Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Nun hat für die AfD-Fraktion das Wort in der Aussprache Frau Kollegin Guth.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nutz- und Hobbytierhaltung gehört zu unseren Ernährungsgrundlagen ebenso wie zu unserer Kultur. Missstände und eine veränderte Einstellung zum Umgang mit unseren Mitgeschöpfen haben Themen wie Tierschutz entstehen lassen. Lassen Sie mich ganz klar sagen: Das ist gut so!
Leider sehen wir uns zwischenzeitlich wie in so vielen Bereichen des menschlichen Lebens mit einer Bevölkerungsgruppe konfrontiert, deren Einstellung sich so weit vom gesellschaftlichen Konsens entfernt hat und die aus einem hypermoralisierten Kontext heraus Gesetze ignoriert, Grenzen überschreitet und selbst vor Tötung der zu rettenden Geschöpfe keinen Halt macht.
Man kann sich trefflich darüber streiten, ob es akzeptabel ist, wenn Tierschützer zur Dokumentation von Tierschutzvergehen im Rahmen der Nothilfe in Ställe einbrechen. Der betroffene Landwirt wird das nicht akzeptieren; der Landwirt, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, natürlich erst recht nicht. Bevor jetzt aber wieder der große Protest ausbricht, möchte ich daran erinnern, dass die Schlachthofskandale der letzten Zeit eben nur durch illegal erstelle Aufnahmen aufgedeckt wurden und dass gerade dieses Material jetzt als Beweismittel genutzt wird, um zu ermitteln. Ich finde das hervorragend, das muss so sein. Aber ohne dieses Material würde vermutlich noch heute diese unsägliche Tierquälerei stattfinden. Es ist also nicht so einfach abzugrenzen.
Absolute Einigkeit besteht jedoch ohne Frage bei dem Punkt, dass es keinerlei Entschuldigung für das Zerstören von Ställen, das Entwenden oder das völlig sinnbefreite Freilassen oder gar die Tötung von Tieren gibt, wie zuletzt in dem katastrophalen Fall, in dem 900 Schweine einem qualvollen Tod überlassen worden sind.
Wir leben in einer Zeit, in der Gewalt immer häufiger als probates Mittel zur Überzeugung oder eben zur Vernichtung des gefühlten Gegners betrachtet wird. Auf diese Einstellung trifft man im religiösen, im politischen, im Umwelt- und eben auch im Tierschutzbereich. Zu lange hat die Politik hier beschwichtigt, verharmlost und kleingeredet. Am Ende muss man jedoch in jeder Beziehung den Mut aufbringen, diese Menschen als das zu bezeichnen, was sie sind: als Terroristen. Und es muss eine klare Positionierung erfolgen, dass Gewalt zu verurteilen ist - egal, von wem und gegen wen.
Selbstverständlich kann man hier über Schutzmaßnahmen diskutieren. Aber selbst wenn Sie jeden Stall in einen Hochsicherheitstrakt verwandeln, wird es keinen absoluten Schutz geben. Fanatiker finden einen Weg.
Man kann über Aufklärung diskutieren. Aber wie klären Sie jemanden auf, der nicht aufgeklärt werden möchte?
Man kann über Bestrafung diskutieren. Auch das Ergebnis wird aufgrund der angespannten Lage bei Polizei und Justiz eher übersichtlich ausfallen.
Der momentan beste Schutz sind eine in breiten Teilen der Bevölkerung akzeptierte Tierhaltung und ein gestärktes Image unserer Landwirtschaft. Die beste Unterstützung unserer Landwirte kann aktuell nur ein offenes Bekenntnis zu ihnen und die klare Bezeichnung von kriminellen Tätern sein.
Sogar in Ihrer Anfrage, liebe CDU, verwenden Sie den Begriff „Tierrechtler“ - und das nicht in Gänsefüßchen. Aber ein Tierrechtler, ein Tierschützer, ein Aktivist ist grundsätzlich etwas Positives.
Solange man also der Bevölkerung suggeriert, dass diese Aktionen irgendetwas Gutes haben könnten, wird es auch keine Solidarisierung mit den Opfern geben. Wenn Sie es im Politischen auch noch zu Ihren Zwecken nutzen, dass das Opfer von Gewalt ja irgendwie selbst schuld ist, sind wir es jedoch unseren Bauern schuldig, zumindest hier eine klare Kante zu zeigen.
Der einzige Weg zu klaren Bekämpfung dieser Vorkommnisse kann nur eine effektive und konsequente Strafverfolgung in Verbindung mit einer strengen Bestrafung der Täter sein, um damit auch eine klare Positionierung sowie eine effektive Abschreckung zu erreichen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Guth. Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Sebastian Lechner um das Wort gebeten. Herr Lechner, bitte sehr!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten kam es, wie die Landesregierung eben dargestellt hat, zu 22 politisch motivierten Übergriffen auf landwirtschaftliche Betriebe, davon 13 allein von der ALF. Sie reichen von Hausfriedensbruch über Nötigung bis hin zu Brandstiftung und Freisetzung von Giften.
„Politisch motiviert“ heißt in diesem Zuge, dass sie von Tätern begangen werden, die sich aufgrund einer Ideologie oder einer Vorstellung im moralischen Recht wähnen und den Opfern schweres Leid zufügen.
