Diese Antwort habe ich, glaube ich, auch schon gestern in meiner Rede gegeben. Erst mit der Pflichtmitgliedschaft erhält die Pflegekammer - - -
- Ja, ich bin gespannt, ob das alles wirklich neue Fragen sind. Aber das ist ja eine der zentralen Fragen. Ich glaube, das ist auch die zentrale Frage, die die FDP umtreibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mit der Pflichtmitgliedschaft erhält die Pflegekammer die demokratische Legitimation, die Interessen aller Pflegefachkräfte verbands- und parteiübergreifend zu vertreten. Die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge stellt die Unabhängigkeit der Pflegekammer bei der Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben sicher.
Viele von Ihnen wissen es besser als ich: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat sich der Landtag sehr umfassend mit der Frage der Pflichtmitgliedschaft und der Beitragspflicht befasst. Meines Erachtens hat er die richtige Entscheidung getroffen. Dafür spricht nicht zuletzt, dass kein anderes Bundesland bislang dem bayerischen Vorbild einer freiwilligen Mitgliedschaft gefolgt ist.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: 1 % Mitglieder, Herr Birkner! - Gegenruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Na und? Wo ist das Problem?)
In der jüngst in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Umfrage zeigt sich, dass auch die dortigen Pflegekräfte einem solchen Modell nichts abgewinnen können. Das ist etwas, bei dem ich glaube, dass das absolut zentral ist. Die Legitimation der Kammer steht und fällt damit, wie viele Menschen sie vertreten kann. Ich habe gestern ausgeführt, für wie wenige der bayerische Pflegering in Anspruch nehmen kann, für sie zu sprechen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es hat sich nun zu Wort gemeldet für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Meta Janssen-Kucz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Frage 3 geht es um die Gesamtsumme im Haushalt und die Aufwandsentschädigungen für den Vorstand und die Vorsitzenden. Meine Frage ist: Wie sehen die Aufwandsentschädigungen für die anderen Kammern in den Gesundheitsbereichen aus? Haben Sie darüber eine Übersicht?
Vielen Dank für die Frage. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Andere Kammern im Gesundheitswesen sind im Bereich des Niedersächsischen Kammergesetzes die bestehenden Kammern: Ärztekammer, Zahnärztekammer, Psychotherapeutenkammer und auch die Tierärztekammer.
Die von diesen Kammern gewährten Aufwandsentschädigungen für ihre Vorsitzenden unterscheiden sich sowohl in ihrer Struktur als auch in der Zusammensetzung erheblich voneinander. So werden zum Teil Pauschalen gewährt und zum Teil einzelne Tätigkeiten vergütet, wie z. B. Sitzungsgeld oder abrechenbare Reisekosten, bei denen
Es lässt sich aber sagen, dass die Aufwandsentschädigung der Präsidentin der Pflegekammer weit unterhalb der Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der meisten anderen Kammern liegt, die aber eben nicht öffentlich sind.
Vielen Dank. - Meine Frage stelle ich vor dem Hintergrund, dass die zuständige Frau Ministerin in der HAZ gesagt hat, sie sei nicht die Gouvernante, aber die Pflegekammer aufgefordert hat, dass diese Vertrauen zurückgewinnen muss: Wie will die Fachministerin oder das Fachministerium die Pflegekammer dabei unterstützen, das verloren gegangene Vertrauen wieder zurückzugewinnen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon gestern zum Ausdruck gekommen, dass wir die Rechtsaufsicht und nicht die Fachaufsicht über die Pflegekammer haben. Die Pflegekammer ist ein Organ der Selbstverwaltung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ich habe sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass ich sie für notwendig halte, damit die Pflegekräfte in Niedersachsen eine sehr klare Stimme haben.
