Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und anderer Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/383 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/856 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/900
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. Im Rahmen der Umverteilung der Redezeiten hatten drei Fraktionen dennoch mitgeteilt, dass sie Beratungszeit in Anspruch nehmen wollen.
Ich erteile zunächst dem Abgeordneten Sebastian Lechner das Wort für die ergänzende mündliche Berichterstattung.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da wir uns auf eine ergänzende Beratung geeinigt haben, verweise ich hier auf die Drucksache 18/900, auf den sehr detaillierten schriftlichen Bericht, und folge jetzt gerne der Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich kann ich gleich hier vorne stehen bleiben, wenn das so weitergeht.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und anderer Vorschriften bringen wir ein wirksames Paket zur Stärkung der kommunalen Zukunftsinvestition in Niedersachsen auf den Weg. Das sogenannte KIP II dient der Sanierung und Modernisierung der kommunalen Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen. Damit knüpfen wir an die genauso kommunalfreundliche Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes für finanzschwache Kommunen KIP I an.
Mit dem KIP II verteilen wir Bundesmittel in Höhe von rund 289 Millionen Euro für die kommenden Jahre. Bis Ende 2022 wird das auf die niedersächsischen Kommunen verteilt, und das, wie ich eben schon sagte, in einem sehr unbürokratischen Verfahren.
Auch die kommunalen Spitzenverbände sind mit der avisierten Umsetzung einverstanden, was in Anbetracht der Herausforderungen zu Beginn des Verfahrens keineswegs selbstverständlich ist. Schließlich hat der Bund dieses Mal - anders als beim KIP I - ein größeres Mitspracherecht bei der Definition finanzschwacher Kommunen gehabt.
Das hat das Verfahren zunächst deutlich verkompliziert. Wir haben uns daher in zähen Verhandlungen mit dem Bund auf einen Kompromiss geeinigt, der es uns erlaubt, 85 % der Kommunen mit Schulträgereigenschaft als finanzschwach zu deklarieren und somit eine ähnlich hohe Teilnahmequote zu erreichen wie beim KIP I. Trotzdem mussten 65 Kommunen gegenüber KIP I aus dem Verfahren herausfallen und bekommen dieses Mal leider keine Finanzhilfen zugesprochen.
Die sehr einmütigen Ausschussberatungen in den vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass wir hier den richtigen Weg gegangen sind und uns zu Recht hartnäckig gegenüber dem Bund gezeigt haben.
Das gilt auch für die Frage der Fördergegenstände. Wir als ausführendes Kommunalministerium werden alles dafür tun, die kommunalen Belange und Notwendigkeiten gegenüber dem Bund zu vertreten und einen möglichst weitgehenden Handlungsspielraum für die Kommunen zu ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Unterstützung bei diesem Gesetzgebungsverfahren und bitte Sie nun, dem vorliegenden Gesetzentwurf zugunsten unserer niedersäch
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunalfinanzen sind nicht gerade das beliebteste, prominenteste politische Thema. Dennoch ist es so, wenn man die Menschen auf der Straße fragen würde, dass es für sie doch recht wichtig ist, dass es eine gewisse Infrastruktur in der jeweiligen Kommune gibt und darüber hinaus, dass sie selbst nicht über Gebühr belastet werden.
Auch wir finden, dass kommunale Finanzen für Vieles im Alltag besonders wichtig sind: Wie oft fährt der Bus? Wie gut ist die Schule unserer Kinder ausgestattet? Gibt es ein Theater vor Ort? Wird gute Sozialarbeit angeboten? - All das sind Punkte, bei denen Politik auch für Menschen interessant wird, die eigentlich vorgeben, nicht so politikaffin zu sein.
Dass Kommunen nicht gerade auf vollen Kassen sitzen, ist uns allen hier, denke ich, bekannt. Lange haben Land und auch Bund kräftig dazu beigetragen, dass es den Kommunen nicht überall finanziell besonders gut geht. - Ein fataler Fehler! Politik kann nämlich grundsätzlich nur dann gelingen, wenn sie vor Ort finanziell gut ausgestattet ist.
Eines der wichtigsten Themen hier bei uns ist die Bildung. Voraussetzung dafür ist, dass jeder ein gutes Leben führen kann. In den vergangenen Jahren haben wir hier in Niedersachsen besonders viel in unsere Bildung investiert und haben die Bildung in Krippen, in Kindergärten, in Kitas und in Schulen massiv verbessert. Wir haben weiterhin die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es mehr Ganztagsschulen und mehr Schulsozialarbeit gibt und dass Schülerinnen und Schüler wieder 13 Jahre lang Zeit haben, bis sie ihr Abitur ablegen können. Last, but not least, haben wir auch dafür gesorgt, dass junge Menschen für viele schulische Ausbildungen endgültig kein Schulgeld mehr zu bezahlen brauchen.
