Protocol of the Session on June 7, 2016

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kortlang. - Der Kollege Toepffer hat sich noch einmal gemeldet. Sie haben noch 1:07 Minuten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kortlang, zunächst einmal vielen Dank dafür, dass Sie deutlich gemacht haben, weshalb auch wir dem Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen nicht zustimmen werden.

Ich habe mich, liebe Frau Kollegin Asendorf, aus folgendem Punkt noch einmal zu Wort gemeldet. Eines will ich Ihnen ganz ausdrücklich sagen: Ich glaube nicht, dass Ihr Entschließungsantrag hier und heute beraten würde, wenn die CDU-Fraktion dieses Thema nicht vor zwei Jahren aufgegriffen hätte. Das mag reine Spekulation sein. Aber ich möchte Ihnen weiter Folgendes sagen. Uns hat genau diese Sorge um Europa umgetrieben. Deswegen haben wir das gemacht. Sie sollten - ich weiß nicht, ob Sie das so gemeint haben - keinem der Parlamentarier an dieser Stelle das gute Gewissen absprechen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Will die Landesregierung das Wort ergreifen? - Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu den Abstimmungen.

Zunächst geht es um den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 5.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 1631 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag unter Tagesordnungspunkt 6.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 4964 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, bevor wir mit Tagesordnungspunkt 7 weitermachen, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit lenken auf den

Tagesordnungspunkt 17: Güterverkehre umweltfreundlich ausgestalten - Mittelweser endlich ausbauen - Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4956 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/5627

Das wäre heute Abend theoretisch der letzte Punkt. Mir ist aber signalisiert worden, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diesen Antrag, zu dem die abschließende Beratung anstünde, noch einmal an den Ausschuss zu überweisen. Habe ich das so richtig aufgenommen? - Es wird allgemein genickt. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, darf ich das schon an dieser Stelle so als beschlossen festhalten. Danke schön.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5619 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/5807 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/5874

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Allerdings hat die Fraktion der FDP im Rahmen der Umverteilung von Redezeiten mitgeteilt, doch Beratungszeit in Anspruch nehmen zu wollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daraufhin ebenfalls mitgeteilt, dies tun zu wollen.

Ich höre keinen Widerspruch und erteile in diesem Zusammenhang zunächst das Wort dem Kollegen Jan-Christoph Oetjen für die Fraktion der FDP. Bitte sehr!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag ist dem Ausschuss im April direkt überwiesen worden. Damit wir heute zumindest einmal inhaltlich kurz darüber reden können, haben wir uns dazu entschieden, hierzu das Wort zu ergreifen.

Viele von Ihnen wissen, dass der derzeitige Betrieb der Telekommunikationsüberwachung von der Landesdatenschutzbeauftragten gerügt wird und 63 Mängel dem Innenministerium mitgeteilt wurden. Dabei geht es um Mängel, die zum Teil in der Abarbeitung zwischen dem Innenministerium und der Landesdatenschutzbeauftragten geklärt werden konnten. Aber viele dieser Mängel bestehen weiterhin in der Praxis der Telekommunikationsüberwachung. Somit ist heute festzustellen: Der

derzeitige Betrieb der Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen begegnet weiterhin hohen Bedenken wegen datenschutzrechtlicher Mängel und Versäumnissen, die bislang von dieser Landesregierung nicht ausgeräumt wurden.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben uns in der Beratung im Innenausschuss dazu entschlossen, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen, weil das Innenministerium - so ist das auch dem schriftlichen Bericht zu entnehmen - zugesichert hat, dass alle datenschutzrechtlichen Anmerkungen und Mängel des derzeit laufenden TKÜ-Betriebes in der Ausschreibung und bei der Einrichtung des neuen Telekommunikationsüberwachungszentrums, das im Verbund der norddeutschen Länder geschaffen werden soll, Berücksichtigung finden.

Auch wenn wir uns schwerlich vorstellen können, dass das gelingt, wo doch beim derzeit laufenden TKÜ-Betrieb weiterhin Probleme bestehen, gehen wir davon aus, dass im neuen Rechenzentrum im Nordverbund diese datenschutzrechtlichen Mängel abgestellt werden.

