Protocol of the Session on June 8, 2016

schließend über die einzelnen Nummern der Beschlussempfehlung ab.

Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/5886 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte ablehnen? - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich komme jetzt zu der Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, betreffend den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4356 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Nr. 1 gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen.

Ich komme zu der Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, betreffend den Antrag der Fraktion der CDU.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5508 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschlussfassung von heute Morgen wissen Sie, dass der Tagesordnungspunkt 26 in den zuständigen Fachausschuss zurücküberwiesen wurde.

Ich gehe somit zu Punkt 27 über. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: Bewährte Biomasseenergiequellen im ländlichen Raum erhalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5143 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/5766

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Es hat sich zunächst für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während bisher die Stromproduktion der Biomasseanlagen fortwährend und als Grundlast zu sehen war, geht es jetzt darum, diese Energien systemdienlich zu gestalten. Denn die Biomasseanlagen können flexibel gefahren werden und damit einen großen und wichtigen Beitrag zur Systemstabilität unserer Stromnetze leisten.

Dabei geht es zum einen darum, kurzfristige Verbrauchsschwankungen ausgleichen zu können. Zum anderen geht es darum, über den Tag hinweg Schwankungen zu egalisieren, die bei der Produktion von erneuerbarem Strom aus Wind und Photovoltaikanlagen auftreten.

In Niedersachsen können Biogasanlagen momentan 1 000 MW stündlich in das öffentliche Netz einspeisen. Um diesen Strom zukünftig auch als Instrument zur Netzstabilität erhalten und nutzen zu können, ist es dringend notwendig, dass diese Biomasseanlagen auch weiterhin wirtschaftlich produzieren können, d. h. dass diejenigen Anlagen, die bereits ab 2020 und dann fortwährend aus der bisherigen Vergütung herausfallen werden, ein Nachfolgesystem erfahren, welches die weitere wirtschaftliche Nutzung der Anlagen ermöglicht.

Zusätzlich stehen bei vielen Anlagen nach einer gewissen Laufzeit Ertüchtigungsmaßnahmen an, beispielsweise bei der Errichtung von größeren Lagerkapazitäten für Gärprodukte. Das Gärprodukt muss langfristig gelagert werden; denn nur so kann es zu den Zeiten ausgebracht werden, zu denen die Pflanzen die Nährstoffe benötigen.

(Beifall bei der CDU)

Und, meine Damen und Herren, natürlich muss in die Anlagentechnik und die Wärmenetze investiert werden, um sie zu erhalten und zu ertüchtigen. Denn nach 10 bis 15 Jahren Laufzeit sind die Anlagen verschlissen und bedürfen einer Erneuerung.

Doch das bedeutet noch keine Fortentwicklung, noch keinen Fortschritt. Der liegt in der Entscheidung, den Weg in die Flexibilisierung der Anlage zu gehen, d. h. mit entsprechenden Investitionen eine flexible Stromproduktion zu ermöglichen, um

den Strom dann einspeisen zu können, wenn er im öffentlichen Netz benötigt wird.

(Beifall bei der CDU)

Gerade hierfür steht ein großer Investitionsbedarf an: für eine Leistungserhöhung der BHKWs, zusätzliche Gasspeicher, größere Trafos und eine entsprechende Anlagensteuerung.

Meine Damen und Herren, Anlagenbetreiber werden diese volkswirtschaftlich sinnvolle Investition nur dann tätigen, wenn sie nach der bisherigen Förderperiode eine Anschlussförderung bekommen. Die im Dezember letzten Jahres gefassten Bundesratsbeschlüsse zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse waren gut und richtig und ein erster wichtiger Schritt auf dem zukünftigen Weg.

In den weiterhin auf verschiedensten Ebenen gelaufenen Gesprächen wurden diese Ansätze aufgenommen und weitergesponnen. Klar ist: Es bedarf im EEG 2016 einer Regelung, die nachhaltig ist und die richtigen Signale setzt.

(Beifall bei der CDU)

So darf es im EEG 2016 nicht zu einer Verordnungsermächtigung kommen, in der nur eine wachsweiche Willensbekundung deklariert wird und die Verantwortung von den Parlamenten auf die Regierungsbänke abgeschoben wird. Wir brauchen Ansagen aus den Parlamenten zum EEG 2016 und zu dem möglichen Fortbestand der Biomassestromproduktion.

(Beifall bei der CDU)

Dazu gehört nach Meinung der CDU-Fraktion eine Anschlussregelung in einem Marktdesign, das zum Erhalt des Bestandes führt und darüber hinaus einen moderaten Ausbau im Rahmen des EEG 2014 ermöglicht. Hierbei müssen besonders Anlagen Unterstützung bekommen, die zukünftig Produkte aus der Nahrungsmittelindustrie und sonstige Abfälle vergären können und damit eine sinnvolle Nachnutzung dieser Stoffe ermöglichen.

