Protocol of the Session on June 19, 2018

Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Schwarz. - Für die AfDFraktion spricht jetzt Herr Stephan Bothe.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den ausführlichen Ausschussberatungen möchte ich es kurz halten.

Die AfD-Fraktion begrüßt den vom Sozialausschuss verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen.

Die schreckliche Mordserie von Niels Högel verpflichtet uns alle zum Handeln. Die erarbeiteten Änderungen setzen eine Kontrollinstanz ein, um möglichen Verbrechen auf die Spur zu kommen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten für Ärzte in diesem sensiblen Bereich zu schaffen. Am Ende ist der Weg - wenn das Thema wirklich ernsthaft vorangetrieben werden soll - zum Leichenschauspezialisten unvermeidbar.

Bei allen Maßnahmen dürfen die Menschenwürde und der Schutz der Totenruhe niemals aus dem

Blickfeld verschwinden. Die Menschenwürde endet nicht mit dem Tod; sie endet nie.

Die Gesetzesänderungen sind ein erster vernünftiger Schritt. Eine Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes bei Erhalt aller ethischen Grundsätze ist das Ziel dieses Gesetzes. Dies werden wir aber nur durch ständige Evaluation erreichen können. Werte Kollegen, unsere Fraktion ist hierzu gerne bereit.

Die Beibehaltung der Sargpflicht ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt unserer Bestattungskultur und zur Beibehaltung hygienischer Standards. Diese Standards dienen auch dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten der Bestattungsunternehmen und der Friedhöfe sowie der Bevölkerung.

Der Sarg hat die Aufgabe, einen Hohlraum zu schaffen, und soll den Verwesungsprozess beschleunigen. Dieser Verwesungsprozess beginnt mit der Austrocknung in diesem Hohlraum. Austrocknen kann ein Körper nur, wenn die Umgebung trocken ist. Deshalb braucht man in Wüstenstaaten keine Särge.

Fazit: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Sensibilisierung und zur Sicherung und Stärkung des Patientenschutzes. Es erhält unsere Bestattungskultur und lässt im kommunalen Bereich weiter Ausnahmen zu.

Wenn man sich einen Blick in die Datenbanken erlaubt, stellt man fest, dass dieses Niedersächsische Bestattungsgesetz schon einige Änderungen erlebt hat. Diese Änderung wird mit ziemlicher Sicherheit nicht die letzte gewesen sein.

Lassen Sie uns dieses Gesetz beschließen und den praktischen Wert genau prüfen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Bothe. - Für die CDU-Fraktion hat sich nun Herr Christoph Eilers gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Jahr wurde das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen auf Empfehlung des Landtages neu aufgerufen. Ziel war und ist es, das Gesetz zu modernisieren, es in Teilen zu konkretisieren und seine Handhabbarkeit zu verbessern.

Am 12. April fand eine Anhörung von zehn Verbänden und Stellen statt. Weitere Verbände und Institutionen haben sich schriftlich zum Gesetzentwurf geäußert.

Sachlich übernommen wurden dabei die Erweiterung der Pflicht zur Benachrichtigung von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Zulassung von Sektionen auch gegen den Willen der Angehörigen, die Zulassung der Gruftbestattung, Regelungen zum Schutz der Umwelt sowohl bei Seebestattungen als auch bei der Grabpflege, eine gebührenrechtliche Klarstellung sowie - in strikter Form - eine Regelung gegen die Verwendung von Naturstein aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Gerade der letzte Punkt fand uneingeschränkte Unterstützung bei allen Fraktionen.

Zusätzlich sind weitere Benachrichtigungstatbestände in das Gesetz aufgenommen worden. Auch die Zulassung der Entnahme von Metallteilen aus der Totenasche und eine Lockerung der Beschränkung bezüglich der Ärzte, welche die zweite Leichenschau vornehmen dürfen, wurden im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt.

Das Gesetz sieht keine Lockerung der Sargpflicht oder die Entnahme von Totenasche vor. Für die Umbettung von Urnen ist weiterhin ein wichtiger Grund und nicht nur ein berechtigtes Interesse notwendig.

Im Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen bezüglich der Bestattungspflicht und der sich daraus ergebenden Kostenfolgen entfallen.

Das vorgelegte Gesetz sorgt in vielen Punkten für mehr Klarheit und dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden. Die Patientensicherheit wird durch dieses Gesetz erhöht, da die Anzahl der Meldepflichten erweitert wurde. Tritt der Tod während eines operativen Eingriffs oder innerhalb der darauffolgenden 24 Stunden ein, ist die Todesursache ungeklärt, so besteht ab jetzt eine Meldepflicht. Durch diese Erweiterung wird man den Vorkommnissen in Oldenburg und Delmenhorst gerecht.

Sowohl im Sozialausschuss als auch im mitberatenden Rechtsausschuss wurde die amtsärztliche Befugnis zur Anordnung der Leichenöffnung eingehend erörtert. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des GBD zur Regelverpflichtung speziell in § 5 Abs. 3 Satz 3 wurden zur Kenntnis genommen. Der Sozialausschuss ist der Empfehlung des GBD nicht gefolgt und nimmt die verfassungsrechtlichen Risiken in Kauf. In Satz 3 wird die Amtsärztin oder der Amtsarzt verpflichtet, eine Leichenöffnung zu

veranlassen, „wenn bei einem Kind, welches das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht“. Eine Regelverpflichtung macht hier Sinn, da im Falle einer möglichen Misshandlung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kaum mit einer Einwilligung zur Sektion zu rechnen ist.

