- Herr Abgeordneter Plett, es ist nach unserer Geschäftsordnung nicht möglich, auf Kurzinterventionsantworten mit einer Kurzintervention zu reagieren.
Aber wir haben ja noch die Ausschussberatung vor uns. - Jetzt kommen wir zum Wortbeitrag aus der AfD-Fraktion. Herr Emden, bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Fraktion der Grünen, auf diesen Antrag hätten Sie, glaube ich, ein bisschen mehr Zeit verwenden sollen. Er scheint irgendwie in fünf Minuten zustande gekommen zu sein. Ich weiß nicht, unter welchen Umständen dieser Antrag geschrieben wurde, aber jedenfalls sehr kurzfristig und eher aus der Wut und dem Empfinden heraus, dass man meint, bei gewissen Dingen müsse dringend etwas passieren, z. B. bei Fahrverboten oder auch, was den Fall in Bochum betrifft. Wenn grüne Kernthemen betroffen sind wie Abschiebung oder auch Fahrverbote, die von der Deutschen Umwelthilfe eingeklagt wurden, aber nicht sofort zur Umsetzung kommen,
meint man, mit harten Mitteln draufschlagen zu müssen - in einer Art und Weise, die eine fundierte Auseinandersetzung mit der gesamten Frage wirklich vermissen lässt.
Sie erwähnen in Ihrer Antragsbegründung z. B., es sei quasi anerkannt, dass es als Ultima Ratio auch Zwangshaft geben müsse, und das sei nur noch
nicht vernünftig gesetzlich geregelt. Eigentlich müsste auch in Ihrer Fraktion bekannt sein, dass man dafür durchaus eine ganz genaue Regelung haben müsste. Selbst wenn irgendwo - ich weiß auch nicht, wo das sein soll - etwas angesprochen sein sollte, was in Richtung Rechtfertigung oder Ermöglichung einer Zwangshaft ginge, würde es ohnehin nicht reichen. Wie gesagt, da gibt es aber auch schlicht nichts. Sie fantasieren in Ihrem Antrag. Das finde ich, ehrlich gesagt, hoch bedenklich. Sie sollten sich schon ein bisschen mehr Mühe geben, wenn Sie uns hier einen solchen Antrag vorlegen.
Ich möchte aber auf zwei Punkte hinweisen, bei denen es sich durchaus lohnt, doch darüber nachzudenken.
Der erste Punkt - das haben Sie in Ihrem Antrag gar nicht angesprochen; das vermisse ich da - ist die Frage, ob man das Zwangsgeld nicht erhöhen könne. Denn es ist in der Tat relativ niedrig. Es stört natürlich umso mehr, je höher es im Endeffekt ist.
Der zweite Punkt, über den es sich auch zu diskutieren lohnt - diesen Punkt haben Sie sogar angesprochen; insofern hat Ihr Antrag noch ein bisschen etwas Gutes -, ist die Frage des Empfängers des Zwangsgeldes. Da sehe ich es genauso wie Sie. Es kann wirklich nicht angehen, dass ein Zwangsgeld, das gegen eine Behörde, also gegen eine Institution des Staates, verhängt wird und von dieser Behörde gezahlt werden muss, dann wieder an den Staat fließt. In diesem Fall ist das ein ziemlich zahnloser Tiger. Das ist ein stumpfes Schwert. Darüber nachzudenken, das zu ändern, halte ich durchaus für richtig.
Dabei ist es keine Frage, ob das systemwidrig ist oder nicht. Natürlich gibt es die in der Antragsbegründung erwähnte Anleihe, dass man auf Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen verweist. In der Tat geht es da um eine Sanktionierung und nicht um die Sicherstellung des Vollzugs einer Handlungsanweisung.
Nichtsdestotrotz muss man darüber diskutieren können. Wir sollten auch darüber diskutieren. Wenn wir eine vernünftige Lösung finden, um diese eigentlich unerträgliche Situation aufzulösen, dass der Staat zwar zahlen muss, aber im Endeffekt an sich selber, sind wir sicherlich ein Stück weiter.
