den Weiterbildungsstudiengang auf! Die sind ganz böse und rasieren sozusagen die ganze islamische Theologie weg! - Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit, liebe Frau Viehoff. Zuhören! Jetzt können Sie was lernen!
Erstens. Die Behauptung, dass dort jedes Jahr 1,4 Millionen Euro für den Weiterbildungsstudiengang ausgegeben worden sind, ist falsch. Das ganze Institut für Islamische Theologie bekommt pro Jahr 1,4 Millionen Euro als Grundfinanzierung durch das Land Niedersachsen, meine Damen und Herren, und das bleibt auch morgen so. Das ist nämlich durchgängig gesichert. Wovon Sie reden, sind 100 000 Euro für diesen Weiterbildungsstudiengang, der zweisemestrig angelegt ist.
Wenn Sie mal mit der Osnabrücker Universität gesprochen hätten, hätte sie selbst Ihnen wahrscheinlich auf Ihre Vermutung hin schon gesagt, dass dieser Weiterbildungsstudiengang in den letzten acht Jahren nie durchgängig durchgeführt worden ist, weil sich nicht immer genug Leute gemeldet haben, sondern dass er immer mal wieder ausgesetzt worden ist - genau so, wie das auch jetzt der Fall ist. Die Uni Osnabrück hat in einem Gespräch gerade vor wenigen Tagen noch einmal zugesichert, dass, wenn es einmal wieder so weit ist, dass genügend Nachfrage vorhanden ist, dieser Weiterbildungsstudiengang weitergeführt werden kann.
Das heißt, es wird überhaupt nichts plattgemacht, sondern es bleibt, wie es ist. Die Module bleiben da, die Menschen sind da. Dementsprechend kann dieses Angebot weitergeführt werden, wenn es notwendig ist.
Meine Damen und Herren, ich will das hier mal sagen; denn es ist - das mögen Sie wollen oder nicht - eben eine schwarz-gelbe Regierung gewesen, die den Studiengang und auch den Weiterbildungsstudiengang eingeführt hat. Dementsprechend brauchen Sie uns nicht vorzuwerfen, dass
wir ein Problem mit dem Islam hätten. Ganz im Gegenteil! Uns geht es im Kern darum, dass wir die Verbände nicht in etwas hineinzwingen, in das sie nicht hineinpassen, nämlich unser Staatskirchenrecht. Das ist für diese Verbände nicht gemacht und nicht geeignet.
Und wenn Sie es nicht glauben - ich kann ja Werbung in eigener Sache machen -: Lesen Sie das empfehlenswerte Buch, das ich selbst herausgegeben habe. Da steht das z. B. drin.
- Herr Limburg, das hat mit Hochmut nichts zu tun. Das sind Fakten, mit denen man sich beschäftigen muss. Das ist nämlich nicht trivial!
Wenn man jetzt behauptet, wir bildeten Imame aus: Ich kann Sie nur warnen! Nein, wir bilden keine Imame aus. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir bilden ja auch keine Priester aus. Das machen die Religionsgemeinschaften und Konfessionen vielmehr selbst, und das auch aus guten Gründen; denn dafür haben wir nicht die Kompetenz. Was wir machen: Wir nehmen das wissenschaftliche Rüstzeug in der Theologie und vermitteln dieses. Aber den Rest - die Ausbildung zum Priester oder Imam - muss eine Religionsgemeinschaft selbst machen. Auf diesen Weg wollen wir uns machen.
Ich komme zurück an den Anfang. Wir müssen aus dem Stadium herauskommen, nur darüber zu reden und zu philosophieren. Wir müssen es vielmehr tun! Deswegen der Vorschlag von heute als eine mögliche Option, die auch noch mit dem Kultusministerium zu besprechen sein wird, um zu klären, wie sie denn umzusetzen ist.
Ich glaube, wenn wir diesen Weg gehen, tun wir nicht nur uns einen Gefallen, sondern wir tun auch den Verbänden einen Gefallen, weil wir sie nämlich nicht in ein System hineinpressen, das für sie nicht wirklich geeignet ist. Dementsprechend ist es auch der Respekt vor diesen Verbänden, der dort ein Stück weit mitschwingt.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen sagen: Das wird kein einfacher Weg; denn selbst wenn DITIB Niedersachsen bereit ist, diesen Weg mitzugehen, heißt das noch lange nicht, dass auch der DITIB-Bundesverband diesen Weg mitgeht, weil die Leute dort ganz anders ticken. Des
wegen sollten wir die zarten Pflänzchen, die es auch mit dem niedersächsischen DITIB-Landesverband gibt, nutzen, um diesen Weg weiter zu verfolgen und dazu zu kommen, dass wir auch im Landtag eine einheitliche Position dazu haben; denn das nützt den Verbänden am Ende am meisten - und sonst nichts.
Vielen Dank, Herr Minister Thümler. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir die Beratungen abschließen können.
Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur tätig werden, mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig werden. Wer dem so folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Familien-Clans - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1521
Einbringen möchte den Antrag für die FDP-Fraktion Kollege Dr. Marco Genthe. Bitte sehr, Herr Dr. Genthe!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der letzten Plenarwoche hatte ich Ihnen angekündigt, dass die FDP-Fraktion einen Antrag zur Bekämpfung der Kriminalität durch Familien-Clans einbringen wird.
Lassen Sie mich aber gleich am Anfang ein paar Dinge klarstellen, damit an dieser Stelle - auch angesichts der Diskussion, die wir heute geführt haben - überhaupt keine Missverständnisse auftauchen!