(Heiner Schönecke [CDU]: Sehr rich- tig!)

Zudem muss es zukünftig verstärkt möglich sein, die tierischen Exkremente in die Vergärung zu bringen. Gülle, Mist und andere Reststoffe aus der Tierhaltung sollten erst einer energetischen Nutzung zugeführt werden, um dann als Dünger im Pflanzenbau zu dienen. Das ist nachhaltige Praxis.

(Beifall bei der CDU)

Um die Wirtschaftlichkeit der oftmals kleinen Biomasse-Gülle-Anlagen kleiner bäuerlicher Familienbetriebe zu verbessern, ist es notwendig, dass sie viel flexibler als bisher einspeisen dürfen, dass sie entsprechend dem Stoffanfall oder dem Energiebedarf reagieren können.

Wenn wir weiterhin die bewährten Biomasseenergiequellen im ländlichen Raum erhalten wollen, dann müssen wir Signale setzen, die Planungssicherheit und Nachhaltigkeit bedeuten. Nur dann werden wir die Anlagenbetreiber motivieren können, ihre Anlagen weiterzuentwickeln, zu erhalten und auf die dringend notwendige flexible Stromproduktion umzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Die jetzt von Rot-Grün zu unserem Antrag eingebrachten Veränderungen sind zum Teil nachvollziehbar, nämlich dann, wenn es darum geht, dass künftig verstärkt Rest- und Abfallstoffe wie Bioabfälle, Getreidestroh, Gülle, Gebrauchtholz oder Landschaftspflegematerial eingebracht werden sollen, oder wenn es um die Unterstützung der Kraftwerke auf Holzbasis geht.

(Volker Bajus [GRÜNE]: Das ist nicht nur nachvollziehbar, das ist sogar richtig!)

- Das habe ich vorhin gesagt. Das stand auch in unserem Antrag. Aber Sie haben es noch einmal verstärkt. Vielen Dank, Herr Bajus, das unterstützen auch wir.

Was aber nicht geht, Herr Bajus, ist die Ablehnung des Betriebs von Biogasanlagen auf Maisbasis und anderen Fruchtarten, die Sie hier missverständlich als „Monokulturen“ bezeichnen. Wir bauen alles, was auf den Feldern steht, in Monokultur an. Auch die Biobetriebe tun das.

Sie müssen also zunächst einmal erklären, was mit den Begriffen gemeint ist. Dazu können Sie ja gleich ausführen.

Wenn es um eine Fütterung ausschließlich mit Mais geht, dann wollen wir das auch nicht. Aber es wird auch zukünftig nicht möglich sein, in der Größenordnung ausschließlich mit Abfallstoffen oder aber Gülle und Mist zu arbeiten. Es wird als Grundbasis und Grundfütterung sicherlich nötig sein, auch Mais und andere Stoffe wie Getreide oder Zuckerrüben, die als Monokultur vom Acker kommen, einbringen zu können. Denn das weiß jedes Kind: Wo man nichts reintut, da kommt auch

nichts raus. Und wo man Pusteblume reintut, kommt auch nur Pusteblume raus.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir ein klares Signal nach Berlin senden, indem wir deutlich machen, dass wir Biomasseenergiequellen erhalten wollen, um unsere ländlichen Räume zu stärken, um die Wärmenetze weiterhin betreiben und weiterentwickeln zu können und weil wir die Wertschöpfung im ländlichen Raum brauchen. Zur Planungssicherheit braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft.

(Glocke des Präsidenten)

Letzter Satz: Das, was bisher in verschiedenen Gremien diskutiert wurde, war sicherlich richtig und notwendig. Aber es gibt noch Dinge, die zu verbessern sind, wie z. B. der Höchstgebotspreis. Und es muss ein Korrektursystem geben, sodass auch kleine Anlagen zukünftig die Möglichkeit haben, in der Ausschreibung erfolgreich zu sein.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Deneke-Jöhrens. - Es folgt jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Karsten Becker. Bitte sehr, Herr Becker!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir in Niedersachsen wollen natürlich auch unseren Beitrag leisten, um das in Paris von der Weltgemeinschaft vereinbarte Klimaschutzziel, den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °Grad im Vergleich zu den vorindustriellen Werte zu begrenzen, zu erreichen. Dazu müssen wir auf alle regenerativen Energieformen zugreifen. Und neben Wind und Solarenergie ist das in einem Agrarland wie Niedersachsen natürlich die Biomasse, die bei uns eine wesentliche Rolle spielt.

In Niedersachsen sind heute 1 546 Biogasanlagen und 25 Holzheizkraftwerke in Betrieb. Sie tragen an der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien einen Anteil von 29 %. Damit leistet die biogene Energie in Niedersachsen nach der Windkraft den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen.

(Heiner Schönecke [CDU]: Sehr richtig!)