Protocol of the Session on May 18, 2018

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE] - Jörg Bode [FDP]: Haben die Strafta- ten begangen?)

Herr Grupe, Sie müssen die Frage nicht beantworten.

Tut mir leid. Ich sehe wirklich nicht den Zusammenhang zu Tierrechtsorganisationen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Du klärst mich darüber auf, was gemeint ist.

Vielen Dank, Herr Grupe. - Für die SPD-Fraktion liegt die Wortmeldung der Kollegin Thordies Hanisch vor. Bitte schön!

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Frau Hanisch hält, glaube ich, ihre erste Rede hier im Plenum. Ist das richtig?

Schön. Viel Erfolg Ihnen!

Verehrte Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus!“ So lautet der Titel des vorliegenden Entschließungsantrags.

Wie Herr Grupe schon dargestellt hat, geht es darum, die Gemeinnützigkeit von Vereinigungen abzuschaffen, wenn diese gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu einem Rechtsbruch aufrufen oder einen Rechtsbruch nachträglich zu rechtfertigen versuchen.

Eines möchte ich vorausschicken: Vereinigungen, egal ob gemeinnützig oder nicht, und Straftaten schließen sich ohnehin aus. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sind verboten. Das sagt unsere Verfassung. Im Strafgesetz steht auch: Der Aufruf zu Straftaten ist verboten.

Die Gemeinnützigkeit bringt Körperschaften Steuervorteile. In der Abgabenordnung ist auch die Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig aufgeführt.

Begründet wird der Antrag anhand von Beispielen des gemeinnützigen Vereins PETA. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, weil er einen gemeinnützigen Zweck nach der Abgabenordnung verfolgt, nämlich den Tierschutz.

In der Begründung sind, wie schon berichtet, verschiedene Beispiele aufgeführt: eine Kampagne von PETA, Äußerungen Einzelner und Straftaten einzelner Vereinsmitglieder. Die Rechtsbrüche, die von Einzelnen begangen wurden, hatten rechtliche Konsequenzen für die Einzelnen. Die Äußerungen einzelner Vereinsmitglieder werden wohl im Rahmen der freien Meinungsäußerung stattfinden können, ob wir das gut finden oder nicht. Lediglich die Kampagne „Holocaust auf dem Teller“ wurde zu Recht verboten, aber an dieses Verbot hat sich PETA auch gehalten.

Auf der anderen Seite gibt es auch andere Aktivitäten des Vereins. Beispielsweise fordert PETA den Konsum von veganem Leder, das Ende von Tierversuchen und ruft zum Veganismus auf. Daneben ruft PETA auch dazu auf, das Gespräch mit den Tierhaltern zu suchen, sich über geltende Tierschutzgesetze zu informieren und mit Behörden, der örtlichen Polizei und der Veterinärbehörde zusammenzuarbeiten.

Einzelne Personen innerhalb der Organisation begehen Rechtsbrüche. Diese werden dann auch einzeln behandelt und bestraft, während der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Das wurde auch immer wieder so bestätigt.

Da wird es für mich schwierig. Es stellt sich die Frage: Wofür kann man einen gesamten Verein in Haftung nehmen? Wie soll eine Regelung aussehen, die Körperschaften die Gemeinnützigkeit entzieht? Was muss eine Körperschaft machen, damit das passiert?

Hier wird der Versuch unternommen, etwas gesetzlich zu regeln, was eigentlich Aufgabe der Gesamtgesellschaft ist: der Dialog, die Diskussion und die Meinungsbildung über die adäquaten Mittel.

Die Ansicht, man könnte solche Prozesse durch weitere Regelungen ersetzen, ist gefährlich, weil es eben nicht zu mehr Rechtssicherheit führt. Wir brauchen hier nicht darüber zu entscheiden, ob Unrecht Unrecht ist; das steht außer Frage. Straftaten sind Straftaten und werden durch unsere Gerichte entschieden. Durch weitergehende Regelungen in diesem Bereich wird sich nichts daran ändern, dass Rechtsbrüche begangen werden.

Mit der angedachten Regelung würden wir aber als gemeinnützig anerkannte Vereine unter Generalverdacht stellen - in der Hauptsache dann wohl Tierschutzvereine -, und das dürfen wir nicht.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Christopher Emden [AfD])

Dieser Antrag unterstellt, dass es eben nicht Einzelne innerhalb der Tierschutzorganisation sind, sondern dass es die Mehrheit oder gar der ganze Verein ist. Das können und wollen wir nicht beurteilen - genauso, wie wir nicht zulassen dürfen, dass durch das Fehlverhalten einzelner Landwirte eine ganze Branche an den Pranger gestellt wird - so, wie wir es auch nicht bei Lehrern, Polizisten, Kraftfahrern oder eben auch Politikern zulassen dürfen. Wir können nur sagen, dass wir die Rechtsbrüche in keiner Weise hinnehmen oder tolerieren. Landwirte leiden unter Stalleinbrüchen, und Landwirte leiden unter der Angst davor. Deswegen muss ich das auf das Schärfste verurteilen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU sowie Zustimmung bei der AfD - Ulf Thiele [CDU]: Interessant, bei welchen Passagen die Grünen nicht mitklatschen!)

