Wir werden mit diesem Urteil gezwungen, noch einmal ganz genau zu schauen, wo es Schwächen gibt. Da reicht es meines Erachtens nicht aus, wenn wir jetzt an einer Stelle korrigieren und hoffen, dadurch möglicherweise ein anderes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden. Vielmehr wäre es sinnvoll, sich hier zusammenzusetzen und zu gucken: Was muss man darüber hinaus noch tun?
Wir sehen auch in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher, bei der Bezahlung von Krankenschwestern und Krankenpflegern, bei der Bezahlung im Altenpflegebereich, bei der Eingangsbesoldung der Lehrerinnen und Lehrer oder auch bei anderen Beschäftigten, deren Besoldung im niedrigen Bereich angesiedelt ist, dass hier Handlungsbedarf besteht - nicht zuletzt in Städten, in denen die Mieten deutlich anstiegen. Dort ist es oft gerade für diese Gruppe der öffentlich Beschäftigten sehr schwierig, ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten. Auch das müssen wir uns anschauen. Das kann man nicht außen vor lassen.
Deswegen hören sich Pauschallösungen zwar vielleicht gut an. Sie werden aber nicht unbedingt z. B. einem Polizeibeamten gerecht, der in einer Großstadt wohnt - im Vergleich zu einem Wohnort auf dem Land. Das ist komplex; das ist schwierig; das ist eine Herausforderung; das ist nicht einfach.
Meine Damen und Herren, deswegen lohnt es sich tatsächlich, hier tiefer einzusteigen. Wir brauchen nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Das würde ich nicht tun.
Ich würde aber schon abwarten, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dann würde ich mir vom Finanzminister auch sehr genau - - - Wo sitzt er?
Herr Finanzminister, wir wären auch gespannt auf die Zahlen und die Einschätzungen Ihrer Rechtsexperten, die Sie uns vorlegen, um dann gemeinsam zu beraten. Bei diesem Thema würde ich mich auch freuen, wenn man hier versucht, möglichst breite Mehrheiten im Parlament zu erzielen. Was dabei herauskommt, sollte nämlich möglichst Bestand haben. Es sollte auch über Legislaturperioden hinweg Bestand haben und sich auch vor Gericht bewähren.
Gleichzeitig sollte es aber auch unseren Beschäftigten - unseren Beamten, unseren Angestellten - das Gefühl vermitteln: Wir nehmen sie ernst. Wir schätzen sie wert. Wir schätzen ihre Arbeit. - Deswegen sollen sie auch angemessen bezahlt werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließen wir die erste Beratung.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Einstimmig so überwiesen.
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Die Anzahl der erfolglosen Abschiebeversuche reduzieren - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2033
Ich danke Ihnen. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wochenzeitung Junge Freiheit hat in ihrer Ausgabe vom 8. August 2018 darüber berichtet, dass sich zurzeit in Deutschland ca. 700 000 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber befinden. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen nimmt weiter ab. Warum auch freiwillig ausreisen? Schließlich ist man in Deutschland geduldet und bekommt hier weiterhin oftmals monatlich mehr Geld als für monatelange Arbeit im Heimatland. Eine Umstellung auf Sachleistungen wäre hier also dringend angeraten und würde sicherlich manche freiwillige Ausreise beschleunigen.
Eine Anfrage der AfD in der Drucksache 18/1914 hier im Niedersächsischen Landtag hat ergeben, dass von diesen 700 000 ca. 67 000 in Niedersachsen wohnen - genau genommen sind es 67 661. Die ungefähren Kosten pro abgelehntem Asylbewerber belaufen sich nach Auskunft der Landesregierung pro Kopf auf 11 306,51 Euro jährlich. Das sind in der Summe 760 Millionen Euro im Jahr - ganz genau 765 Millionen Euro im Jahr. - Herr Oetjen guckt ganz ungläubig.
Meine Damen und Herren, sicherlich werden manche dieser 67 000 Menschen ihren Lebensunterhalt bereits selber verdienen. Aber trotzdem darf man doch wohl annehmen, dass wir hier eine dreistellige Millionensumme für Menschen ausgeben, die abgelehnt wurden und sich eigentlich gar nicht mehr bei uns im Land aufhalten dürften. Das ist nicht das Geld der Landesregierung, das hier ausgegeben wird - - -
scher Geschäftsführer, nehmen Sie einfach Ihre Plätze ein und verhalten Sie sich bei diesem letzten Tagesordnungspunkt einfach noch einmal ruhig! - Wir warten jetzt, bevor Sie weitermachen. Herr Ahrends, lassen Sie sich nicht irritieren;
(Wiard Siebels [SPD]: Wie soll denn das funktionieren? - Jens Ahrends [AfD]: Ich rede jetzt nach Gefühl!)
- Wir warten jetzt einfach noch, bis Ruhe einkehrt. Ich sage Ihnen Bescheid, wenn es weitergeht. - Gut. Machen Sie jetzt weiter. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese 765 Millionen Euro, die hierfür ausgegeben werden, sind nicht das Geld der Landesregierung, sondern das Geld des Steuerzahlers, und es wird unnötig ausgegeben, meine Damen und Herren.
