Protocol of the Session on October 24, 2018

- Ich darf um Ruhe bitten. Herr Siebels! Jetzt spricht nur Herr Meyer.

Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 2015 hat der Niedersächsische Landtag einen Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes als Folge der Krankenhausmorde in Delmenhorst und Oldenburg eingesetzt. In diesem Ausschuss wurden vorhandene Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen hinterfragt und aufgezeigt, ob und gegebenenfalls auch wo es gesetzgeberischen Änderungsbedarf zur Erhöhung der Patientensicherheit gibt. Der Ausschuss stellte hierbei fest, dass das Niedersächsische Krankenhausgesetz reformiert werden muss.

In dem von der Landesregierung eingebrachten und von den Regierungsfraktionen unterstützten Gesetzentwurf wird verpflichtend die Etablierung

von Stationsapothekern inklusive der Aufgabenübernahme des Medikationsmanagements sowie der Medikationsanalyse, die Implementierung einer Arzneimittelkommission und die Einrichtung von anonymen Meldesystemen an allen Kliniken vorgesehen. Hier können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente von fehlerhaftem und/oder kriminellem Verhalten äußern. Darüber hinaus müssen an allen Häusern regelmäßig Unterstützungsangebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berufsbedingten Belastungen und Erfahrungen geschaffen sowie Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken geführt und Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen durchgeführt werden, bei denen Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert werden.

Dieser Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt vor allem darauf, die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken zu stärken und eine neue Fehlerkultur zu entwickeln. Das Risiko von Medikationsfehlern - ob aus Versehen oder vorsätzlich - kann so aus unserer Sicht deutlich gesenkt werden. Ganz nebenbei bemerkt, gehören Medikationsfehler zu den zweithäufigsten Ursachen für Komplikationen an Kliniken.

Bereits in der Arbeit des Sonderausschusses und in Gesprächen mit diversen Krankenhausträgern ist deutlich geworden, dass Stationsapotheker ein Qualitätskriterium sind. Daher haben wir heute noch einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir die Landesregierung bitten, sich für Refinanzierungsmöglichkeiten der Stationsapotheker einzusetzen und sie als Qualitätskriterium zu etablieren.

Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angesprochenen verfassungsrechtlichen Risiken mit Blick auf das Fehlermeldesystem und die Stationsapotheker haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen und für uns bewertet. Da wir es aber rechtlich für wichtiger halten, Fehlverhalten erkennen und abstellen zu können und damit die Patientensicherheit zu erhöhen, halten wir an diesen Vorschriften fest.

Ein weiteres Kriterium von besonderer Bedeutung für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sind die im Bundesrecht vorgesehenen Mindestmengenregelungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet und vorgelegt werden. Das bisherige Krankenhausgesetz gab dem Sozialministerium die Möglichkeit, durch Ermächtigung hiervon abzuweichen. Betrachtet man das Spannungsverhältnis zwischen

der Qualität der Leistungserbringung einerseits und der wohnortnahen Versorgung andererseits, so dürfte es allerdings kaum wichtige Gründe für eine Ausnahmeregelung geben. Von ihr wurde im gesamten Land Niedersachsen auch noch nicht ein einziges Mal Gebrauch gemacht. Insofern erachten wir die Streichung dieser Verordnungsermächtigung als absolut sinnvoll.

Bewährt haben sich in den Kliniken - meine Vorredner haben es angesprochen - die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher als Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten. Sie geben die Möglichkeit, mit einem niedrigschwelligen Zugang in den Häusern bestehende Probleme anzusprechen und sie auch kurzfristig zu beseitigen. Dem Wunsch vieler Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die Berufungszeit zu verkürzen, sind wir mit einer Reduzierung auf drei Jahre nachgekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf mich bei den Landtagskolleginnen und -kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, des Sozialministeriums und auch der Landtagsverwaltung ganz herzlich für die Zusammenarbeit in diesem Gesetzgebungsverfahren bedanken.

Die CDU-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass wir durch diesen Gesetzesbeschluss die entscheidenden Empfehlungen des Sonderausschusses umsetzen und so mehr Patientensicherheit und größeren Patientenschutz in den niedersächsischen Kliniken erreichen werden. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Jetzt spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Carola Reimann. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach den schrecklichen Krankenhausmorden in Delmenhorst und Oldenburg hat ein Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtags Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Patientensicherheit gemacht. Der vorliegende Entwurf für ein neues Niedersächsisches Krankenhausgesetz nimmt diese auf.