Ich betone das zum einen deshalb, weil die Aufmerksamkeit in diesem Haus manchmal sehr einseitig auf Gymnasien und Hochschulen ausgerichtet ist. Zum anderen möchte ich deutlich machen, dass wir Bildung nicht nur als Landesthema betrachten dürfen. Es wäre halbherzig, wenn wir nur in den Unterricht investieren würden, die Kommunen aber nicht das Geld hätten, um in die Infrastruktur - sprich: in Schulgebäude - investieren zu können. Oder ganz platt gesagt: Es nutzt nichts, in den Unterricht zu investieren, damit oben in den Klassenzimmern guter Unterricht gemacht werden kann, während im Keller die Toiletten stinken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung ist mehr als das. Wichtig ist, dass sich Bund und Bundesländer nicht aus der finanziellen Verantwortung stehlen. Wichtig ist auch, dass den Kommunen genügend Spielraum gelassen wird, um in die Schulinfrastruktur investieren zu können. Mit dem hier vorliegenden Gesetz wollen wir als Land Niedersachsen unserer Verantwortung gerecht werden und Investitionen in die Bildung, in die Köpfe und in die Zukunft ermöglichen.
Ich freue mich wirklich sehr, dass die Kommunen, vertreten durch ihre Spitzenverbände, den vorliegenden Gesetzentwurf sehr breit unterstützen. Es wäre sicherlich schöner gewesen, wenn wir dieses Projekt bereits vor einem Jahr hätten umsetzen können. Viele werden sich aber vielleicht noch daran erinnern können: Das hat die Pressekonferenz einer Rothenburger Abgeordneten im CDUFraktionssaal seinerzeit verhindert. Sei’s drum - heute ist es soweit. Ich freue mich sehr, dass das Haus an dieser Stelle mit großer Mehrheit zustimmen wird.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und eindringlich an die Verantwortung des Bundes appellieren. Weder die finanzielle Situation der Kommunen noch Bildung sind reine Landesthemen.
Auch aus Berlin muss Geld in die Fläche fließen. Eine schwarze Null ist nichts wert, wenn wichtige Investitionen in die Zukunft nicht getätigt werden können und folgende Generationen diese Kosten dann tragen müssen. Deswegen müssen gerade
auch SPD und CDU mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in Berlin dafür sorgen, dass wir hier in Niedersachsen ein bisschen mehr erwarten können als das, was wir bekommen. Die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm II sind längst nicht genug. Sehen wir es aber als einen Anfang einer Bundesbeteiligung an der schulischen Infrastruktur. Ich würde mich darüber freuen, wenn das gelingt. Das KIP II ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die breite Zustimmung des Hauses.
Vielen Dank, Herr Lynack. - Für die CDU-Fraktion hat sich jetzt Herr Bernd-Carsten Hiebing gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einigem Hin und Her über die Frage, ob zu diesem Punkt überhaupt geredet werden sollte, ist es Gott sei Dank doch dazu gekommen.
Wir glauben, dass das ein guter Gesetzentwurf ist; denn das Finanzpaket mit einem Volumen von immerhin 289 Millionen umfasst eine deutliche Summe. Wenn der Bund dem Land Niedersachsen für Investitionen in die Schulinfrastruktur Geld zweckgebunden zur Verfügung stellt, dann darf ich mich an dieser Stelle auch herzlich dafür bedanken.
Man kann immer mehr fordern; das ist richtig. Man sollte es aber auch so sehen: Nachdem das KIP I schon gewesen ist, wird das KIP II dazu beitragen, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber den Schulen in finanzschwachen Kommunen gerecht wird, wobei der Bund ja sehr konkret vorgibt, welche Kriterien die Länder für den Erhalt dieser Gelder zu erfüllen haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass uns KIP II nach KIP I, das meiner Meinung nach ein Erfolg war, dem Ziel näher bringt, dass viele niedersächsische Kommunen diese Gelder in Anspruch nehmen können. Ich glaube, es ist ein sehr kommunalfreundliches Vorgehen vereinbart worden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es ohne
Das gelingt, wie ich finde, mit diesem Gesetzentwurf durchaus deutlich. Sicherlich kann man über die überschaubaren Änderungen im Gesetzentwurf diskutieren.
Fakt ist aber, meine Damen und Herren, dass auf dieser Grundlage immerhin 85 % der niedersächsischen Kommunen, die Schulträger sind, in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Ich glaube, dass das ein hoher Prozentsatz ist, den wir nach zähen Verhandlungen erreicht haben. Das ist eine starke Quote, und das ist das, was am Ende zählt. Auch im zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport haben wir darüber diskutiert und uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber unterhalten. Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es ein guter Gesetzentwurf ist.
Die Vorgaben des Bundes sind durchaus deutlich geworden. Man könnte sich als Land Niedersachsen hier und da aber auch wünschen, noch mehr Beinfreiheit zugestanden zu bekommen.