Niedersächsische Experten arbeiten weiterhin an der Entwicklung eines länderübergreifenden Handbuchs für Tiertransporte mit. Das ist ein wesentlicher Punkt, der uns hier nach vorne bringt. Niedersachsen setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass neue Handelsabkommen mit Drittländern nur unter tierschutzfachlicher und rechtlicher Prüfung abgeschlossen werden. Es ist für Niedersachsen sehr wichtig, dass erreicht wird, dass auch die bestehenden Handelsabkommen noch einmal daraufhin überprüft werden sollen.
Die Türkei beabsichtigt, in Grenznähe weitere Versorgungsstationen für Tiertransporte einzurichten. Türkische Vertreter sind auch bei uns in Niedersachsen gewesen und haben sich in einer Tiersammelstation kundig gemacht, haben sie sich angesehen und nehmen aus Niedersachsen wichtige Informationen zur Errichtung einer solchen Tiersammelstation mit. Das begrüßen wir sehr.
Aus Zeitgründen kann ich die vielen Initiativen heute leider nicht benennen, die Niedersachsen auf den Weg gebracht hat und auch noch weiter plant. Sie können daran aber schon erkennen, wie wichtig Niedersachsen dieses Thema ist und wie engagiert wir hier vorangehen. Es steht außer Frage, dass wir keine lückenlose Kontrolle aller Tiertransporte erreichen können. Dafür fehlen einfach die Kapazitäten; das wissen wir alle. Doch es steht auch außer Frage, dass Niedersachsen weiterhin an einem engen Netz zur Kontrolle der außereuropäischen Tiertransporte arbeiten wird.
Wir sind in Niedersachsen bereits gut aufgestellt - davon bin ich überzeugt -, doch wir haben auch hier den Anspruch, immer besser zu werden. Daher haben sich SPD und CDU darauf verständigt, die Eingabe als Material an die Landesregierung zu übersenden. Ich bitte Sie, das zu unterstützen.
Vielen Dank, Frau Westmann. - Für die FDPFraktion der Abgeordnete Hermann Grupe, auch zu dieser Eingabe!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tiere sind Mitgeschöpfe. Das haben wir hier mehrfach über alle Parteigrenzen hinweg festgestellt. Sie haben ordentlich und anständig behandelt zu werden. Es gibt überhaupt keinen Grund, den Tieren unnötige Transporte zuzumuten.
Unnötige Transporte sind Transporte von Schlachttieren. Wir vertreten die Auffassung, Schlachttiere sollten bis zu einem der nächstgelegenen
Ökonomische Überlegungen können kein Grund dafür sein, den Tieren unnötige Strapazen und unnötiges Leid zuzumuten. Wenn es um Zuchttiere geht, dann muss das auch wirklich so sein, und dann müssen solche Transporte - wenn sie über größere Entfernungen gehen - so organisiert werden - das wird dann teuer -, dass es für die Tiere
Die Zustände, die hier von der Petentin beschrieben werden, sind unsäglich; sie wurden von Frau Staudte schon angedeutet. Das ist vollkommen abzulehnen.
Frau Westmann, Sie haben eben eine Menge Argumente gebracht und gesagt, wo man sich verbessern will, was man für Initiativen macht und noch vorhat. Das alles ist super. Das alles können wir nur unterstreichen. Das alles spricht für „Berücksichtigung“. Deswegen beantragen auch wir „Berücksichtigung“.
00201/11/18 betr. Forderung an den Gesetzgeber und die Veterinärbehörden zu außereuropäischen Tiertransporten.
Wir kommen zur nächsten Eingabe. Das ist die Eingabe 00405/11/18 betr. Rundfunkbeitrag; Abschaffung der Beitragspflicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 00405/11/18. Der Petent fordert die Abschaffung der Rundfunkbeitragspflicht. Er stellt darauf ab, dass jeder Haushalt zur Beitragspflicht herangezogen wird, und bemängelt, dass nicht differenziert wird, inwieweit überhaupt öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert wird und inwieweit überhaupt Endgeräte in dem jeweiligen Haushalt vorhanden sind.
Es wird Sie nicht weiter wundern - ich hatte zu der Thematik auch schon mehrfach ausgeführt -: Die AfD sieht es ähnlich. Auch wir sind für die Abschaffung der Rundfunkbeitragspflicht. Deshalb sprechen wir uns hier für „Berücksichtigung“ aus.
Man hat sicherlich früher, nach dem Zweiten Weltkrieg, einmal darüber diskutieren können, ob das Modell, das man damals gefunden hat, mit der Rundfunkgebühr, die dann zu zahlen war, wenn ein Endgerät vorhanden war - sei es ein Radio, sei es später ein Fernsehapparat -, der richtige Ansatz war. Das mag damals so gewesen sein.
Die Zeiten haben sich jedoch geändert. Sie haben sich insoweit geändert, als dass man heute kaum mehr davon sprechen kann, dass die Grundversorgung nur noch über öffentlich-rechtlichen Rundfunk dargeboten und sichergestellt wird. Denn inzwischen gibt es diverse andere Medien, breit aufgestellte Medien, Spartenkanäle. Es gibt inzwischen ein unglaublich breites Angebot, über das man sich informieren kann. Es bedarf diesbezüglich nicht mehr der öffentlich-rechtlichen Sender.
