Protocol of the Session on March 27, 2019

Der Mehraufwand durch die DSGVO ist das eine. Die Haftungsfragen sind das andere. Gerade diese bereiten den Vereinen und Ehrenamtlichen Sorgen. Meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich! Keiner von uns möchte durch sein ehrenamtliches Engagement noch haftungsrechtliche Konflikte bekommen. Dr. Lahmann als Vertreter der Landesbeauftragten für den Datenschutz hat uns aufgezeigt, welche Unterstützungen für die Vereine bereits geleistet wurden und wie der Grundsatz „Beratung vor Sanktionen“ gehandhabt wird. Somit hat die Landesbeauftragte schon Teile unserer Bitte aus dem Antrag aufgenommen. Wir danken ihr herzlich dafür.

Leider zeigte Dr. Lahmann wenig Verständnis für die eigentlichen Probleme der kleinen und mittleren Vereine, die durch die DSGVO noch verstärkt werden. Diese werden meines Erachtens eher verdrängt, und es wird die Position vertreten: Das Recht - sprich: die DSGVO - gilt für alle, und es besteht kein Grund, etwas zu unternehmen. - Das

mag ja juristisch richtig sein. Aber nicht einmal bereit zu sein, nach Lösungen und Erleichterungen für unsere Vereine zu suchen, finde ich, ehrlich gesagt, nicht in Ordnung. Meine Damen und Herren, Wertschätzung für ehrenamtliche Arbeit sieht anders aus.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die CDU möchte, dass kleine und mittlere Vereine von einigen gesetzlichen Verpflichtungen freigestellt werden. Daher bitten wir die Landesregierung, Bestimmungen im Datenschutzrecht zu identifizieren, die das Ehrenamt belasten, und auf Bundesebene Änderungen anzustoßen. Impulse hat die Anhörung zuhauf gebracht.

Weiter bitten wir um die Befreiung von der Pflicht, im Rahmen der Datenverarbeitung Verarbeitungsverzeichnisse zu erstellen und zu führen, und darum, gesetzlich eindeutig klarzustellen, dass insbesondere kleine und mittelgroße Vereine keinen Datenschutzbeauftragten zu bestellen brauchen, und - ganz wichtig - zu prüfen, ob und inwieweit für Ehrenamtliche bei unbeabsichtigten Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften Ausnahmen von einer Haftung nach Artikel 82 DSGVO geschaffen werden können.

(Glocke des Präsidenten)

Es ist daher nötig, auf Bundes- und Europaebene Änderungen anzustoßen oder - soweit dies bereits erfolgt ist - weiter dafür zu werben, dass an den genannten Punkten Abhilfe geschaffen wird.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mein letzter Satz: Die Ehrenamtlichen in Niedersachsen zählen auf uns. Lassen wir sie bitte nicht im Stich! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung von Dunja Kreiser [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Fredermann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun der Kollege Belit Onay zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Fredermann, ich kann Ihnen zumindest an der Stelle zustimmen,

an der Sie sagten, Sie hätten mit diesem Antrag ein Thema aufgegriffen, das viele Vereine wirklich umgetrieben hat. Das hat die Anhörung ja gezeigt.

Die Verunsicherung durch die DatenschutzGrundverordnung hat in vielen Bereichen für viele Fragezeichen gesorgt, so auch in den Vereinen. In der Anhörung hat es ja auch sehr viele praktische Beispiele und Rückmeldungen dazu gegeben, wie groß die Problematik ist.

Wir gehen allerdings auseinander hinsichtlich der Frage - das hatte ich schon im Ausschuss deutlich gemacht -, ob Sie mit Ihrem Antrag tatsächlich Abhilfe schaffen. Das möchte ich hier doch arg infrage stellen.