Darin sind wichtige Maßnahmen enthalten, welche die Patientensicherheit in Niedersachsen deutlich erhöhen werden. Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

Erstens. Jedes Krankenhaus muss ein anonymes Fehlermeldesystem haben. Dort können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird. Geregelt wird auch, dass die Meldungen vom Krankenhaus zur ständigen Verbesserung der Patientenversorgung auszuwerten sind. Und: Wenn eine Meldung auf eine besondere Gefahr für die Patientinnen und Patienten hindeutet, dann hat das Krankenhaus das dem zuständigen Gesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen.

Zweitens. Jedes Krankenhaus muss regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen durchführen. Bei diesen werden Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert. Eine Häufung von ähnlich eingetretenen Todesfällen fällt so schneller auf, und es kann schneller darauf reagiert werden.

Drittens. Jedes Krankenhaus muss eine Arzneimittelkommission haben. Diese führt eine Arzneimittelliste und berät das ärztliche und pflegerische Personal.

Viertens. Jedes Krankenhaus - das ist schon gesagt worden - muss künftig Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker in ausreichender Zahl als Beratungspersonen für die Stationen einsetzen. Diese werden dort u. a. für arzneimittelbezogene Fragestellungen zur Verfügung stehen.

Fünftens. Jedes Krankenhaus muss zukünftig einen Plan zur Unterstützung bei berufsbezogenen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen. Damit soll der hohen Dauerbelastung präventiv entgegengewirkt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztendlich kann eine Erhöhung der Patientensicherheit nur erreicht werden, wenn die Umsetzung der entsprechenden Regelungen auch überwacht und durchgesetzt wird. Deshalb erhält das Fachministerium künftig mehr Kompetenzen für eine effektive Aufsicht über die Krankenhäuser für diese Bereiche.

Eine Mordserie, wie sie sich in Delmenhorst und Oldenburg ereignet hat, darf es nie wieder geben. Hierfür sorgen wir mit den neuen gesetzlichen Regelungen. Das Risiko von Behandlungsfehlern - ob aus Versehen oder vorsätzlich - wird gesenkt.

Darüber hinaus wird das Bewusstsein in den Krankenhäusern gestärkt, selbst mehr Verantwortung für den Schutz der Patientinnen und Patienten zu übernehmen. Das führt zum einen zu mehr Patientensicherheit und zum anderen zu einer weiteren Verbesserung der Qualität der Medizin insgesamt.

Das liegt mir sehr am Herzen, und ich bin sehr froh, dass wir diese Regelungen heute mit einer so großen Mehrheit verabschieden können.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir jetzt in die Abstimmung eintreten können.

(Unruhe)

- Ich darf um Ruhe bitten. Außerdem wäre es hilfreich, wenn alle Platz nähmen. - Herr Kollege Bley, die Kollegin möchte abstimmen.

Meine Damen und Herren, nach § 36 der Geschäftsordnung beschließt der Landtag über den Entschließungsantrag der SPD und der Grünen nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Die Beratung ist abgeschlossen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: „SPD und Grüne“ ist schön!)

- SPD und CDU. Ich teste, ob Sie aufgepasst haben, Herr Kollege!

(Heiterkeit)

Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für diese Änderungsempfehlung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es gibt eine klare Mehrheit für die Änderungsempfehlung.

Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer für diese Änderungsempfehlung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Wenn ich es richtig sehe, ist das einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für die Änderungsempfehlung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf mit den einzubeziehenden Änderungsempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Wenn ich es richtig sehe, war das einstimmig. Ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den nach § 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages in die Beratung einbezogenen Antrag.

Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/1924 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben alle Fraktionen den Entschließungsantrag angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Abl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1-15) - RL (EU) 2016/2102 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1055 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/1864 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/1922 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1930

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

(Unruhe)

- Darf ich um Ruhe bitten?

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/1930 zielt darauf, die Beschlussempfehlung mit einer Änderung anzunehmen, die den Artikel 1 Nr. 2 der Beschlussempfehlung betrifft.

Zusätzlich rufe ich auf den