Protocol of the Session on September 12, 2018

Jeder, der im Mietwohnungsbau engagiert ist, sollte ähnliche Überlegungen anstellen; denn auch dort wäre es häufiger nicht nur höchst sinnvoll, sondern auch wirtschaftlicher, gleich Barrierefreiheit herzustellen.

Bei Neubauten mit mehr als vier Wohnungen werden künftig alle Wohnungen barrierefrei sein. Bislang galt das nur für die Wohnungen eines Geschosses. Zudem soll jede achte Wohnung eines Neubaus bei Bedarf rollstuhlgerecht sein.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns darüber im Klaren sein: Barrierefrei ist noch lange nicht behindertengerecht. Die jetzt vorgenommene Änderung stellt aus unserer Sicht aber einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Novellierung der NBauO auch dazu genutzt, sie um Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den Bauaufsichtsbehörden und den Düngebehörden zu ergänzen, um einen Datenaustausch zwischen diesen Behörden zu ermöglichen. Baurechtliche Hindernisse für eine Datenübermittlung dürfte es dann nicht mehr geben.

In der Vergangenheit wurde die Niedersächsische Bauordnung im Durchschnitt alle zwei Jahre novelliert. Aufgrund der Arbeit des in diesem Jahr vom Ministerium gegründeten Bündnisses für bezahlbares Wohnen gehe ich davon aus, dass die nächste Modifizierung schneller möglich, schneller erforderlich sein wird. Unser Ziel ist es, allen Menschen gutes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Das hat für die SPD höchste Priorität.

Das neue Gesetz soll die vielen Akteure im Bündnis für bezahlbares Wohnen nicht blockieren, sondern soll sie unterstützen. Wir haben daher Regelungen zu Abständen aus dem ursprünglichen Entwurf herausgenommen, da wir nicht konträr zum Bündnis arbeiten wollen.

An alle Beteiligten geht an dieser Stelle mein herzlicher Dank für die schnelle und zielführende Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Adomat. - Für die FDPFraktion hat sich die Kollegin Schütz gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine überarbeitete Niedersächsische Bauordnung liegt vor. Schön, dass sie fertig ist. Das, was vor uns liegt, hat lange genug gedauert. Die Freien Demokraten werden der NBauO natürlich zustimmen, weil uns genau das bewusst ist. Wir haben aber schon noch ein bisschen Kritik. Jedoch dazu gleich mehr.

Wir möchten die Zusammenarbeit der Beteiligten auch außerhalb des Parlaments anerkennen. Es war ein in Teilen langes Ringen, um die NBauO an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Einiges dazu hat der Kollege Adomat eben schon genannt: die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie, Regelungen zur Baustoffzulassung, die Anerkennung von aktuellen Berufsbezeichnungen bis hin zur Verfahrensfreistellung von mobilen Geflügelställen.

Die Welt ändert sich, und ab und an muss man die gesetzlichen Regelungen auch einmal an das anpassen, was mittlerweile stattfindet oder was stattfinden muss. Zum Beispiel: Die Niedersachsen werden heutzutage erfreulicherweise älter als noch vor ein paar Jahren. Es wäre sträflich, die Augen

davor zu verschließen; denn dadurch wächst auch der Bedarf an geeignetem Wohnraum. Es geht um Wohnungen, die man erreichen und bewohnen kann, auch wenn ein Rollator zum ständigen Begleiter wird. Wir brauchen mehr Wohnraum, in dem ein Wohnen mit Rollstuhl möglich ist.

Die Möglichkeiten zum Erweitern - hier geht es z. B. darum, nachträglich Aufzüge an Wohnbauten anzubauen, indem man Teile der Abstandsflächen dafür nutzt - sind pragmatisch und ausgesprochen sinnvoll. Also tragen wir sie gern mit. Wir dürfen uns aber nicht vormachen, dass wir dadurch bergeweise Wohnraum gewinnen. Der Aufzug einfach außen an das Treppenhaus rangestellt bringt erst einmal nichts. Da sind nämlich die Zwischenpodeste. Aber in einigen Bereichen erreicht der Aufzug etwas, und das ist schon einmal ein Fortschritt.