Die Kammer ist jetzt natürlich in allererster Linie gefragt, durch ihr Handeln das Vertrauen der Pflegenden wiederherzustellen und klarzumachen, dass sie mit ihnen und für sie spricht.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sind das jetzt Facebook-Fragen, Herr Dr. Birkner? - Gegenruf von Sylvia Bruns [FDP]: Nein! Die machen wir später! - Meta Janssen-Kucz [GRÜ- NE]: Ich habe sie mir angeschaut! Die meisten sind schon beantwortet!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die Kammer, wie wir schon gestern gehört haben, alle Bescheide erst einmal auf der Annahme des Höchstbetrags hinausgeschickt hat und wir in Niedersachsen, wenn ich das richtig sehe, kein Widerspruchsverfahren für diesen Bereich haben, frage ich mich, wie eigentlich die rechtliche Konstruktion ist, dass man das Problem schon irgendwie lösen werde, wie die Kammer das immer sagt. Wie bewerten Sie die rechtliche Machbarkeit? Ist das eine Rücknahme der Bescheide? Werden die Bescheide neu erlassen? Wie funktioniert das, wenn man da gar keine Widerspruchsmöglichkeiten hat? Und was passiert eigentlich, wenn ein solcher Bescheid in Bestandskraft erwachsen ist und sich die Pflegekräfte dann an die Kammer wenden? Wie sieht die Rechtsaufsicht das?
Ja, das ist in der Tat wie bei den anderen Kammern. Die Bescheide bleiben bestandskräftig. Aber die Kammer hat auch angekündigt, dass sie mit hoher Kulanz arbeiten wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich stelle die Frage, wie sich der neue Beitragssatz von 0,4 % für die Mitglieder der Kammer berechnet hat.
Die Kammerversammlung hat diesen Beitragssatz von 0,4 % schon für 2018 beschlossen und berechnet. Meines Wissens ist der Beitragssatz nicht neu berechnet worden. Das Verfahren ist angepasst worden, weil wir kritisiert haben, immer den Höchstbetrag zu veranschlagen. Einen prozentualen Beitrag in Höhe von 0,4 % zu behalten, war das Interesse der Kammerversammlung, um das gerecht und fair für die Kammermitglieder organisieren zu können.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob der viel zitierte bayerische Pflegering eine ernsthafte Alternative zum Aufbau einer Pflegekammer ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser immer als vermeintliche Kammer bezeichnete Pflegering ist eine Vereinigung der Pflegenden. Ich halte das für keine Alternative und keine solide Grundlage, auf der sie die Vertretung wahrnehmen kann.
Ich habe gestern gesagt: Wir gehen davon aus, dass in Bayern etwa 180 000 Pflegekräfte potenzielle Mitglieder dieser Vereinigung wären. Die Vereinigung hat sich selbst das Ziel gegeben, bei 1 000 registrierten Mitgliedern eine Delegiertenversammlung durchzuführen. Das ist angestrebt zum April dieses Jahres. Es gibt bisher aber keine In
formationen, ob diese Zahl überhaupt erreicht werden kann. Deshalb glaube ich, selbst eine Relation von 1 000 Mitgliedern zu 180 000 Pflegekräften, die man potenziell vertreten müsste, ist keine solide Basis für eine wirklich kraftvolle Interessenvertretung.
Danke sehr. - Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Meta Janssen-Kucz für Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Diskussionen und Debatten um das gesamte Thema Datenschutz - die Übermittlung der Daten der Mitglieder der Pflegekammer an die Pflegekammer durch die Arbeitgeber - frage ich: Inwiefern ist die Satzung der Pflegekammer mit der Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt? Gab es seitens der Landesschutzbeauftragten Einwände gegen das Vorgehen der Kammer?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke für die Frage. Es gab keine Veranlassung, die Satzung der Pflegekammer mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz abzustimmen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung, die im Übrigen durch den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Soziales durchgeführt worden ist, gab es keine datenschutzrechtlichen Bedenken, die eine Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz erforderlich gemacht hätten.
Seitens der Landesdatenschutzbeauftragten sind auch keine Einwände gegen das Vorgehen der Kammer erhoben worden. Vielmehr hat die Landesdatenschutzbeauftragte mit einem Schreiben von 12. Oktober gegenüber der Pflegekammer nochmals die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Meldung der Beschäftigtendaten deutlich gemacht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage vor dem Hintergrund, dass Staatssekretär Scholz in der letzten Sitzung des Sozialausschusses eingeräumt hat, dass die Beitragsordnung vom Sozialministerium beraten und am Ende auch genehmigt worden ist, warum das Fachministerium und die verantwortliche Ministerin die Pflegekammer nicht dahin gehend beraten haben, dass eine glücklichere und bessere Beitragsordnung zustande kommt.