Protocol of the Session on June 21, 2018

Meine Damen und Herren, ich will einen wichtigen Aspekt hervorheben: Die Gemeinsame Agrarpolitik dient verschiedenen Zielen und lässt sich nicht auf Umweltpolitik reduzieren, so wie es in dieser Anfrage durchklingt. Die Gemeinsame Agrarpolitik soll den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard sichern und das sozioökonomische Gefüge im ländlichen Raum insgesamt stärken. Sie soll darüber hinaus die Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete verbessern. Drittens soll sie einen Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der EU sowie zu mehr Tierwohl leisten.

Ein ganz zentraler Punkt der Reform ist dabei das neue Umsetzungsmodell für die Gemeinsame Agrarpolitik. Die Landesregierung begrüßt die neuen Gestaltungsspielräume für eine regionale und standortangepasste Agrarpolitik. Die Europäische Kommission konzentriert sich auf Ziele und deren Überwachung. Dies bringt Chancen, aber auch Risiken für die Umsetzung der Agrarpolitik hier in Niedersachsen. Denn die künftige Politik muss streng ergebnisorientiert sein, und diese Ergebnisorientierung sollen wir mit Indikatoren jährlich nachweisen.

Hinzu kommt, dass die Mitgliedstaaten erstmals aufgefordert sind, nationale Strategiepläne vorzulegen, die beide Säulen der Agrarpolitik umfassen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Länder weiterhin ihre eigenen ländlichen Entwicklungsprogramme gestalten können. Das heißt, die erste und zweite Säule sind künftig Teile einer gemeinsamen Strategie. Beide Säulen rücken noch enger zusammen als bisher schon. Aber die Bundesländer behalten bei der zweiten Säule den Hut auf.

Die erste und zweite Säule werden stärker als bisher im Rahmen einer Gesamtstrategie geplant werden müssen. Es wird weiterhin einen Fonds für die erste Säule und einen separaten Fonds für die zweite Säule geben, den ELER. Kommissar Hogan verschlankt jedoch die bisherigen Vorschriften zur

zweiten Säule und schlägt acht grundlegende Handlungsbereiche für die ländliche Entwicklung vor: Zahlungen im Zusammenhang mit Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen, Zahlungen in benachteiligten Gebieten, Zahlungen in besonderen Schutzgebieten, materielle und immaterielle Investitionen sowie Förderung von Infrastruktur und Breitband im ländlichen Raum, Förderung von Junglandwirten und Startups, Förderung der Risikoabsicherung, Förderung von Kooperationen, Zusammenarbeit und Innovationspartnerschaften sowie Förderung von Beratung und Wissenstransfer.

Der Handlungsspielraum für die Mitgliedstaaten soll auch bei der zweiten Säule größer werden. Beide Säulen sollen wie kommunizierende Röhren konzipiert werden, was insbesondere für die Auflagenbindung und die zukünftigen Umweltmaßnahmen gilt. Das Greening wird in seiner jetzigen Form abgeschafft. Sie alle kennen die Kritik am Greening, die nicht nur von den Naturschutzverbänden kommt, sondern auch von den Landwirten selbst. Es sei zu bürokratisch, zu bevormundend und zu wenig effektiv für die Umwelt.

Brüssel will die Umweltwirkung der Agrarpolitik auf andere Weise verbessern, vor allem durch neue Bewirtschaftungsvorgaben und abgestimmte Umweltmaßnahmen in beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Tatsächlich sollen die bisherigen Elemente Cross-Compliance und Greening durch eine noch breitere Palette an Umweltvorschriften und Fördermöglichkeiten ersetzt werden - das alles dann unter dem Stichwort „Konditionalität“.

Noch ist nicht ganz abzusehen, was das im Detail bedeutet. Die erneut sehr detaillierten Vorgaben zum Kontroll- und Sanktionsbereich stehen aber im deutlichen Widerspruch zu den versprochenen Vereinfachungen, die die Landesregierung hier an dieser Stelle nicht erkennen kann - eine Auffassung, die von praktisch allen Agrarpolitikern in Europa geteilt wird. Diesen wichtigen Aspekt werden wir daher noch genauer prüfen und in den nächsten Wochen vertieft analysieren.