Im Vertrauen darauf, dass das Wort des Innenministeriums, das im Innenausschuss gegeben wurde, gilt, wird die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. - Es gibt jetzt eine Kurzintervention vom Kollegen Watermann. Herr Watermann, Sie haben neunzig Sekunden. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten vereinbart, dass zu dem Gesetzentwurf nicht gesprochen werden soll. Nachdem sich die FDP-Fraktion aber doch zu Wort gemeldet hat, möchte ich noch einmal hervorheben, dass nicht nur die Landesregierung, sondern auch der Vertreter der Datenschutzbeauftragten deutlich gemacht hat, dass diese Mängel abgestellt werden. Man hat sich ganz klar dazu geäußert, dass man hier auf dem richtigen Weg ist.

Es ist gut, dass der Kollege Oetjen sich hier erklärt hat. Aber man sollte auch noch einmal deutlich sagen, dass im Ausschuss erklärt worden ist, dass das alles in Ordnung ist. Deshalb haben wir auch

vereinbart, zu dem Gesetzentwurf nicht reden zu wollen.

Ich finde es gut, dass wir alle dem Gesetzentwurf zustimmen und dass wir uns auch noch einmal äußern, warum wir zustimmen.

Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. Sie haben das Mittel der Kurzintervention gewählt, was Herrn Oetjen das Recht gibt, zu antworten. - Das will er aber nicht tun.

Deshalb rufe ich jetzt auf Frau Meta Janssen-Kucz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der sagenhaften Redezeit von einer Minute.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz legen wir die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung und den Betrieb des Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer. Wir alle wissen doch, lieber Kollege Oetjen, dass die aktuell betriebene Anlage sehr viele Schwachpunkte enthält. Diese Anlage läuft seit 2011. Jetzt bekommen wir ein neues Gesetz und stellen das damit auf rechtssichere Füße.

Die Landesdatenschutzbeauftragte hat sehr deutlich gesagt, dass die Mängel, die sie gesehen hat, nach der Anhörung im Mai 2015 datenschutzrechtlich bearbeitet worden sind und das Ganze dann in das Gesetz eingeflossen ist.

Darüber hinaus hat es auch Veränderungen im Gesetzentwurf gegeben. Neu ist z. B. der Artikel 4 zur Informationssicherheit. Damit verpflichten sich alle Vertragspartner, die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einzuhalten. Es wurde auch vereinbart, dass die Landesdatenschutzbeauftragten bei der Planung und der Nutzung neuer Informationstechniken zur Telekommunikationsüberwachung rechtzeitig und nicht erst im Nachklapp zu beteiligen sind. Der einzige Wunsch, der unerfüllt geblieben ist, ist der, dort eine eigenständige Behörde zu haben und das Zentrum nicht an das LKA anzudocken.

Ansonsten, glaube ich, gehen wir mit dem, was dort geregelt ist, alle sehr konform. Damit machen wir deutlich, wie wichtig eine Einbindung der Landesdatenschutzbehörde gerade bei Themen ist, die die Übermittlung von hoch sensiblen Daten betreffen. Ich glaube, wir befinden uns hier auf

einem guten Weg, und wir sollten auch gemeinsam dranbleiben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Janssen-Kucz. - Mir liegen jetzt zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen vor.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP] begibt sich zum Redepult)

- Herr Oetjen, zwei! Und Sie sind der Zweite. Die Erste ist Frau Jahns. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion ist zunächst einmal sehr dankbar dafür, dass die Regierungskoalitionen und auch die FDP diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Wir unterstützen damit nämlich die Initiative des früheren Innenministers, der sich ganz stark für dieses Zentrum eingesetzt hat.

Wir freuen uns, dass die norddeutschen Länder dieses Rechen- und Dienstleistungszentrum gemeinsam betreiben. Dabei sind aber einige datenschutzrechtliche Notwendigkeiten zu beachten. Einiges ist nachgebessert worden. Aber auch wir sind fest davon überzeugt, dass der Innenminister seinem Versprechen nachkommt und die entsprechenden Nachbesserungen vornimmt.

Ich glaube, das ist ein guter Weg, um gemeinsam die Telekommunikationsüberwachung zu betreiben und dadurch ein Stück mehr Sicherheit für unsere norddeutschen Bundesländer zu erreichen. Deshalb wird natürlich auch die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Jahns. - Jetzt Herr Oetjen, bitte!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Kollegin Janssen-Kucz entgegnen und darauf hinweisen, dass nicht alle Mängel, die die Landesdatenschutzbeauftragte am derzeitigen Betrieb der Telekommunikationsüberwachung geäußert hat, abgearbeitet worden sind. Vielmehr ist dieser Staatsvertrag möglicherweise

die Grundlage, nicht aber die alleinige Grundlage dafür, dass diese Mängel demnächst abgestellt werden und dann nicht mehr bestehen.