Andrea Schröder-Ehlers
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund der Ziele des Deutschlandtakts auf der einen Seite und den Problemen, die auf der anderen Seite in den Städten Lüneburg, Uelzen und Celle bei einer weiteren Taktzunahme entstehen könnten, frage ich die Landesregierung, wie sie gewährleisten will, dass diese Städte im Nordosten Niedersachsens auch zukünftig an den schnellen Zugverkehr angebunden sind, dass die Vertaktung des ICE so bleibt, wie wir sie zurzeit haben - und nach Möglichkeit auch darüber hinaus geht -, und dass dabei auch noch der Nahverkehr ausgebaut werden kann.
Das war eine Frage.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich danke erst einmal dem Kollegen Detlev Schulz-Hendel dafür, dass er das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Denn es ist richtig: Der Bahnhof Hamburg-Harburg ist für die Bahnreisenden ein ganz wichtiger Knotenpunkt bei uns in der Region Nord-Ost-Niedersachsen. Ich danke aber noch mehr - und das natürlich als Lüneburger Abgeordnete - den Vertreterinnen und
Vertretern der Regierungskoalition dafür, dass sie diesen Antrag, über den wir den erweiterten Beschluss heute fassen werden, auch auf die Bahnhöfe Lüneburg, Uelzen und Celle ausgeweitet haben. Das ist eine gute Entscheidung. Vielen Dank, Frau Vorsitzende, dass das alles so geklappt hat.
Ich weiß nicht, was ich noch viel mehr dazu sagen soll. Natürlich ist es für die vielen Zehntausend Berufspendlerinnen und Berufspendler, die es auf der Strecke gibt, wichtig, dass das Angebot nur so weit eingeschränkt wird wie unbedingt nötig und dass es vonseiten der Bahn eine gute Kommunikation geben muss, damit der Berufs- und auch der Fernverkehr nicht beeinträchtigt werden.
Nun sind die Baumaßnahmen ja ins nächste Jahr verschoben worden, wenn ich richtig informiert bin. Von daher hoffe ich sehr, Herr Dr. Althusmann, dass es Ihrem Hause auch gelingen wird, die erforderlichen Gespräche mit der Bahn zu führen. Die Pendlerinnen und Pendler und die Anwohnerinnen und Anwohner der Strecke wünschen sich das alle sehr. Von daher wünsche ich gutes Gelingen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen übernimmt Deutschland erneut die EURatspräsidentschaft. Die zentrale Herausforderung der nächsten sechs Monate wird für Europa die Bewältigung der ökonomischen und der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie sein.
Diese Krise ist zweifellos die größte Krise seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft, und sie darf nicht zu einer Krise der Europäischen Union werden. Die Aufgabe ist also groß, das Virus muss eingedämmt, die europäische Wirtschaft wiederaufgebaut und der soziale Zusammenhalt in Europa gestärkt werden. Dafür setzen wir auf gemeinsames, abgestimmtes Handeln, europäische Solidarität und gemeinsame Werte.
Deutschland will auch die großen Transformationsprozesse unserer Zeit wie den Klimawandel und die Digitalisierung in den Blick nehmen, und das ist sehr gut. Noch nie war die europäische Gemeinschaft so wichtig wie heute, und noch nie war sie so gefährdet. Alle EU-Länder sind von der Krise betroffen, aber die wirtschaftlichen Anspannungen sind aufgrund der höchst unterschiedlichen Ausgangssituationen extrem hoch.
Es bedarf einer großen gemeinsamen Anstrengung, um die europäische Gemeinschaft als Ganzes aus dieser Krise herauszuführen. Die EU-Kommission - dies ist ja mit Deutschland eng abgestimmt - will von der Corona-Krise besonders betroffene Mitgliedstaaten mit 750 Milliarden Euro unterstützen.
Das jüngste Politbarometer signalisiert dafür eine breite Unterstützung auch in der deutschen Bevölkerung. Ein solches Paket würden 63 % befürworten. Damit ist zumindest für zwei Drittel der Bevölkerung klar, dass Europa an einer Wegscheide steht. Viele Menschen sind offenbar aus ihrer EUMüdigkeit aufgewacht und spüren, dass die europäische Idee nicht nur für Festtagsreden gut ist, sondern auch in ihrem Alltagsleben eine sehr große Rolle spielt.