Erstens. Wenn wir über Familien-Clans sprechen, sind weder irgendwelche Volksgruppen noch irgendwelche Religionsgemeinschaften gemeint. Es geht um Kriminalität auf Basis familiärer Netzwer
ke. Insoweit, meine Damen und Herren, gibt es auch durchaus Überschneidungen mit der russisch-eurasischen organisierten Kriminalität sowie mit bestimmten Rockerclubs. Und in Berlin sind ganz offensichtlich auch irgendwelche Rapper ganz vorne mit dabei.
Zweitens. Es geht hierbei um ein Problem, welches nicht erst durch die Flüchtlingskrise 2015 entstanden ist. Die Problematik um kriminelle Großfamilien ist sicher sehr viel älter. Sie entstand Anfang der 80er-Jahre, also vor gut 30 Jahren. Leider wurde die konsequente strafrechtliche Verfolgung oft jahrzehntelang verschleppt.
Meine Damen und Herren, das soll sich jetzt ändern. In Nordrhein-Westfalen, wo es einige Schwerpunkte der Clan-Kriminalität gibt, hat die schwarz-gelbe Landesregierung mit 1 135 neuen Stellen in der Justiz reagiert und zudem die Einrichtung spezialisierter Staatsanwaltschaften gefördert.
Auch Niedersachsen hat mit dem Landesrahmenkonzept zur Bekämpfung krimineller Clans den richtigen Schritt unternommen. Die Sicherheitsbehörden sind sehr viel aktiver geworden. Das zeigt im Übrigen auch der Einsatz in Nienburg. Insoweit muss man sich aber auch klarmachen, dass mit dem Einsatz der GSG 9 in Nienburg das schwerste Geschütz der Sicherheitsbehörden gegen die dortigen Clans aufgefahren wurde. Eine weitere Eskalationsstufe gibt es nicht. Und das war nur Nienburg, das war nicht Berlin oder Duisburg.
Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass bei vielen Bürgern eine gewisse diffuse Angst vor dieser Art von Kriminalität besteht. Sehr oft werden auch andere Probleme mit in diesen „Pott“ geworfen. Das ist nicht nur ein deutsches Problem, wie man an dem Ergebnis der Parlamentswahlen in Schweden am letzten Wochenende gesehen hat. Auch dort haben sich in der öffentlichen Diskussion Fakten und Fake News vermischt und angesichts heftiger Bandenkonflikte in Südschweden mit einer teilweise erschreckenden Gewalt unter Migranten zu einem Erstarken der rechten Kräfte geführt.
Meine Damen und Herren, eine der wichtigsten - vielleicht die wichtigste - Aufgabe des Staates ist es, den Rechtsstaat durchzusetzen. Dazu müssen bei den Sicherheitsbehörden die organisatorischen und die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zur Bekämpfung krimineller FamilienClans schlagen wir Ihnen mit diesem Entschließungsantrag ganz konkrete Maßnahmen vor. Die
Bei den Polizeidirektionen soll eine zentrale gemeinsame Ermittlungsgruppe mit dem Zoll, der Bundespolizei, der Steuerfahndung und - bei Bedarf - mit Kommunalbeamten aus den Bereichen Veterinär, Gaststätten usw. eingerichtet werden. Insoweit soll auch die Stadt Bremen mit einbezogen werden.
Die Gruppen sollen für alle Deliktsbereiche zuständig sein, wo Clan-Mitglieder beteiligt sind. Aufseiten der Justiz soll eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Clan“ eingerichtet werden. Sie soll eine enge und lückenlose Zusammenarbeit mit den zentralen Ermittlungsgruppen gewährleisten. Meine Damen und Herren, lediglich eine Benennung von Ansprechpartnern bei den Staatsanwaltschaften reicht insoweit nicht.
Außerdem schlagen wir einen Vorprüfer bei allen Polizeiinspektionen und Polizeikommissariaten vor, der die Vorgänge bewertet und sie dann an die Ermittlungsgruppen weiterreicht. Eine solche Organisationsform stellt sicher, dass die Informationen verschiedener Behörden zusammengestellt und daraus Konsequenzen gezogen werden können. Es soll vermieden werden, dass bei verschiedenen Behörden lediglich Teilinformationen vorliegen und niemand ein komplettes Lagebild hat. Die Clans sollen auf diese Art und Weise durch alle damit befassten Behörden eingekreist und bekämpft werden. Dies soll, meine Damen und Herren, durchaus robust und durch den niedrigschwelligen Einsatz von Spezialkräften, die nicht an dem Delikt, sondern an dem Täter orientiert sind, geschehen.
Meine Damen und Herren, es wird Zeit, deutlich zu machen, dass der liberale Rechtsstaat sehr wehrhaft ist, damit jede blöde Diskussion um die sogenannte Beutegesellschaft ein für alle Mal endet. Das beste Mittel, diese nun einmal sehr aufgeheizte Stimmung - das haben wir heute Morgen ja auch erlebt - deutlich zu entschärfen, ist, Lösungen für die konkreten Probleme zu schaffen.
Die lange Verschleppung im Bereich der ClanKriminalität zeigt auf, wie man es gerade eben nicht machen sollte. So manche Fake News, die den Boden für diese fiesen Exzesse gebildet haben, können so auch ausgetrocknet werden. Nicht liegen lassen und aussitzen, sondern anpacken ist
Bevor wir die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt fortsetzen, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wir sind ja bei Tagesordnungspunkt 20. Es folgt gleich der Tagesordnungspunkt 21. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 24 „Sicherstellung von qualifiziertem ärztlichem Fachpersonal im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, der normalerweise morgen Vormittag behandelt werden würde, heute im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 21 zu behandeln. Wenn die Rednerinnen und Redner darauf eingestellt sind, ist das sicherlich eine vernünftige Maßnahme.