Die Anzahl der barrierefrei zu errichtenden Wohnungen und der zumindest bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen ist ein Kompromiss. Er bildet den zunehmenden Bedarf an diesen Wohnungen ab. Wenn wir aber z. B. durch Teilungen oder Aufstockungen zusätzlichen Wohnraum gewinnen, darf ein solches Projekt nicht daran scheitern, dass man dann alle Wohnungen in einem Altbau umbauen muss. Das ist oft ein Ding der Unmöglichkeit, und damit hätten wir uns selbst sauber ein Bein gestellt. Es heißt also, zu beobachten, ob und wie sich diese Regelungen in der Praxis bewähren.

Eine wichtige Forderung wäre noch die flexible Handhabung von Ausnahmen seitens der Genehmigungsbehörden, mit Augenmaß. Es gibt Stadtviertel, die sich mehr anbieten als andere, um altengerechte Wohnungen zu bündeln. Junge Familien sind mobiler, ältere Mitbürger sind auf die Nähe zum Nahversorger und zum ÖPNV stärker angewiesen. Dort wären solche Wohnungen eher zu bündeln. Studenten haben im Schnitt einen geringeren Bedarf an Parkplätzen als z. B. Familien. Mitdenken und passende Lösungen sind gefragt. Dafür muss die Bauordnung den notwendigen Hintergrund bilden. Sie darf intelligente Lösungen nicht behindern.

Da schon im Verlauf der Beratungen vonseiten der Regierungsfraktionen gesagt wurde - das hat Herr Adomat eben auch angedeutet -, dass man davon ausgeht, die Bauordnung in etwa einem Jahr noch einmal anzufassen, können wir eventuell weitere Änderungsvorschläge dann ja immer noch vorbringen. Deshalb werden wir heute zustimmen.

Jetzt gilt es erst einmal, Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Weiteren Bedarf für Optimierung gibt es ja immer.

Ein Gedanke zum Schluss - auch das klang beim Kollegen Adomat eben schon an; vielleicht liegen bis dahin ja auch schon erste Ergebnisse des im März implementierten Beratungsgremiums Bündnis für bezahlbares Wohnen vor -: Die NBauO sollte unseres Erachtens in diesem Zusammenhang daraufhin untersucht werden, wo Vereinfachungen möglich sind, wo mehr Flexibilität möglich ist, die die Kommunen in die Lage versetzt, im Einzelfall sinnvolle Entscheidungen rechtssicher zu treffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schütz. - Das Wort hat nun der Kollege Meyer, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir Grünen stimmen dieser überfälligen Novelle der Bauordnung zu. Wir hätten das gern auch schon letztes Jahr gemacht, aber da wollte die CDU noch nicht. Denn das, was wir heute beschließen, ist ja fast die unveränderte rotgrüne Novelle zur Bauordnung für mehr barrierefreies und inklusives Bauen. Ich freue mich, dass die CDU den fast unveränderten Entwurf jetzt mitträgt.

Wir Grünen bleiben natürlich bei unserer Haltung für mehr Behindertenfreundlichkeit und Inklusion. Auch in der Opposition stimmen wir Gesetzentwürfen, die wir einmal mit erarbeitet haben, natürlich zu. Bei der CDU sieht der Rollenwechsel allerdings anders aus: In der Opposition lehnen Sie alles ab, und in der Regierung machen Sie das, was Sie vorher kritisiert haben, mit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände, der Lebenshilfe, den Sozialverbänden, dem Mieterbund, aber auch Haus & Grund für diese positive Einigung für mehr Barrierefreiheit beim Bauen. Es ist schon spannend, dass wir einen Vorschlag der Verbände 1 : 1 in das Gesetz aufnehmen.

Es ist erwähnt worden: Die Barrierefreiheit, wenn mehr Fahrstühle mit breiteren Zugängen gebaut werden, kommt uns allen zugute: z. B. auch Familien mit Kindern oder Menschen mit schwerem Gepäck. Und wir werden alle älter. Auch das ist positiv erwähnt worden. Von daher ist Barrierefreiheit nicht nur etwas für eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung, die ein Recht darauf hat, barrierefrei zu wohnen, sondern für uns alle ein Beitrag für einen angemesseneren, faireren, besseren Wohnraum.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr erfreulich war auch die fraktionsübergreifende Aufnahme der „Auffindbarkeit“. Vorher hatten wir nur die „Barrierefreiheit“, jetzt haben wir auch die „Auffindbarkeit“ in die NBauO aufgenommen. Dort geht es darum, dass auch sehbehinderte und blinde Menschen die Einrichtungen finden.