Sie haben recht, dass der Vertreter der Landesdatenschutzbeauftragten Ihren Antrag nicht in Gänze geteilt hat, aber nicht, weil er ihn inhaltlich strittig gestellt hätte, sondern, weil er deutlich gemacht hat, dass vieles von dem, was Sie hier fordern, bereits erfüllt wird, z. B. die Forderung im ersten Teil in Richtung der Datenschutzbeauftragten, dass eine bestmögliche Beratung stattfindet. Die findet schon statt. Sie ist aber nicht bestmöglich darstellbar, weil die Ressourcen fehlen. Darauf komme ich aber gleich noch, wenn es um unseren Antrag geht.

Das Zweite, nämlich Beratung vor Sanktionen - das hat sie auch deutlich gemacht -, ist erledigt. Genau diesen Pfad beschreitet die Landesdatenschutzbeauftragte. Auch die Handreichung, die Sie einfordern, ist längst auf dem Markt. Sie ist bereits Realität und wird den Vereinen schon zur Verfügung gestellt.

Die weiteren Punkte, die Sie in Richtung der Landesregierung fordern: Sie fordern eine Evaluation, die ohnehin schon gesetzlich vorgesehen ist. Auch das läuft absolut ins Leere. Dieser Antrag wurde ja noch einmal verändert; da hatte ich, ehrlich gesagt, die Hoffnung, dass ein bisschen Substanz aus der Anhörung Eingang findet. All das ist hier aber nicht zu finden. Ob man diesem Antrag zustimmt oder ob bei der Landesdatenschutzbeauftragten im Büro ein Sack Reis umfällt: Die Wirkung ist identisch.

(Helge Limburg [GRÜNE] lacht - Se- bastian Lechner [CDU]: Es gibt keinen Sack Reis bei der Landesdaten- schutzbeauftragten!)

- Hast du schon einmal nachgeschaut? - Gut.

Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht. Da bin ich wieder bei der Landesdatenschutzbeauftragten. Sie hat Ihnen hier eine Brücke gebaut. Sie hat gesagt: Okay, ich verzichte auf die Forderung aus dem letzten Haushalt nach den zehn Vollzeitstellen, die schon damals nicht erfüllt wurde. Ich gehe etwas herunter und baue eine Brücke, gerade für den Bereich der DatenschutzGrundverordnung und der Vereine. Wir fordern zwei Vollzeitstellen speziell für den Bereich der Beratung, eine Stelle für die Schulung, die wir für die Vereine haben wollen, und 5 000 Euro. Lediglich 5 000 Euro soll es für ein eLearning-Modul geben.

Die Landesdatenschutzbeauftragte hat ihre Forderungen wirklich auf absolute Sparflamme heruntergefahren. Selbst bei diesen waren Sie bisher nicht bereit mitzugehen, das ist aus Ihrem Redebeitrag deutlich geworden. Allein dies wäre das bisschen Substanz, das diesem Antrag tatsächlich einen gewissen Wert hätte verleihen können. Insofern ist unser Antrag hier, glaube ich, ein guter Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: So ist es!)

Er nimmt genau das Problem auf, das auch in der Anhörung deutlich geworden ist, und er ist eine Hilfestellung für die Vereine, sodass diese - wenn sie bei der Landesdatenschutzbeauftragten anrufen - wirklich Beratung in Anspruch nehmen können und dort nicht nur ein Besetztzeichen zu hören ist oder im schlimmsten Fall kein Mensch rangeht, sondern eine wirkliche Beratung stattfindet.

Herr Kollege, ich hatte die Befürchtung, dass Sie gleich fertig sind und das Pult verlassen. Deswegen habe ich Sie jetzt unterbrochen. Der Kollege Fredermann möchte eine Zwischenfrage stellen. Ist das möglich?

Sehr gerne.

Bitte schön, Herr Kollege Fredermann!

Vielen Dank, Herr Onay.

Noch einmal nachgefragt: Nachdem, was Sie bislang gesagt haben, Herr Onay, möchten Sie nicht, dass für die kleinen und mittleren Vereine auf ei

nen Datenschutzbeauftragten verzichtet wird. Diese Initiative wollen Sie nicht unterstützen. Ist das richtig?

