Protocol of the Session on November 22, 2017

(Heiner Schönecke [CDU]: Ja!)

Herr Onay?

(Belit Onay [GRÜNE]: Ja!)

Frau Eilers?

(Hillgriet Eilers [FDP]: Ja!)

Herr Emden?

(Christopher Emden [AfD]: Ja!)

Herr Henze?

(Stefan Henze [AfD]: Ja!)

Ich darf Sie zu Ihrer Wahl beglückwünschen und stelle fest, dass das Präsidium nun gewählt ist.

(Lebhafter Beifall)

Ich darf mich bei der Schriftführerin und dem Schriftführer des vorläufigen Sitzungsvorstandes für ihre großartige Unterstützung herzlich bedanken und bitte nun die neugewählten Schriftführer Frau Tippelt und Herrn Onay, hier mit mir den Sitzungsvorstand zu bilden.

(Beifall)

Ich weiß gar nicht, was wir ohne die beiden hier oben jetzt machen würden.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten (Artikel 29 Abs.1 NV)

Ich bitte alle, Platz zu nehmen. Ich bitte Sie auch um Ihre Aufmerksamkeit.

Nach Artikel 33 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Verfassung gelten der Ministerpräsident und mit ihm die Landesregierung als zurückgetreten, sobald ein neu gewählter Landtag zusammentritt.

Der am 15. Oktober 2017 gewählte Landtag ist am 14. November 2017 zusammengetreten. Es ist daher eine neue Landesregierung zu bilden.

Bevor wir zur Neubildung der Regierung kommen, möchte ich dem Herrn Ministerpräsidenten der zurückliegenden Wahlperiode und seiner Landesregierung für die in der vergangenen Wahlperiode geleistete Arbeit den Dank des ganzen Hauses aussprechen. Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Wir kommen dann zur Regierungsbildung und beginnen mit der Wahl des Ministerpräsidenten.

Für die Dauer der Wahlhandlung bitte ich alle Personen, die nicht Mitglieder des Landtages sind oder aus dienstlichen Gründen anwesend sind, den Plenarsaal zu verlassen. Ich bitte auch alle Fotografen und Kameraleute, die nicht als Poolführer fungieren oder im Interesse des Landtages oder der Landesregierung Aufnahmen machen, den Plenarsaal zu verlassen. - Vielen Dank.

Artikel 29 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung lautet:

„Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“

Erforderlich ist demnach eine absolute Mehrheit der Stimmen.

Die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU haben mit Schreiben vom 21. November 2017 den Abgeordneten Stephan Weil für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen.

Ich frage: Werden weitere Vorschläge gemacht? - Das ist nicht der Fall.

Dann geht es jetzt um die Entscheidung über diesen Wahlvorschlag.

Für die geheime Abstimmung werden Stimmzettel ausgegeben.

Wer den Abgeordneten Stephan Weil zum Ministerpräsidenten wählen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn nicht wählen will, kreuzt „Nein“ an, wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an.

Ich mache darauf aufmerksam, dass bei der Ermittlung der nach Artikel 29 der Niedersächsischen Verfassung erforderlichen Mehrheit Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer Herrn Onay aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Vom Präsidium aus gesehen rechts, erhalten Sie an der Verwaltungsbank Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine, die, von mir aus gesehen, hinter der Verwaltungsbank aufgestellt ist.

Nach der Stimmabgabe falten Sie bitte den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne, die hier unten auf dem Stenografentisch aufgestellt ist.

Um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, bitte ich Sie, für Ihren Rückweg von der Wahlkabine den Gang vor der Fensterfront zu benutzen und seitlich durch den Plenarsaal zur Wahlurne zu gehen.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist schwierig! - Weitere Zurufe)

Ich halte Sie damit einverstanden, dass ich folgende Schriftführerinnen und Schriftführer in die Durchführung der Wahl einbeziehe - - -

(Unruhe)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie diese logistische Herausforderung bewältigen werden. Das Vertrauen habe ich in Sie. - Ich darf jetzt wieder um Ruhe bitten, damit wir fortfahren können.

Einbezogen in die Durchführung der Wahl werden Frau Kollegin Hövel, unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, um den Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, Herr Brinkmann, um Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtags zur Wahlkabine geht, Frau Eilers, ebenfalls unterstützt durch eine Beamtin der Landtagsverwaltung, um die Aufsicht und die Namenskontrolle bei der Wahlurne zu führen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimme entstehen können.

Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen.

Die Mitglieder des Landtags bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme ohne nötiges Umhergehen wieder Platz zu nehmen.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Die Kollegin Eilers bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. - Bitte, Frau Eilers!

(Schriftführerin Hillgriet Eilers [FDP]: Die Urne ist leer!)

- Vielen Dank.

Sie haben es gehört: Die Wahlurne ist leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.

Wir beginnen nun mit dem Namensaufruf. Bitte, Herr Kollege Onay!