Meine Damen und Herren, das ist ein gutes Zeichen für Europa, und daher ist es auch gut, dass wir heute hier über die Frage diskutieren, welche Rolle die EU in unserer Niedersächsischen Verfassung spielen soll.
Auch jetzt gibt es in Artikel 1 Abs. 2 unserer Verfassung schon den Bezug auf Europa. Der Kollege hat ihn dankenswerterweise gerade zitiert. Aber richtig ist auch, dass es Landesverfassungen gibt, die diesen Bezug viel stärker herausstellen. Die jetzt vorgeschlagene Ergänzung des Artikels 1 Abs. 2 um den Satz 2 findet sich schon wortgleich in der bayerischen Verfassung, der saarländischen Verfassung oder in Artikel 74 a der Verfassung von Rheinland-Pfalz. Auch Nordrhein-Westfalen hat gerade vor ein paar Tagen seine Verfassung geändert und den erweiterten Europabezug aufgenommen. Das sind gute und klare Bekenntnisse für Europa.
Meine Damen und Herren, bei der rechtlichen Bewertung muss man aber sehen, dass alle Bundesländer natürlich an Artikel 23 Abs. 1 des Grundge
setzes gebunden sind und damit der Spielraum für eigene Regelungen relativ klein ist.
Bei dem vorgeschlagenen Satz 2 - also der Formulierung aus der bayerischen Verfassung - handelt es sich darüber hinaus ja um eine reine Staatszielbestimmung, die weitgehend nur klarstellende Bedeutung hat.
Rechtlich bedeutsamer wäre der vorgeschlagene Satz 3, also der Satz:
„Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation.“
Hier würde eine verbindliche Handlungsanweisung an das Land gegeben. Es wird im weiteren Verfahren zu diskutieren und zu prüfen sein, ob sich dieser Satz tatsächlich noch in dem vorgegebenen Rahmen bewegt.
So weit, so gut.
Schaut man sich die anderen Landesverfassungen aber genauer an, wird man feststellen, dass der Vorschlag der Grünen halbherzig ist. Andere Bundesländer haben es nicht bei den im Antrag vorgeschlagenen Schritten belassen, sondern auch die Mitspracherechte der Landtage in Bezug auf Europa geregelt.
So wird in Artikel 34 a der Verfassung des Landes Baden-Württemberg das Verfahren zur Unterrichtung des Landtages über Vorhaben der Europäischen Union beschrieben. Ähnliches findet sich in der bayerischen Verfassung und in der Verfassung des Saarlandes. Bei uns finden sich Regelungen in Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung, aber sehr versteckt.
Letztlich gilt das, was man bei einer Verfassungsänderung immer bedenken sollte: Wenn man solch ein Thema angeht, muss man es umfassend betrachten, eine Gesamtkonzeption haben und eine umfassende Diskussion zu den unterschiedlichsten Aspekten führen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Schluss. Unsere Verfassung feiert im Jahr 2023 ihren 30. Geburtstag. 1993 wurde sie beschlossen und hat die Vorläufige Verfassung von 1951 abgelöst. Fast 30 Jahre nach dem Beschluss über die Verfassung sind wir an den Punkt gekommen, wo es immer wieder Änderungswünsche und möglicherweise auch Änderungsnotwendigkeiten gibt.
Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, unsere Verfassung zum 30. Geburtstag fit zu machen und sie einmal ganz grundlegend zu betrachten. Ich finde, sie wäre es wert.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Ausführungen. Was werden denn jetzt die ersten Aufgaben des Opferschutzbeauftragten sein?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Niedersachsen ist beim Opferschutz gut aufgestellt. Die Entscheidung der Landesregierung, einen Opferschutzbeauftragten zu ernennen, war richtig. Dies folgt der
Verabredung der Bundesregierung und der Bundesländer.
