Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Anliegen meiner Fraktion ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Auch hier denken wir natürlich nicht exklusiv, sondern wir beziehen alle Jugendlichen mit ein. In der letzten Wahlperiode haben wir den Landesjugendhilfeausschuss wieder eingeführt und als zweites deutsches Flächenland eine Kinderkommission eingesetzt. Ich möchte in Erinnerung rufen: Über den Landesjugendhilfeausschuss wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen gewährleistet. Die Kinderkommission haben wir in die neuen modernen Strukturen der niedersächsischen Kinder- und Jugendpolitik integriert. Sie fungiert als weiterer Baustein der Fachlichkeit und Beteiligungskultur. Die oberste Priorität war schon damals, die Chancengerechtigkeit der jungen Niedersachsen herzustellen. Wir haben beschlossen, die Kinderkommission in „Kinder- und Jugendkommission“ umzubenennen, ganz nach der gesetzlichen Definition von 0 bis 21 Jahren.
Heute wollen wir beschließen, die Kinder- und Jugendkommission in das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs aufzunehmen. Wir wollen nicht mehr auf die Kommission verzichten. Deshalb soll sie in
den Neunten Abschnitt als § 16 d aufgenommen werden. Die Kinder- und Jugendkommission ist eine wichtige Einrichtung. Der Landesjugendhilfeausschuss hat wertvolle Arbeit geleistet. Damit diese auch weiterhin gewährleistet wird - und zwar über die Wahlperiode hinaus -, ist es wichtig, sie in dem Gesetz zu verankern.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine faire Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf die Kommunen kann unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte Sinn machen, genauso wie die bessere Vergütung des Verwaltungsaufwandes, auch wenn hier eine genauere Prüfung der wirklich entstehenden Kosten vonseiten der Landesregierung erstrebenswert wäre.
Über den Sinn oder Unsinn einer Kinderkommission in Niedersachsen lässt sich sicherlich streiten, z. B. über die Frage, warum man eine Kommission schafft, in der die Landtagsparteien vertreten sind, die dann wiederum die Aufgabe haben, den Landtag zu beraten. Hier berät sich der Landtag am Ende selbst.
Herr Kollege Schwarz - er glänzt gerade durch Abwesenheit -, bei ehrlich gemeinter Wertschätzung und bei Respekt vor Ihrer Erfahrung kommen Ihre Argumente aus dem Sozialausschuss für diese Kommission hier nicht durch. Warum nicht auf einen unabhängigen Kinderbeauftragten gesetzt wird, ist nicht schlüssig. Dies hat sich doch in anderen Fällen bewährt. Hier muss sich die Landesregierung die Frage stellen lassen, warum in einigen Fällen ein Beauftragter eingesetzt und in anderen Fällen eine Kommission gebildet wird. Viele Beispiele zeigen auf, dass sich ein Beauftragter sehr viel effizienter auf die entsprechenden Aufgaben konzentrieren kann. In einer Kommission, die - wie Sie fordern - aus allen Landtagsfraktionen jeweils ein Mitglied aufnimmt, wird es immer wieder ganz unterschiedliche Aspekte geben, die dann versucht werden müssen, auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, wenn es darum geht, dass
man nach außen eine Position deutlich abstecken muss. Ob eine Zusatzkommission ähnlich wie ein Jugendhilfeausschuss ein effizientes Mittel zur Stärkung dieses Themas ist, bleibt abzuwarten. Wir bleiben an dieser Stelle skeptisch.
Aber, meine Damen und Herren, am Ende sind das alles nicht die entscheidenden Fragen, welche die Menschen bewegen. Denn die wirklichen Probleme bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind die unzureichend durchgeführten medizinischen Altersfeststellungen.
Meine Damen und Herren, vor Ihnen liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Dieser macht die Altersfeststellung am Anfang des Verteilungsprozesses auf Landesebene zur Verpflichtung. So forderte Anfang dieses Jahres der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund völlig zu Recht, dass die Verteilung von jungen Flüchtlingen auf die Kommunen erst dann stattfindet, wenn ihre Identität geklärt ist - auch das Alter. Denn die gängige Praxis zeigt deutlich, dass Kreisjugendämter zur Feststellung des Alters von jungen unbegleiteten Ausländern unterschiedlich stark auf medizinische Untersuchungen zurückgreifen. Während wenige sie regelmäßig nutzen, sind sie doch im Allgemeingebrauch in den Landkreisen die Ausnahme. Dies zeigen die Zahlen deutlich.
Daher gilt es, an dieser Stelle zu handeln. Genau hier setzt unser Änderungsantrag ein. Eine zentrale verpflichtende Altersfeststellung auf Landesebene, bevor die Verteilung in die Kommunen geschieht, ist nicht nur sinnvoll, sondern entspricht auch rechtsstaatlichen Prinzipien, welchen Sie alle und die Landesregierung sich durchaus verpflichtet fühlen müssten. Aber was tut die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema vor dem schrecklichen Hintergrund der vielen Straftaten von Ausländern, welche unter falschen Identitäten und Altersangaben passierten? - Die Antwort darauf: Gar nichts tat sie, gar nichts tut sie, meine Damen und Herren.
Aber das Gebot des Handelns ist gegeben. Die schrecklichen Morde - mein Kollege Herr Wichmann hat sie genannt - an Susanna aus Mainz, Iuliana aus Viersen, Mia aus Kandel, Maria aus Freiburg und die schwere Messerattacke auf Vivian aus Burgwedel zeigen, dass es Zeit für rechtsstaatliches Handeln ist. Eine verpflichtende medizinische Altersfeststellung, welche vor der Verteilung in die Kommunen stattfindet, wäre ein Lösungsweg. Dieser würde wahrscheinlich in vielen Fällen vor dem Missbrauch des UMA-Status schützen. Sollte die Landesregierung beim Thema
Abschiebungen von möglichen Betrügern und Kriminellen unter den eingereisten vorgeblichen UMA endlich ins Handeln kommen, würde dies die Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Personengruppe stärken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sprechen in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs von dem Willen zur Integration der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in das hiesige Bildungs- und Ausbildungssystem. Zuallererst müssen diese Personen jedoch in unser Rechtssystem integriert werden, in welchem man u. a. die Wahrheit sagt, wenn man beispielsweise nach seinem Alter gefragt wird. Dies geschieht in vielen Fällen eben nicht. Und die Inaugenscheinnahme der Kreisjugendämter zur Altersfeststellung ist - anders als gerade dargestellt - ein unzureichendes und in der Praxis gescheitertes Verfahren.
Meine Damen und Herren, unser Bundesinnenminister beklagte einst die Herrschaft des Unrechts. Daher mein Appell an Sie: Lassen Sie uns in Niedersachsen durch unseren Änderungsantrag ein Stück Rechtsstaatlichkeit hinzugewinnen! Wir bitten hier um Ihre Unterstützung, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Tina Glosemeyer für die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes. Deswegen werde ich an dieser Stelle darauf verzichten.
Es ist gut und richtig, dass wir jetzt die Änderungen im SGB VIII, die vom Bund kommen, übernehmen und uns über andere Verteilungsschlüssel einig geworden sind. Ich fand die Gesetzesberatung gut.
Auf den Änderungsantrag der AfD brauche ich nicht einzugehen, weil die Positionen schon im Rahmen der Aktuellen Stunde ausgetauscht worden sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Glosemeyer hat die Ausgangsposition sehr eindeutig beschrieben, in welchem Rahmen wir uns bewegen, damit es zur Änderung des SGB-VIII-Ausführungsgesetzes hier in Niedersachsen kommt.
Uns war zur Anfangszeit der Flüchtlingskrise ja sehr deutlich bewusst, dass es zu einer unkontrollierten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen gekommen ist und dass die Personen hauptsächlich bei den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. an den Verkehrsknotenpunkten Flughäfen, Häfen und großen Bahnhöfen in vermehrter Zahl aufgetreten sind. Im SGB VIII wurde jetzt eine gesetzliche Aufnahmepflicht der Länder mit einem bundesweiten Verteilverfahren eingeführt. Das bundesweite Verteilverfahren beruht dabei auf dem Königsteiner Schlüssel.
