Meine Damen und Herren, abschließend bleibt bezüglich des Anliegens des Petenten Folgendes festzuhalten: Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Er stellt somit kein Entgelt für eine konkrete Gegenleistung dar, sondern ist ein von den Ländern eingeführtes Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk, die für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Pott, vielen Dank für die Ausführungen. Es ist alles gesagt worden, was man zu dieser Eingabe sagen kann.
Ich möchte aber trotzdem noch etwas loswerden. Sehr geehrter Kollege Emden, ich glaube, Sie müssen sich hier gleich zweimal für diesen Wortbeitrag entschuldigen:
zum einen bei dem Petenten, der diese Eingabe ganz sicher nicht in Ihrem Sinne gemeint hat, sondern eigentlich darauf hinaus wollte, dass er, wenn er den Rundfunk nicht nutzt, auch nicht den Rundfunkbeitrag zu bezahlen hat. Das alles ist in der Stellungnahme des Ministeriums sachlich dargelegt worden. Sie nutzen diese Petition hier im Plenum, um Ihrer Haltung zum Rundfunk eine Bühne zu geben und noch einmal Ihre Meinung kundzutun.
Zum anderen, Herr Kollege Emden, entschuldigen Sie sich bitte auch bei den Rundfunkanstalten für das, was Sie hier losgelassen haben! Als Mitglied einer Partei, die selbst mit Fake News arbeitet, dem Rundfunk zu unterstellen, die Gesellschaft zu
- Da können Sie noch so laut schreien. Ich finde es unangebracht, Petitionen für so etwas zu nutzen. Wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zur Eingabe 452/11/18 betr. Umverteilungsantrag eines ägyptischen Staatsangehörigen aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen. Dazu liegt uns eine Wortmeldung des Abgeordneten Belit Onay vor. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Petent begehrt die Zustimmung Niedersachsens zu einer Umverteilung aus NRW nach Niedersachsen im laufenden Asylverfahren, um in Clausthal-Zellerfeld sein Masterstudium abschließen zu können. Es handelt sich dabei um einen christlich-orthodoxen Ägypter. Die Fluchtgründe dürften naheliegend und einleuchtend sein. Er hatte bereits sein Ingenieurdiplom in Erdöl- und Erdgastechnik erworben, bevor er im Oktober 2013 nach Nordrhein-Westfalen kam.
Nun möchte er baldmöglichst sein Masterstudium in Petroleum Engineering abschließen. Diesen Studiengang gibt es bundesweit allerdings lediglich an der Technischen Universität in ClausthalZellerfeld. Einen Studienplatz hat er sich dort bereits gesichert, was alle Zweifel an seinem Engagement zerstreuen dürfte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Während des Asylverfahrens ist ein Wohnsitzwechsel über eine Landesgrenze hinweg an sich nicht vorgesehen; dieser hängt nun von der Zustimmung Niedersachsens ab. Mit einer solchen Regelungslage wird jedoch gegen das öffentliche Interesse an einer möglichst baldigen Beschäftigung und eigenständigen finanziellen Versorgung eines engagierten und arbeitswilligen Geflüchteten - das ist hier offensichtlich der Fall - verstoßen.
Hier muss dringend umgesteuert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit diese Menschen, die studieren und einer qualifizierten Arbeit nachgehen möchten, in Arbeit kommen. Wir plädieren deshalb für „Material“. Ich bitte um Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, ich möchte Sie ganz kurz mit zurück zum gestrigen Tag nehmen. Da haben wir zwei Reden von diesem Pult aus gehört, und zwar sowohl vom scheidenden als auch vom zukünftigen Präsidenten des Staatsgerichtshofes. Sie haben uns etwas über Rechtsstaatlichkeit erzählt und eindringlich darauf hingewiesen, dass nicht das gefühlte oder moralische Recht, sondern das geltende Recht entscheidend ist. Und in diesem Fall wurde richtigerweise das geltende Recht angewendet.
Die Stellungnahme des MI lässt dazu letztlich keine Fragen offen. Wir bleiben deswegen bei „Sach- und Rechtslage“. Das ist hier angebracht.
Zu dieser Eingabe liegt noch eine Wortmeldung der FDP-Fraktion vor; Sie haben aber keine Redezeit mehr. Beantragen Sie zusätzliche Redezeit?
Ich möchte an der Stelle nur dem Kollegen Schepelmann entgegnen: Das Petitionswesen ist ja dafür da, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Bürgerinnen und Bürger Missstände darstellen können. Und wenn durch das Recht - meinetwegen auch nicht durch das, was gesprochen wird, sehr geehrter Herr Kollege - ein offensichtlicher Missstand nicht behoben werden kann, sondern dieser Missstand weiter bestehen bleibt, dann ist doch der Weg über eine Petition genau der richtige!
Der Kollege Onay hat ja nicht „Berücksichtigung“ vorgeschlagen, sondern „Material“, damit sich die Landesregierung mit dieser offensichtlich schlechten Rechtslage beschäftigen und Änderungen herbeiführen kann. Deswegen ist „Material“ genau das Richtige an dieser Stelle.
Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und - falls diese abgelehnt werden - dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Wir beginnen mit der lfd. Nr. 1 der Eingabenübersicht: Eingabe 201/11/18 betr. Forderung an den Gesetzgeber und die Veterinärbehörden zu außereuropäischen Tiertransporten.
Es liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP vor. Das Votum lautet „Berücksichtigung“. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses: „Material, im Übrigen Unterrichtung der Einsenderin über die Sach- und Rechtslage.“ Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist mehrheitlich „Material, im Übrigen Unterrichtung der Einsenderin über die Sach- und Rechtslage“ beschlossen worden.
Wir kommen jetzt zur lfd. Nr. 8 der Eingabenübersicht: Eingabe 405/11/18 betr. Rundfunkbeitrag; Abschaffung der Beitragspflicht.
Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Das Votum - - - Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Ich wiederhole es gerne: Rundfunkbeitrag; Abschaffung der Beitragspflicht. Änderungsantrag der Fraktion der AfD. Das Votum lautet „Berücksichtigung“. Bitte! - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich keine. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Sach- und Rechtslage“. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist „Sach- und Rechtslage“ festgestellt.
Wir kommen zur lfd. Nr. 13 der Eingabenübersicht: Eingabe 452/11/18 betr. Umverteilungsantrag eines ägyptischen Staatsangehörigen aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen.
Es liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP vor, die da lauten: „Material“. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich keine. Damit wurden die Änderungsanträge abgelehnt.