Protocol of the Session on October 24, 2018

Sehen Sie es mir nach: Eine Emotionalisierung über arme Seehundbabys, die hier aus Helikoptern heraus abgemeuchelt werden - - -

(Anja Piel [GRÜNE]: Das ist doch nicht wahr! Wer hat uns denn heute Morgen - - -)

- Genau das meine ich, Frau Piel! Schreien Sie doch nicht dazwischen! Wenn wir über Kälber und Muttertiere reden, dann regen Sie sich auf.

(Anja Piel [GRÜNE]: Das ist ja etwas anders als bei Seehunden! Und die Jacke, die Sie tragen, ist wahrschein- lich aus Kunstleder! - Glocke der Prä- sidentin)

Abgemeuchelte Seehundbabys sind natürlich ein sehr realistisches Szenario. Da haben Sie völlig recht.

(Beifall bei der AfD)

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir brauchen hier, glaube ich, ein bisschen Vertrauen in unser ML. Ich bin mir sicher, dass es die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen und Maßnahmen zu verhängen, nicht missbrauchen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und Zustimmung von Bernd Busemann [CDU] - Wiard Siebels [SPD]: Der letzte Satz war gut!)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich nun die Landwirtschaftsministerin, Frau Otte-Kinast, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Afrikanische Schweinepest ist bereits in vielen osteuropäischen Staaten in Haus- und Wildschweinbeständen ausgebrochen. Der Ausbruch in Belgien zeigt, dass das Risiko der Einschleppung zu uns nach Deutschland sehr hoch ist. Niedersachsen wäre mit einer in einigen Regionen hohen Dichte schweinehaltender Betriebe und wachsenden Wildschweinpopulationen in hohem Maße betroffen.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir zum einen rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Prävention schaffen. Zum anderen sollen Vorbereitungen für den Ausbruchsfall getroffen werden. Ich möchte die wichtigsten Punkte herausgreifen:

In Zeiten einer erhöhten Gefahr des Ausbrauchs einer Wildseuche müssen schon vorbeugend mit einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage sachliche Verbote eingeschränkt werden können. Wir haben dies auf die tatsächlich relevanten Verbote begrenzt, sodass die Vorschrift zielgerichtet genutzt werden kann.

Wird der Ausbruch der ASP amtlich festgestellt, müssen weitere Verbote eingeschränkt werden, um im - dann einzurichtenden - gefährdeten Gebiet kurzfristig möglichst alle Wildschweine zu erlegen.

Niedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer, die in ihren Jagdgesetzen die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung verbieten. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode sollte dieses Verbot aufgehoben werden. Dem sind wir nun nachgekommen.

Schwarzwild, aber auch andere große Schalenwildarten wechseln während einer Drückjagd die Reviergrenzen - und mit ihnen die jagenden Hunde. Revierinhaber, die sich nicht an diesen Drückjagden beteiligen, haben künftig unter bestimmten Bedingungen überjagende Hunde zu dulden.

Die landesweite Bejagung der invasiven Art Nutria ist wegen vermehrter Schäden durch Wühltätigkeiten an Deichen und Dämmen und der damit verbundenen Gefahr für den Hochwasserschutz deut

lich zu intensivieren. Derzeit gelingt es nicht in allen Regionen, den Zuwachs abzuschöpfen.

Allerdings ist ohne eine Aufhebung des Elterntierschutzes bei der Nutria eine intensive Bejagung nicht umsetzbar, da die Nutria sich nahezu ganzjährig fortpflanzt und mit der Erlegung eines führenden Elterntieres ein Straftatbestand verwirklicht wird. Im Vordergrund der Regelung soll nicht die gezielte Bejagung der Elterntiere stehen, sondern Rechtssicherheit für den Jagenden in seinem öffentlichen Auftrag, wenn er ein zur Aufzucht erforderliches Elterntier erlegt.

