollegin Janssen-Kucz gemeldet, und zwar zur Eingabe 00633/11/18. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dieser Petition geht es um ein landeseigenes Gebäude mit sechs Wohnungen auf Borkum, in dem früher Polizeibeamte untergebracht waren. Das Innenministerium benötigt dieses Gebäude nicht mehr; darin leben aber bis heute noch Menschen. Das Wasser läuft mittlerweile von der dritten in die erste Etage - Abhilfe wird durch das Aufstellen von Eimern geschaffen. An der Situation hat sich nichts geändert. Das ist wirklich menschenunwürdig.

Gleichzeitig läuft eine Diskussion darüber, wie schwierig die Wohnsituation für Insulaner auf Borkum, aber auch auf den anderen Inseln ist, wie schwierig es ist, dort Arbeitskräfte unterzubringen. Aber dieses Gebäude, in dem noch Menschen wohnen, lässt man einfach - ich sage es mal so - vor sich hingammeln. Das geht absolut nicht; denn Wohnraum auf den Inseln ist wirklich wertvoll. Und so geht man nicht mit Besitz des Landes Niedersachsen um.

Dieses Gebäude ist mittlerweile in der Hoheit des Staatlichen Baumanagements. Ich habe überhaupt nicht verstanden, warum man auch hier „Sach- und Rechtslage“ beschließen will. Denn der Handlungsbedarf ist doch offensichtlich! Entweder wird das Gebäude jetzt veräußert - am besten mit einer Zweckbindung, sodass günstiger Wohnraum für Insulaner und Arbeitskräfte geschaffen werden muss -, oder es wird einer Landeswohnungsbaugesellschaft übertragen. Denn am Ende steht immer, dass wir dringend bezahlbaren Wohnraum brauchen, und zwar gerade auf den Inseln.

Es ist absolut fahrlässig - es geht mir auch nicht in den Kopf, dass Sie das hier und heute beschließen wollen -, „Sach- und Rechtlage“ zu entscheiden. Wir bitten wirklich darum, dass diese Eingabe der Landesregierung als Material überwiesen wird, damit sie sich ernsthaft mit der Materie auseinandersetzt. Sie sollte Wohnraum schaffen und nicht

landeseigene Wohnungen verrotten lassen, in denen auch noch Menschen leben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Janssen-Kucz. - Zu der gleichen Petition: Herr Kollege Weritz, CDU-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Frau Janssen-Kucz, Sie haben recht: Wir haben es hier mit einem Gebäude im Besitz des Landes Niedersachsen zu tun, das einen enormen Sanierungsstau aufweist. Man kann überlegen, wie man damit umgeht. Der Petent möchte gerne, dass wir dieses Gebäude selbstständig sanieren und es dann weitervermieten. Allerdings hat bereits die Vorgängerlandesregierung - an der Sie ja nicht ganz unbeteiligt waren - entschieden, dass dieses Gebäude veräußert werden soll. Das tragen wir so mit. Deswegen ist „Sach- und Rechtlage“ hier auch das richtige Votum, damit das Gebäude veräußert werden kann.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Weritz. - Zur gleichen Petition: Kollege Santjer von der SPD-Fraktion, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich kann ich mich natürlich hinter dem Ansinnen von Bündnis 90/Die Grünen versammeln. Lassen Sie mich hier aber noch etwas zur Historie sagen.

Dieses Gebäude ist in den 80er-Jahren errichtet worden, damit die Polizeibeamten dort wohnen können. Damit ist es ein Landesgebäude. Heute müssen wir feststellen, dass in diesem Gebäude keine Polizeibeamten mehr wohnen.

Es gibt dort einen Investitionsstau - der Kollege Weritz hat es gesagt -, und zwar von 1,6 Millionen Euro. Jetzt müssen wir natürlich überlegen, ob wir landesseitig diese 1,6 Millionen Euro investieren wollen. Vor Ort wurde geklärt, dass man es veräußern möge, möglichst in kommunale Hand, wenn das nicht möglich ist, an Privatinvestoren. Zumin

dest nach meiner Kenntnis laufen dort dazu auch gute Gespräche.

Der Wohnraum geht am Ende nicht verloren, sondern nur das Land als Eigentümer dieses Hauses. Von daher können wir aus unserer Sicht nur bei „Sach- und Rechtslage“ bleiben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Santjer. - Es folgt jetzt aus der Fraktion der AfD ein Beitrag des Kollegen Stephan Bothe zur Petition 00594/11/18. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich spreche, wie Herr Busemann gesagt hat, zur Petition 00594/11/18. Worum geht es in dieser Petition? - Um die Kindergartenbeitragsfreiheit, wie sie nicht passieren sollte.

Die Petentin hat vier Kinder im Alter zwischen neun Monaten und sieben Jahren. Mit der Einführung der Kindergartenbeitragsfreiheit erhöhte die Kommune die Beiträge für den Hortbesuch und die Krippenbetreuung sowie für das Schulmittagessen.

Hier gilt es für den Gesetzgeber doch ganz klar, noch einmal zu schauen, wie wir dieses Gesetz in Zukunft verbessern können, sodass Familien mit mehreren Kindern gerade nicht belastet werden. Momentan profitieren die Familien von dieser Kindergartenbeitragsfreiheit nur dann, wenn sie ein Kind haben. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, und davon manche in der Krippe oder in der nachschulischen Betreuung, werden diese Familien oft - wie in diesem Fall - stärker als bisher belastet, weil die Kommune die Beiträge einfach umschichtet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Zur gleichen Petition von der CDU-Fraktion: Dr. Karl-Ludwig von Danwitz, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Thema haben wir jetzt anscheinend in jedem Plenarsitzungsabschnitt.

Es ist einfach so, dass Kommunen vor Ort bestimmte Dinge selbst festsetzen sollen. Als Landtag haben wir uns nur mit der Beitragsfreiheit beschäftigt. Aber Dinge wie die Änderung der Geschwisterregelung und die Erhöhung der Gebühren für die Krippen- und Hortbetreuung, Mittagessen, Spätdienste werden eben kommunal - vor Ort! - entschieden. Deswegen müssten sich die Petenten an die zuständigen Entscheider vor Ort wenden. Wir haben hier nur über die Dinge zu reden, die das Land entscheidet.

Hier ist ganz klar zu sagen: Es handelt sich um kommunale Angelegenheiten. Deswegen bleiben wir bei dem Punkt bei „Sach- und Rechtslage“.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege von Danwitz. - Die Wortmeldung von Herrn Santjer hat sich erledigt.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu den Beratungsgegenständen der streitigen Eingaben liegen mir nicht vor. Ich schaue sicherheitshalber noch einmal in die Runde. - Es beklagt sich niemand. Dann ist die Beratung insoweit beendet.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen nun also über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge abstimmen. Falls diese abgelehnt werden, lasse ich dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich rufe auf die lfd. Nr. 13 der Eingabenübersicht: Eingabe 00357/11/18 betr. Behandlung im KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden will, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist bei Gegenstimmen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und im Übrigen einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf die lfd. Nr. 27 der Eingabenübersicht: Eingabe 00568/11/18 betr. Abrechnung der Rundfunkgebühren.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der AfD, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer sich diesem Änderungsantrag anschließen will, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die große Mehrheit. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden will, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit angenommen worden.

Ich rufe auf die lfd. Nr. 28 der Eingabenübersicht: Eingabe 00580/11/18 betr. Transsexualität; Bundesratsinitiative zur Änderung des Transsexuellengesetzes.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Erwägung“ lautet. Wer so befinden will, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so entscheiden möchte, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen.