ein Handy mit Empfang verfügt. Ich bitte aber auch zu bedenken, dass das Opfer eines Angriffs, vielleicht sogar durch jemanden, der körperlich überlegen ist, eventuell nicht mehr die Möglichkeit hat, auf dem Handy eine Nummer zu wählen. Deshalb sollte doch mindestens dieser Punkt - die Möglichkeit, mit einem einzelnen Knopfdruck Hilfe zu holen - sehr wohl einer vernünftigen Diskussion zugänglich sein.
Herr Wichmann, konkret dazu: Genau mit solchen Sicherheitsfragen und mit realitätsnahen Lösungen wie Notrufsystemen mit Hilfe per Knopfdruck setzt sich gerade die Arbeitsgruppe des Sozialministeriums auseinander. Und ich sehe bisher nicht, dass es da um Handylösungen oder Ähnliches geht. Auch deswegen habe ich gesagt, Sie haben sich hinter einen fahrenden Zug geschmissen.
Vorgeschlagen ist der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 39: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/2227 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung - Drs. 18/3270 - Änderungsantrag der
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir bitte zu Beginn der Beratung dieses Tagesordnungspunktes einen kurzen Hinweis. Das ist ungewöhnlich, aber in diesem besonderen Fall aus meiner Sicht sinnvoll.
Die Landesregierung bittet heute den Niedersächsischen Landtag, das niedersächsische BrexitÜbergangsgesetz, das dazu dient, für den im Ausstiegsabkommen festgelegten Übergangszeitraum bis Ende 2020 Rechtssicherheit auch im niedersächsischen Landesrecht herzustellen, zu verabschieden.
Diese Regelung ist notwendig; denn ohne das Gesetz laufen wir Gefahr, dass einzelne Bestimmungen im Landesrecht nicht von der entsprechenden Generalklausel im Austrittsabkommen erfasst werden.
Auch der Ihnen vorliegende Änderungsantrag ist wichtig, weil der in § 1 genannte Beginn des Übergangszeitraums nicht mehr aktuell ist. Ich gebe zu: Es mag auf den ersten Blick verwunderlich erscheinen, dass wir dieses Gesetz zu einem Zeitpunkt beschließen, an dem immer noch nicht klar ist, ob das britische Unterhaus dem Austrittsabkommen letztlich zustimmen wird.
Das wird vielleicht heute Nachmittag der Fall sein, gegebenenfalls vor dem 12. April - wer weiß das schon? Da wir im April allerdings keine Plenarsitzung abhalten, möchte ich Ihnen empfehlen, Vorsorge zu treffen, falls zwischen heute und dem Mai-Plenum ein Austrittsabkommen in Kraft treten sollte. Das machen im Übrigen nicht nur wir so, sondern auch andere Bundesländer sowie der Bund.
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU sieht eine von der Beschlussempfehlung abweichende Fassung des § 1 des Gesetzentwurfs vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 23. Juni 2016 hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ein Votum der Bürgerinnen und Bürger über den Austritt des Landes aus der EU eingeholt; Sie alle wissen es. Mit knapper Mehrheit haben sich die Britinnen und Briten für den sogenannten Brexit ausgesprochen.
Das Wort „Brexit“ steht jetzt nach fast drei Jahren für Unentschlossenheit, für Chaos und für eine Regierung, die nicht in der Lage zu sein scheint, die Parlamentarier hinter sich zu vereinen. Das ist ein Stück weit eine Haltung, die ich mit „Wirklichkeitsverweigerung“ beschreiben möchte.
Ich stehe hier als überzeugte Europäerin, und ich gestehe, dass ich die Briten, Land und Leute, immer sehr sympathisch fand und finde. Umso bedauerlicher ist jetzt die Situation in Großbritannien. Wir alle können sehen, wie es ist, wenn man die häufig so gescholtenen Kompromisse nicht findet, wenn man keine mehrheitlichen Entscheidungen mehr durchführen kann.
Ja, Kompromisse - das wissen wir alle - sind oft etwas unbefriedigend, aber in einer Demokratie zuweilen die einzige Möglichkeit, um zu einem Ergebnis zu kommen. Große Koalitionen werden häufig gescholten wegen der Kompromisse, die sie eingehen müssen; das geschieht übrigens auch in diesem Haus mit großer Regelmäßigkeit. Vor dem Hintergrund dessen, was aktuell in Großbritannien geschieht, sollten wir an dieser Stelle eine Warnung sehen.
