Vielen Dank, Herr Pancescu. - Für diesen Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wer dafür ist, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung federführend zuständig ist und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend, den bitte ich um sein Handzeichen! - Gibt es Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen! Gibt es Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen.
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Land muss seiner Verantwortung gegenüber Landesbeamten gerecht werden! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2024
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 30. Oktober 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten nicht verfassungsgemäß ist. Dem gingen ein jahrelanges Werben insbesondere des Niedersächsischen Beamtenbundes voraus, ebenso wie Versuche, in politischen Gesprächen eine Lösung für diese Situation herbeizuführen. Diese Situation ist für die Beamten also nicht neu, aber nun ist sie gerichtlich festgestellt, und wir als Politik haben die Pflicht, sie zu verbessern. Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen, und dieser Verantwortung müssen wir nachkommen.
Schaut man sich das Besoldungsgefüge der einzelnen Bundesländer an, stellt man fest, dass die niedersächsischen Landesbeamten im Vergleich der Besoldungstabellen auf Platz 14 von 16 stehen. Platz 14 von 16 für die niedersächsischen Landesbeamten! Nur das Saarland und das Land Berlin besolden schlechter. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann uns doch nicht zufriedenstellen.
Wir merken heute schon, dass es uns schwer fällt, Nachwuchs für die Stellen zu gewinnen, die für Beamtinnen und Beamte ausgeschrieben sind. Und das liegt eben auch daran, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu den anderen Bundesländern zu schlecht bezahlen. Deswegen schlagen wir vor, dort nachzulegen und einen Sprung in der Tabelle zu machen. Den konkreten Vorschlag lege ich Ihnen jetzt vor, verehrte Damen und Herren.
Wie gesagt, mit der Grundtabelle stehen wir auf Platz 14. Wir schlagen Ihnen jetzt vor, um dem Alimentationsgebot Rechnung zu tragen und um den Abstand zur Grundsicherung zu erhöhen, über drei Jahre hinweg die Besoldung in den Grundtabellen um jeweils 20 Euro pro Monat für alle Besoldungsstufen zu erhöhen.
Das führt dazu, dass wir es - neben der normalen Tarifsteigerung, die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird - im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses schaffen, die Grundbesoldung der Beamtinnen und Beamten über alle Besoldungsstufen um am Ende 720 Euro im Jahr zu erhöhen. Diese 720 Euro mehr im Jahr führen dazu, dass wir uns im Vergleich der Bundesländer auf den Platz 11 vorarbeiten. Von Platz 14 auf Platz 11 ist zwar kein Quantensprung, aber es ist eine signifikante Verbesserung für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Bundesverwaltungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Diesen Handlungsbedarf erkennen wir, und diesem Handlungsbedarf wollen wir nachkommen, damit die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen besser bezahlt werden.
Mir ist bewusst, dass jetzt insbesondere von der linken Seite des Hauses gesagt werden wird: Das liegt alles nur daran, dass das Weihnachtsgeld abgeschafft worden ist. - Das Weihnachtsgeld ist natürlich ein wesentlicher Faktor in der Bezahlung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten gewesen; das will ich überhaupt nicht infrage stellen. Man könnte auch auf die Idee kommen, wieder eine neue Sonderzahlung auf den Weg zu bringen, so wie das bei der SPD diskutiert und, ich meine, auch beschlossen worden ist.
Ich persönlich halte das aber nicht für den richtigen Weg; das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich. Das Problem bei einer Sonderzahlung ist nämlich, dass eine Sonderzahlung immer eine Sonderzahlung bleibt und nicht dauerhaft für die Beamtinnen und Beamten sicher ist. Denn eine Sonderzahlung kann man auch wieder abschaffen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Deswegen schlagen wir hier den sicheren und eindeutigen Weg für die Beamtinnen und Beamten vor, nämlich die Besoldung über die Grundtabellen und über alle Besoldungsstufen hinweg um zusätzliche 20 Euro zu erhöhen.
Das kostet natürlich Geld. Das sind im ersten Jahr 22,7 Millionen Euro, und das wächst sich über die Jahre auf 116,7 Millionen Euro auf. Aber wie gesagt, wir sind in der verfassungsrechtlichen Pflicht, dem Alimentationsgebot Rechnung zu tragen und den Abstand zur Grundsicherung zu erhöhen; das wurde uns ins Stammbuch geschrieben. Wir legen einen konkreten Vorschlag vor, wie wir die Situation für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen verbessern können, um die Einhaltung des Alimentationsgebots und des Abstandsgebots sicherzustellen und um es zu schaffen, auch in der Zukunft geeignete und gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Posten im Bereich des niedersächsischen Beamtentums zu gewinnen.
