Protocol of the Session on August 23, 2018

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir versuchen, alle gleichmäßig zu behandeln. Dazu gehört es, zur Kenntnis zu nehmen, welche Landkreise schon jetzt bestimmte Schwerpunkte gesetzt haben.

Ich will beispielsweise die Landkreise Uelzen, Celle und Osnabrück herausgreifen. Sie haben zahlreiche Anstrengungen unternommen. Für die Landkreise, die höhere Investitionen als bisher angenommen haben, konnten wir auf Bundesebene erreichen, dass der entsprechend höhere Betrag jetzt noch nachträglich gefördert werden kann. Insofern versuchen wir, hier einen Ausgleich hinzubekommen.

Wir unterscheiden nicht zwischen langsamen und schnellen Landkreisen, sondern es wird am Bedarf gemessen. Es gibt auch Gebiete, wo wir weiße Flecken haben. Durch eine entsprechende Kofinanzierung des Breitbandausbaus, korrespondierend mit dem Mobilfunkausbau, werden wir in den jeweiligen Regionen dafür sorgen, dass alle Landkreise in Niedersachsen gleichmäßig auf einen

Stand geführt werden. Dafür haben wir für den Mobilfunk das Jahr 2021 und für den Breitbandausbau das Jahr 2022 festgelegt.

Wir haben erstmalig alle Landkreise und selbstständigen Städte untersucht. Es gibt bei ihnen ein sehr unterschiedliches Ausbauniveau. Wenn Sie einmal auf die ersten Seiten des Masterplans schauen, werden Sie dort eine Übersicht über die Übertragungsgeschwindigkeiten, den bisherigen Ausbaustand und die Punkte finden, wo es noch hakt. Sie werden anhand dieser Übersicht auch feststellen können, welche Landes-, Bundes- oder Europamittel dort gegebenenfalls mit eingeflossen sind.

Zuletzt noch ein Satz zu den Europamitteln: Das europäische Antragsverfahren und zum Teil des Antragsverfahren auf Bundesebene ist für die Landkreise so kompliziert, dass Landkreise in unserem Bundesland Bundes- oder Europamittel gar nicht erst beantragen wollen. Wir werden uns also ernsthaft damit auseinanderzusetzen haben, wie wir damit umgehen wollen. Denn wir wissen, dass Europa 400 Milliarden Euro in die Digitalisierung stecken will, von denen auch Deutschland profitieren sollte.

Wir wollen ein schlankes, einfaches Verfahren, und alle Landkreise sollen dabei gleichmäßig eingebunden werden. Die kommunalen Spitzenverbände werden wir demnächst eng einbinden, indem wir sie einladen und unsere derzeitige Analyse vorstellen. Danach wollen wir alle Regionen gleichmäßig mit Einzelmaßnahmen bedenken und sie damit konfrontieren, was wir für notwendig halten. Dann ist der Landkreis bzw. die Kommune gefordert, mit einem Telekommunikationsunternehmen eine entsprechende Markterkundung vorzunehmen. Nur da, wo der Markt nicht kann, wird die öffentliche Hand am Ende überhaupt erst ins Spiel kommen. Es ist uns sehr wichtig, dass wir die Kommunen hierbei aufs Engste einbinden.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Zu einer weiteren Frage hat sich für die FDP-Fraktion Kollege Bode gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben die total spannende Frage des Abgeordneten Schatta nicht beantwortet. Dabei ging es darum, ab wann bzw. bei welcher Ziel

erreichung Sie beim Glasfaserausbau 2021 von einem Erfolg bei der Umsetzung Ihres Masterplans sprechen wollen. Ich möchte diese Frage neu stellen und konkretisieren.

Die Niedersachsen-Karte beim Breitbandkompetenzzentrum ist, was den Gigabit-Ausbau bezüglich des Anschlusses der Gebäude angeht, nahezu komplett rot. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Es gibt nur einige grüne und gelbe Flecken, was bedeutet, dass 40 % bis 80 % der Gebäude angeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Bei welcher Zielerreichung in Bezug auf grüne oder gelbe Gebäudeanschlüsse - dabei geht es um 40 % bis 80 % der Gebäude - werden Sie 2021 von einem Erfolg beim Glasfaserausbau sprechen?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Bode. - Es antwortet der Wirtschaftsminister Herr Dr. Althusmann.

2021 wollen wir alle Gewerbegebiete und alle Schulen angeschlossen haben. 2025, Herr Abgeordneter Bode, muss dann der nächste Meilenstein erreicht werden.

