Protocol of the Session on May 16, 2018

Vielen Dank. - Herr Jan-Christoph Oetjen für die FDP-Fraktion hat nun das Wort.

Ganz herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes fand ja schon vor einiger Zeit hier im Hohen Hause statt. Bereits bei dieser ersten Beratung hat sich abgezeichnet, dass die Gesetzesberatung im Fachausschuss harmonisch verlaufen würde. So ist es dann auch gewesen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen sehr herzlich bedanken.

Ich hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs die Sorge geäußert, dass über den Entschließungsantrag versucht werden soll, alle strittigen Themen in die Kommission, die der Kollege Fredermann eben nur noch ganz zum Schluss ansprechen konnte, zu schieben und eben nicht innerhalb der Gesetzesberatungen abzuarbeiten.

Als positiv kann ich an dieser Stelle vermelden, dass Änderungsvorschläge, die von den kommunalen Spitzenverbänden und vom Landesfeuerwehrverband in der Anhörung gemacht wurden, in die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Somit diskutieren wir heute auch über das Thema Altersgrenze von 67 Jahren. Das kann ich zwar persönlich nachvollziehen - der Landesfeuerwehrverband fordert diese Altersgrenze ja auch -, aber ich glaube eben nicht, dass damit alle Probleme im Land gelöst sein werden. Der Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes, einen vorzeitigen Wechsel in die Altersabteilung mit 55 Jahren ohne Angabe von Gründen zu ermöglichen, ist einer der Vorschläge, die innerhalb der Anhörung vorgetragen wurden und die wir dann im Rahmen der Gesetzesberatungen aufgenommen haben. Dass das so geschehen konnte, dafür sage ich an dieser Stelle ganz herzlichen Dank, lieber Kollege Fredermann, lieber Kollege

Kauroff. Es ist ein gutes Signal gewesen, nicht alles in die Strukturkommission zu verschieben, sondern dann, wenn gute Vorschläge vorliegen, diese auch einzuarbeiten und umzusetzen.

Ein zweiter guter Vorschlag, der innerhalb der Anhörung gemacht wurde, kam von den kommunalen Spitzenverbänden. Es geht um das Üben am Sonntag. Es gibt Fälle, dass Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die am Sonntag eine Übung machen wollten, dies mit dem Hinweis auf den Sonntagsschutz untersagt wurde. Wir haben jetzt eine neue Passage in das Brandschutzgesetz aufgenommen, die besagt, dass dann, wenn es vor Ort keine andere Möglichkeit gibt, als am Sonntag zu üben, dies dann auch möglich sein soll. Das bringt den Wehren vor Ort Flexibilität. Diese konkrete Anregung der kommunalen Spitzenverbände haben wir als Ausfluss der Anhörung auf meinen Antrag hin in den Gesetzentwurf aufgenommen. Auch an dieser Stelle sage ich ganz herzlichen Dank.

Weil Sie diese Hinweise und Vorschläge aufgenommen und nicht, wie ich zunächst befürchtet hatte, in die Kommission verschoben haben, kann ich am Ende auch sagen: Wir von der FDP werden dem Gesetzentwurf gerne zustimmen. Ich glaube, das Gesetz ist für den Brandschutz in Niedersachsen insgesamt gut. Wir werden auch dem Entschließungsantrag, der die Einrichtung der Strukturkommission zum Inhalt hat, zustimmen. Natürlich sind wir auch auf die Ergebnisse gespannt, die nachher in der Kommission erarbeitet werden.

(Zustimmung von Dr. Stefan Birkner [FDP])

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Christian Meyer.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir Grünen stimmen dem neuen Brandschutzgesetz zu. Das ist auch kein Wunder; denn es ist ja noch von der alten rot-grünen Landesregierung erarbeitet, aber aufgrund gewisser Umstände nicht mehr beschlossen worden.

(Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])

- Ja, wir haben das gut vorbereitet. Bei anderen Gesetzen war das vielleicht nicht so.

In der Anhörung im Ausschuss haben sowohl der Landesfeuerwehrverband als auch Kommunen und Gewerkschaften Zustimmung signalisiert.

Besonders wichtig ist - das ist auch bundesweit einmalig -, dass wir mit diesem Gesetz ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer bei Unfällen finanziell besser absichern. Die Einrichtung eines Fonds durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen erweitert die Absicherung bei Gesundheitsschäden im Dienst. Niedersachsen ist damit eines der ersten Bundesländer, das eine solche gesetzliche Grundlage hat, um unsere Retterinnen und Retter, Helferinnen und Helfer bestmöglich zu unterstützen. Das ist auch ganz wichtig für die Anerkennung und die Verantwortung, die wir für gut ausgebildete Feuerwehrfrauen und -männer haben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber leider gilt - das haben wir gestern bei der Diskussion mit den Feuerwehrleuten der Gewerkschaft ver.di gemerkt -: Wir bekunden zwar immer ganz viel Respekt vor der hohen Arbeitsleistung gerade bei den Berufsfeuerwehren, aber leider erhöht das Land weder die Feuerwehrzulage, noch die Sonderzuschläge für Feuerwehranwärterinnen und -anwärter.

Als Grüne-Fraktion haben wir ja eine Anfrage dazu gestellt. In der Antwort räumt die Landesregierung ein, dass bundesweit allein 3 000 Dienstposten im hauptberuflichen Feuerwehrdienst fehlen. Deshalb ist es für uns Grüne auch ganz wichtig, dass man darüber redet, wie man die Anwärterzuschläge verbessern kann. Gerade angesichts zunehmender Katastrophenfälle und Großschadenslagen brauchen wir eine gut ausgestattete und gut bezahlte Feuerwehr. Hier ist nachzuarbeiten.

Solche finanziellen Verbesserungen zu diskutieren, steht übrigens nicht im Entschließungsantrag der Großen Koalition. Darin steht ganz viel, darin steht die Forderung nach besserer Finanzierung der Feuerwehren, aber darin steht eben nicht, dass auch die Feuerwehrleute eine bessere Bezahlung brauchen. Deshalb können wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen.

Ansonsten: Das Gesetz gibt den Kommunen jetzt mehr Rechtssicherheit. Auch die vom Kollegen Oetjen angesprochenen Fragen zum Feiertagsgesetz in Bezug auf die Feuerwehrleute sind jetzt geregelt. Es gab ja immer mal wieder Probleme, wenn Feuerwehrleute an Feiertagen üben wollten. Das ist jetzt verbessert und klargestellt worden.

Das ist auch deshalb ganz wichtig, weil wir in Niedersachsen bald vielleicht sogar zwei Feiertage mehr haben.

Von daher Zustimmung zum Brandschutzgesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Meyer. - Jetzt hat sich zu Wort gemeldet der Innenminister Boris Pistorius.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung über das Niedersächsische Brandschutzgesetz setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen zur Wertschätzung unserer Feuerwehrfrauen und -männer. Ich freue mich sehr, dass der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Herr Banse, heute ebenfalls zugegen ist. Bitte richten Sie auch von mir im Namen der gesamten Landesregierung ein herzliches Dankeschön an alle Männer und Frauen, die jeden Tag da draußen ihren Dienst tun, aus. Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Es ist dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten gelungen, das Gesetz rund ein halbes Jahr eher als geplant zu beschließen. In dieser Zeit haben wir die Änderungsvorschläge, die von den Verbänden eingebracht wurden, intensiv erörtert, abgewogen und in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen. Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Fraktionen, die hieran konstruktiv mitgearbeitet haben, herzlich für die beschleunigte Bearbeitung bedanken, die jetzt zu dieser früheren Beschlussfassung führen kann. Vielen Dank!