Herrn Pfleiderer übermittle ich seitens der SPDFraktion ganz herzliche Glückwünsche und wünsche ihm für die verantwortliche Tätigkeit alles Gute.
Herr Pfleiderer, die ersten Arbeitstage, habe ich mir sagen lassen, haben schon sehr deutlich gezeigt, wie wichtig Ihre Aufgabe ist und wie viel Nachfrage nach Ihrer Expertise besteht.
Meine Damen und Herren, falls Sie sich selbst einmal einen Überblick verschaffen wollen, falls Sie selbst einmal gefragt werden, verweisen Sie gern auch auf die Homepage des Opferschutzbeauftragten. Sie ist wirklich gut aufgebaut. Hier finden Sie viele Informationen, die weiterhelfen können.
Es ist richtig, für die Fälle von Anschlägen und großen Schadensereignissen eine Struktur aufzubauen, die schnell und professionell helfen kann. Ich selbst erinnere mich noch an das große Zugunglück in Eschede vor 20 Jahren. Eine Nachbarin saß in diesem Zug, der verunglückt ist, und hat von ihren Erlebnissen berichtet. Ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern können. Es gab über 100 Tote, sehr viele Schwerverletzte. Wie durch einen Zufall waren viele Pastoren in der Nähe, die auf einem Seminar waren, die dann schnell zur Unglücksstelle eilen und den Opfern und auch den Einsatzkräften zur Seite stehen konnten.
In der Folge führte das dazu, dass man für Einsatzkräfte eine Begleitung aufgebaut hat, damit man Einsatzkräften heute besser helfen kann. Dieser Einsatz hat in der Evaluation aber auch gezeigt, dass es wichtig ist, dass jene, die helfen wollen, eine gute Ausbildung haben. Alleine die Bereitschaft zu helfen, reicht nicht. Vielmehr muss man sehr genau wissen, was man tut.
Wir begrüßen es sehr, dass jetzt nicht nur diese Struktur für Einsatzkräfte entsteht, sondern dass es auch eine professionelle Struktur für die Opfer solcher Unglücke gibt. Ich will aber auch sagen, meine Damen und Herren, dass wir in Niedersachsen schon seit sehr vielen Jahren im Opferschutz gut aufgestellt sind. Im Jahr 2001 hat die SPDFraktion für Niedersachsen und damit für das erste Bundesland beantragt, eine Struktur aufzubauen, die dann in Form der Stiftung Opferhilfe gegründet worden ist. Bereits im Jahr 2001 konnte die Stif
tung Opferhilfe ihre Tätigkeit aufnehmen. Sehr schnell ist dann auch in allen elf Landgerichtsbezirken ein Opferhilfebüro eingerichtet worden.
Es war übrigens damals Dr. Christian Pfeiffer, der dies angeschoben hat. Ich will ihm an dieser Stelle noch einmal für diese vorbildliche Arbeit, die er hier geleistet hat, danken. Er hat Niedersachsen damit wirklich in diese Vorreiterposition gebracht.
In der Zwischenzeit - mir liegen die Zahlen bis Ende 2018 vor - konnte mehr als 26 000 Opfern von Straftaten geholfen werden. Allein im letzten Jahr waren es 2 357 Menschen, denen die Opferhilfebüros mit Rat und Tat zur Seite stehen konnten.
Noch eine Zahl ist vielleicht interessant: Seit 2001 sind mehr als 6,3 Millionen Euro im Wege der schnellen Hilfe an Betroffene ausgezahlt worden.
Meine Damen und Herren, auch wenn unsere Präventionsangebote mittlerweile schon sehr gut ausgebaut sind - wir haben es gehört; wir sehen es immer wieder; wir haben es jetzt an dem Mord an Herrn von Weizsäcker gesehen -, können nicht alle Straftaten verhindert werden. Jeder kann Opfer einer Straftat werden. Aber wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, dann dürfen wir uns nicht nur darum kümmern, dass die Täter ein Verfahren bekommen; wir müssen uns auch um die Opfer kümmern. Dafür haben wir eine Verantwortung. Wir müssen den Opfern helfen, ihre erlittenen körperlichen, psychischen und auch materiellen Schäden zu kompensieren.