Diesbezüglich freue ich mich auf die Ausschussberatung. Insofern besteht doch noch ein Funken Hoffnung, dass aus diesem Antrag wenigstens in diesem Punkt etwas wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Damit schließen wir die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll der Ausschuss für Recht und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Wegwerfprodukte aus Plastik reduzieren - Land und Meer schützen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2035
Zur Einbringung hat sich der Kollege Guido Pott, SPD-Fraktion, gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bilder von Plastikmüll in unseren Meeren und an unseren Stränden erreichen uns täglich, und der dadurch entstehende Eindruck täuscht nicht: Der Anteil des Plastikmülls in den Meeren steigt weiterhin stark an und belastet weltweit die Küstenregionen.
Diese Entwicklung schadet und bedroht die Meerestiere. Fische und Seevögel verletzen sich an Plastikteilen oder verwechseln die Plastikfragmente mit Nahrung. Durch das Plastik in ihren Mägen verenden schließlich viele dieser Tiere.
Außerdem können sich toxische Schadstoffe in den Organismen der Meerestiere ablagern und in der Nahrungskette weiter angereichert werden, wodurch letztlich die Aufnahme durch den Menschen wahrscheinlich ist. Eine jüngst veröffentlich
te Studie zeigt, dass sich bei jeder der untersuchten Personen Mikroplastik in der Verdauung nachweisen ließ. Welche gesundheitlichen Auswirkungen dies hat, ist bisher noch unbekannt.
Meine Damen und Herren, in Deutschland fallen pro Kopf jährlich rund 220 kg Verpackungsmüll an. Ein Großteil davon ist Plastik. Damit war Deutschland im vergangenen Jahr Müll-Europameister. Auf diesen Titel können wir wahrlich nicht stolz sein. An einer Verbesserung müssen wir alle gemeinsam miteinander arbeiten, meine Damen und Herren.
Die Gründe für diese Entwicklung sind eindeutig: Verpackungswahn durch den Onlinehandel, die wachsende Zahl von To-go-Angeboten sowie immer kleinere und unnötige Verpackungen in unseren Supermärkten. Hier stehen die Industrie, die Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zuletzt der Gesetzgeber in der Pflicht.
Wir müssen gemeinsam einen Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft finden und den unachtsamen und nachlässigen Umgang mit Plastik bekämpfen; denn der mechanische Zerfall und letztlich die Zersetzung von Plastik können Hunderte Jahre dauern.
Meine Damen und Herren, Plastik belastet unsere Umwelt nachhaltig. Eines muss jedoch ganz klar sein: Es geht uns nicht darum, Kunststoffe grundsätzlich zu verteufeln. Diese Werkstoffe erfüllen in vielen Fällen wichtige Funktionen und sind bedeutsam für unsere Industrie. Es geht im Kern um den Umgang mit Plastik. Die Recyclingquote von Kunststoffen in Deutschland liegt bei knapp 50 %. Das ist deutlich zu wenig.
Aus diesem Grund tritt mit Beginn des kommenden Jahres auf Bundesebene ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Dieses soll Mehrwegsysteme fördern und schreibt höhere Recyclingquoten vor. Zudem wird es für uns als Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich einfacher, Mehrweg- und Einwegverpackungen voneinander zu unterscheiden.
Meine Damen und Herren, eine höhere Recyclingquote ist ein sinnvoller Weg, um die Umweltbelastung durch Plastik zu reduzieren. Dies kann allerdings nur wirksam werden, wenn wir den Verbrauch von Einwegplastik drastisch reduzieren. 4,8 Milliarden Strohhalme, 9,6 Milliarden Einwegflaschen und 106 Milliarden Zigarettenstummel: Diese Menge an Einwegartikeln wird laut Statista
in Deutschland jährlich verbraucht. Meine Damen und Herren, das sind erschreckende Zahlen! Ein Zigarettenstummel kann zwischen 500 und 1 000 l Wasser verunreinigen. Auf die Straße geworfen, kann es bis zu zwölf Jahre dauern, bis er zerfällt.