Im neuen Gesetz wird klarer zwischen der anatomischen und der klinischen Sektion unterschieden, da beide unterschiedlichen Zwecken dienen.

Abweichend vom Entwurf macht das Gesetz nun keine Vorschriften mehr zu den allgemeinen Anforderungen an eine Bestattung durch die Gemeinde und zur Form ihrer Durchführung. Hier wird den Bedenken der kommunalen Spitzenverbände entsprochen, die ein erhebliches Kostensteigerungspotenzial sahen.

Die Sargpflicht wird es in Niedersachsen, wie erwähnt, weiterhin geben. Die Anhörung hat klargemacht, dass bei den unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten in Niedersachsen eine Beisetzung im Leichentuch nicht zu realisieren ist. Der Leichnam würde nicht verwesen, sondern mumifizieren.

Bezüglich der Feuerbestattung werden erhebliche sachliche Änderungen vorgenommen. Zukünftig können auch die Ärzte an rechtsmedizinischen oder pathologischen Instituten die zweite Leichenschau durchführen.

CDU und SPD sprechen sich gegen die Entnahme kleiner Mengen Asche zum Zwecke der Weiterverarbeitung z. B. zu einem Diamanten aus. Der Wunsch nach einer Liberalisierung des Gesetzes in diesem Punkt wird mehrheitlich nicht geteilt.

Wie bereits erwähnt, besteht große Einigkeit darin, Regelungen zu treffen, die Natursteine, die durch ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden, auf Friedhöfen verbieten. Zukünftig muss gegenüber der Kommune glaubhaft gemacht werden, dass nicht gegen das Verbot der Kinderarbeit verstoßen wurde. Hierüber ist ein Nachweis durch eine unabhängige Stelle oder Vereinigung zu erbringen.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird mehrheitlich von den Fraktionen der SPD und der CDU, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der Fraktion der AfD getragen.

Die Anliegen der angehörten Stellen und Vereinigungen konnten in großem Umfang Berücksichtigung finden. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass neben den gesetzlichen Vorgaben eine höhe

re Qualifizierung und Anzahl speziell geschulter Ärzte im Bereich der Leichenschau notwendig ist.

Der Sozialausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zum Gesetz.

Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion kann die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Eine Liberalisierung des Gesetzes, welche das Ausstreuen der Asche - ob auf privaten oder öffentlichen Grundstücken - ermöglicht, verstößt nach unserer Auffassung gegen den § 1, der grundsätzlich darauf hinweist, dass „das sittliche, religiöse und weltanschauliche Empfinden der Allgemeinheit“ nicht verletzt werden darf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der AfD)

Schönen Dank, Kollege Eilers. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der FDP. Frau Sylvia Bruns hat sich gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst für die Beratung im Sozialausschuss bedanken. Wir haben wirklich alle konzentriert, lange und ausgiebig beraten. Die Länge der Beratungen war durchaus notwendig. Ich habe dies alles als sehr positiv empfunden. Vielen Dank dafür!

Dennoch haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Ich habe ihn schon im Sozialausschuss angekündigt. Wir hatten durchaus Sympathie für den rot-grünen Gesetzentwurf und auch für den Bremer Entwurf, nach denen das Verstreuen der Asche und die Entnahme der Asche und das Pressen in Schmuckstücke erlaubt ist. Es gibt ja Punkte, die an einer ureigensten Überzeugung rühren. Für mich gehört dieser Punkt dazu. Was mit mir und meiner Asche geschieht, möchte ich selbst entscheiden. Ich möchte nicht, dass Institutionen entscheiden, was mit meiner Totenruhe ist, ob es nun die Kirche oder eine andere Institution ist. Das ist meine ureigenste Entscheidung. Deswegen haben wir den Änderungsantrag eingebracht.

Wir sollten uns an der Stelle der Realität stellen. In Holland wird schon so kremiert, dass man die Asche seiner Angehörigen abholen kann. Das wird durchaus von vielen Menschen gewünscht. Die Argumentation der Kirchen kann ich aus deren Sicht nachvollziehen. Wenn aber z. B. in Hannover

noch nicht einmal 50 % der Menschen Mitglieder in Kirchen sind, diese Kirchen aber über meine Totenruhe entscheiden sollen, so empfinde ich das für mich persönlich als nicht hinnehmbar.

Es geht auch um das, was Uwe Schwarz angesprochen hat. Natürlich ist es ein Thema, was mit der Asche passiert, wenn auch die Angehörigen verstorben sind. Aber ich möchte selbstbewusst und kritisch meine eigene Entscheidung treffen. Deshalb ist uns dieser Änderungsantrag wichtig. Mir war klar, dass sonst kaum jemand zustimmt. Aber er entspricht unserem ureigensten liberalen Lebensgefühl.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Bruns, darf ich eine Frage stellen? - Spricht Herr Genthe jetzt zum gleichen Tagesordnungspunkt?

(Sylvia Bruns [FDP]: Ja, er steht auch zu Tagesordnungspunkt 7 auf der Rednerliste!)

- Gut. Dann hat jetzt Herr Genthe ebenfalls für die FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wohl wichtigste Aufgabe eines Staates ist es, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört es selbstverständlich auch, denjenigen zu verfolgen, der einem anderen das Leben nimmt. Dazu muss man natürlich erst einmal feststellen, dass tatsächlich ein Tötungsdelikt, gegebenenfalls ein Mord, vorliegt.