Das ist unser Vorschlag, und ich würde mich über eine sachliche Debatte, die das Ziel hat, die Besoldung der Beamten zu verbessern, freuen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Von der Wiege bis zur Bahre“ - so fangen bekannte Sprüche an. Man kann sich darüber lustig machen, aber ja, wir alle haben tatsächlich unser ganzes Leben lang mit Beamten zu tun. Damit wir alle friedlich und unter verlässlichen Bedingungen zusammenleben können, achten Beamte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf die Einhaltung der Regeln. Kurz gesagt: Ohne die Beamtinnen und Beamten ist dieser Staat nicht zu machen! Ich möchte diesen Antrag zum Anlass nehmen, um allen Beamtinnen und Beamten in unserem Land Danke zu sagen.
Beamte bestätigen Geburt und Tod, gewährleisten ideologiefreie Bildung, überwachen den Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, sie prüfen die Qualität von Lebensmitteln, Baumaßnahmen und Gütern, sie ahnden Fehlverhalten, und sie erledigen eine Vielzahl weiterer wichtiger Aufgaben, die wir aus guten Gründen für nicht verhandelbar halten.
Verhandelbar sind daher aber konsequenterweise auch die Gehälter nicht, die Beamte in diesem besonderen Dienst- und Treueverhältnis beziehen. Beamtengehälter werden nicht für konkrete Gegenleistungen gezahlt, und sie können und sollen nicht wie zwischen Tarifpartnern üblich ausgehandelt werden. Als Dienstherr ist das Land verpflichtet, Beamte und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren. Es muss auf Basis verschiedener von der Rechtsprechung entwickelter Parameter nach der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren.
Es hat dabei auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts einen weiten Entscheidungsspielraum. Allerdings - bei allem Verständnis - muss das Finanzministerium diesen immer auch vor dem Hintergrund seiner Gesamtverantwortung für den Haushalt nutzen. Auf die Bedeutung der Beamten- und Ruhegehälter für den Landeshaushalt weist im Übrigen selbst die FDP in ihrer Großen Anfrage zur Haushalts- und Finanzlage des Landes Niedersachsen an einem halben Dutzend Stellen hin.
Schon aus diesem Grund habe ich mich über Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, etwas gewundert. Eine angemessene Beschäftigung mit diesem Thema sieht zumindest für mich anders aus. Zynisch formuliert, könnte man sagen: Sie wollen jedem Beamten einen Zwanni über den Tisch schieben, und damit wäre alles gut. So einfach ist das sicherlich nicht.
Ihr Antrag wird meines Erachtens der Bedeutung des Themas überhaupt nicht gerecht. Er ist haushalterisch leider unseriös, er löst die grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Beamtenbesoldung nicht, und er kommt leider zu früh.
Sie selbst legen in Ihrer Antragsbegründung dar, warum es zu früh ist. In Ihrer Begründung schreiben Sie, dass eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommen wird, wenn diese auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Soweit vollkommen richtig, da bin ich ganz bei Ihnen. Was Sie aber dann schreiben, geht mir zumindest zum jetzigen Zeitpunkt viel zu weit. Da heißt es nämlich, dass Sie mit Ihrem Antrag dieser Entscheidung
zuvorkommen wollen und die „Verfassungskonformität in Form einer längst überfälligen und gebotenen Besoldungserhöhung“ hergestellt werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das kann man zwar so behaupten, vielleicht bekommen Sie auch im Nachgang recht, aber in diesem Land gilt noch immer das gesprochene und nicht das gefühlte Recht. Dass hier Handlungsbedarf besteht, scheint sicher zu sein; insoweit bin ich ja ganz bei Ihnen. Der Zeitpunkt Ihres Antrages ist aber etwas zu früh. Warten wir doch erst einmal den Gerichtsentscheid und die kommende Begründung des Urteils ab!
