Protocol of the Session on December 13, 2017

Sehr wohl wollen wir aber eine Debatte darüber führen, wie wir das Tätigkeitsfeld für junge Menschen noch attraktiver machen können; denn es ist völlig klar: Wir brauchen mehr Erzieherinnen und Erzieher in Niedersachsen, und zwar möglichst schnell. Dabei ist es ganz egal, ob man in der Vergangenheit gesagt hat, dass es gut oder mittel gelaufen ist oder ob es noch besser hätte laufen können. Das ist nicht die Frage. Jetzt ist der Blick nach vorne zu richten, wie wir den Anforderungen gerecht werden. Das erfordert in der Tat kräftige und vielfältige Anstrengungen. Auch die Überschrift - ob es ein Masterplan, ein Paket oder was auch immer ist - können wir beiseiteschieben.

Wir sollten uns dabei auf sechs Punkte konzentrieren:

Erstens die Ausbildungszahlen beim Erzieherinnen- und Erzieherberuf weiter steigern.

(Zustimmung von Uwe Santjer [SPD])

Zweitens den Quereinstieg verbessern und schulische und berufliche Vorbildung in verantwortungsvoller Weise berücksichtigen. Auch daran arbeiten wir gerade.

(Zustimmung von Uwe Santjer [SPD])

Drittens. Wenn wir mehr ausbilden wollen, brauchen wir mehr Lehrkräfte. Auch das gilt es dabei zu berücksichtigen.

(Zustimmung von Uwe Santjer [SPD])

Viertens - jetzt sage ich wieder: Frau Kollegin Hamburg, aufpassen! - Modellversuche mit dualisierten Ausbildungselementen starten. Im Vordergrund steht, Alternativen zur vollzeitschulischen Ausbildung zu suchen. Von mir aus können wir es auch „berufsbegleitend“ nennen, wenn das den Schrecken lindert.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Bei mir komplett, Herr Tonne! - Zuruf von der SPD: Sehr gut, Herr Tonne!)

- Wunderbar! Dann ist alles erreicht, was wir machen können.

Fünftens eine Werbekampagne für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf auflegen.

Sechstens die Schulgeldfreiheit in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung umsetzen. Das Schulgeld in diesem Bereich ist ein Anachronismus. Wir müssen zu einer Ausbildungsvergütung kommen. Auch das muss doch Ziel einer solchen Reform sein!

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Julia Willie Hamburg [GRÜNE])

Mit genau diesen Punkten können wir gemeinsam dafür sorgen. Deswegen finde ich den Antrag gut, damit es bald noch mehr „in“ sein wird, in Niedersachsen Erzieherin oder Erzieher zu werden. Bildung, Erziehung und Betreuung sind herausfordernde Anforderungen, denen sich unsere Gesellschaft stellen muss. Deshalb muss diesem hohen gesellschaftlichen Anspruch, der auch an die Fachkräfte und an die Bildungseinrichtungen gestellt wird, mit gehaltvollen Lösungen begegnet werden.

Ich freue mich sehr, wenn Sie an der Weiterentwicklung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung und an einer Steigerung der Wertschätzung für unsere Erzieherinnen und Erzieher mitwirken. Dafür ist der Antrag eine gute Grundlage. Wir können, darauf aufbauend, weiterhin gute Beratungen führen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor, sodass wir die Beratung schließen können.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Es wird vorgeschlagen, dass der Kultusausschuss federführend und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend tätig werden soll. Wer das so möchte, der hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, bevor der Tagesordnungspunkt 13 und danach - nicht vergessen! - der Tagesordnungspunkt 23, der eigentlich für morgen vorgesehen war, aufgerufen werden, nehmen wir eine Veränderung im Präsidium vor.

(Vizepräsident Frank Oesterhelweg übernimmt den Vorsitz)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren fort mit dem

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/18 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/44

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Markus Brinkmann übernommen, dem ich hiermit das Wort erteile. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung im Rahmen der Mitberatung einstimmig angeschlossen.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einem Vertreter der einbringenden Fraktionen in seinen Grundzügen vorgestellt.

Es geht um die Anpassung der Fraktionskostenzuschüsse an die Veränderung der Tarifgehälter im öffentlichen Dienst und der Preise der für die Fraktionsarbeit benötigten Sachmittel. Vorgesehen ist eine Steigerung um 1,6 % beim Sockelbetrag, beim Kopfbetrag und beim Oppositionszuschlag. Dies entspricht exakt dem Vorschlag des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages zur Anpassung der Fraktionskostenzuschüsse für das Jahr 2017. Dieser Vorschlag wurde dem Landtag der 17. Wahlperiode vom damaligen Präsidenten Bernd Busemann im August dieses Jahres in der Drucksache 17/8588 vorgelegt. Er berücksichtigt die Rechnungslegung der Fraktionen, die Preisentwicklung und die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Der Gesetzentwurf setzt diesen Vorschlag 1 : 1 um.

Die auf dem Gesetzentwurf beruhenden Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2018 sind durch den Haushaltsansatz für das Jahr 2018 gedeckt. Der bisherige Haushaltsansatz für das Jahr 2017 reicht hingegen nicht aus, die für das Haushaltsjahr 2017 entstandenen Mehrausgaben zu decken. Grund dafür ist, dass seit dem Beginn der 18. Wahlperiode eine fünfte Fraktion im Landtag besteht, für die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes noch keine Ausgaben berücksichtigt werden konnten. Die 18. Wahlperiode sollte ja bekanntlich erst im Jahr 2018 beginnen.

Auf Vorschlag des Finanzministeriums hat der federführende Ausschuss zur Deckung dieser Mehrausgaben im Jahr 2017 eine Lösung empfohlen, die ohne eine Änderung des Einzelplanes 01 auskommt. Der in Artikel 2 des Gesetzentwurfs enthaltene kleine Nachtragshaushalt ist somit entbehrlich. Das Finanzministerium hat nämlich bereits vor der heutigen Abstimmung im Plenum auf Antrag der Landtagsverwaltung eine überplanmäßige Ausgabe genehmigt. Diese wird durch Einsparung innerhalb des Einzelplanes 01 gedeckt. Dieser Weg ist haushaltstechnisch sehr viel einfacher, sorgt aber ebenfalls für die notwendige Deckung der haushaltsmäßigen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfes.

Ich freue mich deshalb, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir im Ausschuss zu einer einvernehmlichen Empfehlung gekommen sind. Ich hoffe, Sie können sich dieser Empfehlung anschließen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Brinkmann. - Meine Damen und Herren, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre dazu keinen Widerspruch.

Deswegen kommen wir jetzt gleich zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Empfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Sicherheitshalber die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer diesem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Herr Kollege Bley ist auch so weit, herzlichen Dank.

(Heiterkeit)

- Ich wollte ihm die Gelegenheit geben, er war ein bisschen in seine Unterlagen vertieft.

Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe vereinbarungsgemäß noch heute auf den

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Sichere Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/34

Zur Einbringung hat sich der Kollege Calderone gemeldet, dem ich hiermit das Wort erteile.