Protocol of the Session on October 24, 2018

(Beifall bei der FDP)

Nun wird es aber Zeit, dass Sie Ihren vielfachen Ankündigungen auch Taten folgen lassen. Beantragt haben Sie es in diesem Hause leider nicht. Wir wollen da gerne hilfreich zur Seite stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung der Wolfspopulation steht den Erfordernissen der Weidetierhaltung, die wir alle befürworten, diametral entgegen. Diesen Zusammenhang haben wir in einem Antrag noch einmal aufgezeigt.

In Niedersachsen gibt es etwa 235 000 Schafe in 12 000 Betrieben. Es sind sehr viele Betriebe, weil viele Kleinstbestände in Niedersachsen vorhanden sind, bei denen vielfältiger Artenschutz geleistet wird. Bei den kleinsten Einheiten werden viele Maßnahmen immer wieder angepriesen. Ich will nur einmal beispielhaft die Herdenschutzhunde nennen. Sie sind aber natürlich keine Lösung, wenn man nur einige Schafe hält.

Die wolfsabweisenden Zäune, die immer wieder thematisiert werden, bieten keine wirkliche Sicherheit - ich denke, auch das ist unbestreitbar - und erfordern neben der Investition einen riesigen Arbeitsaufwand. Nach KTBL-Daten macht der eigentliche Zaun nur 5 bis 15 % des Gesamtaufwandes aus. Die Politik streitet darüber, ob man 80 % oder in Zukunft 100 % erstattet - ja, aber von 5 bis 15 %, je nach Verhältnissen. Sie sehen, größenordnungsmäßig bleiben 90 % der Kosten bei den Schäfern hängen, nämlich der ganze Arbeitsaufwand, der geleistet werden muss. Da muss es dringend zu Änderungen kommen.

Wir haben die zusätzliche Problematik - da frage ich mich, ob das im System wirklich gewollt ist -, dass es sein kann, dass ein solcher Zaun, der ja nachweislich keine wirkliche Sicherheit darstellt, als nicht ordnungsgemäß festgestellt wird. Stellen Sie sich das einmal vor: Draußen ist eine Schafherde, es sind vielleicht Wölfe da, es herrscht Unruhe. Der Zaun hängt irgendwo ein bisschen durch und hat nur 90 cm und nicht 120 cm, wie es vorgeschrieben ist. Damit gilt er als nicht ordnungsgemäß ausgeführt - und dann sind Sie von Gesetzes wegen dran, weil Sie Ihre Tiere nicht anständig geschützt haben!

Das ist Cross-Compliance-relevant! Größere Betriebe, die Grünlandflächen und Schäfereien haben, werden doch einen Teufel tun und ganz bestimmt keine Schafsrisse melden - denn dann werden sie vom Geschädigten zum Täter gestempelt. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen irgendein formeller Nachteil nachgewiesen wird und sie dann auf die Anklagebank wandern.

Das Einzige, was die Schäfer in diesem Zusammenhang erheitern kann, ist die Tatsache, dass der NLWKN, der diese Vorschriften erlässt, selbst einen solchen Zaun beispielhaft aufgebaut hat - und dieser Zaun nachweislich nicht ordnungsgemäß ausgeführt war. Also, selbst die Experten, die diese Vorschrift erlassen haben, haben ihr nicht genügt.

Das heißt, hier ist ein dringender Nachbesserungsbedarf. Es darf auf keinen Fall Cross-Compliance-relevant sein.

(Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen in den Gebieten, in denen wir die Schafhaltung erhalten wollen und in denen sie für uns wichtig ist, wolfsfreie Zonen. Ansonsten ist da, wo Wolfsrudel standorttreu vorhanden sind, nur die Stallhaltung die Lösung, zumindest im Winter. Auch in Bezug auf die Deiche und den Deichschutz muss dringend gehandelt werden.

