Protocol of the Session on June 8, 2016

heitsrechte einsetzen soll, wenn sie Ratgeber für Politik in solch schwierigen Fragen sein soll, dann braucht sie die notwendige Unterstützung und - vor allen Dingen hier bei uns in Niedersachsen - mehr Personal.

Ich wünsche mir, dass wir zu einer parlamentarischen Kultur zurückkommen, in der die Worte von Datenschützern und Bürgerrechtlern nicht weggewischt werden, dass wir zu einer parlamentarischen Kultur zurückkehren, in der der Eingriff in bürgerliche Freiheiten sorgsam abgewogen wird, zu einer Kultur, in der Freiheitsrechte nicht auf dem Altar scheinbarer Sicherheit geopfert werden, sondern in der es heißt: Im Zweifel für die Freiheit!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Jetzt hat sich Andrea Schröder-Ehlers, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, vielen Dank für dieses Thema. Man könnte sich natürlich fragen, wo die Aktualität steckt.

(Christian Dürr [FDP]: Funkzellenab- frage!)

Aber Sie wissen ja, ich schätze Debatten zu diesem Thema.

(Jörg Bode [FDP]: Videoüberwachung in Hannover!)

Angesichts des täglichen Umgangs mit unseren Daten und der massiven Veränderung in unserer Gesellschaft kann man schon begründen, dass es in die Aktuelle Stunde gehört.

(Christian Grascha [FDP]: Haben Sie eigentlich Ahnung vom Thema?)

- Herr Grascha, wir können diese Debatte gerne noch vertiefen.

(Christian Dürr [FDP]: Was ist denn mit Üstra und Funkzellenabfrage?)

Wir haben ja heute Morgen darüber gesprochen, dass wir eine sachliche Debatte führen wollen.

(Christian Grascha [FDP]: Was ist denn mit diesen Themen? Die sind doch wohl aktuell!)

Zum Thema Datenschutz in dieser allgemeinen Form können wir alle mitreden, und dazu müssen wir alle mitreden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Big Data verwandelt die Welt. Wir alle hängen mittlerweile am Netz und im Netz. Unsere Daten sind längst eine sehr lukrative Handelsware. Immer mehr Daten werden verfügbar gemacht. Algorithmen ersetzen immer mehr Entscheidungsprozesse. Wer im Supermarkt einkaufen geht, sollte sein Handy auf Flugmodus setzen, damit nicht sein ganz persönliches Einkaufsverhalten getrackt werden kann.

Ich denke, wir alle haben begriffen, dass zwischen der alten Industrie und den Internetakteuren längst ein Wettlauf begonnen hat, wer die Wirtschaft der Zukunft beherrscht.

Big Data und neue Kommunikations- und Informationsformen, große Umbrüche in unserer Wirtschaft verändern auch unsere Gesellschaft - wie sollte es auch anders sein: wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten -, während wir alle genauestens darauf achten, Herr Oetjen, was demokratisch legitimierte Akteure dürfen und was sie nicht dürfen. Lassen Sie mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz aufgreifen, die in unserem aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Verfassungsschutzgesetz starke Berücksichtigung findet. Gestatten Sie mir hier noch folgenden Einschub: Vielen Dank noch einmal an Herrn Dr. Wefelmeier und an Herrn Dr. Miller. Man könnte fast den Eindruck haben, dass sie den Karlsruher Richtern zur Seite gestanden haben, als diese ihre Entscheidung formuliert haben.

Meine Damen und Herren, all diese Dinge schützen uns gegenüber dem Staat. Aber es gibt bei Privaten, bei Google, bei Facebook und bei WhatsApp, eine globale Vorratsdatenspeicherung ungeahnten Ausmaßes.

Wem anderes als einer sogenannten Wirtschaftspartei soll ich es sagen? - Die Gesetzmäßigkeit der Netzökonomie führt zu riesigen Informationsmonopolen, die uns sehr beunruhigen müssen. Als Sozialdemokratin kann ich Ihnen sagen: Schon im Godesberger Programm von 1959 haben wir dar

auf hingewiesen, dass wirtschaftliche Macht politische Macht usurpieren kann.