Demokratie braucht lebendige Auseinandersetzung - ja! -, aber man muss auch einen Schlussstrich ziehen und eine Entscheidung treffen können. Man muss handlungsfähig bleiben. Das Vor
Es ist auch nicht verständlich, was dort geschieht. Wir alle erinnern uns an den letzten Dienstagabend. Wir warten nun gespannt darauf, was heute Nachmittag in Großbritannien passieren wird.
Wir beschäftigen uns heute mit einem Gesetzentwurf, der den geregelten Brexit-Fall vorsieht. Wir wollen Vorsorge treffen für die Zeit des Übergangs, und zwar dann, wenn dieses Abkommen unterzeichnet werden sollte. Das ist immer noch möglich; die Ministerin hat es gesagt. Ob es gelingt, bleibt ungewiss. Es kommt aber infolge des Änderungsantrags nicht so sehr darauf an. Wenn wir dieses Gesetz heute beschließen, und es kommt zu einem ungeregelten Brexit, dann tritt das Gesetz nach dem Wortlaut nicht in Kraft.
Wir sollten deshalb Vorsorge treffen. Die SPDFraktion wird dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung in § 1; dort wird der Zeitpunkt „29. März“ durch eine offenere Formulierung ersetzt.
Sollte sich in Großbritannien noch die Erkenntnis durchsetzen, dass es für alle Seiten besser wäre, dieses sorgfältig ausgehandelte Abkommen zu unterzeichnen, dann haben wir schon das Richtige getan. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, vernünftig regiert zu werden. Dass das so bleibt, dafür wollen wir auch in Zukunft hart arbeiten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schüßler. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Dr. Stefan Siemer zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Take back control“ - wir wollen unsere Kontrolle zurück! Das war der Schlachtruf der Kampagne zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Mit diesem Slogan, mit einer Unzahl wahrheitswidriger und verantwortungsloser Behauptungen über die Euro
päische Union und über Einwanderung sowie mit falschen Hoffnungen haben die Brexiteers schließlich das Referendum knapp für sich entschieden.
Hat Großbritannien die Kontrolle zurückerlangt? - Meine Vorrednerin Frau Schüßler hat es schon ausgeführt, dass, folgt man der Presseberichterstattung, die politischen Institutionen im Vereinigten Königreich die Kontrolle nun vollständig verloren haben.
Der Vorschlag der Premierministerin Theresa May zum Abkommen ist im Parlament bereits zweimal krachend gescheitert. Das Parlament hat dort versucht, die Kontrolle zurückzuerlangen, und konnte sich zu keiner der acht aus dem Parlament vorgeschlagenen Optionen durchringen, sodass man wirklich nicht weiß, wer was in Großbritannien will. Die Lage in Großbritannien ist mit „chaotisch“ noch wohlwollend umschrieben.
Ihnen liegt nun in der Drucksache 18/2227 der Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - kurz: das Brexit-Gesetz - vor. Wir wollen mit diesem Gesetz regeln, dass Großbritannien, aber auch und vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die in Niedersachsen leben, in einem möglichen Übergangszeitraum - so muss man ja sagen - so behandelt werden, als wäre das Vereinigte Königreich noch EU-Mitgliedstaat.
Meine Vorrednerin hat auf die Daten im Änderungsantrag hingewiesen. Das will ich an dieser Stelle nicht vertiefen. Ich möchte vielmehr darauf hinweisen, dass Großbritannien den Schlüssel dafür in der Hand hält, hoffentlich zu einem geregelten und nicht zu einem harten Brexit zu kommen. Heute wäre der Tag gewesen, an dem Großbritannien ausgetreten wäre.
Wir haben unsere Verfahren. Alle mögen sich noch einmal vor Augen führen, wie wir diese Gesetze im Plenum beraten haben und wie im Vergleich dazu derzeit im britischen Parlament gearbeitet wird. Sie werden erkennen, dass das „We take back control“ der Brexiteers vollkommen falsch und verantwortungslos war.
Deshalb möchte ich von dieser Stelle aus dazu aufrufen, mit den Ideen der europäischen Gemeinschaft und dem Zusammenhalt der europäischen Staaten wohlwollend umzugehen. Vor allem rufe