Dazu ist es wichtig - auch das ist schon gesagt worden -, dass wir die Opferhilfebüros nicht als Konkurrenz im Markt sehen, sondern dass es eine gute Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen, die sich in diesem Bereich betätigen, gibt. Dazu gehört selbstverständlich der WEISSE RING. Das will ich hier auch noch einmal ausdrücklich sagen.
In der letzten Legislaturperiode konnten wir unsere Vorreiterrolle im Opferschutz ausbauen. Wir haben unter Rot-Grün, unter Ministerin Niewisch-Lennartz, die psychosoziale Prozessbegleitung besonders voranbringen können. Auch hier waren es übrigens wieder die Opferhilfebüros, die durch ein Projekt dafür gesorgt haben, dass Qualitätsstandards und ein Schulungskonzept entwickelt werden konnten. Das ist ein sehr gutes Verfahren, das wir damals unter Rot-Grün angestoßen haben.
In dieser Legislaturperiode ist nun der Opferschutzbeauftragte hinzugekommen. Das ist, so denke ich, eine sehr gute Weiterentwicklung. Ich bin mir sehr sicher, dass es auch in Zukunft weitere Handlungsbedarfe gibt.
Abschließend möchte ich noch einmal allen, die sich im Opferschutz betätigen, ganz herzlich danken. Viele Hauptamtliche, aber auch sehr viele Ehrenamtliche helfen hier. Ihnen allen einen großen Dank. Ich hoffe sehr, dass diese gute Arbeit auch in Zukunft gut weitergeführt werden kann.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass wir zu diesem Thema sprechen, sondern wir haben im März schon einmal eine Debatte gehabt.
Lieber Kollege Limburg, als ich davon gehört habe, dass nun ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vorliege, hatte ich eine Vermutung. Dann habe ich den Text gelesen. Die Vermutung hat sich bestätigt. In weiten Teilen ist nun ein Gesetzentwurf eingereicht worden, wie wir ihn 2017 als rot-grünen Entwurf schon einmal in dieses Parlament eingebracht haben,
ein Entwurf von Frau Niewisch-Lennartz. Aber nur das Überfliegen eines solchen Entwurfs reicht ja nicht aus, sondern man muss auch noch ein bisschen tiefer einsteigen. Das habe ich natürlich getan. Ich habe die beiden Texte miteinander verglichen und habe festgestellt, dass einige Dinge im Entwurf stehen, die wir damals anders verhandelt und besprochen haben.
Jetzt geht es doch um die Kommunen, jetzt geht es doch noch einmal um Umweltinformationen bei Produktionsverfahren, die Kosten sind anders geregelt, auch der Umfang der Daten ist noch einmal angefasst worden. Ich glaube, das werden einige der Punkte sein, die wir im weiteren Verfahren zu diskutieren haben - zusammen mit dem Antrag,
der dem Rechtsausschuss schon vorliegt und auf den mein Kollege gerade hingewiesen hat.
In dieser Debatte möchte ich mich gern darauf beschränken, zu sagen, dass wir hier eine neue Zielrichtung im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Wir haben es Anfang des Jahres schon ausführlich diskutiert: Die neue Zielrichtung sieht vor, dass wir nicht mit einem Transparenzgesetz starten, sondern dass wir im Rahmen der Digitalisierungsstrategie eine Open-Data-Strategie aufbauen, die viele der Punkte, die im Transparenzgesetz angesprochen werden, regeln wird. Herr Dr. Althusmann und Herr Muhle sind dabei, diese Open-DataStrategie zu erarbeiten. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt im Vorgriff mit einem Transparenzgesetz Regelungen zu schaffen, die dem vielleicht entgegenlaufen.