Eine Antwort auf die Anfrage der FDP in der Drucksache 18/1916 hier im Niedersächsischen Landtag hat zudem ergeben, dass von den Abschiebungen in Niedersachsen zwischen 69 % im Jahre 2015 über 65 % im Jahre 2017 bis hin zu aktuell 77 % im Jahr 2018 misslingen. Anders ausgedrückt: Von vier Abschiebungen, die die Landesregierung versucht, gelingt eine einzige. Das ist ein Zustand, der nicht haltbar ist. Hier macht sich das Land Niedersachsen lächerlich, und die Behörden werden nicht mehr ernst genommen.
Diese Verhältnisse werden natürlich auch per Handy ins Heimatland gemeldet. Das ermutigt sicherlich noch mehr Menschen, sich zu uns auf den Weg zu machen. Denn wenn kolportiert wird, dass selbst abgelehnte Asylbewerber vollumfänglich versorgt und nicht abgeschoben werden, dann werden sicherlich noch mehr Menschen in die Boote steigen und nach Deutschland kommen.
Dieser Zustand wird von der Landesregierung schon über Jahre akzeptiert, ohne anscheinend ernsthaft daran zu arbeiten, hier viel effektiver zu werden.
Abgesehen von den immensen Kosten, die abgelehnte Asylbewerber verursachen, ist leider auch in der Vergangenheit immer wieder in der Presse zu lesen gewesen, dass Straftaten von Personen verübt werden, die in der Vergangenheit hätten abgeschoben werden können, ja abgeschoben werden müssen. Yousif A., der Messerstecher von Chemnitz, ein abgelehnter Asylbewerber, Ahmad A., der Messerattentäter von Hamburg, und Mohammad Abo R., der Geiselnehmer von Köln - um nur einige Beispiele zu nennen -: alles abgelehnte Asylbewerber, die Deutschland aber nicht verlassen mussten.
Ich frage Sie: Wie kann das sein, meine Damen und Herren? - Auch Anis Amri war bereits als Asylbewerber abgelehnt, wurde nicht abgeschoben und konnte dann seinen schrecklichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verüben. Zwölf Menschen starben, 55 wurden teils schwer verletzt. Wir alle sollten daraus lernen. Ich sage es hier an dieser Stelle gerne noch einmal und wiederhole mich dabei: Auch in diesen Fällen kann Abschiebung Leben retten, meine Damen und Herren.
Abschiebungen misslingen aus den verschiedensten Gründen. Laut Antwort der Landesregierung ist es in Niedersachsen einer der häufigsten Gründe, aus dem die Abschiebungen nicht funktionieren, dass abzuschiebende Personen nicht angetroffen werden. Die Behörden haben oftmals nicht einmal eine Idee, wo sich diese Personen aufhalten. Die Frage ist hier auch: Woher wissen die Abzuschiebenden, dass sie abgeholt werden sollen?
An dieser Stelle verweise ich auf den Rückführungserlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 24. August 2016. Darin steht z. B. unter Punkt 4.1.1, dass die Ausländerbehörden dafür zuständig sind, Abschiebungshaft zu beantragen. Es stellt sich die Frage: Warum wird das nicht getan? Warum wurde das nicht eigentlich schon vor Jahren getan? Bayern z. B. verwendet die Abschiebehaft häufig mit Erfolg, zumindest bis jetzt.
Man könnte z. B. auch leere Flüchtlingsunterkünfte als Rückführungszentren nutzen, in denen sich die abzuschiebenden Personen aufhalten müssen, bevor sie abgeschoben werden. Dann wissen die Behörden, wo sie die Personen abholen können. Das kann auch durch Anreize geschehen. Dem würde sich die AfD nicht verschließen.
Ein weiterer Grund für das Misslingen von Abschiebungen sind Krankmeldungen. Meldet sich jemand krank, ist die Reisefähigkeit häufig nicht
gegeben. Hier ist es also wichtig, einen Arzt vor Ort zu haben, der die Reisefähigkeit bestätigen kann. Dann kann auch aus diesem Grund der Abschiebung nichts mehr im Wege stehen.
Fehlende Papiere sind ein weiteres Problem. Die Kooperation der Herkunftsländer sollte an die finanzielle Unterstützung durch Deutschland gekoppelt sein. Keine Kooperation bei der Rücknahme bedeutet dann auch: Kein Geld mehr aus Deutschland. - Dafür sollte sich die Landesregierung in Berlin starkmachen.
Ebenso kann das Auslesen von Handydaten wichtige Informationen über die Herkunft einer Person ergeben und so die Erstellung von Ersatzpapieren deutlich beschleunigen. Wie schnell das gehen kann, haben wir bei Ali Bashar gesehen. Das ist der Mörder von Susanna F. aus Wiesbaden. Der konnte für seine achtköpfige Familie über Nacht Ersatzpapiere besorgen
und hatte auch genug Geld für acht Flugtickets in den Irak, um sich der deutschen Justiz zu entziehen. Warum schaffen das unsere Behörde nicht einmal innerhalb von Monaten?