Einige positive Aspekte für Verwaltungsvereinfachung will ich an dieser Stelle jedoch nicht verschweigen. Zukünftig werden wir auf das System der Zahlungsansprüche für das Beziehen von Direktzahlungen ganz verzichten können. Das hilft den Landwirten und den Verwaltungen. Außerdem will die Kommission den sogenannten SingleAudit-Ansatz im Kontrollsystem umsetzen. Davon

erhoffen wir uns am Ende weniger Kontrollen. Dies müssen dann auch die Betriebe spüren können.

Sicherlich werden die Kommissionvorschläge am Ende nicht so, wie sie jetzt vorgelegt wurden, 1 : 1 beschlossen. Die Vorschläge müssen in Teilen deutlich nachgebessert werden. Ich bin froh, dass diese kritische Einschätzung von vielen Agrarpolitikern in Deutschland und in der gesamten EU geteilt wird. Für uns steht ganz klar im Vordergrund: landwirtschaftliche Einkommen stabilisieren, ländliche Räume stärken, zum Klima-, Natur- und Umweltschutz beitragen, Agrarumweltmaßnahmen verbessern sowie weniger bürokratische Vorgaben für Betriebe und Verwaltung. Da liegt also noch sehr viel Arbeit vor uns.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Tatsächlich sieht der aktuelle Kommissionsvorschlag eine größere Flexibilität der Mittelzuweisung zwischen den beiden Säulen der GAP vor. Die Mitgliedstaaten können Mittel von der ersten in die zweite Säule übertragen, aber eben auch umgekehrt von der zweiten in die erste Säule. Die Möglichkeit der Umschichtung in die zweite Säule ist gestaffelt organisiert. 15 % der Mittel können für alle Maßnahmen der zweiten Säule und weitere 15 % zur Verfolgung spezifischer Ziele wie Klimaschutz und Biodiversität sowie für effiziente und nachhaltige Bewirtschaftungsverfahren umgeschichtet werden.

Darüber hinaus schlägt die Kommission veränderte Kofinanzierungssätze, also eine angepasste Beteiligung der EU, vor. Für Niedersachsen würde dies eine Verringerung der EU-Beteiligung von bisher 53 % auf im Regelfall zukünftig nur noch 43 % bedeuten. Zudem sollen die sogenannten Übergangsregionen im Bereich der ländlichen Entwicklung entfallen. Dies betrifft in Niedersachsen den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg. Dort würde die EU-Beteiligung von heute 63 % sogar um 20 Prozentpunkte abgesenkt. Weniger EU-Mittel müssen also mit mehr nationalen Geldern ausgeglichen werden. Die EU-Beteiligung für Agrarumweltmaßnahmen soll von derzeit 75 % auf 80 % leicht angehoben werden. Der Prozentsatz der tatsächlichen Umschichtung kann erst entschieden werden, wenn sowohl die endgültigen Regeln ausverhandelt sind als auch feststeht, welches Gesamtbudget für die einzelnen Bundesländer letztendlich zur Verfügung steht. Dazu wird die Landesregierung eigene Vorstellungen entwickeln. Die

zuständige Agrarministerkonferenz wird die Forderungen der Bundesländer und des Bundes beraten und dann entscheiden.

Zu 2: Die Kommissionsvorschläge nehmen die Mitgliedstaaten in die Pflicht, angemessene Risikomanagementinstrumente vorzuhalten. Dabei denkt die Kommission aber nicht in erster Linie an klimawandelbedingte Ernteschäden, wie es in der Dringlichen Anfrage formuliert ist. Vielmehr sollen Versicherungsinstrumente insgesamt breiter angehoben und genutzt werden. Wie bisher sollen Versicherungsprämien und Fonds auf Gegenseitigkeit durch Mittel der zweiten Säule bezuschusst werden können, jedoch künftig als Pflichtangebot der Mitgliedstaaten. Für eine Förderung kommen sowohl Versicherungen für Produktionsausfälle als auch für Einkommensausfälle in Betracht. Die Landesregierung sieht es kritisch, dass die Mitgliedstaaten solche geförderten Versicherungen zukünftig anbieten müssen. Ein Pflichtangebot lehnen wir ab. Versicherungslösungen müssen für die Mitgliedstaaten und Regionen freiwillig bleiben; denn mögliche Ertrags- und Einkommensschwankungen sind in der EU sehr ungleich verteilt und können mit sehr unterschiedlichen Strategien auch bewältigt werden. Grundsätzlich sind die in den Vorschlägen geforderten Risikomanagementinstrumente als Ergänzung und nicht als Ersatz für langfristig wirkende Maßnahmen zur Anpassung an klimabedingten Wandel zu sehen.

