Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Bürger vor Gesundheitsgefahren beim ShishaRauchen wirksam schützen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1380
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt am Ende unserer Plenarwoche noch einmal die Ehre, zu einem sehr wichtigen Thema zu sprechen.
Meine Damen und Herren, werte Kollegen, dieses zeitlose Sprichwort gilt damals wie heute: Dinge ändern sich im Leben. Das Wetter ändert sich. Demokratische Mehrheiten ändern sich. Genauso hat sich auch unsere Gesellschaft aufgrund der hohen Zuwanderung aus islamischen Kulturkreisen geändert. Damit hat sich auch die Gastronomiekultur in unserem Land drastisch verändert. Wo früher einmal die Eckkneipe war, die dem Gastronomierecht unterstand, schießen in der heutigen Zeit sogenannte Shisha-Bars wie Pilze aus dem Boden.
Diese Shisha-Bars, in denen hauptsächlich Wasserpfeifen geraucht werden, unterstehen aber nicht dem Gastronomierecht
- danke, Frau Präsidentin -, und bei diesen Einrichtungen wird noch nicht einmal das Nichtraucherschutzgesetz angewandt. Denn, meine Damen und Herren, das Nichtraucherschutzgesetz kommt nicht zur Geltung, solange Shishas angeboten werden, die beispielsweise nur mit melassebehandelten Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten genutzt werden. Ob dies dann in der Praxis auch so umgesetzt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Was heißt das nun, Frau Kollegin? - Das heißt - ich bitte Sie, mir zu folgen; machen Sie sich das auch einmal klar -, dass die Betreiber dieser Bars keinerlei - ich wiederhole: keinerlei - behördlichen Kontrollen in Bezug auf das Rauchen ihrer Wasserpfeifen unterliegen. Was bedeutet das in der Praxis? - Werte Kollegen, dies bedeutet - um es klipp und klar auf den Punkt zu bringen -: Wir haben hier Verhältnisse wie im Wilden Westen,
die erhebliche Gesundheitsgefahren für die Konsumenten - ja, werte Sozialdemokraten, da haben Sie Versäumnisse, auf die ich Sie jetzt gerade einmal aufmerksam machen wollte - bedeuten.
Denn - jetzt hören Sie bitte zu - Wasserpfeifen geben Kohlenmonoxid ab, das in konzentrierter Form zu schweren bis tödlichen Vergiftungen führen kann. Wer zu viel Kohlenmonoxid einatmet, wird müde, bekommt Kopfschmerzen, wird bewusstlos und erstickt im schlimmsten Fall. Richtig? - Richtig. Daher ist es völlig unverständlich, dass die Landesregierung bis heute keine verbindlichen Regelungen in Form von Erlassen oder gesetzlichen Bestimmungen getroffen hat. Nicht einmal die Zahl der Wasserpfeifen, die zeitgleich in Bars verwendet werden dürfen, ist da irgendwie geregelt, ganz zu schweigen von der Pflicht zur Installation von Belüftungsanlagen und deren Überprüfung.
Bei allen diesen Defiziten seitens des Gesetzgebers helfen dann auch keine schön gestalteten Flyer weiter, wie sie beispielsweise die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
unter dem schönen Titel „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ in Umlauf gebracht hat. Nein, vielmehr bedürfte es einer landes- und auch bundesweit einheitlichen Regelung, um Ordnung in dieses Chaos zu bringen.
Kohlenmonoxidvergiftungen - wie jüngst in Bremerhaven oder Jena - dürfen sich nicht wiederholen. Wir müssen auch hier in Niedersachsen ein Zeichen setzen und unsere Bürger schützen. Deshalb fordern wir von der AfD-Fraktion die Landesregierung auf, das Gastronomierecht so anzupassen, dass ihm auch Shisha-Bars unterliegen.
Des Weiteren gilt es - dies ist noch viel wichtiger -, eine landesweit gültige Verordnung für alle Betriebe zu schaffen, die das Rauchen von ShishaPfeifen verbindlich regelt. Dieser Erlass muss Folgendes beinhalten: Er muss die klare Dimensionierung von Belüftungsanlagen in Abhängigkeit von der Anzahl gleichzeitig gerauchter Shisha-Pfeifen und der Raumgröße regeln.
Dieser Erlass muss klar regeln, Frau Modder, dass alle Shisha-Barbetreiber in Niedersachsen Kohlenmonoxidmelder von einem Fachbetrieb installieren und regelmäßig warten lassen müssen. Dieser Erlass hat zudem klar vorzuschreiben, dass in diesen Bars Warnschilder aufzustellen sind, die auf die Gesundheitsgefahren beim Gebrauch der Wasserpfeifen hinweisen.
Zudem müssen die Hygienevorschriften für die Reinigung und Desinfizierung der Geräte und Wasserpfeifen - - -
Einen Moment, bitte, Herr Bothe! Es ist im Moment zu laut. - Ich bitte darum, dass es etwas leiser wird.
Ich wiederhole den letzten Punkt, weil Sie ihn wahrscheinlich nicht gehört haben: Zudem müssen die Hygienevorschriften für die Reinigung und Desinfizierung der Geräte und die Wasserpfeifen sowie die daraus folgenden Dokumentationspflichten klar geregelt werden.
Ferner muss die Landesregierung auch bei Shisha-Bars handeln, in denen angeblich kein Tabak zum Einsatz kommt. Diese müssen dann zwingend dem Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz unterstellt werden.
Meine Damen und Herren, das sind die Hauptanliegen unseres Antrags, die dem Gesundheitsschutz unserer Bürger dienen.
Des Weiteren soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, im Rahmen von gesundheitlichen Aufklärungskampagnen nicht nur auf die Gesundheitsgefahren durch das Rauchen von Zigaretten, sondern auch auf die Risiken im Zusammenhang mit dem Rauchen von Wasserpfeifen hinzuweisen.
Werte Kollegen, ich sagte eingangs: Dinge ändern sich im Leben. Das ist auch gar kein Problem, solange sich die Politik den Herausforderungen stellt und die Fehlentwicklungen zu korrigieren bereit ist. Im vorliegenden Fall hat die Zuwanderung aus islamischen Kulturkreisen einen neuartigen Gewerbezweig geschaffen, der sich den bisherigen Verordnungen und Gesetzen geschickt entziehen konnte. Also muss es für den Gesetzgeber heißen: Nicht klagen, sondern nachsteuern, feinjustieren!
Herr Bothe, einen kleinen Moment! Zum einen ist es wieder deutlich zu laut, und zum anderen habe ich die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Saipa gestatten.
Vielen Dank. - Mir ist bei Ihren Ausführungen nicht ganz klar geworden, ob es bei Ihrem Antrag darum geht, das Problem der Kohlenmonoxidvergiftung anzusprechen, oder ob es um die Menschen aus fremden Kulturkreisen geht, die die Shisha mitbringen. Wenn es Ihnen tatsächlich um Gesundheit ginge, müssten Sie eher einen Antrag vorlegen, der die Vergiftungsfälle mit Kohlenmonoxid beim Grillen thematisiert.
Denn da passieren nach der BfR-Statistik die meisten Vergiftungsfälle. Aber vielleicht können Sie uns ja noch aufklären.
Erst einmal vielen Dank für die Frage. Es ist doch einfach so: Wenn Sie klug sind - und so schätze ich Sie ein -, grillen Sie draußen.
- Nein, das trifft nicht Sie. Ich bitte aber, jetzt die Zwischenrufe zu unterlassen und insgesamt wieder leiser zu werden.