Protocol of the Session on March 27, 2019

Ein anderer Aspekt. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie im Zusammenhang mit irgendwelchen Parteispenden gerade meine Person erwähnen. Sie können in den anderthalb Jahren, die wir hier inzwischen zusammen verbracht haben, doch nicht ansatzweise das Gefühl bekommen haben - jedenfalls nicht bei meiner Person -, dass ich irgendetwas verheimlichen wollte oder Ähnliches. Das weise ich ausdrücklich zurück und bitte insoweit eigentlich auch um eine Entschuldigung.

Unseren Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, unsere Bemühungen um mehr Transparenz für den Bürger in einen Kontext mit dem Bereich Parteienfinanzierung stellen zu wollen, ist gelinde gesagt - ich mache es einmal diplomatisch - gewagt.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege Limburg möchte erwidern.

(Dirk Toepffer [CDU]: Frage ihn mal nach seiner Examensnote!)

Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Emden, die Nachsicht liegt ganz bei mir. Ich sehe es Ihnen nach, dass Sie ein klassisches Muster verfolgen: Wenn Ihnen die sachlichen Argumente ausgehen, versuchen Sie auf persönlicher Ebene zu attackieren.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Dana Guth [AfD] lacht)

- Frau Guth, mangels Substanz in der Argumentation kann man das ja in gewisser Weise nachvoll

ziehen. Ich nehme es Ihnen nicht persönlich übel. Alles in Ordnung!

Herr Emden, ich sehe Ihnen auch nach, dass Sie - obwohl Sie schon über ein Jahr hier sind und obwohl Sie doch so ein großartiger Jurist sind - offensichtlich immer noch Schwierigkeiten haben, Gesetzentwürfe zu formulieren und das, was Sie selbst geschrieben haben, dann auch zu verstehen. Ich lese es Ihnen gerne noch einmal vor, damit Sie selber verstehen, was Sie hier eingebracht haben. Es ist nämlich nicht so, wie Sie gerade mündlich behauptet haben.

Ein Beispiel: In § 4 - Schutz von besonderen öffentlichen Belangen - heißt es:

„Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf...“

Dann folgt eine Liste.

Und genau das ist das Problem, auf das ich Sie vorhin hingewiesen habe. Sie haben hier hineingeschrieben, dass der Anspruch schon nicht besteht, sobald das theoretisch eine Auswirkung haben kann. Sie haben keine Abwägungsklausel hineingeschrieben, Herr Emden. Sie mögen etwas anderes gemeint haben - dann ist Ihnen der Versuch misslungen. Aber hier im Parlament ist der Versuch zum Glück nicht strafbar, Herr Emden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Limburg. - Für die SPDFraktion erhält nun die Kollegin Andrea SchröderEhlers das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel zu diesem Gesetzentwurf gesagt worden. Lassen Sie mich die für uns wesentlichen Punkte kurz zusammenfassen!

Der vorgelegte Text ist in großen Teilen aus Baden-Württemberg übernommen worden. Auf die Abweichungen hat Herr Emden hingewiesen. Auf die problematische Einordnung in die niedersächsische Gesetzessystematik haben meine Vorredner schon hinreichend hingewiesen. Dieser Rückgriff ist also völlig überflüssig und nicht nötig gewe

sen, zumal es in Niedersachsen bereits etwas gibt, worauf man hätte zurückgreifen können.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist genannt worden. Es gibt aber auch den rot-grünen Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes aus der vergangenen Legislaturperiode, den Frau Niewisch-Lennartz eingebracht hat, der sich mit sehr vielen dieser Details beschäftigt und der über ein reines Informationsfreiheitsgesetz hinausgeht. Ich kann Ihnen gerne die Drucksachennummer nennen: 17/8004. Leider Gottes konnten wir dieses Gesetz nicht mehr verabschieden. Es ist der Diskontinuität anheimgefallen. Das lag, wie Herr Limburg schon gesagt hat, daran, dass wir diese Legislaturperiode leider vorzeitig beenden mussten.

Frau Schröder Ehlers, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Emden?

Nein, ich möchte weiter ausführen.

Aber wie Sie alle wissen, bietet ein abgebrochenes Verfahren auch neue Chancen. Uns ist damit die Chance gegeben, intensiver auf die neuen Entwicklungen, die sich abzeichnen, einzugehen. Wir können berücksichtigen, dass Daten heute noch viel wertvoller sind als vor wenigen Jahren. Sie wissen es alle: Die großen börsennotierten Unternehmen machen ihr Geld nicht mehr mit dem Bau von Maschinen, sondern mit dem Sammeln, Verwerten und Verkaufen von Daten. Die personalisierte Werbung scheint der neue Goldesel in der digitalen Welt zu sein.

