Das war ein wenig missverständlich. Herr Wenzel hatte sich erst so gemeldet und dann die Kurzinterventionskarte gezogen. Das geht in dieser Form nicht, Herr Wenzel. Warten Sie bitte!
Wir haben noch den Kollegen Miesner, der auch nach § 71 Abs. 3 GO LT zusätzliche Redezeit beantragt hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schulz-Hendel, Sie haben keine Zwischenfrage zugelassen, obwohl das Mikrofon an meinem Platz funktioniert hat. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Sie auch mal Zeitung lesen sollten. Vor zwei Tagen stand in der Welt:
„Kanzleramtschef Helge Braun … will in den kommenden zwei Jahren ein Konzept vorlegen, um für alle Bürger einen Zugang zum schnellen Internet zu gewährleisten. ,Der rechtliche Anspruch soll bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestaltet seinʼ, sagte Braun gegenüber der Welt am Sonntag.“
Das ist zum Rechtsanspruch auf Internet bzw. Datenkommunikation per Breitband gesagt worden, den Sie hier angesprochen haben. Machen Sie sich mal keine Sorgen! Das ist alles gut in Arbeit und gut im Fluss! Wir setzen das um, was wir alle hier gemeinsam gefordert haben.
Vielen Dank, Herr Miesner. - Weitere zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 hat der Kollege Stefan Wenzel von der Fraktion der Grünen angemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, es wundert mich: Wir haben hier ja - wie Sie bemerkt haben - lange über das Thema diskutiert, aber um entscheidende Fragen haben Sie sich nach wie vor herumgedrückt. Keine Aussage zu der Frage, wie es mit dem Rechtsanspruch aussieht! Große Ansagen auf Bundesebene von Ihrer Partei: Bis 2018 haben alle 50 Mbit/s, bis 2025 gibt es einen Rechtsanspruch, die Grundversorgung soll durch den Bund gewährleistet werden! 30 MBit/s wurden da versprochen.
Warum der Zwist mit Ihrer Bundespartei? Ihre Bundespartei ist derzeit ja sichtbar mit anderen Aktivitäten beschäftigt. Man muss die Sorge haben, dass die Koalition in Berlin nicht mehr in der Lage sein wird, überhaupt einen Bundeshaushalt zu beschließen, und Sie malen hier bunte Bilder an die Wand.
Herr Althusmann, ich würde von Ihnen gerne wissen, wie künftig die Koordinierung mit der Bundesebene aussehen soll und auch was Sie gegenüber der zum wiederholten Mal geänderten Förderrichtlinie des Bundes geäußert haben, zu der Sie ja bis zum 18. Juni Stellung nehmen mussten. Zu alledem hat man hier nichts gehört.
Wir kommen zur Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18, die wir soeben zusammen beraten haben.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Beschlussempfehlung ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/1077 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich keine. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages angenommen.
Damit ist zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Somit kommen wir zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion der FDP. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/346 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist beschlossen wie vom Ausschuss empfohlen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/642 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. -
- Was war das? Wollen wir die Abstimmung wiederholen? Das war etwas undurchsichtig. Sie können nicht gleichzeitig dagegen stimmen und sich enthalten. Wir müssen noch einmal abstimmen. Das geht so nicht. Diese Abstimmung war durch das Abstimmungsverhalten der FDP undurchsichtig.
Also noch einmal: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache
Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Niedersächsi- sches Wohnraumschutzgesetz - NWoSchG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1088
Zur Einbringung hat sich der Kollege Christian Meyer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Bevor ihm das Wort erteilt wird, erfolgt noch ein Wechsel im Präsidium. Einen Moment bitte noch, Herr Kollege Meyer!
„Wir wollen ein Wohnraumschutzgesetz schaffen, das einerseits die Rechte von Mietern auf angemessene Wohnzustände definiert und andererseits den Kommunen die Möglichkeit einräumt, über eine Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden.“
Meine Damen und Herren von SPD und CDU, jetzt hätten Sie eigentlich klatschen müssen; denn das ist eine Ankündigung aus Ihrem Koalitionsvertrag, Seite 67. Der Bauminister Olaf Lies hat erst kürzlich bei den kommunalen Spitzenverbänden angekündigt, ein solches Wohnraumschutzgesetz, wie
Wir Grüne sind ja nicht nur eine kritische, scharfe Opposition, sondern manchmal sind wir auch eine hilfreiche Opposition. Und um das Verfahren zum Schutz von Wohnraum zu beschleunigen, haben wir Ihnen hier heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.