Sie alle wissen: Daten sind heute ein sehr wertvoller Rohstoff. Das ist bis vor wenigen Jahren ganz anders gesehen worden. Heute machen die großen internationalen Konzerne ihr Geld nicht mehr damit, dass sie Maschinen bauen, sondern damit, dass sie Daten sammeln, aufbereiten, verkaufen und für ihre Wirtschaftsmodelle nutzen. Darum ist es umso wichtiger, jetzt im Rahmen der Gesetzesberatung auch darauf zu achten, dass Aspekte des Datenschutzes und die Tatsache, dass diese neuen wirtschaftlichen Strukturen sehr viel stärker auf das Einfluss nehmen, was wir hier regeln, berücksichtigt werden.
Ich bin mir sehr sicher, dass wir eine gute OpenData-Strategie bekommen und sie auch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden. Ich bitte Sie alle, das zu berücksichtigen.
Ich bin auf die Beratungen im Ausschuss gespannt und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel zu diesem Gesetzentwurf gesagt worden. Lassen Sie mich die für uns wesentlichen Punkte kurz zusammenfassen!
Der vorgelegte Text ist in großen Teilen aus Baden-Württemberg übernommen worden. Auf die Abweichungen hat Herr Emden hingewiesen. Auf die problematische Einordnung in die niedersächsische Gesetzessystematik haben meine Vorredner schon hinreichend hingewiesen. Dieser Rückgriff ist also völlig überflüssig und nicht nötig gewe
sen, zumal es in Niedersachsen bereits etwas gibt, worauf man hätte zurückgreifen können.
Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist genannt worden. Es gibt aber auch den rot-grünen Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes aus der vergangenen Legislaturperiode, den Frau Niewisch-Lennartz eingebracht hat, der sich mit sehr vielen dieser Details beschäftigt und der über ein reines Informationsfreiheitsgesetz hinausgeht. Ich kann Ihnen gerne die Drucksachennummer nennen: 17/8004. Leider Gottes konnten wir dieses Gesetz nicht mehr verabschieden. Es ist der Diskontinuität anheimgefallen. Das lag, wie Herr Limburg schon gesagt hat, daran, dass wir diese Legislaturperiode leider vorzeitig beenden mussten.
Nein, ich möchte weiter ausführen.
Aber wie Sie alle wissen, bietet ein abgebrochenes Verfahren auch neue Chancen. Uns ist damit die Chance gegeben, intensiver auf die neuen Entwicklungen, die sich abzeichnen, einzugehen. Wir können berücksichtigen, dass Daten heute noch viel wertvoller sind als vor wenigen Jahren. Sie wissen es alle: Die großen börsennotierten Unternehmen machen ihr Geld nicht mehr mit dem Bau von Maschinen, sondern mit dem Sammeln, Verwerten und Verkaufen von Daten. Die personalisierte Werbung scheint der neue Goldesel in der digitalen Welt zu sein.
Meine Damen und Herren, im aktuellen Koalitionsvertrag steht - das hat der Kollege Plett schon vorgetragen -, dass wir uns an den Erfahrungen anderer Bundesländer orientieren wollen, dass wir evaluieren wollen, was dort geregelt worden ist. Ich denke, das ist sehr hilfreich, vor allen Dingen wenn man sich anschaut, welche schlechten Erfahrungen Hamburg mit seinem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz gemacht hat.
Und wir haben inzwischen auch die DatenschutzGrundverordnung bekommen. Auch dort werden wir sicherlich das eine oder andere berücksichtigen müssen. Außerdem sehen wir, dass der Umgang mit Daten an der einen oder anderen Stelle sensibler geworden ist.
Meine Damen und Herren von der AfD, entgegen der anderslautenden Behauptungen, die Sie hier gerade getätigt haben, ist in den letzten Monaten schon einiges passiert. Nicht das Justizministerium, nicht das Innenministerium, sondern das Wirtschaftsministerium hat sich mit dieser Frage befasst, weil wir ihm die Aufgaben der Digitalisierung zugeordnet haben. Herr Muhle ist dabei, eine Open-Data-Strategie zu entwickeln. Dort wird es darum gehen, wie landeseigende Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können und wie sie dann verwertet werden dürfen. Damit wollen wir die Transparenz letztlich erhöhen. Das soll weitestgehend kostenfrei und in maschinenlesbaren Formaten erfolgen. Zurzeit gibt es eine Debatte darüber, in der geklärt werden soll, welche Daten es sein werden, die zur Verfügung gestellt werden, wie sie bereitgestellt werden sollen, was das kosten wird und was beim Datenschutz beachtet werden muss.