Auch deshalb ist das aktuelle Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission sehr zu befürworten und war für uns der konkrete Anlass, unseren Entschließungsantrag einzubringen. Die sich im Abstimmungsprozess befindliche Richtlinie adressiert genau die aufgezeigte Problematik der Einwegplastikprodukte.
Die Richtlinie sieht deshalb ein komplettes Verbot für die häufigsten Plastikeinwegprodukte vor, für die bereits Alternativen aus anderen Materialien zur Verfügung stehen. Zu den Produkten auf der Verbotsliste gehören beispielsweise Wattestäbchen, Plastikteller und -besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe. Für andere Plastikeinwegprodukte, für die heute noch keine Alternativen zur Verfügung stehen, sieht die Richtlinie Verbrauchsreduktionsziele von bis zu 50 % bis zum Jahr 2025 vor. Bei Trinkflaschen soll mittels Pfandrückerstattungssystem eine Sammelquote von 90 % erreicht werden. Diese Flaschen sollen so beschaffen sein, dass sich der Deckel während der Nutzungsphase nicht vom Behälter lösen kann.
Diese Gesetzesinitiative wird nicht nur zu einer Verringerung der Abfälle im Meer führen, sondern birgt auch wirtschaftliche Chancen, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen fördert, besonders im Hinblick auf innovative Lösungen für neue Geschäftsmodelle im Bereich der Mehrwegalternativen.
Zudem - auch das ist, finde ich, interessant zu hören - befürworten laut einer Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov mehr als 70 % der Deutschen die Initiative der EU-Kommission zum Verbot von Plastikeinwegprodukten.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat ihre Unterstützung für diese europäische Gesetzesinitiative bereits signalisiert und hofft, dass die Richtlinie noch in diesem Jahr auf europäischer Ebene beschlossen und mit der Umsetzung auf nationaler Ebene im kommenden Jahr begonnen werden kann.
Meine Damen und Herren, ein Verbot von Plastikeinwegprodukten auf europäischer Ebene ist vor dem Hintergrund eines gemeinsamen Binnenmarktes überfällig und folgerichtig.
Hier müssen auch wir als Landespolitiker auf eine schnelle und flächendeckende Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel drängen. Deshalb fordern wir die Landesregierung erstens auf, sich auf europäischer Ebene für eine breite Zustimmung der Mitgliedstaaten für die Richtlinie einzusetzen. Nur gemeinsam können wir hierbei wirklich etwas bewegen.
Zweitens fordern wir von ihr, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass Maßnahmen der Richtlinie in Deutschland stringent und schnellstmöglich umgesetzt werden. Es reicht allerdings nicht, sich hierbei auf die Unterstützung aus Brüssel und Berlin zu verlassen. Dort, wo wir selbst aktiv werden können, gilt es, konsequent zu handeln. Deswegen fordern wir die Landesregierung zusätzlich auf, Mehrwegsysteme bei Coffee-to-goBechern zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Nutzung von Plastikprodukten in den Landesbehörden und in der Landtagsverwaltung konsequent reduziert wird.
Meine Damen und Herren, die Bekämpfung der Konsequenzen des unachtsamen und nachlässigen Umgangs mit Kunststoffeinwegprodukten hat oberste Priorität. Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit Plastikeinwegprodukten, wie von der EU vorgeschlagen, können jedoch nur Erfolg haben, wenn auch wir als Volksvertreter und die Landtagsverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen. Wir können nicht glaubwürdig für eine Reduzierung des Plastikmülls eintreten, wenn wir diese nicht selbst vorleben. In diesem Zusammenhang sollte gemeinsam mit der Landtagsverwaltung auch nach Mehrweglösungen für die Getränkeautomaten und Wasserspendern in den Landtagsgebäuden gesucht werden.
Meine Damen und Herren, die Vermüllung durch Plastikabfälle ist eine globale und grenzübergreifende Bedrohung für unsere Meeresökosysteme. Hier müssen wir als Land Niedersachsen unserer gesellschaftlichen Verantwortung noch stärker nachkommen.