Man muss dazu vielleicht auch einmal ins Verhältnis setzen, dass wir jetzt in eine riesige Ausbauphase eintreten. Die Kommunen haben teilweise schon jetzt erhebliche Schwierigkeiten, in ausreichendem Maße Firmen zu finden, die das umsetzen können.

Wir haben zum Teil bei der Umsetzung des Breitbandausbaus Konflikte zu lösen, die mit dem DigiNetz-Gesetz aus dem Jahr 2016 zu tun haben. Darin wurde den Telekommunikationsunternehmen ein Anspruch eingeräumt, dass sie parallel zu Ausbaumaßnahmen von Straßen Rohre für ihre Leitungen verlegen dürfen. Das führt zum Teil für Kommunen, die sich in einem Betreibermodell befinden, zu Wirtschaftlichkeitsnachteilen. Das sagen uns jedenfalls diese Kommunen.

Das heißt, es wird immer wieder Verzögerungen geben, was die Verfahren betrifft. Dabei geht es um folgende Fragen: Haben wir genügend Tiefbauunternehmen, die das machen? Gibt es eine Regelung, wo Querungen vorhanden sind? Können von den Telekommunikationsunternehmen

parallel Rohre verlegt werden, weil sie einen Rechtsanspruch darauf haben?

Insofern bitte ich einfach um Verständnis: Das wird nicht von heute auf morgen möglich sein. Es ist aber besser, wir fangen heute an und nicht erst morgen.

Sie haben mich auch nach meinen persönlichen Zielen gefragt. Ich wiederhole es: Bis 2021 sollen alle Gewerbegebiete, die niedersächsischen Seehäfen sowie die niedersächsischen Schulen und Universitäten angeschlossen sein. Das ist der Kernpunkt, um den wir uns kümmern wollen, was die Gigabit-Fähigkeit betrifft. Die vollständige Versorgung aller Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen soll 2025 erreicht sein.

Dieses Ziel haben wir uns gesetzt. Sie werden uns an den Zwischenschritten messen. Wir wissen, dass Sie uns nach einem Jahr, nach zwei Jahren oder wann auch immer fragen werden, wo wir gerade stehen. Klar ist aber: Wir werden uns von dem heutigen Stand von 75 % 50-Mbit-Übertragungsraten lösen müssen. Denn die Zukunft liegt nicht mehr im unteren Mbit-Bereich. Sie wird vielmehr am Ende im Gigabit-Bereich und darüber hinaus liegen. Dafür wird aber Zeit benötigt. Wir haben uns hier eine Menge vorgenommen, und ich lasse mich gerne an diesen Zielen messen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion hat sich jetzt der Kollege Lasse Weritz gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es heutzutage annähernd Standard ist, dass wir in öffentlichen Gebäuden unsere mobilen Endgeräte wie Handys und Laptops nutzen können und dafür ein gutes WLAN brauchen, frage ich die Landesregierung: Welche technischen Hürden wurden bei der Erarbeitung des Masterplans für die Bereitstellung von WLAN in öffentlichen Gebäuden identifiziert?

Danke sehr. - Herr Minister Dr. Althusmann antwortet.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. Breitband, Mobilfunk und WLAN in allen öffentlichen Gebäuden - ich wiederhole es - sind ein Riesenthema. Ich will - das ist nur ein Scherz am Rande - Folgendes erwähnen: Vor Kurzem hat mir ein Kommunalbeamter mitgeteilt, dass man in seinem Rathaus bzw. in seinem Bürgermeisteramt WLAN eingerichtet hat. Man habe dann plötzlich gesehen, dass sich am Nachmittag um dieses Haus herum, wo es einen Gratiszugang zum öffentlichen WLAN und ins Internet gibt, zahlreiche Menschen versammeln. Das hat auch entsprechende Folgen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wo ist das Problem?)

- Nein, das ist nicht das Problem. Ich muss die ganze Geschichte erzählen. Man hat sich darüber beklagt, wie diejenigen, die sich die ganze Zeit über um das Rathaus herum aufhalten, den Platz hinterher verlassen. Das ist aber eher ein scherzhafter Randaspekt.

Wir wissen: Je mehr Nutzer sich zeitgleich im öffentlichen WLAN-Netz befinden und je höher die WLAN-Geschwindigkeit sein soll, desto höhere Bandbreiten müssen im Gebäude bzw. am WLANHotspot vorhanden sein. Daher brauchen wir eine leistungsfähige Internetverbindung. Wir wollen Gigabit-Anschluss mit Glasfaser.

