Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können.
SPD und der CDU in der Drucksache 18/34 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 34: Abschließende Beratung: Qualität steigern, Sicherheit erhöhen - Anzahl der Ausführungen Sicherungsverwahrter überprüfen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/649 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/1099
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir in die Beratung eintreten können. Zunächst hat sich Frau Dr. Esther Niewerth-Baumann für die CDU-Fraktion gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit. Das ferne Ziel der Sicherungsverwahrung besteht darin, dass der Sicherungsverwahrte irgendwann in Freiheit leben kann, und zwar ohne andere zu gefährden.
Die Große Koalition möchte mit ihrem Beschlussvorschlag die Qualität der Sicherungsverwahrung steigern und die Sicherheit erhöhen. Sie möchte nicht ausschließlich die Zahl der Ausführungen vermindern, so wie die AfD das möchte, sondern sie möchte über die Verminderung der Zahl der Ausführungen erreichen, dass die Therapieerfolge steigen. Wir hoffen, dass mit der Verminderung der Zahl der Ausführungen die Zahl der Annahmen der Hilfe steigt und damit auch die Therapieerfolge gesteigert werden können. Das zeigen entsprechende Erfahrungen in Niedersachsen.
Das entspricht zudem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. Das Gericht hat nämlich ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept gefordert.
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Sie sagen, die AfD möchte die Anzahl der Ausführungen reduzieren, und die Große Koalition möchte die Anzahl der Ausführungen auch reduzieren, weil sie sich davon verspricht, dass die Resozialisierung dadurch gefördert wird. Sie sehen darin jetzt einen Unterschied zwischen unserem Begehren, die Anzahl der Ausführungen zu reduzieren, und Ihrem Begehren, die Anzahl der Ausführungen zu reduzieren? Mir erschließt sich nicht, wo da der Unterschied liegen soll. Effektiv wollen wir doch beide das Gleiche.
Es ist richtig, dass wir beide die Zahl der Ausführungen reduzieren möchten. Wir verfolgen damit aber unterschiedliche Ziele. Sie möchten lediglich Kosten sparen und die Sicherheit erhöhen. Für uns hingegen geht es auch darum, das ferne Ziel der Sicherungsverwahrung zu erreichen, nämlich dass der Sicherungsverwahrte irgendwann wieder in Freiheit leben kann und trotzdem keine Menschen gefährdet.
Denn er soll ja den Anreiz haben, Hilfe anzunehmen und Therapien zu machen. Das ist unser Ziel, und das steht für uns auch besonders im Vordergrund.
Zu diesem Thema wurde schon viel gesagt und beraten. Deswegen mache ich es heute kurz: Wir freuen uns auf den vorzulegenden Gesetzentwurf mit dem Ziel, die Sicherheitsverwahrung zu verbessern; mit höherer Sicherheit und besserer Qualität.
Könnten Sie bitte noch ganz kurz am Redepult bleiben! Herr Emden hat noch eine Frage. Ich wollte nur vorher Ihren Satz nicht unterbrechen. Wenn
Vielen Dank, dass Sie auch diese Frage zulassen. - Ich möchte einfach wissen, wie Sie darauf kommen, dass es uns nicht um die Resozialisierung geht. Ich habe im Ausschuss genauso wie hier im Landtag bei meiner Rede im Rahmen der ersten Beratung betont, dass auch wir eine Förderung der Resozialisierung wollen.
Ja, das Sagen ist das eine, aber wie es dann bei den Leuten, die es hören, ankommt, ist anscheinend das andere. Für mich ist aus den Beratungen im Ausschuss diese Zielsetzung nicht so eindeutig hervorgegangen. Insofern haben wir das so verstanden. Außerdem geht es uns eben um beides - um die Steigerung der Qualität und um die Erhöhung der Sicherheit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die Ausführungen von Sicherungsverwahrten haben wir auch schon in der letzten Legislaturperiode in diesem Landtag gesprochen. Ursprünglich wurde die vermehrte Ausführung von Sicherungsverwahrten von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführt. Ziel war es damals, auszuprobieren, ob die vermehrte Anzahl von Ausführungen dafür sorgt, dass sich die Insassen sozusagen schneller an das Leben da draußen gewöhnen und dann möglicherweise schneller aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden können.
Nun mussten wir erfahren, dass sich diese Hoffnung nicht bewahrheitet hat, dass sich die Therapieerfolge nicht so eingestellt haben, wie wir uns das gewünscht haben.
Daraufhin gab es einen Entschließungsantrag von SPD und CDU zur Reduzierung der Ausführungen und einen für meine Begriffe unvollständigen Gesetzentwurf von der AfD-Fraktion.
Alle Fraktionen sind sich einig, dass wir die Anzahl der Ausführungen auf das Niveau in den anderen Bundesländern reduzieren wollen. Allerdings soll diese Reduzierung von anderen Maßnahmen flankiert werden. Dazu gehört u. a. auch, dass das Mitwirken und die Mitarbeit eines Insassen im Rahmen der Therapie einen konkreten Einfluss darauf haben soll, wie die Lockerungen dann tatsächlich genehmigt werden.