Die Datensammler rücken sehr, sehr dicht an uns und unsere existenziellen Bedürfnisse heran. Das ist genau auf uns zugeschnitten, so hilfreich, so freundlich. Aber es macht uns abhängig und beherrscht uns irgendwann. Auf der einen Seite Service pur, aber auf der anderen Seite keine klaren Haltepunkte für die Aufnahme und Beurteilung von Informationen.

Auch die öffentliche Meinungsbildung bleibt dabei mit der Zeit auf der Strecke. Zeitungen oder öffentliche Medien werden immer weniger genutzt. Heute klickt man seine Informationen zusammen. Udo Di Fabio, der frühere Verfassungsrichter - sicherlich kein Sozialdemokrat -, wies kürzlich darauf hin, dass die neuen Informationsbedingungen im Netz auch etwas mit den neuen populistischen Bewegungen in Europa und in den USA zu tun haben dürften. Eine besorgniserregende Entwicklung!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Überschrift Ihres Antrages zur Aktuellen Stunde aufzugreifen: Meine Daten gehören mir heute nicht mehr wirklich. Es steht außer Frage, dass auch die staatlichen Versuchungen immer wieder auf den Prüfstand gehören. Aber mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung lässt sich gegenüber dem Staat durchsetzen. Da entfalten die Grundrechte ihre Abwehrfunktion, auch bei Videoüberwachung und auch bei Funkzellenüberwachung, Herr Oetjen.

Im Netz ist das sehr viel schwieriger. Wie soll mich der Staat wirklich wirksam schützen, wenn ich freiwillig alle meine Daten - gegen kostenlose Nutzung von ein paar Kommunikationsmöglichkeiten - preisgebe?

Meine Damen und Herren, die Aufgabe, die wir in der Politik zu leisten haben, ist ziemlich groß und umfänglich. Wir brauchen in Deutschland - besser noch auf europäischer Ebene - Regelungen über digitale Systeme. Netzintermediäre brauchen klare Regelungen in Europa. Die Anfänge dafür sind gemacht. Die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH oder die vor ein paar Wochen verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung der EU setzen dafür Eckpunkte. Aber ich glaube, allen hier im Raum ist klar, dass das nicht reichen wird. Datenschutz am Arbeitsplatz, im Privatleben und bei den staatlichen Stellen bleibt ein zentrales Thema der Zukunft.

Meine Damen und Herren von der FDP, über diese Frage sollten wir gern öfter diskutieren. Da sind wir, glaube ich, gar nicht so weit auseinander.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schröder-Ehlers. - Es hat sich Frau Mechthild Ross-Luttmann für die CDUFraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind meine Daten! Ja: Meine Daten sind meine Daten, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst selbstverständlich mein Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung meiner Daten zu bestimmen. Die Befugnis, grundsätzlich über die Offenbarung persönlicher Lebenssachverhalte zu entscheiden, bedarf in unserer hochtechnisierten Welt eines besonderen Schutzes, dies insbesondere vor dem Hintergrund der heute scheinbar unbegrenzten technischen Möglichkeiten. Was kann heute nicht alles technisch gespeichert oder in Bruchstücken von Sekunden völlig unabhängig von Entfernungen an viele andere Adressaten versandt werden!

Aber, meine Damen und Herren, nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt oder sollte gar erlaubt werden. Ich denke, hierüber besteht bei uns Einigkeit. Jeder Einzelne muss vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung und Verwertung seiner Daten wirksam geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem wegweisenden sogenannten Volkszählungsurteil die informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht - Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 1 des Grundgesetzes - abgeleitet und somit als Grundrecht anerkannt.