Meine Damen und Herren, aus umweltpolitischer Sicht bin ich natürlich sehr froh darüber - der Kollege hat es angesprochen -, dass wir beim größten Umweltproblem in Niedersachsen, der Gülleflut, also der Überdüngung in großen Teilen des Landes, jetzt endlich in die richtige Richtung kommen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wo ist denn die zuständige Ministerin?)

- Ja, ich bedauere, dass die Agrarministerin nicht da ist, zumal das eine Anregung des Agrarministeriums war.

Es ist sehr spannend, dass die Baubehörden den Zugang zu allen Daten bekommen, die sie für die konsequente Düngeüberwachung brauchen. Diesem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände haben wir jetzt entsprochen.

Wenn man eine Baugenehmigung für einen Stall bekommt, muss man auch sagen, wohin man die anfallenden Exkremente, die Gülle und den Kot, verbringt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieser qualifizierte Flächennachweis ist Teil der Baugenehmigung. Da haben wir bislang ein großes Defizit gehabt. Wenn ein Landwirt eine Fläche in einem Nachbarkreis angegeben hatte, wusste die Baubehörde in Vechta bisher nicht unbedingt, ob diese Fläche doppelt und dreifach angegeben worden ist. Bis das Düngegesetz auf Bundesebene novelliert war, wussten wir auch nicht, ob der Transport dorthin stattfindet oder ob die Exkremente auf dem nächsten Acker ordnungsgemäß entsorgt wurden. Deshalb wollen wir diesen Kreislauf

schließen. Mit dem Bundesgesetz ist sichergestellt, dass die Düngebehörde auf alle Daten der Baubehörden, der Tierseuchenkasse etc. zugreifen kann. Wir haben jetzt auf Wunsch der Kommunen auch den umgekehrten Informationsfluss, nämlich dass die Baubehörde auch einmal nachfragen kann, ob der Landwirt die Fläche, die er angegeben hat, als er den Stall gebaut hat, noch hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist also ein ganz wichtiges Instrument der Überwachung. Es dient dazu, das große Problem der Überdüngung in den Griff zu bekommen. Diesem Wunsch sind wir dank des GBD in § 41 Abs. 2 besser, wie ich finde, als in der Entwurfsfassung nachgekommen. Dem Geschäftsmodell, irgendwelche Flächen anzugeben und sie dann in einem unqualifizierten Nirwana zu übergeben, wird damit wirksam ein Riegel vorgeschoben.

Wir haben doch ein riesiges Problem! Laut letztem Nährstoffbericht wurden 36,8 Millionen t Gülle und Kot quer durch Niedersachsen transportiert. Das sind, Güllewagen an Güllewagen gerechnet, 40 000 km, das ist einmal um den Äquator. Angesichts der Sorgen, die die Wasserverbände um unser Grundwasser haben, müssen wir schon wissen, wo das bleibt.

Wir sind also froh, dass wir diese Regelung in die NBauO aufgenommen haben.

Nun zum letzten Punkt. Ich bin froh, dass wir eine Anregung der kommunalen Spitzenverbände nicht aufgenommen haben. Die kommunalen Spitzenverbände wollten nämlich die mobilen Hühnerställe wieder der Genehmigungspflicht unterwerfen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Was?)

Dazu haben wir parteiübergreifend gesagt: Nein, wir bleiben bei der Baugenehmigungsfreiheit, die wir in der letzten Periode verabschiedet haben.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Von daher stimmen wir als Grüne dieser neuen NBauO sehr gerne zu. Sie ist menschenfreundlich in Bezug auf mehr Barrierefreiheit und Auffindbarkeit, sie ist unbürokratisch in Bezug auf die Hühnermobile, und sie ist umweltfreundlich in Bezug auf die Bauüberwachung von großen Tierställen, indem wir wissen, wo die Düngung bleibt.

Danke schön für diese gute Novelle.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion der Kollege Martin Bäumer. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man soll manche Begriffe ja nicht inflationär gebrauchen, aber ich glaube, heute ist ein richtig guter Tag für Niedersachsen. Denn mit der Novelle der NBauO - Stichwörter Inklusion, Bauprodukte und Europarecht/Seveso - sind wir einen Schritt gegangen, der die Lebenssituation der Menschen in Niedersachsen deutlich verbessern wird.