Vielen Dank. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Dr. Birkner.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie von unüberbrückbaren Hindernissen usw. und davon gesprochen haben, dass es Ihrer Auffassung nach einen Investitionsbedarf in Niedersachsen gibt, frage ich Sie: Welchen Investitionsbedarf meinen Sie denn ganz genau damit? In welcher Höhe und in welchen Bereichen sehen Sie diesen Investitionsbedarf für Niedersachsen?
Lieber Herr Kollege Birkner, auch das ergibt sich eigentlich schon seit vielen Jahren - auch unter wechselnden Regierungen - u. a. aus den jeweiligen Berichten des Landesrechnungshofs. Es betrifft beispielsweise die Substanz der öffentlichen Gebäude in Niedersachsen in vielfältiger Form, der Verkehrsinfrastruktur etc. Dieses Problem, das wir in Niedersachsen haben, ist im Übriges eines, das wir schlichtweg in der gesamten öffentlichen Infrastruktur in Deutschland so kennen.
Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Wenzel. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage lautet: Kann es sein, dass die vom Finanzminister angekündigten Sparmaßnahmen dazu führen, dass beispielsweise Kofinanzierungsmittel des Bundes nicht abgerufen werden können? Als Beispiele will ich die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und die Investitionen in überbetriebliche Bildungsstätten nennen, wo der Bund mit maßgeblichen Summen gegenfinanziert, wenn das Land seinen Anteil bereitstellt.
Lieber Kollege Wenzel, ich verstehe Ihr Interesse an dieser Frage. Ich bitte meinerseits um Verständnis dafür, dass wir vor einer abschließenden Diskussion über den Entwurf der Landesregierung zum Doppelhaushalt zu Details keine Antwort geben können.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, sodass die Aussprache zur Anfrage der Fraktion der FDP-Fraktion beendet ist.
Bevor ich gleich die Tagesordnungspunkte 30 und 31 aufrufe, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir den zeitlichen Beginn für diese Tagesordnungspunkte eigentlich um 12.30 Uhr vorgesehen haben. Sie merken, dass wir mehr als eineinhalb Stunden Zeitvorsprung haben. Deswegen wäre meine Bitte an die Fraktionsführungen - so denn anwesend -, einmal abzuklären, ob nicht das eine oder andere von der heutigen oder morgigen Tagesordnung noch auf den Vormittag vorgezogen werden kann. Sonst müssen wir schon sehr früh in die Mittagspause. Sie haben es in der Hand!
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten entscheidend verbessern - sektorenübergreifende Versorgung weiterentwickeln, Regionale Gesundheitszentren einführen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/9402
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Qualitativ hochwertige und wohnortnahe Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherstellen - niedersächsische Krankenhauslandschaft weiterentwickeln - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/9405
Einbringen möchten CDU und SPD. Die erste Wortmeldung hierzu liegt mir von Frau Kollegin Joumaah, CDU-Fraktion, vor. Bitte sehr, Frau Kollegin!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden vorliegenden Anträge - der Präsident hat ja gerade die umfangreichen Titel genannt - sind Teil der Ergebnisse der über
Das ist natürlich Ihre private Entscheidung. Aber mit Corona können wir es vereinbaren, wenn Sie ohne Maske reden.
Die Anträge sind Teil der Ergebnisse der über zweijährigen Arbeit unserer Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte - mit der Vorlage des Abschlussberichtes ist das ja auch geschehen -, konkrete und zukunftsweisende Empfehlungen zur Sicherung einer bedarfsgerechten medizinischen Regelversorgung unserer Bevölkerung zu entwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen als großes Flächenland weist im Rahmen der medizinischen Versorgungsproblematik eine wesentliche Besonderheit auf: Wir sind mit knapp 8 Millionen Einwohnern eines der bevölkerungsreichsten Bundesländer, haben aber gleichzeitig eine niedrige Bevölkerungsdichte. Das ist eine enorme Herausforderung, was die Sicherstellung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung angeht. Die Ursachen kennen wir alle. Einige Beispiele: der demografische Wandel, der Anstieg der Zahl hochaltriger und multimorbider Patienten, der Einzug der Digitalisierung im Gesundheitssystem und der stetig zunehmende Personalbedarf.
Wie also soll die zukünftige Weiterentwicklung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft aussehen?
Wir brauchen besser ausgestattete, leistungsfähigere Krankenhäuser. Spezielle Versorgungsleistungen sollen bei gleichzeitiger Gewährleistung
einer gut erreichbaren Grundversorgung stärker konzentriert werden. Die derzeit rein bettenorientierte Bedarfsfortschreibung soll um eine Bedarfsprognose ergänzt werden, die auch eine länderübergreifende Krankenhausplanung - vor allem mit NRW, Hamburg und Bremen - insbesondere für hochspezialisierte Versorgungsbereiche im Blick hat. Die derzeitigen Versorgungsregionen sind zu überarbeiten. Die Landesfläche soll in acht Versorgungsregionen aufgegliedert werden.
Des Weiteren wurde das Konzept „Versorgungsstufen für Niedersachsen“ erarbeitet, in dem Krankenhäuser nach festgelegten Merkmalen in drei Stufen eingeteilt werden: die Versorgungsstufe I - Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Fachkliniken -, die Versorgungsstufe II - Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung - und die Versorgungsstufe III - Krankenhäuser der Maximalversorgung.