Zu 3: Der jetzige GAP-Vorschlag ist sehr stark an Umwelt- und Klimaschutzzielen orientiert. Von pauschalen Prämien für die Landwirte kann daher keine Rede sein. Die Kommission hat eine umfassende Liste von Grundanforderungen an die Betriebsführung und Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erstellt. Diese Vorschriften sollen den umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen besser Rechnung tragen. Sie sind Ausdruck eines gesteigerten Ehrgeizes in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, den die Kommission bereits in ihrer Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft im November 2017 angekündigt hat. Die neue Auflagenbindung oder Konditionalität soll entschieden zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft und somit auch zum Umweltschutz beitragen, und zwar ambitionierter als das bisherige Greening.

Ziel der Kommission ist es, die Gemeinsame Agrarpolitik mit den Erwartungen der Gesellschaft besser in Einklang zu bringen. Der Kommissionsvorschlag sorgt für mehr Leistung in den Bereichen Umwelt, Klima, Gesundheit von Mensch und Tier

sowie Pflanzengesundheit und Tierschutz. Die in der Dringlichen Anfrage zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass die Vorschläge in dieser Hinsicht nicht ambitioniert genug seien, teilt diese Landesregierung nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es hat sich zur ersten Zusatzfrage Miriam Staudte von Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund Ihrer Beantwortung, die ja deutlich gemacht hat, dass es eine Uneinigkeit gibt - denn Sie bekennen sich eben nicht zu der Aussage von Frau Honé, dass 30 % aus der zweiten Säule in die erste Säule umgeschichtet werden sollen -, möchte ich Sie fragen, wie es um Ihre Einigkeit bezüglich der Einschätzung zur Entbürokratisierung steht. Sie haben ja gerade gesagt, dass Auflagen wegfallen sollen. Welche Auflagen sollen denn für die erste Säule wegfallen, wenn Sie sagen, dass die Verwaltungen in Zukunft weniger zu tun haben werden?

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Das waren zwei Fragen!)

Frau Ministerin Honé möchte antworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Staudte, ich möchte auf den Vorhalt zu sprechen kommen, wir seien uns nicht einig. Das ist nicht richtig. Denn die Ministerin hat ja in ihrem Vortrag deutlich gemacht, dass es sich um Vorschläge der Kommission handelt. Sie haben vielleicht auch meinen Pressemitteilungen entnommen, dass ich mich bisher zu jedem Vorschlag der Kommission gemeldet und zum Ausdruck gebracht habe, was Niedersachsen von den Vorschlägen hält. Wir haben immer in einem ersten Teil beschrieben, was die Kommission dort auf den Weg gebracht hat.

Bei der gemeinsamen Agrarplanung hat die Kommission gesagt, so wie es meine verehrte Kollegin Otte-Kinast eben ausgeführt hat, dass eine theoretische Umschichtung von bis zu 30 % möglich ist.

Auch in dieser Periode ist eine Umschichtung, wie Sie wissen, um bis zu 15 % möglich. Die haben wir auch nicht ausgeschöpft. Deswegen ist das erst einmal eine Feststellung dessen, was man theoretisch machen könnte. Die Debatte, die man dann führen muss, geht darum, ob es zu einer Verschiebung kommen soll und, wenn ja, in welcher Größenordnung. In der reinen Feststellung, was theoretisch machbar ist, ist eine völlige Übereinstimmung gegeben.

Ich möchte auch noch etwas zu den Vereinfachungen sagen. Sie haben gefragt, ob wir unterschiedliche Auffassungen vertreten haben, was die Vereinfachung betrifft. - Nein, das haben wir nicht, sondern es gibt immer - das hat auch die Kollegin eben in ihrem Beitrag dargestellt - Licht und Schatten. Ich bin erst einmal sehr froh - das habe ich in meiner Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht -, dass die Kommission das, was wir als Europaminister und -ministerinnen immer wieder vorgetragen haben, nämlich dass wir zu einer Entbürokratisierung bei den EU-Fonds, und zwar bei allen Fonds, kommen müssen, aufgegriffen hat. Die Kollegin hat in ihrem Antwortbeitrag schon darauf verwiesen, welche Vereinfachungen es zukünftig geben wird.

Ich will noch einmal auf den Single-Audit-Ansatz zu sprechen kommen. Es ist eine erhebliche Erleichterung, dass wir in Zukunft nur noch eine Prüfinstanz haben werden. Das ist wirklich ganz hervorragend.