Meine Damen und Herren, im aktuellen Koalitionsvertrag steht - das hat der Kollege Plett schon vorgetragen -, dass wir uns an den Erfahrungen anderer Bundesländer orientieren wollen, dass wir evaluieren wollen, was dort geregelt worden ist. Ich denke, das ist sehr hilfreich, vor allen Dingen wenn man sich anschaut, welche schlechten Erfahrungen Hamburg mit seinem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz gemacht hat.

Und wir haben inzwischen auch die DatenschutzGrundverordnung bekommen. Auch dort werden wir sicherlich das eine oder andere berücksichtigen müssen. Außerdem sehen wir, dass der Umgang mit Daten an der einen oder anderen Stelle sensibler geworden ist.

Meine Damen und Herren von der AfD, entgegen der anderslautenden Behauptungen, die Sie hier gerade getätigt haben, ist in den letzten Monaten schon einiges passiert. Nicht das Justizministerium, nicht das Innenministerium, sondern das Wirtschaftsministerium hat sich mit dieser Frage befasst, weil wir ihm die Aufgaben der Digitalisierung zugeordnet haben. Herr Muhle ist dabei, eine Open-Data-Strategie zu entwickeln. Dort wird es darum gehen, wie landeseigende Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können und wie sie dann verwertet werden dürfen. Damit wollen wir die Transparenz letztlich erhöhen. Das soll weitestgehend kostenfrei und in maschinenlesbaren Formaten erfolgen. Zurzeit gibt es eine Debatte darüber, in der geklärt werden soll, welche Daten es sein werden, die zur Verfügung gestellt werden, wie sie bereitgestellt werden sollen, was das kosten wird und was beim Datenschutz beachtet werden muss.

Das ist übrigens ein sehr wichtiger Punkt. Es muss sichergestellt werden, dass keine Rückschlüsse auf Personen oder einzelne Haushalte möglich sein werden. Hier müssen unsere Ansprüche wirklich hoch sein. Wir alle erwarten von der öffentlichen Hand schließlich einen sicheren Umgang mit Daten. - Ich wünsche mir manchmal, dass wir diese Erwartung auch gegenüber den großen Internetkonzernen hätten, aber das ist, glaube ich, dann doch eine andere Debatte.

Meine Damen und Herren, lassen Sie das Ministerium jetzt arbeiten, lassen Sie uns den neuen Gesetzentwurf für eine Open-Data-Strategie abwarten, und lassen Sie uns dann prüfen, ob es dann wirklich noch einen Handlungsbedarf hinsichtlich eines Informationsfreiheitsgesetzes gibt!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Frau Kollegin. - Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgeschlagen wird federführend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen; mitberaten soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann können wir mit der Tagesordnung fortfahren. Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Clausthaler Bergbaukasse - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3039 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/3269 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/3294

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich sehe keinen Widerspruch und erteile dem Abgeordneten Stefan Klein für die Berichterstattung das Wort.

(Unruhe)

- Ich wäre sehr dankbar, wenn es vorher insbesondere in den ersten Reihen aller Fraktionen - außer CDU und AfD - etwas ruhiger würde.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich habe doch gar nichts gesagt!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Auflösung der Clausthaler Bergbaukasse in der Drucksache 18/3039 erstatten.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/3269, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Für diese Beschlussempfehlung stimmten im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung alle Ausschussmitglieder. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stimmte mit dem gleichen Ergebnis ab.

Gegenstand des an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs sind die Auflösung der Clausthaler Bergbaukasse, die Verteilung ihres Vermögens und die Regelung der Rechtsnachfolge.

Die Clausthaler Bergbaukasse beruht auf einem Statut aus dem Jahr 1868 und wird von der Landesregierung als rechtsfähige Stiftung des öffentli

chen Rechts qualifiziert. Die in dem Statut festgelegten Zwecke der Einrichtung können nach Beendigung des aktiven Bergbaus im Oberharz nicht mehr oder nicht mehr sinnvoll erfüllt werden, sodass die Stiftung durch Gesetz aufgelöst werden soll.

Das verbliebene Vermögen, das derzeit noch aus rund 130 000 Euro sowie etwa 9 ha Grünlandflächen besteht, soll vorrangig auf die Stiftung Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft übertragen werden, weil deren Stiftungszweck dem Zweck der Clausthaler Bergbaukasse nahe kommt. Sollte diese Vermögensübertragung nicht zustande kommen, soll das Vermögen der Clausthaler Bergbaukasse vom Land Niedersachsen als deren Rechtsnachfolgerin für die Erhaltung historischer Bergwerksbetriebe und -anlagen im Bereich des Harzes verwendet werden.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss eingebracht und kurz erläutert. Der Gesetzentwurf wurde von allen Fraktionen uneingeschränkt begrüßt. Eine nähere inhaltliche Aussprache fand daher in den Ausschüssen nicht statt.

Vielen Dank, Herr Kollege Klein.