Vor Ort wurde berichtet, dass es seitens des Cuxhavener Rudels, das sich darauf spezialisiert hat, selbst große Rinder in Gräben zu jagen und sie dann bei lebendigem Leibe aufzufressen, natürlich auch vielfach zu Übergriffen auf Schafe gekommen ist.

(Glocke der Präsidentin)

Die Schafhaltung im Stall kostet bei 700 Schafen roundabout 30 000 Euro. Das zeigt: Wir ruinieren diesen Berufsstand, der einerseits für uns die Kulturlandschaft pflegt und der andererseits mit seinen Schafen im Dienste der Deichsicherheit und damit für die Sicherheit von Hunderttausenden von Menschen unterwegs ist.

Allerletzter Satz, Herr Kollege Grupe!

Wenn wir nicht endlich ehrlich und fair mit diesem Berufsstand umgehen, dann entziehen wir ihm

seine Existenzgrundlage. Aber das kann hier in diesem Hause doch wirklich niemand wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ihnen auch vielen Dank. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Herr Kollege Christian Meyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Grupe, Sie haben eben zu Recht angesprochen, warum Sie den Nutria im Jagdgesetz streichen wollen - nämlich damit nicht nur Jäger ihn jagen können.

Vor dem Hintergrund ist es natürlich unlogisch, dass Sie jetzt den Wolf in das Jagdgesetz aufnehmen wollen. Wenn die Entnahme von Problemwölfen - die Sie wünschen und die in bestimmten Fällen auch notwendig ist -, auch von Nichtjägern vorgenommen werden können soll, dann darf man den Wolf nicht in das Jagdgesetz aufnehmen. Denn alle Tierarten, die im Jagdgesetz stehen, dürfen nur von Jägerinnen und Jägern gejagt und getötet werden, und man braucht eine Zustimmung des Revierinhabers. Das ist ganz eindeutig so. Dazu gibt es ein klares Gutachten von einem gewissen Herrn Meyer-Ravenstein zum Sächsischen Jagdgesetz; Sie kennen ihn, er ist Abteilungsleiter im ML.

Im Fall von MT6 hätte das bedeutet, dass Stefan Wenzel als Umweltminister nicht einen amtlichen Veterinär, einen Polizisten oder sonst einen Fachkundigen zur Tötung hätte schicken dürfen, sondern einen Jäger. Und er hätte vorher die Zustimmung der jeweiligen Revierinhaber gebraucht - und Sie wissen, wie weit ein Wolf läuft, wie viele Reviere er durchquert. Wenn eine Tierart im Jagdrecht steht, darf nämlich niemand Tiere ohne Zustimmung des Revierinhabers entnehmen, töten, jagen etc.

Also, Ihr Anliegen hört sich sympathisch an. Aber Sie schreiben ja in Ihrem Antrag zu Recht, der Wolf bekomme eine ganzjährige Schonzeit. Es gibt also keine Bejagung des Wolfes. Sie würden dann das machen, was momentan auf den Seehund zutrifft. Der Seehund steht im Jagdrecht des Bundes.

Übrigens: Das Aufnehmen der Heuler dürfen nur Jagdscheininhaber und Wattenjagdaufseher vornehmen, die dafür ja auch eine Entschädigung bekommen. Das darf niemand anders machen. Auch die Nottötung dieser Tiere, wenn ein Heuler z. B. schwer erkrankt ist, dürfen nur Menschen mit Jagdschein in dem jeweiligen Wattenjagdrevier machen. Das ist so, weil der Seehund im Jagdrecht steht.

Herr Dammann-Tamke ist ja Vorsitzender der niedersächsischen Landesjägerschaft. Diese hat noch vor einem Jahr, kurz vor der Landtagswahl, auf einer Pressekonferenz am 6. Oktober gesagt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen lehnt die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ab. - Denn ansonsten hätten sie auch eine Hegeverpflichtung. Das heißt, sie müssten z. B. hinausfahren, wenn ein Auto einen Wolf angefahren hat. Momentan sind dafür nicht die Jäger, sondern die Veterinärämter zuständig. Aber dann müssten die Jäger das machen.