Aber natürlich gibt es auch Schatten. Auch darauf hat die Kollegin hingewiesen. Das hat sie in ihrer Pressemitteilung deutlich gemacht. Wir haben insbesondere bei der Indikatorik die Befürchtung, dass wir uns in Kleinteiligkeit und Details verlieren werden.

Insofern haben sich die beiden Ministerinnen zu, wenn Sie so wollen, Licht und Schatten in der Öffentlichkeit geäußert. Frau Otte-Kinast hat hier gerade beides noch einmal angeführt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Honé. - Eine weitere Zusatzfrage stellt jetzt für Bündnis 90/Die Grünen Herr Dragos Pancescu.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landesregierung, ich stelle keine Fragen zum Thema „Licht und Schatten“. Es ist sicherlich so, dass zurzeit Gespräche zur Neuausrichtung der Agrarpolitik mit der Kommission von Niedersachsen aus stattfinden. Mein Frage ist konkret: Wie ist die Position der Europaministerkonferenz und des Rates der Regionen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik?

Herzlichen Dank.

Frau Ministerin Honé möchte antworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorschläge der Kommission zu allen Fonds, auch zur gemeinsamen Agrarplanung, werden natürlich in den jeweiligen Fachministerkonferenzen intensiv diskutiert, so auch der Vorschlag zur gemeinsamen Agrarplanung bei der EMK.

Ich möchte zunächst zum Ausdruck bringen, dass es Verordnungsvorschläge der Kommission sind, die ja auch noch durch das Europäische Parlament müssen, wie wir alle wissen. Da gilt meines Erachtens der alte Grundsatz von Peter Struck: Noch kein Gesetz hat das Parlament so verlassen, wie es hineingekommen ist. - Warten wir also ab, was sich noch auf der Ebene des Europäischen Parlaments für die Verordnungsvorschläge bewegen wird!

Zu Ihrer Frage kann ich sagen, dass wir mit Sorge gesehen haben, dass bei den von Kommissar Oettinger vorgestellten Kürzungen bei der gemeinsamen Agrarplanung insbesondere der BrexitAnteil als auch der Inflationsausgleich nicht einberechnet wurden. Das führt in der Konsequenz zu erheblich größeren Kürzungen, was wir Flächenländer insbesondere für den ländlichen Raum ausgesprochen bedauern. Das halten wir angesichts der Herausforderungen, die wir in der Zukunft gerade dort sehen, nicht für angemessen. Das ist ein großes Problem.

Außerdem halten wir es für ein Problem, dass unserem Bestreben, den ELER - also die zweite Säule - mit dem EFRE und dem ESF in der Dachverordnung zu belassen, nicht Rechnung getragen wurde. Wir hätten uns das gewünscht, um zu einer weiteren Entbürokratisierung zu kommen. Das hätte letztlich dem Wohl der Bürger und Bürgerinnen in unserem Land gedient. Insofern finden wir das ausgesprochen bedauerlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Frau Ministerin Honé. - Für die SPDFraktion stellt die erste Zusatzfrage Herr KarlHeinz Hausmann.

Meine Frage an die Landesregierung: Wie profitieren die ländlichen Räume in Niedersachsen konkret von den Förderungen der zweiten Säule der GAP?

Danke schön. - Es antwortet die Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die zweite Säule für unseren ländlichen Raum so großartig ist, möchte ich ein wenig ausholen.

Seit beinahe 20 Jahren beruht unsere Gemeinsame Agrarpolitik auf zwei Säulen: Direktzahlungen und Marktordnungsmaßnahmen in der ersten Säule sowie Fördermaßnahmen zur Entwicklung unserer ländlichen Räume in der zweiten Säule.

Eine Politik zur Förderung der ländlichen Räume weist naturgemäß auch vielfältige Berührungspunkte zur Landwirtschaft auf; denn die Landwirtschaft ist dort immer noch die dominante Form der Flächennutzung. Sie prägt unsere Kulturlandschaften in Niedersachsen maßgeblich. Ländliche Entwicklung muss aber zugleich deutlich über die Landwirtschaft hinausreichen, um passende Antworten auf die ganz unterschiedlichen Problemlagen in den ländlichen Räumen zu finden.

Der notwendigerweise breite Ansatz dieser ländlichen Entwicklungspolitik - kurz gesagt: der zweiten Säule - kommt auch in den sechs Handlungspriori