(Zustimmung bei der CDU - Ulf Thiele [CDU]: Sehr schön!)

Danke schön. - Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Fredermann, für die Frage.

Die Anhörung hat doch deutlich gemacht, wo die Probleme liegen. Es gibt doch jetzt schon klare Grenzen, wann in einem Verein ein Datenschutzbeauftragter berufen werden muss und wann nicht. Viele Vereine haben gar nicht das Problem. Sie haben vielmehr die Angst, dass die DatenschutzGrundverordnung mit ihren Anforderungen ihre ehrenamtliche Arbeit überlastet und viele Probleme aufkommen. Deshalb brauchen sie eine Beratung. Das haben sie immer wieder deutlich gemacht. Der Vertreter der Landesdatenschutzbeauftragten hat im Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass sehr viele Fragen kommen und dass man diesen vielen Anfragen nicht gerecht werden kann, weil die Kapazitäten in der Behörde nicht vorhanden sind.

Darauf wurde in dieser Anhörung und auch noch einmal in einem Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten hingewiesen. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, dort wirklich Abhilfe zu schaffen und Mittel zu investieren. Genau das machen Sie nicht, und dort ist auch Ihre offene Flanke. Insofern stimmen Sie unserem Antrag doch bitte zu, damit Ihr Antrag noch ein bisschen Substanz erhält und den Vereinen wirklich geholfen wird!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Der Herr Kollege Fredermann hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Onay, ich möchte noch einmal auf den Datenschutzbeauftragten in den Vereinen kommen. Der Punkt ist doch Folgendes: Die kleinen Vereine müssen nach der DSGVO die gleichen rechtlichen Bedingungen erfüllen wie die großen Vereine, wie Bayern Mün

chen und Hannover 96, die dafür Mitarbeiter einstellen.

Die kleinen Vereine in Niedersachsen sind aber ehrenamtlich geführt. Sie haben ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Sie brauchen Ehrenamtliche, die Datenschutzbeauftragter werden. Sie haben jetzt schon Personalprobleme, ihre ganzen Vorstandsposten zu besetzen.

Warum wollen Sie nicht, dass wir die Initiative ergreifen, dass gerade für diese kleinen Vereine auf einen Datenschutzbeauftragten verzichtet werden kann? Wenn wir nicht versuchen, diesen Weg überhaupt zu gehen, lassen wir die Vereine heute schon im Stich.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Kollege Fredermann. - Herr Onay möchte antworten. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Fredermann, ich erinnere Sie noch einmal an die Anhörung. Dort ist doch noch einmal deutlich geworden - - -

Ich stelle etwas anderes voran: Ich glaube, wir beide sind uns einig, dass Datenschutz erst einmal kein Fluch, sondern etwas Wichtiges ist - gerade auch in Vereinen. Es ist noch einmal deutlich geworden, wann es notwendig ist, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu berufen, z. B. beim Gesundheitssport, wenn Gesundheitsdaten von Menschen, die in diesen Vereinen Sport treiben wollen, dort hinterlegt werden sollen. Dann muss natürlich der Standard dementsprechend hoch sein.

Jetzt werfen Sie uns vor, wir würden die Vereine im Regen stehen lassen. So wie ich das sehe, sind wir die Einzigen, die mit ihrem Antrag konstruktiv und vor allem substanziell etwas verbessern wollen, nämlich die Landesdatenschutzbeauftragte zu unterstützen, die Anfragen, die diese Vereine haben, zu beantworten und bei der nachvollziehbaren Verunsicherung, die durch die DatenschutzGrundverordnung und durch die Komplexität des Themas bei den Vereinen entstanden ist, aufzuklären.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Da weigern Sie sich, diesen Weg mitzugehen. Das wäre der einzige Punkt, der in Ihrer Kompetenz, in unserer Kompetenz, in der Kompetenz des Landtages als Haushaltsgesetzgeber liegt. Genau da entziehen Sie sich Ihrer Verantwortung, und das finde ich ziemlich arm.