Es bedarf dieser auch umso weniger, als dass immer deutlicher wird, dass es sich eben nicht um pluralistische Meinungsvielfalt handelt, die dort präsentiert wird, sondern dass es mehr und mehr - ich hatte es schon einmal angesprochen - in Richtung Hofberichterstattung geht, dass immer öfter einseitig berichtet wird, dass - man könnte sogar sagen - im Extremfall bis hin zu manipulativ berichtet wird. Insofern sehe ich, sieht meine Fraktion hier kein Argument mehr dafür, dass man sagen muss: Das, was heute in der ganzen Breite der öffentlich-rechtlichen Sender zu sehen ist, rechtfertigt noch die Finanzierung in Höhe von knapp 9 Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag.
Im Gegenteil: Wenn denn die öffentlich-rechtlichen Sender so gut sind, wie sie selber für sich in Anspruch nehmen, mögen sie sich doch bitte dem Wettbewerb stellen, gegenüber dem Bezahlfernsehen und Ähnlichem. Diejenigen, die es sehen wollen, sind sicherlich auch bereit - weil sie meinen, es hat eine besondere Güte, was sie da sehen -, dafür entsprechend zu bezahlen.
Diejenigen, die das nicht mehr sehen wollen und die sich völlig dagegen verwehren, für die es gar nicht mehr in Betracht kommt, einen Fernsehsender der Öffentlich-Rechtlichen einzuschalten, z. B. weil es schlicht am Fernseher fehlt oder am Rundfunkgerät - die sind ja heute nicht mehr nötig -, und die auch nicht meinen, über das Internet öffentlichrechtliche Programme konsumieren zu müssen, sollte man nicht zur Kasse bitten. Diese sind von der Pflicht der Beitragszahlung zu befreien.
Denn eines ist doch ganz klar: Der Gedanke, man erreicht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle, ist ein Trugschluss. Man erreicht nur diejeni
gen, die es sowieso sehen wollen. Diejenigen, die es ablehnen, erreicht man sowieso nicht. Denen kann man die sogenannte Grundversorgung auch nicht mehr bieten. Da kommt man auch mit dem Bildungsauftrag nicht weiter; denn diese Menschen bilden sich auf andere Art und Weise.
Ich kann nicht erkennen - trotz Fake News und all dieser Dinge, die es unbestritten gibt -, dass es nicht möglich sein soll, sich abseits des öffentlichrechtlichen Rundfunks qualitativ hochwertig, z. B. über Printmedien und Ähnliches, in einem Umfang zu informieren, dass man sich sehr wohl eine vernünftige, differenzierte, gar wissenschaftspropädeutisch ausgelegte Meinung verschaffen kann.
Deshalb sind wir der Meinung, die Rundfunkbeitragspflicht ist abzuschaffen. Wie gesagt, ist das Modell insgesamt umzubauen, im Hinblick auf einen Bezahlrundfunk, ein Bezahlfernsehen. Das würde obendrein nämlich auch dazu führen, dass diese unglaublich ausufernde Geldverschwendung
- ja, selbstverständlich; zu was sonst? -, die man bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer wieder sieht, endlich eingedämmt wird und auf ein vernünftiges, sozial verträgliches, wirtschaftliches Maß zurückgeführt wird.
Wenn man einmal so weit sein würde, bräuchte es auch nicht mehr einen Beitrag von 17,50 Euro, sondern man könnte es wesentlich günstiger gestalten oder umgekehrt: Das, was die öffentlichrechtlichen Sender dann durch ein Bezahlfernsehen-Modell einnehmen würden, würde sicherlich reichen, um ein Programm anzubieten, das eher dem Bereich der Grundversorgung entspricht, bei dem nicht das Allermeiste teures Unterhaltungsprogramm ist, wie es heutzutage der Fall ist.
Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Guido Pott auch zu dieser Eingabe gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute zur Petition 00405/11/18. In dieser fordert der Petent eine Abschaffung des Rundfunk
beitrages oder zumindest die Möglichkeit, von diesem ausgenommen zu werden, wenn keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch genommen werden. Dass genau diese Petition seitens der AfD heute strittig gestellt werden würde, war zu erwarten.
Meine Damen und Herren, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz sowie aus der Rundfunkgesetzgebung und besteht darin, die gesamte Bevölkerung mit vielfältigen, ausgewogenen Programmen aus den Bereichen Information, Unterhaltung, Bildung und Kultur zu versorgen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung. Für diesen Auftrag haben die Länder unter Beachtung der Programmautonomie der Sender für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu sorgen.
Dabei muss eine entwicklungsoffene und funktionsgerechte finanzielle Ausstattung sichergestellt werden, sodass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig, Herr Emden, von politischen und ökonomischen Einflüssen allein an seinen Zielen - hierzu zählt insbesondere das Abbilden der Meinungsfreiheit - ausrichten und auch im Zeitalter der Digitalisierung wettbewerbsfähig bleiben kann.
Meine Damen und Herren, die Erhebung eines maßvollen Rundfunkbeitrages in der jetzigen Form ist mit Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Juli 2018 bestätigt. Wir brauchen - wie ich soeben dargelegt habe - keine neuerliche Debatte um die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit des Rundfunkbeitrages. Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein öffentlicher Diskurs über die zukünftige Ausgestaltung und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das in der vergangenen Woche von der Niedersächsischen Staatskanzlei ausgerichtete und bisher bundesweit einzigartige Symposium zur Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks war dazu, wie ich finde, ein sehr guter Auftakt.
Dabei ist deutlich geworden, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk in unserer Gesellschaft tief verwurzelt ist und seinen wichtigen Aufgaben in hohem Maße nachkommt. Wir als SPD-Fraktion sehen der Weiterentwicklung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks zuversichtlich entgegen und sind fest davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft einen finanziell auskömmlich ausgestatteten