Wir wollen mit dieser Anfrage klarstellen: Wir werden dieses Treiben und dieses Verhalten in Niedersachsen nicht dulden.
Ich danke unserem Innenminister, dass er klargemacht hat, dass die niedersächsischen Sicherheitsbehörden konsequent gegen jeden und jede Gruppe, die diese Taten begeht, vorgehen und dass sie ermitteln werden.
Ich will auch noch einmal auf das hinweisen, was unser niedersächsischer Innenminister am Mittwoch in der Debatte zur politischen Kriminalität gesagt hat, nämlich dass auch sie mit Sprache beginnt. Ich muss ihm zustimmen und sagen: Er hat völlig recht. Sprache kann verharmlosen, beschönigen und auch den Weg für Gewalt bereiten. Dazu gehören auch Worte wie z. B. „investigativer Tierschutz“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als das Eindringen in Ställe, um Videoaufnahmen zu machen.
Frau Staudte hat hier schon einmal in einer Debatte - völlig zu Recht - dargelegt, dass es unter bestimmten Gesichtspunkten, nämlich dann, wenn man vorher glaubwürdige Hinweise auf Tierrechtsverstöße hat und glaubwürdige Hinweise darauf hat, dass die Behörden diesen nicht abhelfen werden - nur in diesem Spezialfall -, einen rechtfertigenden Notstand geben kann.
Herr Kollege Lechner, zum einen möchte Ihnen der Abgeordnete Schönecke eine Zwischenfrage stellen, und zum anderen hat sich wohl auch Frau Kollegin Staudte in diesem Sinne gemeldet. Machen wir es hintereinander weg?
Herr Kollege Lechner, die Tatsache, dass man in vielen dieser Fälle bisher die Täter nicht festsetzen konnte und dass man sie auch nicht zur Verurteilung gebracht hat, zeigt uns ja, dass am Ende die
Meine Frage an Sie ist: Stimmen Sie mir zu, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb und jeder Biobauer in Niedersachsen aufgrund der Vorkommnisse, der Brände und der Einbrüche, am Ende über seine Versicherung dazu beitragen muss, dass dieses Treiben weiterhin bezahlt wird?
Ich stimme Ihnen völlig zu. Wir sollten uns überlegen, ob wir nicht Mechanismen finden, diejenigen, die unter diesem Treiben leiden und den Schaden haben, nicht mit diesem Schaden alleine im Regen stehen zu lassen. Ich finde, wir sind verpflichtet, uns das genau anzusehen, und wir sind als Staat verpflichtet, denjenigen einen Schutz zu bieten, die von diesem Treiben betroffen sind.
Sehr geehrter Herr Lechner, vielen Dank für die Möglichkeit. Stimmen Sie mir denn zu, dass nur der investigative Tierschutz dazu geführt hat, dass der Schlachthof in Bad Iburg geschlossen wurde?
Frau Staudte, worauf ich hinweisen möchte, ist, dass - ich will Ihnen das nicht unterstellen - zumindest ab und zu ein bestimmter Eindruck erweckt wird. Dass in den eben dargestellten juristischen Spezialfällen, nämlich in den Fällen des rechtfertigenden Notstands, solche Missstände aufgedeckt werden,
heißt nicht, dass das eine Rechtfertigung für ein generelles Eindringen in Ställe und das Erstellen von Videos gegen den Willen der Landwirte sein kann.
(Lebhafter Beifall bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Da haben Sie ja recht, Herr Kollege! Da sind wir ja bei Ihnen! Das behaupten wir auch nicht!)
Ich will Ihnen einmal sagen, was der Unterschied ist. In den allermeisten Fällen haben die Behörden vorher von denjenigen, die das getan haben, gar keinen Hinweis bekommen.
Insofern konnte man überhaupt nicht glaubwürdig davon ausgehen, dass die Behörden diesem Missstand nicht abhelfen würden. Wenn das der Fall ist, dann steht eben nicht das Abhelfen eines Tierrechtsverstoßes im Vordergrund, sondern dann geht es einzig und allein darum, die Betroffenen zu diskreditieren und in ein schlechtes Licht zu stellen. Eine solche Motivation ist klar rechtswidrig und kann nicht geduldet werden.
Ein zweites Beispiel für Sprache: Wenn die Animal Liberation Front in einem Rechtfertigungsschreiben für einen Brandanschlag auf einen Hähnchenstall davon spricht, dass legaler Protest bisher nicht erfolgreich gewesen sei und man deswegen diese Aktionsform gewählt habe, dann will ich klarstellen: Brandstiftung ist keine Aktionsform; sie ist ein kapitales Verbrechen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP - Anja Piel [GRÜNE]: Das stimmt allerdings!)
Ich will damit nur zeigen, mit welcher Sprache in diesem Bereich gearbeitet wird. Wenn die Tierbefreier-Aktion, Ortsgruppe Hannover, auf ihrer Homepage dazu aufruft, an den Harbour Games teilzunehmen, die aus meiner Sicht eindeutig Beziehungen zum Linksextremismus haben, dann finde ich, dass sich unsere Sicherheitsbehörden in Niedersachsen noch einmal ganz genau den Bezug von Tierrechtsgruppen zum Linksextremismus anschauen sollten.