Ich wiederhole es: Aus technischer Sicht sollte darüber hinaus eine fachgerechte Ausleuchtung beachtet werden. Hierbei ist entscheidend, welche baulichen Gegebenheiten das WLAN-Netz negativ beeinflussen können. Wir brauchen eine andere WLAN-Versorgung, wenn es sich um ein Rathaus mit besonders dicken Mauern oder Fensterfronten aus dem Mittelalter - oder aus der Zeit davor - oder um ein Gebäude mit Stahlelementen handelt. Es gibt aber noch weitere störende Einflüsse von außen, die beachtet werden müssen. Dabei geht es u. a. um andere Funknetze in der Umgebung, die das Ganze überlagern könnten.

Wichtig bleibt aber Folgendes: Wir wollen die Kommunen und das Land dabei unterstützen, WLAN in allen öffentlichen Gebäuden verfügbar zu machen. Das führt zu einem entscheidenden

Sprung nach vorne bei der Bearbeitung von Anträgen, die man als Antragsformulare in den Rathäusern unseres Landes oder in den Landkreisgebäuden herunterladen kann.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Herr Lasse Weritz möchte jetzt seine zweite Zusatzfrage stellen.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister, vielen Dank für Ihre Antwort. Vor dem Hintergrund, dass wir in Niedersachsen auch den Digitalpakt Schule haben, der ja in den Masterplan integriert ist, auf Bundesebene aber auch das Kooperationsverbot haben, frage ich die Landesregierung, welche Unterstützungsmaßnahmen für die notwendige Änderung des Grundgesetzes skizziert worden sind.

Danke, Herr Weritz. - Herr Kultusminister Tonne möchte jetzt für die Landesregierung antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen, dass sich auch der Bund an der Finanzierung des Lernens mit digitalen Medien in der Schule umfassend beteiligt und auch über die auf Bundesebene notwendig werdenden Veränderungen berät. Die Frage, in welchem Umfang eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein wird oder ob eine solche Änderung nicht nötig ist, ist auch deshalb immer noch ein bisschen umstritten, weil es hinsichtlich der konkreten Finanzierung durchaus unterschiedliche Optionen gibt.

Für uns ist von Bedeutung, dass die Mittel, die über den Digitalisierungspakt kommen, fließen, damit wir sie den Schulen vor Ort für deren Ausstattung zur Verfügung stellen können. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir das Lernen mit digitalen Medien vorantreiben können, auch unter Einbeziehung dessen, was im „Masterplan Digitalisierung“ vorgelegt worden ist.

Der Digitalpakt ist eine Unterstützungsmaßnahme, damit wir im Bereich Bildung wirklich schrittweise vorankommen. Wir sind auch in sehr intensiven Verhandlungen mit dem Bund. Nach allem, was wir jetzt wissen, sind wir sehr zuversichtlich, dass die Mittel des Bundes zum Jahr 2019 fließen können.

Wie der Bund die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen schafft, muss vor Ort geklärt werden. Für uns ist entscheidend, dass die Gelder hier ankommen. Das ist zugesagt worden. Von daher ist das ein gutes Signal.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt Herr Christian Meyer eine Frage.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die meisten Landkreise EU-Fördermittel aus dem ELER-Programm, dem Programm für den ländlichen Raum, genommen haben und auf der Titelseite der heutigen Ausgabe der Braunschweiger Zeitung über die Ungleichbehandlung von Fördermitteln berichtet wird, frage ich die Landesregierung, wie sie die Fördermittel aus dem Programm für den ländlichen Raum für die Breitbandversorgung auf die vier Ämter für Regionale Landesentwicklung Braunschweig, Lüneburg, WeserEms und Hannover verteilt. Gibt es hierfür einen gleichmäßigen Schlüssel, oder werden einzelne Regionen wieder benachteiligt?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Althusmann möchte für die Landesregierung antworten.

Wir werden die bisherige Regelung fortsetzen. Wir werden auch weiterhin schwerpunktmäßig auf Landes- und Bundesmittel setzen müssen. Dem Grunde nach werden die Mittel, die im Moment noch vorhanden sind, zunächst einmal abgearbeitet.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Nach wel- chem Schlüssel verteilt auf die Ämter? Nicht beantwortet! Nach welchem Verteilungsschlüssel auf die Ämter?)

Herr Meyer!

(Christian Meyer [GRÜNE]: Verfas- sung!)