Meine Damen und Herren, mit der im Ausschuss beschlossenen Streichung des Fallenfangs durch sachkundige Fänger der Landwirtschaftskammer auch ohne Jagdschein können wir gut leben, wenn in den kommenden Jahren für eine Professionalisierung des Nutriafangs ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich sehe diesen Gesetzentwurf als einen tragfähigen Kompromiss zwischen allen Beteiligten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen für die sicherlich zum Teil schwierigen Beratungen und Diskussionen im Ausschuss bedanken.

Ich bin froh, dass dieses Gesetz heute - so hoffe ich - auf den Weg gebracht wird. Denn - ich sage es noch einmal - keiner von uns weiß, wann und wo die ASP ausbrechen wird.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der AfD)

Frau Staudte hat zusätzliche Redezeit für Bündnis 90/Die Grünen beantragt. Ich gebe ihr also anderthalb Minuten.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte wirklich nur auf einige wenige Punkte eingehen, die gerade angesprochen wurden.

Nur zur Richtigstellung: Der Elterntierschutz kann künftig bei allen Tierarten zur Seuchenbekämpfung aufgehoben werden. Da geht es nicht nur um Nutria, nicht nur um Wildschweine und ASP. Das gilt ganz grundsätzlich. Das ist ein Punkt, den wir kritisieren. Hier findet ein weitreichender Tabubruch statt, ohne Debatte jeweils vorher.

Frau Guth, die Möglichkeit der Aufhebung von Verboten bezieht sich nicht nur auf die Bekämpfung von Seuchen, sondern auch auf Prävention. Und was ist Prävention? - Es braucht kein konkreter Anlass vorzuliegen. Es reicht schon, wenn irgendwelche Bestände relativ groß sind.

Insgesamt muss man sagen: Die Maßnahmen, die notwendig sind, um die tierhaltenden Betriebe vor der ASP zu schützen, werden durch dieses Jagdgesetz, das Ihr Ministerium vorgelegt hat, leider nicht umgesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr. - Uns liegen jetzt keine Wortmeldungen zu diesem Punkt mehr vor.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist angenommen.

Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist angenommen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem so geänderten Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Wer dagegen ist, der möge sich jetzt erheben. - Gibt es Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zur Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 622 für erledigt erklären möchte, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Eingabe wurde für erledigt erklärt.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, die ich - vereinbarungsgemäß zusammen - aufrufe.

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/1840

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Wolfspopulation regulieren - Kulturgut Schäferei erhalten! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1841

Zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 hat sich zunächst Herr Grupe für die FDP-Fraktion gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen inhaltlich an den vorigen Tagesordnungspunkt an.

Der Wolf gehört ins Jagdrecht. Das beantragen wir. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich hoffe, dass wir darüber weitgehende Einigkeit erzielen. Denn in der Vergangenheit ist aus den Fraktionen heraus diese Forderung erhoben worden, nicht nur von uns.

Beispielsweise hat die CDU bereits am 28. Februar 2017 einen Antrag eingebracht, in dem es unter der Nr. 5 heißt, den Wolf in das niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen und die Überführung in Anhang V der FFH-Richtlinie anzustreben.

Der Kollege Bäumer hat vollkommen zu Recht festgestellt, dass der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. Das hat er am 30. April 2018 erklärt. Ich darf zitieren:

„Es bedarf lediglich des politischen Willens, sich gegenüber der EU-Kommission entsprechend zu äußern und anhand der aufgezeigten Faktenlage den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation hervorzuheben und feststellen zu lassen.“

Das ist vollkommen richtig, Herr Kollege Bäumer. Genauso ist es. Sie sagen, dass der Wolf in den weitläufigen Regionen wie der Lüneburger Heide und an Deichen, wo eine Umzäunung nicht gewährleistet werden kann, eine große Gefahr für die

Zukunft der Tierhaltung in Deutschland darstelle - das kann ich mit meinen eigenen Worten einfach nicht besser ausdrücken, und deswegen zitiere ich Sie an dieser Stelle.

(Beifall bei der FDP)