Wer dafür ist, diesen Antrag in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie das auch erledigt.
Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: a) Wasser schützen, Überdüngung stoppen - Düngeverordnung in Niedersachsen schnell und wirksam umsetzen - Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/28 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1124 - b) Niedersächsische Wirtschaftsdüngerüberschüsse effizient managen - Entwicklung innovativer Maßnahmen beschleunigen und gesetzliche Rahmenbedingungen anpassen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/848 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/1053
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU unverändert anzunehmen und den Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zielt auf eine Annahme des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung ab.
Wir kommen nun zur Beratung. Zunächst hat sich Herr Dr. Frank Schmädeke für die CDU-Fraktion gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, zunächst erst einmal danke, dass Sie diesen umfangreichen Titel unseres Vorhabens verlesen haben. Das gibt mir ein bisschen Zeit.
Zunächst möchte ich auf den Antrag der Grünen eingehen. Ich will es vorweg gleich auf den Punkt bringen: Ihr Antrag, meine Freunde, ist bereits überholt und steht sozusagen auf dem Pannenstreifen. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Eine kurze Erläuterung dazu möchte ich dennoch anfügen. Ihre erste Forderung lautet, schnellstmöglich die Kulisse für besonders betroffene Flurstücke der besonders mit Nitrat belasteten Gebiete festzulegen und zu veröffentlichen. Hier kann ich Sie nach Rücksprache mit dem LBEG beruhigen. Die Kulisse ist bereits auf Flurstücksebene ausgearbeitet.
Wir sind uns einig, dass für diese prioritären Flächen auch geeignete Maßnahmen festgelegt werden sollen, wie Sie es unter Punkt 2 fordern. Die Anhörung und Beratung hierzu werden aber be
Ihre dritte Forderung ist es, für eine an die Fläche gebundene Tierhaltung einzutreten, um Gülletourismus zu vermeiden. Hier so viel zu Ihrer Information: Bereits heute wird keine Baugenehmigung für Tierhaltungsanlagen erteilt, wenn nicht genügend Fläche für eine ordnungsgemäße Gülleverwertung nachgewiesen wird.
Und noch eines, sollten Sie in diesem Zusammenhang über eine vom Gesetzgeber verordnete Zwangsabstockung der Tierbestände nachgedacht haben: Dieses lehnen wir kategorisch ab. Denn für die bestehende Tierhaltung wurden Bau- und Betriebsgenehmigungen erteilt, und die haben bei uns uneingeschränkten Bestandsschutz.
Meine Damen und Herren, die Agrar- und Energiepolitik auf Landes-, Bundes- und Europaebene, die stetig steigenden Anforderungen der globalisierten Märkte und das sich wandelnde Verbraucherverhalten: All diese Einflussfaktoren haben unsere Betriebe allesamt in gutem Glauben zu dem gemacht, was sie heute sind. Die Konzentration der Veredelungswirtschaft, deutliche Nährstoffüberschüsse in einzelnen Regionen und die zum Teil daraus resultierende Verschlechterung der Wasserqualität sind eine logische Konsequenz dieser früheren Rahmenbedingungen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung wollen wir mit unserem Antrag kurzfristig Lösungen für Landwirte, Tierhalter und Biogasanlagenbetreiber anbieten, um die Ressource Wasser dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig aber wollen wir drastische Strukturumbrüche und eine nachhaltige Schwächung des ländlichen Raumes durch aufgebende Betriebe vermeiden.
Wir wollen effiziente Kontrollen der Nährstoffströme sicherstellen und dafür Sorge tragen, dass Verstöße gegen geltendes Recht geahndet werden. Die Anwendung des § 13 Abs. 6 der Düngeverordnung regelt die flächendeckende Meldepflicht für den Nährstoffvergleich sowie eine Aufzeichnung des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs. Die in einer zentralen Datenbank zusammenge
Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit die Zusammenarbeit der Genehmigungsbehörde und der Düngebehörde verbessert werden kann.
Im Hinblick auf eine Verringerung des anfallenden Wirtschaftsdüngers wollen wir in den Überschussregionen weitere Pilotprojekte und erste konkrete Umsetzungen zur Teil- und Vollaufbereitung von Wirtschaftsdünger unterstützen. Hiervon, meine Damen und Herren, versprechen wir uns eine höhere Akzeptanz der zu einem wirtschaftlich interessanten und geruchsneutralen Dünger geformten Gülle in den Aufnahmeregionen. Darüber hinaus erreichen wir damit ganz automatisch eine Reduktion des Gülletourismus, da nach Aufbereitung nur noch geringere Mengen mit höherer Qualität transportiert werden müssen.