Lassen Sie mich auf ein paar Punkte des Gesetzes näher eingehen; einige sind schon genannt worden. Es wird Sie nicht überraschen: Die von den Feuerwehren am meisten erwartete Regelung ist die Anpassung der Altersgrenze. Der Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilung soll jetzt spätestens mit Erreichen des 67. Lebensjahres erfolgen. Ein Wechsel nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Dadurch bleibt es letztlich jedem Feuerwehrangehörigen selbst überlassen, den Zeitpunkt zum Übertritt frei zu wählen.

Eine für das Wohl der Feuerwehrleute besonders wichtige Maßnahme - eine Maßnahme, die auch mir besonders wichtig war und ist - ist die Einrich

tung eines Gesundheitsfonds. Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind durch diesen Fonds jetzt erstmals bei Gesundheitsschäden abgesichert, die im Feuerwehrdienst passiert sind, die aber aus medizinischen Gründen nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden dürfen und können. Niedersachsen sieht als eines der ersten Bundesländer eine solche gesetzliche Grundlage vor. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist, weil es die Feuerwehrfrauen und -männer ein deutliches Stück mehr mit Sicherheit ausstattet.

Außerdem - auch das ist ein lang diskutiertes Thema - wird das Unterstellungsverbot gesetzlich verankert. Im Brand- und Hilfeleistungseinsatz wird, so heißt es dann, Feuerwehr durch Feuerwehr geführt. Diese Klarstellung ist - das sage ich ausdrücklich - trotz der ausgesprochen guten Zusammenarbeit in den Polizeidirektionen zwischen Feuerwehr und Polizei im Zweifelsfall dann eben doch hilfreich.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Verschwiegenheitspflicht. Im neuen Brandschutzgesetz gilt, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren keine Auskünfte über Einsätze und keine Bild- und Tonaufzeichnungen weitergeben dürfen.

Eine gute Regelung für die Jugendfeuerwehren ist, dass Mitglieder erst mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, aus der Jugendfeuerwehr ausscheiden müssen. Das ermöglicht insbesondere den Wettbewerbsgruppen ihren Zusammenhalt. Jugendfeuerwehrmitglieder müssen dadurch nicht im laufenden Kalenderjahr ausscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Gesetzesnovelle haben wir wichtige Regelungen zur Sicherstellung des niedersächsischen Brandschutzes geschaffen, die dafür sorgen, dass der niedersächsische Brandschutz zukunftsfähig aufgestellt wird. Jetzt gilt es, das Brandschutzsystem für die nächsten 10 bis 20 Jahre auszurichten. Dazu werden wir die Feuerwehren in altbewährter Weise mit einbinden. Im Innenministerium wird es die schon erwähnte Strukturkommission geben, die unterschiedliche Handlungsfelder des Brandschutzes grundsätzlich und strukturell untersuchen wird. Im Frühjahr 2019 wird der Landtag über die Resultate der Kommissionsarbeit unterrichtet werden. Sollte sich im Ergebnis dann ein weiterer Bedarf für eine Anpassung des Brandschutzgesetzes ergeben, so werden wir diese Veränderungen gemeinsam angehen.

Ich möchte allen Beteiligten, insbesondere den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren, meinen besonderen Dank aussprechen für ihr unermüdliches Engagement. Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich darum, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen nunmehr keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer dagegen ist, möge sich jetzt melden. - Wer enthält sich? - Dann sind wir damit durch.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, der möge jetzt die Hand heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das auch so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt aufzustehen. - Wer sich enthält, mag jetzt aufstehen. - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dem folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/349 unverändert annehmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann haben wir das bei Enthaltung der Grünen auch beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dem folgen und damit die dort aufgeführten, in die Beratung einbezogenen Eingaben 03475/02/17, 03585/02/17, 03707/02/17 und 00018/02/18 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein

Handzeichen. - Dann ist das auch einstimmig so beschlossen.