Ich möchte angesichts des aktuell veröffentlichten Posts, auf den auch Herr Grupe hingewiesen hat, kurz klarstellen: Diese Darstellung ist zutiefst erschütternd. Ich rufe dazu auf, auf allen Seiten einen fairen und angemessen Ton zu pflegen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP und bei der AfD)

Wir müssen dafür sorgen - und das ist unsere Aufgabe als Politiker -, eine Diskussion zu führen, die Gruppen in einer Gesellschaft nicht gegeneinander auszuspielen, sondern für Verständigung zu werben. Das steht bei diesem Antrag meiner Meinung nach nicht im Fokus.

Daneben möchte die FDP in einem zweiten Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass der Vertreter des Landes in der Runde der Referatsleiter „Abgabenordnung“ auf eine einheitliche Rechtsauslegung hinarbeitet. Einheitliche Rechtsauslegungen sind ein erstrebenswertes Ziel, und ich begrüße die Diskussion dazu.

Doch einige Forderungen in dem ersten Punkt sind aus meiner Sicht mit geltenden Gesetzen geregelt.

Bei anderen frage ich mich, wie diese gesetzlich geregelt werden sollen. Deswegen bin ich gespannt und freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Hanisch. - Für die AfD-Fraktion hat sich Frau Guth zu Wort gemeldet. Bitte!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über einen Antrag der FDP-Fraktion, der darauf abzielt, die Möglichkeit zu schaffen, Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Im Kern bezieht sich diese Forderung konkret auf die Tierrechtsorganisation PETA, die aufgrund diverser Aktionen seit Längerem in die Kritik geraten ist. Ein im Übrigen wortgleicher Antrag wurde in der Drucksache 19/1985 von Ihrer Bundestagsfraktion eingebracht.

(Hermann Grupe [FDP]: Ja!)

Sehen Sie es mir bitte nach, meine sehr verehrten Kollegen von der FDP: Dort gehört er auch hin.

Nach Ihrer künstlichen Empörung am Mittwoch, dass unser Kollege Jens Ahrends einen Antrag eingebracht hat, der laut Rechtslage auf Bundesebene zu entscheiden ist, frage ich Sie, ob Sie die Änderung der Abgabenordnung in der Verantwortung des Niedersächsischen Landtages sehen.

(Beifall bei der AfD)

Uns wird in solchen Situationen ja gern Ahnungslosigkeit bescheinigt. Was ist Ihre Ausrede, warum Sie mit Ihrer parlamentarischen Erfahrung den Niedersächsischen Landtag mit Themen außerhalb seiner Zuständigkeit beschäftigen?

(Beifall bei der AfD)

Um es ganz klar zu sagen - bitte, hören Sie mir gut zu! -: Wir stehen klar an der Seite der niedersächsischen Landwirte, die mit großer Mehrheit ihrem Beruf mit großem Verantwortungsgefühl und nach bestem Wissen und Gewissen nachgehen. Geschmacklose Kampagnen oder gar eine persönliche Hetzjagd auf unsere Landwirtschaftsministerin

Frau Otte-Kinast sind nicht zu tolerieren und werden auch von uns auf das Schärfste verurteilt.

(Beifall bei der AfD)

Leider gibt es aber auch in der niedersächsischen Landwirtschaft wie in jeder Branche ein paar schwarze Schafe. Hiermit kommen wir zum Kernproblem.

Tierschutzverstöße werden leider allzu oft ignoriert, toleriert, nur allzu oft versanden Ermittlungen, und eine echte Bestrafung der Täter findet viel zu selten statt. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in unserem Grundgesetz fehlt es oftmals an den Möglichkeiten, dem Personal oder auch schlicht dem Willen, konsequent gegen die Tierhalter vorzugehen, die sich nicht an die Regeln und Mindeststandards halten. Das ist staatliches Versagen.

(Beifall bei der AfD)

In diesen Missstand greifen dann Tierschützer ein, leider oftmals mit dem Ergebnis, dass der Verbraucher genau die Bilder zu sehen bekommen, die eine gesamte Branche in Mithaftung nehmen.

Man muss hier auch ganz klar differenzieren: Sie sprechen in Ihrem Antrag von Einbrüchen. Es handelt sich jedoch um Hausfriedensbruch. So überraschend es für Sie im Einzelfall auch sein mag: Das OLG Naumburg hat den Tierschutz für notstandsfähig erklärt und Tierschutzaktivisten, die in einen Stall eingedrungen waren, freigesprochen.

Das Pferd nun von hinten aufzusatteln und zu versuchen, die Tierschutzorganisationen aus dem Verkehr zu ziehen, ist nach unserem Dafürhalten der vollkommen falsche Weg. Verbessern wir die Kontrollen, und reagieren wir sofort und konsequent auf Tierquälerei, so entziehen wir dieser Grauzone die Grundlage für ihr Handeln.