Meine Damen und Herren, mit dem Ziel eines geschlossenen Nährstoffkreislaufes wollen wir uns beim Bund für die Genehmigung der Grünlandderogation im Betrieb einsetzen. Es kann nämlich nicht im Sinne der Nachhaltigkeit sein, wenn über Grünland 230 kg Stickstoff entzogen werden, der Landwirt aber nur 170 kg organischen Stickstoff zuführen darf, um die fehlenden 60 kg anschließend mineralisch dazuzukaufen.
Der EuGH hat gestern die Bundesrepublik auf Grundlage der alten Düngeverordnung verurteilt. Das Urteil hat damit keine Aussagekraft zur jetzigen Rechtslage. Ich bin der Meinung, dass dieser von der CDU und der SPD eingebrachte Antrag viele Maßnahmen aufzeigt, welche die EU-Kommission im Fortgang des Anlastungsverfahrens davon überzeugen dürfte, dass Niedersachsen einen unumkehrbaren Prozess zur nachhaltigen Sicherung der Grundwasserqualität eingeleitet hat.
Ich bitte Sie - und damit möchte ich schließen -, der Empfehlung des zuständigen Ausschusses zu folgen und dem Antrag zuzustimmen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schmädeke. - Bevor der nächste Redner das Wort bekommt, möchte ich darauf hinweisen, dass wir heute nach diesem Punkt noch den Tagesordnungspunkt 44 behandeln werden, bevor es dann in den wohlverdienten Feierabend geht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Entschließungsantrag zur Umsetzung der Düngeverordnung in Niedersachsen. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeichnet ein völlig überzogenes Bild einer flächendeckenden Überdüngung.
Die Realität stellt ein punktuelles Problem im Nordwesten dar. Dieses verschärft sich durch die Reste der Biogasanlagen. Natürlich wird auch hier nicht darauf verzichtet, mit einer Überdramatisierung des Problems ideologische Forderungen durchzusetzen. Auch der Verweis auf steigende Wassergebühren ist unsinnig. Die Wassergebühren steigen in erster Linie durch Inflation und auch durch steigende Strompreise - da sind wir wieder beim EEG - und nehmen damit deutlichen Einfluss.
Die Regierungskoalition hat ebenfalls einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt. In diesem wird ein Kernproblem angesprochen. Bezüglich der Umsetzung der Düngemittelverordnung gibt es große Probleme mit der Lagerung und der möglichen Aufbereitung von Gülle und Gärresten, vor allem in den Überschussgebieten.
Ein wichtiger Punkt ist die Schaffung einer Rechtssicherheit im Bau -, Emissions- und Wasserrecht, die die Genehmigungsverfahren verbessern wird. Eine Genehmigung der Grünlandderogation ist vernünftig. Insgesamt enthält der Antrag viele wichtige Ansätze. Uns als AfD-Fraktion geht er bisher nicht weit genug.
Einige Kernproblematiken werden einfach nicht erfasst. In Gebieten mit hohem Viehbestand und hohem Zubau von Biogasanlagen besteht die Problematik der Überdüngung erst seit dem Zubau von Biogasanlagen im Rahmen des EEG durch Biogasgärreste. Die Mehrmengen aus den Biogasanlagen haben den Dungkreislauf gesprengt. Gäbe es nur den tierischen Dung, wie praktisch vor
Der Umbruch von Grünland und der folgende Maisanbau führten zu einer Reduzierung der für die Düngung benötigten Stickstoffmengen, aber trotzdem zu einer viel höheren Nitratauswaschung, da Mais auf Sandböden zu wesentlich mehr Nitratauswaschung führt als Grünland. Entscheidend ist an diesem Punkt: Die Verantwortung liegt hier bei der Politik und nicht bei den Landwirten. Man versucht nun, die Folgen für diese Politik über eine unverhältnismäßige Gängelung aller Landwirte auf diese abzuwälzen.
Frau Kollegin, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht noch ein bisschen Aufmerksamkeit! Das ist der vorletzte Tagesordnungspunkt. Je flotter das jetzt geht, desto eher kommen Sie hier heraus.
Ein zusätzliches Problem stellt die Grundwasserentnahme durch Wasserwerke auf heute ungeeigneten Standorten dar, die zu einer langfristigen Gefährdung der Trinkwasserbestände führen wird.