Ich will das kurz begründen, meine Damen und Herren. Wir hatten das Landwirtschaftsministerium um ergänzende Informationen gebeten. Ich danke für das Schreiben des Staatsekretärs von heute, der noch einmal darauf hingewiesen hat, dass es sich bei dem Käufer letztlich um die HeidelbergCement AG handelt, die wiederum zu 100 % Eigentümerin der Tochter ist, die am Ende vor Ort als Käuferin auftritt.
Wir danken dafür, dass hier noch einmal klargestellt worden ist, dass das Thema Pächtertreue keine Rolle spielen kann, wenn eine Aktiengesellschaft ein Grundstück kauft. Wir sind aber der Auffassung, dass die Begründung für den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung nicht trägt. Wenn in dieser Region, die ja mit Kiesabbau schon sehr belastet ist, 17 ha zusätzlich in den Abbau gehen, dann würde uns auch interessieren, ob das mit den kommunalen Gremien entsprechend abgestimmt ist.
Wir sind der Auffassung, dass man gerade beim Kiesabbau sehr sensibel vorgehen muss, weil wir es mit einem Rohstoff zu tun haben, der nicht unendlich verfügbar ist. Von daher bietet es sich auch an, sehr genau zu planen, wo und wann Kiesabbau noch geschehen soll.
Insofern bitten wir hier um Rücküberweisung und sind grundsätzlich der Auffassung, dass bei dem Verkauf von öffentlichen Flächen, wie in der Landeshaushaltsordnung ja auch bis auf wenige Ausnahmen vorgesehen, eine öffentliche Ausschreibung erfolgen soll und natürlich auch eine rechtzeitige öffentliche Information, sodass sich sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die kommunalen Gremien davon überzeugen können oder sich informieren können, was dort geplant ist und was das möglicherweise für Folgen für die unmittelbare Umgebung hat - beispielsweise für ihre Ortschaft oder für die Entwicklung ihrer Gemeinde oder ihres Landkreises.
Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Für die CDUFraktion hat sich der Kollege Dr. Schmädeke gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wenzel, jetzt bewegen wir uns vom Kreistag Holzminden fast schon in den Kreistag von Nienburg. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Landtag, die von der Landesregierung beantragte Zustimmung zur Veräußerung von rund 17 ha Kiesabbauflächen in meinem Wahlkreis - deswegen stehe ich hier vorne - zu erteilen.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Schon im Jahr 2005 hat der Niedersächsische Landtag einer Veräußerung des Großteils der Domäne Schinna in meinem Heimatwahlkreis Nienburg an ein Kiesbauunternehmen, und zwar an die Heidelberger Weserkies GmbH, zugestimmt. Diese ist 2017 - das wissen Sie, Herr Wenzel - verschmolzen mit der WIKA Stade zur WIKA Sand und Kies, und die bauen im Moment nun einmal dort in der Region Kies ab.
Und wie das mit solchen Unternehmen so ist: Die können nicht heute hier Kies abbauen und morgen dort Kies abbauen. Das will heißen: Mit einer Ausschreibung stelle ich es mir einigermaßen schwierig vor. Ich kann Ihnen nur sagen: Die kommunalen Gremien haben sich sehr wohl damit beschäftigt, auch mit dem Preis.
Und überhaupt, zum Abbau: Ich bin jahrelang im Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises gewesen. Die 12 Euro, die dort zur Diskussion stehen, sind durchaus ortsüblich. Sie hängen natürlich von der Kiesmächtigkeit ab, und zu der Kiesmächtigkeit kann ich Ihnen nur sagen: Sie ist dort geringer, und die Auflage obendrauf mächtiger. Das heißt ganz einfach: Der Preis ist eigentlich auf dem unteren Niveau zu suchen. Das vielleicht zu der örtlichen Ebene. - Mehr habe ich dazu eigentlich nicht zu sagen.
Ich war konzentriert beschäftigt, weil der Kollege Wenzel einen Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss gestellt hat. Da ich hier neu bin,
habe ich mir erlaubt, Herr Kollege, wenn es Ihnen recht ist, noch einmal in die Geschäftsordnung zu gucken. Ich habe tatsächlich § 32 gefunden. Die beiden Schriftführer haben nicht in die Geschäftsordnung geguckt. Aber egal.
Wenn man keine Ausrede mehr hat, ist es ganz schlecht. Ich bitte um Nachsicht, ich habe es wirklich nicht gesehen, weil ich das eben noch einmal nachlesen wollte. Ich hoffe, das wird mir noch einmal verziehen.
Also, zurück zur Sache: Der Kollege Wenzel hat den Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss gestellt. Darüber können wir jetzt abstimmen. Das ist laut § 32 GO möglich.
Wer diesem Antrag des Kollegen Wenzel folgen möchte, den Antrag zurück an den Ausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Zustimmung zu der Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Abschließende Beratung: Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/3140 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/3278
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der eben erfolgten kurzweiligen Debatte darüber, wer sich am besten und am
Bereits im letzten Jahr stellte die AfD-Fraktion den Antrag, für das betäubungslose Schlachten in Niedersachsen keine Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen. Dieser Antrag wurde von Ihnen allen abgelehnt.
Natürlich wissen Sie alle, dass die Vorstellung, einem Tier bei vollem Bewusstsein die Kehle durchzuschneiden und es minutenlang im eigenen Blut ersticken zu lassen, für jeden Menschen, der auch nur einen Funken Empathie für Tiere empfindet, grauenvoll ist.
Wir debattieren hier seit Monaten über Schlachthofskandale und Tierquälereien durch Betäubungsfehler. Eine ganze Branche ist wegen einiger schwarzer Schafe im Verruf. Morgen behandeln wir einen Antrag von FDP und Grünen. Dort geht es mal wieder um Missstände in Schlachthöfen. Unter Nr. 3 findet sich die Forderung, dass das Töten nur bei vollständig betäubten Tieren stattfinden soll. - Richtig! Das sollte so sein!
Im letzten Jahr hat Ihre Ablehnung unseres Antrags dafür gesorgt, dass 202 kleine Lämmchen keine Chance auf eine Betäubung hatten. Entscheiden Sie heute wieder so?
Selbstverständlich ist Ihnen bekannt, dass die Menschen in diesem Land kein Verständnis dafür haben. Deswegen haben die Grünen und auch die FDP im letzten Jahr einen ähnlichen Antrag gestellt. Sie setzten auf Gespräche - ebenfalls mit dem Ziel, die Praxis des betäubungslosen Schlachtens zu beenden. Die Grünen, die mit Vorliebe anderen Menschen etwas verbieten - sei es die Benutzung ihres eigenen Autos oder Ähnliches -, setzten auf Einsicht. Dieser Antrag war natürlich deutlich salonfähiger und wurde angenommen.
Schauen wir uns das Ergebnis an! Das ML lud Vertreter von elf islamischen Religionsgemeinschaften für den 14. August 2018 ein. Vorhandene Rückmeldungen am 10. August 2018: null! Dann telefonierte man seitens des ML den Eingeladenen hinterher. Erreichte Religionsgemeinschaften: eine. Schlussendliche Anmeldungen: eine. Ein Ministerium lädt Religionsgemeinschaften zu einem Gespräch ein, muss ihnen hinterhertelefonieren, und dann erscheint genau eine Religionsgemeinschaft. Das heißt, dass zehn andere nicht mal Interesse an einem Gedankenaustausch hatten. Ein deutli
Die Gesetzeslage und die Möglichkeiten der Elektrokurzzeitbetäubung wurden erläutert. Interessanterweise wurde klar herausgestellt, dass es keineswegs Konsens unter den muslimischen Religionsgemeinschaften ist, dass eine Elektrokurzzeitbetäubung nicht zulässig sei. Es kann also keineswegs die Rede davon sein, dass es sich hier um eine für eine gesamte Religion geltende zwingende Vorschrift handelt. Offensichtlich sind es nur besonders fundamentalistische Vertreter, die auf dieser Vorgehensweise bestehen.
Halten wir uns aber etwas ganz Entscheidendes vor Augen: Es wurde die Aussage getroffen, dass man anlässlich des Opferfestes ein Opfer bringen müsste. - Entschuldigung! Wir sind in Deutschland im Jahr 2019, und wir reden hier ernsthaft über Tieropfer? Reißen wir demnächst auch wieder schwarzen Hähnen die Köpfe ab, oder werfen wir lebende schwarze Hunde in Baufundamente? - Das alles gab es hier schon mal: vor 500 Jahren!
Ich möchte hier ganz klar festgestellt wissen: Es geht nicht um Ernährung; es geht um rituelles Opfern von Lebewesen. Aber selbst wenn man Tieropfer in einer aufgeklärten Gesellschaft zu einem tatsächlichen Diskussionstatbestand erheben wollte, hat das Gespräch im ML ein Ergebnis gebracht. Es gibt nämlich alternativ auch die Möglichkeit, seinen Opferpflichten mit einer Spende an ausländische Vereine nachzukommen. Damit gibt es überhaupt keinen Grund mehr, diese rituellen Praktiken hier in Niedersachsen zu genehmigen.
Ich freue mich bereits auf den Redebeitrag von Frau Logemann. Das Argument mit der Spendenmöglichkeit hatte sie bereits im Ausschuss hoch erfreut aufgegriffen. Sehr geehrte Kollegin, ich erwarte nicht, dass sich die ganze Welt an unsere Regeln des Zusammenlebens hält. Ja, es gibt Länder, in denen geschächtet wird, in denen kleine Mädchen verheiratet werden; es gibt Länder, in denen die Frauen das Eigentum ihrer Männer sind. Und seien Sie sicher: Das alles gefällt mir nicht, aber ich nehme mir nicht das Recht, ihnen vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Aber hier in unserem Land müssen wir auch sagen, was unsere Regeln sind.
In der Perspektive geht selbst das ML von einer Prüfung der Erlasslage aus, insbesondere der Darlegung des zwingenden Grundes.
Im Zuge der Recherche zu diesem Antrag musste man feststellen, dass in ganz vielen Ländern rund um Deutschland und in Europa offensichtlich die Demokratie abgeschafft wurde. Religionsfreiheit gibt es nicht mehr in der Schweiz, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Island, Dänemark, Liechtenstein und Schweden. Sie alle haben nämlich das betäubungslose Schlachten verboten. Seltsamerweise haben dort aber nicht alle Muslime fluchtartig das Land verlassen, sondern sie haben sich schlicht und ergreifend mit den Gesetzen abgefunden.