Wir könnten das ganze Wolfsmonitoring, wie beim Seehund, aus der Jagdabgabe finanzieren. Die Jägerinnen und Jäger würden also in Zukunft das Monitoring bezahlen. Sie wären dann, ähnlich wie bei Wildschweinen, auch für Schäden verantwortlich - obwohl sie gar nicht jagen dürfen.

Ich glaube, Sie erweisen den Jägerinnen und Jägern einen Bärendienst, wenn Sie den Wolf jetzt mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagdrecht aufnehmen.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Bei dem anderen haben Sie ja recht, nämlich bei der Frage, dass die Schäferinnen und Schäfer besser entschädigt werden müssen. Wir Grüne wollen eine Weideprämie. Auch die Schäferinnen und Schäfer wollen das. Herr Lies hat ja mit einem gesprochen, der gesagt hat: Fördert nicht diesen ganzen Zaunbau, sondern gebt uns 80 Euro pro Schaf, und dann machen wir das!

Jetzt hat die Regierung eine Bundesratsinitiative gemacht. Aber guckt doch mal nach Thüringen! Thüringen hat jetzt eine Schaf- und Ziegenprämie eingeführt, die sogenannte SchaZie. Macht das doch auch in Niedersachsen!

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Oder wenn euch Rot-Rot-Grün nicht gefällt: Guckt nach Bayern! Die haben eine Weideprämie - und

ich glaube nicht, dass das der Grund war, warum die CSU verloren hat.

Also: Helft den Schäferinnen und Schäfern!

(Glocke der Präsidentin)

Neu ist übrigens - das gab es unter Rot-Grün nicht -, dass ein Schäfer, der keinen Zaun hat, Abzüge bei den Agrarsubventionen hat. Das ist unter dieser Regierung ganz neu.

Letzter Satz, Herr Kollege Meyer!

Das haben SPD und CDU zu verantworten, dass Schäfer, die keinen Zaun haben, keine Entschädigung bekommen. Das gab es unter Rot-Grün nicht. Wir wollen, dass es, wenn man einen Wolfsriss hat, eine Entschädigung gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Kollege Grupe von der FDP-Fraktion hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

Lieber Herr Kollege Meyer, wir wollen den Wolf im Jagdrecht haben, damit er zu einem ganz normalen jagdbaren Wild wird, wenn - wie vielfach festgestellt worden ist - der gute Erhaltungszustand gegeben ist. Ich darf Ihnen vortragen, was die Koalitionäre vereinbart haben:

„Wir vereinbaren, dass nach Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolf vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht zu überführen ist.“

Die CDU sagt:

„Wir werden nach Erreichung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen den Wolf zwecks Regulierung der Population und zur Eingrenzung von Nutztierschäden in das Jagdrecht aufnehmen.“

Wenn ich sage, wir brauchen wolfsfreie Zonen, dann meine ich, dass wir dahin kommen müssen, dass bei dieser Ausbreitung des Wolfes endlich gegengesteuert wird. Das können Sie nicht, wenn Sie nach dem Naturschutzrecht erst einen Kabinettsbeschluss brauchen, wenn mal ein einzelner Wolf, der extrem auffällig wurde, weil er sich Kindergärten genähert hat, entnommen werden soll.

Sie erreichen durch Ihre Art der Politik, dass sich der Wolf völlig ungehemmt ausbreiten kann und dass die Nutztierhaltung in diesem Lande unmöglich gemacht wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Wo er recht hat, hat er recht!)

Danke schön. - Herr Meyer möchte antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie eine Bejagung ermöglichen würden, dann wäre das ja logisch. Aber hier liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes von Ihnen vor, unterschrieben von Herrn Grascha, in dem unter III. - Auswirkungen auf die Umwelt - steht:

„Durch die Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Jagdgesetz bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit wird die Artenvielfalt geschützt.“