Weiterhin brauchen wir rechtsverbindliche Regelungen bzw. Mindestvoraussetzungen für Krankenhäuser sowohl im fachlichen, technischen als auch im personellen Bereich, insbesondere für die Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitssymptomen, z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder für Erkrankungen der Onkologie.
Weiterhin muss gesetzlich verankert werden, Krankenhäuser bzw. einzelne Abteilungen aus dem Landeskrankenhausplan nach vorbereitender Empfehlung durch den Planungsausschuss herausnehmen zu können.
Eine weitere große Herausforderung ist der zunehmende Personalbedarf. Im medizinischen Bereich fehlt es zunehmend an qualifiziertem Personal. Wir brauchen eine sachgerechte Finanzierung des Pflegepersonals. Die Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege müssen verbessert werden. Der Zugang für ausländisches Personal muss vereinfacht werden. Ausländische Berufsqualifikationen müssen beschleunigter anerkannt werden. Es braucht finanzielle Hilfeleistungen bezüglich der eventuell notwendigen Sprachverbesserung. Ärztinnen und Ärzte, die nach Deutschland einwandern wollen, müssen z. B. durch die Übernahme der Integrationskosten unterstützt werden.
Die Investitionsfinanzierung für den Krankenhaussektor müssen wir zukunftsorientiert weiterentwickeln und auf der Grundlage einer neuen, gestuften Versorgungsstruktur stärker auf strukturverbessernde Maßnahmen ausrichten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen eines Struktur
wandels das Versorgungssystem auch ausreichend auf sektorenübergreifende Versorgungsangebote ausgerichtet sein muss. Die Bedeutung sektorenübergreifender Versorgungsansätze wird insbesondere in unseren ländlichen Regionen zukünftig von großer Bedeutung sein. Durch Überwindung dieser sektoralen Grenzen im ambulanten, im stationären und auch im pflegerischen Bereich wird es eine Optimierung der Versorgungsqualität geben. Aber das funktioniert nur mit einer sachgerechten Finanzierung.
Der Landesdigitalisierungsfonds für den Bereich der Gesundheit muss fortgeführt und weiterentwickelt werden. Des Weiteren muss ein landeseigener Strukturfonds für die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft und für die Umwandlung von Krankenhäusern in andere Gesundheitseinrichtungen erörtert werden.
Als Lehre aus den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie sollten wir uns hinsichtlich der Hygienestandards im stationären Bereich an Ländern wie z. B. den Niederlanden orientieren. Hierbei muss auf Isolationsmöglichkeiten - also die strikte Trennung von infektiösen und anderen Patienten - hingearbeitet werden. Nicht nur die Patientensteuerung, sondern auch der Umgang mit dem Publikums- bzw. Besucherverkehr muss in pandemischen Krisenfällen dringend optimiert werden. Insbesondere in Bereichen wie Altenpflegeeinrichtungen oder Hospizen brauchen wir eine klare Regelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Bericht der Enquetekommission, die Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen, einstimmig abgestimmt, und zwar in wirklich großer Einigkeit. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass wir im Ausschuss gute Beratungen haben werden. Ich freue mich darauf.
Vielen Dank, Frau Kollegin Joumaah. - Der nächste Redner für die SPD-Fraktion - ebenfalls einbringend - ist der Kollege Uwe Schwarz. Bitte sehr, Herr Schwarz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp drei Monaten haben wir hier den Abschlussbericht unserer En
quetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen für eine hochwertige wohnortnahe medizinische Versorgung“ intensiv diskutiert.
Vorausgegangen - Petra Joumaah hat es schon gesagt - war eine zweijährige gemeinsame Arbeit aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der wichtigsten Gesundheitsverbände und der Fraktionen unseres Hauses. Im Laufe der Beratungen hat uns die unvorhersehbare CoronaPandemie die fundamentale Bedeutung eines leistungsfähigen und effizienten Gesundheitswesens noch einmal deutlich vor Augen geführt und gleichzeitig auch erkennbare Defizite ausgemacht.
Die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung als Kernelement der Daseinsvorsorge ist und bleibt für uns der zentrale Faktor für die Zukunft unseres Flächenlandes Niedersachsen. Das einstimmige Abschlussvotum der Kommission ist ein unschätzbares Pfund, das wir gemeinsam zügig nutzen sollten und wollen.
Mit den vorliegenden Anträgen halten SPD und CDU ihr Versprechen ein, schnellstmöglich mit der Umsetzung der Ergebnisse der Enquetekommission in den einzelnen Fachbereichen zu beginnen. Mit einer Reform des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes und Möglichkeiten für eine sektorenübergreifende Versorgung wollen wir mit den nach unserer Auffassung beiden wichtigsten Themenfeldern beginnen. Die weiteren Themenfelder Notfallversorgung, ambulante Versorgung, öffentlicher Gesundheitsdienst und Digitalisierung werden Zug um Zug folgen.
Die Krankenhausversorgung in Niedersachsen ist gut und flächendeckend sichergestellt. Gerade in der Pandemie haben die Kliniken grundsätzlich ihre hohe Belastbarkeit und Funktionalität unter Beweis gestellt. Damit das in Zukunft so bleibt, müssen wir jetzt die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, für eine auskömmliche Personalausstattung und für die digitale Infrastruktur stellen.