Das Justizministerium ist nunmehr aufgefordert, eine Abwägung zwischen dem Interesse der Insassen an Ausführungen und dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung, der praktischen Leistbarkeit durch die Justiz und dem Interesse an dem Therapieerfolg vorzunehmen. Das wird von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Die vorzunehmende Gesetzesänderung zur Reduzierung von Ausführungen darf jetzt allerdings nicht allzu lange auf sich warten lassen. Wir erwarten einen Gesetzentwurf eigentlich gleich nach der Sommerpause. Aber so, wie ich das Justizministerium verstanden habe, befindet sich ein solcher Gesetzentwurf schon in der Erarbeitung, und wir können die Vorlage kurzfristig erwarten. - Die Justizministerin nickt.
Meine Damen und Herren, in jedem Fall wird die Reduzierung der Ausführungen von Sicherungsverwahrten die angespannte Personalsituation bei den Justizvollzugsbeamten nicht lösen. Die Landesregierung plant eine zahlenmäßige Aufstockung des Personals bei den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften, jedoch nicht beim Justizvollzug. Das halten wir von der FDP-Fraktion nach wie vor für einen ganz großen Fehler.
Im Justizvollzug wird dafür gesorgt, dass aus Tätern keine Wiederholungstäter werden. Das gilt auch für die Sicherungsverwahrung, und das ist eine der tragenden Säulen unserer inneren Sicherheit, meine Damen und Herren.
Der Justizhaushalt ist seit Jahren unterfinanziert. Es fehlt an Richtern, Staatsanwälten, Wachtmeistern, Vollzugsbeamten, und es besteht ein deutlicher Nachholbedarf bei der technischen Ausstattung, insbesondere auch im Sicherheitsbereich.
Meine Damen und Herren, wenn diese Landesregierung die innere Sicherheit effektiv stärken will, dann brauchen wir keine Sicherheitsgesetze à la Bayern, sondern wir brauchen auch eine Stärkung des mittleren Dienstes in der Justiz und im Justizvollzug. Mit einer Reduzierung von Ausführungen allein ist es jedenfalls nicht getan.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 23 m2 Wohnfläche mit Nasszelle, Aufenthaltsmöglichkeiten in Wohngruppen, ein Freizeitbereich, die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen - so ist beispielsweise der Vollzug der Sicherungsverwahrung in der JVA Rosdorf bei Göttingen ausgestaltet. Diese Ausgestaltung ist das tägliche Umfeld der dort untergebrachten Sicherungsverwahrten. Diese Personen befinden sich nicht mehr unter Strafe, sie befinden sich in einer Maßnahme der Sicherung und Besserung.
Wir als Sozialdemokraten finden es dabei gut und richtig, dass es gerade keinen reinen Verwahrvollzug in Niedersachsen gibt. Der Blick ist auf Resozialisierung, auf Therapien und Erprobungsmöglichkeiten gerichtet.
Aber wir sagen auch ganz deutlich, wir haben die Vollzugsziele im Blick: den Schutz der Allgemeinheit und die Wiedereingliederung. Diese Ziele müssen jederzeit als unsere Leitplanken mitberücksichtigt werden; so auch bei der jetzt angestrebten Änderung des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes. Es bildet seit Dezember 2012 den Rahmen für die Ausgestaltung der Verwahrung, flankiert von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
In vielen Gesprächen in den Anstalten wurde auch immer wieder diese Abwägung zwischen Freiheit, Sicherheit und Therapie deutlich. Wie viel Freiheit kann, darf und muss? Wie viel Risiko geht man ein? Inwieweit kann Sicherheit gewährleistet werden?
Meine Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion haben auch auf diesem Gebiet den Anspruch, gesetzliche Vorgaben auf Effektivität zu überprüfen, Qualität zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. Wir nehmen hierbei vor allen Dingen die Hinweise aus der Praxis sehr ernst.
Wenn man einerseits den Blick auf die sehr engagierte Arbeit und vor allen Dingen gute therapeutische Arbeit richtet und sich andererseits die Zahlen der Resozialisierung anschaut, ist dies ernüchternd.
Meine Damen und Herren, unsere Auseinandersetzung mit dem Thema Ausführungen, also mit dem begleiteten Verlassen der Anstalten, und unsere Nachfragen im Ministerium haben ergeben, dass die derzeitige Praxis der monatlichen Ausführungen die ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllt. Erhofft war, dass sich der Wille der Verwahrten verfestigt, wieder ein straffreies Leben in Freiheit zu führen. Viel Zeit der Verwahrten wird allerdings für die Planung der monatlichen Ausführungen aufgewendet. Die Mitwirkung an therapeutischen Angeboten in der Anstalt rückt dabei in den Hintergrund. Es fehlt schlicht der Anreiz.