Kernelement des heute zu beschließenden Gesetzes ist die gleichmäßige Weiterverteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Niedersachsen auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Inobhutnahme. Des Weiteren - das ist für die Kommunen wichtig - schaffen wir eine Regelung, nach der die Kommunen eine entsprechende Pauschale für jeden übernommenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer bekommen, und zwar zurzeit in Höhe von 4 500 Euro.
Das Gesetz berücksichtigt, dass die unbegleiteten Minderjährigen besonders verletzliche Opfer im Zuge von Flucht und Vertreibung sind. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben unbegleitete Minderjährige ein selbstverständliches Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und auch betreut zu werden. Um ihnen neben dem Recht auf Schutz auch das Recht auf Förderung und Entwicklung zu gewähren, müssen ihnen Möglichkeiten der sozialen Integration, der Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe und natürlich auch berufliche Perspektiven eröffnet werden. Durch das Verfahren zur regionalen Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden die Besonderheiten der Zielgruppe als besonders schutzbedürftige Personen berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vom Bund beabsichtigte Stärkung der Länderkompetenzen bezüglich der Kosten für UMA im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat dazu geführt, dass die Landesregierung den bisher geplanten § 16 c gestrichen hat. Leider konnte sich der Bundesrat bis heute nicht auf die Stärkung der Länderkompetenzen einigen. Zweimal wurde dieses Thema von der Tagesordnung des Bundesrates genommen.
Bei dem Auseinanderfallen von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung wie in der Jugendhilfe besteht sicherlich grundsätzlich die Gefahr, dass dem kostenerstattungsrechtlichen Interessenwahrungsgrundsatz bei der Aufgabenwahrnehmung nicht immer und auch nicht von jedem die erforderliche Bedeutung beigemessen wird. Daher wünscht sich die CDU-Fraktion trotz rückläufiger Zahlen bei den Inobhutnahmen und selbstverständlich auch vor dem Hintergrund der hervorragenden Arbeit der Kommunen in Zukunft eine Stärkung der Länderkompetenzen.
Mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, laufen Sie der aktuellen Entwicklung jedoch erneut hinterher. Wenn Sie sich die Konzeption der CDU zu den geplanten Ankerzentren angeschaut hätten, hätten Sie festgestellt, dass dort die Altersfeststellung für Kinder und Jugendliche längst vorgesehen ist.
Dies werden wir bei der nächsten Änderung dieses Gesetzes, die spätestens dann erfolgen muss, wenn es zur Einrichtung von Ankerzentren kommt, genauso mit ins Gesetz aufnehmen wollen wie die Stärkung der Länderkompetenzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zweites Kernelement der Gesetzesänderung ist die Implementierung der Kinderkommission mit ihren Aufgaben, ihrer Zusammensetzung und ihrer Wahldauer sowie die Wahldauer des Landesjugendhilfeausschusses. Mit dieser Änderung werden die in der Praxis der Arbeit dieser Gremien festgestellten Probleme beseitigt. Gleichzeitig wird die Rolle der Kinderkommission als Gremium zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Querschnitt der niedersächsischen Landespolitik und deren Teilhabe an der Gesellschaft gestärkt.
Herzlichen Dank, Herr Meyer. - Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Fraktionsvorsitzende Anja Piel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführungen des Achten Sozialgesetzbuches heute zustimmen. Auch wenn mit den Neuerungen zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Wesentlichen an dieser Stelle bereits praktizierte Verfahren legitimiert werden, so ist es doch richtig, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Auch die Änderungsvorschläge der Großen Koalition und der Verbände tragen wir gern mit, vor allen Dingen natürlich die gesetzliche Verankerung der Kinder- und Jugendkommission. Das ist eine Kommission, die uns allen in Sachen Partizipation und politische Teilhabe eine Menge Grundlagen und Empfehlungen mitgibt. Wir werden die Arbeit dieser Kommission auch mit Leben füllen müssen. Für ein eigenes Antragsrecht dieser Kommission hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages leider keine Lösung gefunden. Ich bin aber sehr sicher, dass wir durch die gute Zusammenarbeit in den Fraktionen die Anträge und die
Anregungen, die wir von dort mitbekommen, auch politisch gut umsetzen können. Die Arbeit der Kommission wird mit Leben gefüllt werden müssen, indem wir nach neuen Formaten für Beteiligung und Partizipation suchen.