Allerdings, meine Damen und Herren, gilt dieses Grundrecht nicht schrankenlos, wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen festgestellt hat. Es steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner eigenen Daten und den überwiegenden Informationsinteressen der Allgemeinheit. Die CDU-Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts!

Wir leben in einer Welt, in der Informationen über Personen zu immateriellen Werten mit großer Nachfrage werden. Wir leben auch in einer Welt, in der beständig mehr Daten, Bild- und Tonaufnahmen erstellt und gespeichert werden, als man es sich noch im letzten Jahrhundert hätte vorstellen können. Diese Entwicklungen brauchen immer neue Regelungen. Faktisch - auch das muss festgestellt werden - hinkt unser Recht den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen beständig hinterher.

So stellt sich gegenwärtig die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben gegenüber Google, Apple oder Facebook nicht verschärft werden sollten. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Menschen diese Daten zumindest häufig in großer Unbekümmertheit freiwillig diesen Unternehmen überlassen. Hier sehe ich nach wie vor großen Informations- und Aufklärungsbedarf.

Es gibt auch weitere Beispiele dafür, dass das Grundrecht nach den Prinzipien der praktischen Konkordanz in das Gleichgewicht mit anderen berechtigten Interessen gebracht werden muss. Ich will hier die Aufnahmen von Kameras in Autos, von sogenannten Dashcams, nennen. Solange Landschaftsaufnahmen gefertigt werden, völlig unproblematisch. Wenn aber der Straßenverkehr aufgenommen und gespeichert wird, ist, so glaube ich schon, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Dritter betroffen. Die Aufnahmen können sicherlich manches Mal einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten sowie helfen, in Straf- und Zivilverfahren zutreffender und vielleicht auch gerechter zu entscheiden. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat dafür plädiert, diese Aufnahmen unter Bedingungen zu erlauben. Wenn wir das wollen, brauchen wir eine klare gesetzliche Regelung, die einen sachgerechten Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht schafft.

Ein weiteres Beispiel ist die private und staatliche Videoüberwachung. Ein weiteres Beispiel: Fremde Kameras in Schlafzimmern, also im höchstpersönlichen Lebensbereich, sind nicht zu rechtfertigen.

(Zustimmung bei der CDU)

Auf der anderen Seite kann man aber auch nicht erwarten, dass man z. B. als Besucher eines hochkarätigen Fußballspiels oder einer Fernsehshow nicht gefilmt wird.

Anfang Januar sprachen sich 88 % aller Frauen und 75 % aller Männer bei einer Umfrage für mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln aus

(Zustimmung bei der CDU)

- sicherlich auch eine Reaktion auf die Übergriffe in Köln -, gleichwohl ist das eine beachtliche Zustimmung.

Für uns gehören öffentliche Busse und Bahnen sowie Haltestellen zu den Bereichen, in denen eine umfassende Videoüberwachung richtig sein kann. Sie kann helfen, Verdachtsfälle zu klären und Täter zu überführen. Sie kann das Sicherheitsgefühl von Reisenden und Mitarbeitern erhöhen und für mehr Schutz sorgen. Allerdings gilt das nicht unbegrenzt.

Die Landesregierung hat sich für mehr Videoüberwachung ausgesprochen. Sie ist dann aber auch in der Pflicht, für klare rechtliche Grundlagen Sorge zu tragen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. In dieses Recht sollte nur zum überwiegenden Schutz des Allgemeininteresses gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eingegriffen werden, und auch nur aufgrund einer Rechtsgrundlage, aus der sich Voraussetzungen und Umfang genau ergeben. Dann, meine Damen und Herren, kann ich sagen: Ja, es sind meine Daten, aber in diesen engen Grenzen kann ich auch teilen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ross-Luttmann. - Jetzt hat sich Belit Onay gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die FDPFraktion dafür, dass wir heute Gelegenheit haben, zu diesem Thema zu sprechen! Die Aktualität dieses Themas ist, glaube ich, durchgehend, und gerade auch wegen der Rechtsprechung war es wichtig, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen.