Deshalb ist die Untätigkeit unserer Landesregierung bei Abschiebungen in diesem Zusammenhang der eigentliche Skandal.
Meine Damen und Herren, Sie reden immer wieder davon, Fluchtursachen zu bekämpfen. Diese Familien jedoch kommen gerade deswegen illegal nach Deutschland, weil sie - anscheinend zu Recht - darauf spekulieren können, eben nicht abgeschoben zu werden. Das ist hier die eigentliche Fluchtursache. Machen Sie sich das bitte einmal klar.
Diese skandalöse Situation, die wir tatsächlich haben, versuchen die Grünen nun zu einem Normalzustand zu erheben
Herr Rykena, warten Sie bitte kurz! - Sie alle haben die Möglichkeit, sich gleich noch einmal zu Wort zu melden.
(Stefan Henze [AfD]: Das ist gelten- des Recht! Sie verstoßen gegen gel- tendes Recht! - Gegenruf von Belit Onay [GRÜNE]: Das hat nichts mit geltendem Recht zu tun!)
- Ich verbitte mir diese Zwischenrufe und diese Diskussion, wer über geltendes Recht urteilt und wer nicht.
Diese skandalöse Situation, dass die Landesregierung geltendes Recht nicht durchsetzt, versuchen die Grünen nun zu einem Normalzustand zu erheben und fordern, dass Kinder von abschiebepflichtigen Personen zügig auf die Kommunen verteilt werden.
Für die Beschulung von Kindern abschiebepflichtiger Personen fordern Sie weiterhin, ausreichend Lehrpersonal vorzuhalten, obwohl Sie genau wissen, dass selbst für die Regelschulen dieses Lehrpersonal nicht zur Verfügung steht. Ihr Vorschlag würde also absehbar zu einer weiteren Verschlechterung der Situation an Regelschulen führen.
Aber das Wohl unserer Kinder liegt den Grünen wohl eben weniger am Herzen als das Wohl von Kindern aus aller Welt.
(Zurufe: Unverschämtheit! Meine Güte nochmal! Sie sollten sich schämen! - Belit Onay [GRÜNE]: Für diesen Satz gibt es drei Likes auf Facebook! - Glocke der Präsidentin)
Es ist natürlich legitim und sogar ehrenhaft, sich für das Wohl von Kindern aus anderen Ländern einzusetzen. Ich sage Ihnen aber: Machen Sie das doch nicht auf Kosten unserer hier bereits lebenden Kinder. Wenn Sie sich für die im Ausland lebenden Kinder einsetzen wollen, dann machen Sie es dort, in den Herkunftsländern, und nicht hier.
Nur wegen der parlamentarischen Gepflogenheiten stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss selbstverständlich zu.
Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Björn Försterling, bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder sind in erster Linie Kinder - egal, woher sie kommen -,
Während hier vier Fraktionen durchaus darüber streiten und diskutieren können, ob die Interkulturellen Lernwerkstätten in den Erstaufnahmeeinrichtungen sechs Monate oder länger dauern sollen und ob das eine ausreichende Bildung ist, gibt es tatsächlich Menschen, die sich hier an das Rednerpult stellen und das Recht von Kindern auf Bildung grundsätzlich in Abrede stellen. Das hat nichts mehr mit der UN-Kinderrechtskonvention zu tun, das hat nichts mehr mit dem im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung verankerten Recht auf Bildung von Kindern zu tun. Sie haben sich hier hingestellt und wirklich widerwärtig benommen, das sei Ihnen mal gesagt.
Ganz kurz, Herr Kollege Försterling! Sie haben sich mit dem Wort „widerwärtig“ sehr despektierlich über den Kollegen geäußert. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Beifall bei der AfD - Zurufe: Den wür- de ich auch nehmen! - Belit Onay [GRÜNE]: In der Sache teilen wir das! Das Wort teile ich ausdrücklich!)
Das ist die Entscheidung der Präsidentin, und das ist auch richtig so. Es tut mir leid, aber ich habe für diese Rede von Herrn Rykena kein Wort gefunden, das der Geschäftsordnung entspricht.
Ich will zu dem Antrag zurückkommen. Wir diskutieren darüber, ob interkulturelle Lernwerkstätten der richtige Umgang sind. Da sagen wir ganz klar: Wir halten es schon für merkwürdig, wenn man davon spricht, dass Kinder, wenn sie bis zu 22 Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, im schulrechtlichen Sinne keinen dauerhaften Aufenthalt in Niedersachsen haben und von daher nicht der Schulpflicht unterliegen. Ich sage ganz deutlich: Das sehen wir als Freie Demokraten anders.
Ich bin sehr gespannt, wie der Kultusminister den dauerhaften Aufenthalt im schulrechtlichen Sinne gleich definiert. Ich weiß jedenfalls, dass es Länder gibt, die dort eine andere Definition haben.
Von daher muss doch unser Anspruch sein, in den Ausschussberatungen die Frage zu diskutieren, ob es eigentlich richtig ist, dass Kindern, deren Familien und sie länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen verweilen müssen, der Schulbesuch verwehrt wird. Wir sind ausdrücklich der Auffassung, dass auch hier der Schulbesuch erfolgen muss.
Am Ende gilt es - das habe ich eben schon deutlich gemacht -, den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, das Recht auf Bildung, zu erfüllen. Dazu gehört auch der entsprechende Schulbesuch. Ob die Kinder mit ihren Familien dann hierbleiben oder nicht, ist ein ganz anderes Themengebiet, ist eine ganz andere Rechtsentscheidung.
Vielen Dank, Herr Försterling. - Zu Wort gemeldet hat sich der Minister Grant Hendrik Tonne. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich sagen: Wir sind uns einig, Bildung ist unser höchstes Gut. - Ich sage jetzt: Wir sind uns weitestgehend einig, Bildung ist unser höchstes Gut.
Deswegen gewähren wir jetzt schon allen Kindern und Jugendlichen auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen vom ersten Tag an Zugang zu Bildung. Ich will das ganz deutlich betonen. Dort führen abgeordnete Lehrkräfte ganzjährig ein Bildungsangebot durch. Das ist das, was wir hier schon mit der Interkulturellen Lernwerkstatt 2.0 diskutiert haben.
Ich will vorweg auch sagen: Ich werbe dafür, das nicht geringzuschätzen oder kleinzureden. Da wird in einer hohen Qualität Bildung angeboten.