Das ist übrigens ein sehr wichtiger Punkt. Es muss sichergestellt werden, dass keine Rückschlüsse auf Personen oder einzelne Haushalte möglich sein werden. Hier müssen unsere Ansprüche wirklich hoch sein. Wir alle erwarten von der öffentlichen Hand schließlich einen sicheren Umgang mit Daten. - Ich wünsche mir manchmal, dass wir diese Erwartung auch gegenüber den großen Internetkonzernen hätten, aber das ist, glaube ich, dann doch eine andere Debatte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie das Ministerium jetzt arbeiten, lassen Sie uns den neuen Gesetzentwurf für eine Open-Data-Strategie abwarten, und lassen Sie uns dann prüfen, ob es dann wirklich noch einen Handlungsbedarf hinsichtlich eines Informationsfreiheitsgesetzes gibt!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Was können die Landeseinrichtungen für Opferhilfe und Opferschutz für traumatisierte Kinder tun?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun also auch in Niedersachsen - die Gesetzentwürfe liegen auf dem Tisch -: Die AfD will gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode die Quoren für Volksinitiativen und Volksbegehren massiv senken, und Sie behaupten, es ginge um eine Stärkung der Demokratie.
Das ist wieder so ein Fall: Da hört man die süßen Worte, aber man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie genau das Gegenteil im Sinn haben.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einem sehr ernsten Thema zu tun. Wir haben die Frage zu beantworten: Wollen wir das Modell der direkten Demokratie gegenüber der parlamentarischen Demokratie stärken, oder treten wir für eine starke und wehrhafte Demokratie ein - - -
Nein, vielen Dank. Ich möchte jetzt erst einmal in meinen Ausführungen fortfahren.
Wir haben hier die Frage zu beantworten: Wollen wir das Modell der direkten Demokratie gegenüber der parlamentarischen Demokratie stärken, oder treten wir für eine starke und wehrhafte Demokratie ein, in deren Rahmen plebiszitäre Elemente eine zusätzliche, aber eine deutlich untergeordnete Rolle spielen? Um diese Frage zu beantworten, will ich ein wenig ausholen und noch einmal in Erinnerung rufen, warum sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes ganz klar für das Modell einer parlamentarischen Demokratie ausgesprochen haben.
Die Verfassungsgeber haben sich nach dem Zweiten Weltkrieg und nach gut elf Jahren faschistischer Diktatur für ein reines Repräsentationssystem entschieden. Diese Weichenstellung haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor dem Hintergrund ihrer persönlichen historischen Erfahrung vorgenommen. Die Weimarer Republik hatte es zugelassen, dass die Demokratie von ihren Feinden zerstört worden ist. Nur dadurch konnte es dazu kommen, dass das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte aufgeschlagen wurde. Dieses historische Kapitel hat der Vorsitzende der AfD, Alexander Gauland, vor Kurzem noch als „Vogelschiss“ bezeichnet.
Meine Dame - sie ist gar nicht da -, meine Herren von der AfD, Sie können sicher sein, dass wir sehr hellhörig werden, wenn eine Partei, die ein noch ungeklärtes Verhältnis zu jener Zeit zwischen 1933 und 1945 hat, für eine Stärkung des plebiszitären Elements eintritt.
Meine Damen und Herren, 1993 - beeindruckt von den großen und friedlichen Protesten, die zum Fall der Mauer und zur Wiedervereinigung unseres Landes geführt haben - haben wir hier in Niedersachsen, wie übrigens in allen anderen Bundesländern auch, die Möglichkeit der Plebiszite geschaffen und dafür sehr niedrige Quoren festgelegt. Ich glaube, auch aus heutiger Sicht betrachtet, dass wir eine gute Regelung gefunden haben. Ich glaube, der einzige, der damals hier in diesem Hause dabei war, ist der Kollege Uwe Schwarz. Ich habe ihn vorhin gefragt. Er konnte sich aber leider nicht mehr so recht an die Debatte erinnern.