Meine Damen und Herren, worum geht es bei diesem Verfahren überhaupt? - Das Bundesverwaltungsgericht - Sie sagten es, Herr Oetjen - hat mit seiner Entscheidung vom 30. Oktober dieses Jahres Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Besoldung geäußert. Zur Feststellung dieser möglichen Widrigkeit wurde von dem Gericht in Leipzig eine von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Beurteilung der anzuwendenden Prüfungsmaßstäbe zugrunde gelegt. Die meisten wissen es: Es gibt fünf Prüfkriterien - die will ich hier gar nicht alle einzeln aufzählen -, und in der Vergangenheit mussten drei Parameter davon überschritten sein. Bisher gehen wir auch in Niedersachsen davon aus, dass unsere Beamten ausreichend besoldet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun aber bereits nach Überschreitung zweier Parameter eine verfassungswidrige Besoldung vermutet. Hier gilt es meines Erachtens abzuwarten, ob dies vor dem Verfassungsgericht standhält oder eben nicht.
Ferner wurde bemängelt, dass das Abstandsgebot von mindestens 15 % zur Grundsicherung seit Längerem nicht mehr eingehalten werde. Dies sind alles keine erfreulichen Nachrichten, verstehen Sie mich da bitte nicht falsch. Aber auch hier muss man die Feststellung in Relation setzen. Die Prüfung, ob das Abstandsgebot eingehalten wird, erfolgt im Vergleich zur niedrigsten Besoldungsstufe, A 2. Nun muss man wenigstens erwähnen, dass in Niedersachsen landesweit kein einziger Beamter nach A 2 besoldet wird. Mag dieser Vergleich also rechtlich korrekt sein - faktisch ist kein Landesbeamter in Niedersachsen unterbezahlt. „Gut so!“, möchte ich anfügen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit meiner Rede auch gar nicht sagen, dass wir nun überhaupt nichts zu tun hätten. Unsere Beamten im Land haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung, und das Land als ihr Dienstherr hat selbst ein großes Interesse daran, dass wir immer genug Bewerber und vor allem engagierte Beamte im Land haben. Mit einem schlichten Nein zu mehr Gehalt ist es daher nicht getan, und eine Menge Prosa hilft den Beamten auch nicht.
Ich mahne bei diesem Punkt aber zu großer Geduld. Es würde meines Erachtens wenig Sinn ergeben, wenn wir Ihren Antrag ohne weiteren Blick nach Leipzig oder Karlsruhe beraten und beschließen würden. Wir täten sehr gut daran, wenn wir uns diesem wichtigen Thema sachlich, fair und mit der nötigen Zeit widmen. Am Ende wird womöglich durch die noch ausstehenden Entscheidungen und Begründungen der eine oder andere Hinweis kommen, den wir dann bei der eventuellen Neuaufstellung der Besoldung unserer Landesbeamten werden berücksichtigen müssen.
Zum Schluss - meine Redezeit ist gleich zu Ende - bleibt mir nur ein Wunsch: Ich wünsche mir, dass wir diesen Antrag ausführlich in dem dafür richtigen Fachausschuss beraten, und zwar zum Wohle des Landes und all unserer Beamten.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schepelmann. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Oetjen. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Schepelmann, ich finde es schon erstaunlich, dass Sie sagen, das kommt alles viel zu früh, man muss jetzt erst einmal abwarten. Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie in der Zeit, in der Sie zuwarten und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheidet, wahnsinnig hohe Rückstellungen bilden müssen - da alle Kolleginnen und Kollegen Widerspruch einlegen werden. Die Ansprüche werden sich aufsummieren. Daher sollten Sie meines Erachtens frühzeitig reagieren; denn das Thema ist ja nicht neu.
Ich will Ihnen nur eines sagen: Ich habe den Eindruck, dass Sie damit zufrieden sind, dass die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten im Vergleich der Besoldung der Länder auf Platz 14 von 16 stehen. Aber das kann doch nicht unser Anspruch sein, sehr geehrter Herr Kollege! Auch Sie müssen doch sehen, dass es dort Handlungsbedarf gibt. Der Niedersächsische Beamtenbund hat die ersten Gespräche, ich glaube, im April 2017 mit dem Herrn Ministerpräsidenten geführt und mit Ihrem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Björn Thümler gesprochen. Wie ich lesen konnte, waren auch Editha Lorberg sowie ein weiterer Abgeordneter der CDU dabei.
Schon damals wurde deutlich gemacht, dass dieser dringende Handlungsbedarf besteht. Einige der betroffenen Kollegen wohnen beispielsweise im Hamburger Umland. Dort sind die Mieten so hoch, dass es für einen Beamten in einer niedrigen Einkommensstufe sehr, sehr schwierig ist - im Vergleich zu jemandem, der über die Grundsicherung alles bezahlt bekommt.