70 000 Unterstützer, die nötig sind, um eine Initiative zu starten, sind gerade einmal 1,14 % der Wahlberechtigten. Nun wird vorgeschlagen, diese Quoren zu halbieren bzw. für die Volksinitiative noch darunter zu gehen. Meine Damen und Herren, wir dürfen hier kein Einfallstor für Demagogie, Populismus und Kampagnen zulassen, die unser Land spalten wollen. Das dürfen und das werden wir nicht zulassen!
Meine Damen und Herren, es ist übrigens auch keineswegs ausgemacht, dass Plebiszite wirklich zu einer Vertiefung der Demokratie beitragen. Demokratie ist mehr als die Abstimmung zwischen Alternativen. Zu einer lebendigen Demokratie gehören immer auch der Austausch von Argumenten und die Reflexion komplexer Sachverhalte, um am Ende zu guten Entscheidungen zu kommen. Dafür haben wir unsere bewährten parlamentarischen Verfahren. Diese parlamentarischen Verfahren schließen immer auch die Möglichkeit des Konsenses ein. Der Kompromiss gehört zum Wesen der Demokratie. Die direkte Demokratie kennt aber keinen Kompromiss, sie kennt nur ein Entwederoder. Deswegen eignen sich Plebiszite auch so gut als Medium für populistische Spiele, die ganz bewusst polarisieren und spalten sollen.
Meine Damen und Herren, als Willy Brandt in seiner ersten Rede als Bundeskanzler das Zitat „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ prägte, ging es ihm nicht um die Einbeziehung von direkter Demokratie. Willy Brandt schwebte die Idee der Ausweitung der Demokratie in alle unsere gesellschaftlichen Bereiche vor. Das ist eine Forderung, die heute genauso aktuell wie damals ist. Wir Demokraten sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, wie wir unsere Demokratie, die ja eine der großen zivilisatorischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts ist, in das 21. Jahrhundert, in das Zeitalter der Digitalisierung, überführen können. Dies könnte dann auch dazu beitragen, dass sich junge Leute wieder viel mehr für die Demokratie begeistern. Ich finde, daran sollten wir alle hier gemeinsam arbeiten.
Herzlichen Dank.
Wissen Sie, Herr Emden, das ist schon erschreckend, wenn Sie sich hier so einlassen. Ich habe ganz bewusst Herrn Gauland zitiert. Ich hätte auch Herrn Höcke zitieren können. Wenn man diese Zitate auf Bundesebene hört, dann muss einem wirklich angst und bange werden, dann haben Sie ein riesengroßes Problem mit unserem System, und dann haben Sie in Ihren Reihen Vertreter, die wirklich dazu beitragen, unser System infrage zu stellen und an den Grundwurzeln dieses Systems die Säge anzusetzen.
Ich finde, es ist gut, dass wir hier im Parlament über unterschiedliche Anträge debattieren können. Es ist gut, dass wir immer wieder Initiativen haben und dass wir z. B. über Onlinepetitionen oder Ähnliches neue Anregungen bekommen, die wir hier aufgreifen. Wir haben vorhin über die Flohmärkte diskutiert. Das ist genau solch ein Fall, der über eine Onlinepetition gekommen ist. Ich stimme Ihnen zu: Wir brauchen diese Anregungen von außen. Aber ich glaube, wir brauchen sie nicht unbedingt über das Instrument der direkten Demokratie.
Und ich will mich noch einmal dagegen verwahren, wie Sie hier Willy Brandt zitieren. Ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Willy Brandt hat mit seinem Ausspruch „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ nicht die Instrumente der direkten Demokratie gemeint, sondern er hat sich dafür eingesetzt, dass wir insgesamt eine stärkere Demokratisierung in unserer Gesellschaft haben. Das ist etwas, was wir unterstützen. Aber Sie können ihn nicht für Ihre Vorhaben hier vereinnahmen.