Vielen Dank, Herr Limburg. - Es liegen zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen vor, einmal von der FDP-Fraktion und einmal von der CDU-Fraktion. Für die FDP-Fraktion hat Herr Dr. Birkner das Wort. Dann kommt Herr Nacke für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Limburg, Sie haben noch einmal ausgeführt, dass die Sicherheitsbehörden durch die für den Untersuchungsausschuss erforderlichen Zuarbeiten in einem hohen Maße beansprucht seien.
Ich will hier noch einmal feststellen: Der Innenminister, der das ja wissen müsste oder sollte und es sicherlich auch weiß, macht keinerlei Anstalten, sich in diese Diskussion einzumischen, um klarzustellen, wie es eigentlich steht.
Deshalb gehe ich sicher davon aus - denn der Minister würde das Parlament sicherlich darüber unterrichten, wenn eine ernsthafte Gefährdung bestände -, dass dieses Argument nicht zutrifft und es deshalb keinerlei Sorgen in dieser Hinsicht geben muss. Ansonsten, Herr Minister, bitte ich Sie, das hier heute richtigzustellen.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Sie verursachen Arbeit und wollen die Verantwortung dafür abladen!)
Der zweite Punkt, Herr Limburg: Dass Ihnen das Argument des Arbeitsaufwands einfällt, nachdem Herr Wenzel und die Fraktion der Grünen damals beim Asse-Untersuchungsausschuss die Schränke mit Unterlagen gefüllt haben, ist sehr bemerkenswert. Das Argument habe ich jetzt zum ersten Mal aus Ihrem Mund gehört; es hat Sie bisher noch nie interessiert, ob Sie die Landesregierung mit Arbeit belastet haben.
Sie hingegen sagen, der Arbeitsaufwand sei zu hoch, aber weiten den Zeitraum dann auch noch um zwei Jahre aus. Das, meine Damen und Herren, ist nun überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.
Ich bleibe dabei: Am Ende haben wir ein verfassungsmäßiges Recht, das uns zusteht. Und es ist Ihre Aufgabe und Ihre Verpflichtung, uns zu diesem Recht zu verhelfen, indem Sie unserem Antrag zustimmen und ihn nicht verfassungswidrig abändern, was Sie offensichtlich beabsichtigen.
Ein weiterer Punkt ist: Es ist Aufgabe der Landesregierung, sicherzustellen, dass unseren Informationsansprüchen gemäß der Verfassung - durch Untersuchungsausschuss oder Aktenvorlagebegehren - genügt wird. Wenn die Landesregierung meint, dass sie dafür organisatorische oder personelle Verstärkung braucht, dann möge sie das bitte vortragen. Ich bin mir sicher, dass das Parlament hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen würde. Aber bisher ist außer Nebelkerzen von Ihnen und wilden Behauptungen von der Landesregierung in dieser Hinsicht nicht ein einziges Wort geäußert worden. Deshalb ist das alles hinfällig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg, ich danke Ihnen ausdrücklich für den eher sachlichen Vortrag, den Sie hier gewählt haben. Allerdings muss ich Ihnen gleichwohl an zwei Punkten widersprechen.
Erstens. Sie haben gerade angesprochen, ich hätte gesagt, dass Herr Kollege Tonne und Sie gesagt hätten, dass Mitarbeitern Fehler passiert seien. Von Mitarbeitern habe ich nicht gesprochen; Sie haben aber von Fehlern gesprochen. Sie haben nämlich ausdrücklich gesagt, dass es ja absurd sei, sich vorzustellen, dass die Fehler und Versäumnisse bei der Bekämpfung des Salafismus erst unter dieser Landesregierung angefangen hätten. Damit haben Sie die Fehler und Versäumnisse aus meiner Sicht eindeutig eingeräumt, die diese Landesregierung an den Tag gelegt hat.
Zweitens. Sie haben uns vorgehalten, dass wir die bisherigen Möglichkeiten, die die Opposition hat, nicht ausgenutzt hätten, weil wir in der Sitzung des Verfassungsschutzausschusses die notwendigen Fragen gar nicht gestellt hätten, obwohl die Präsidentin des Verfassungsschutzes anwesend gewesen ist.
Ich darf deswegen klarmachen: Das betraf eine reguläre Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und nicht die zusätzliche Sitzung des Ausschusses, die wir zur Unterrichtung über den Fall Safia S. durchgeführt haben. Sie fand am Freitag nach der Plenarsitzung im März statt - ich habe das Datum gerade nicht mehr präsent. An diesem Tag haben wir eine vierstündige Unterrichtung durchgeführt - u. a. mit der Präsidentin des Verfassungsschutzes. Es waren genau die Ausführungen dieser Präsidentin, die Ausführungen von Frau Brandenburger, die zum Teil fehlerhaft, zum Teil auch bewusst unwahr waren. Sie wurden in der Sitzung noch korrigiert -
- Frau Kollegin Modder, Sie waren nicht dabei! - von den neben ihr sitzenden Polizeibeamten. Wir alle haben das miterlebt. Gucken Sie mal, wie leise Herr Limburg ist; er hat das nämlich genauso miterlebt wie wir.
Diese Äußerungen waren es - das will ich gerne an dieser Stelle ausführen -, bzw. es war ausdrücklich das Verhalten von Frau Präsidentin Brandenburger, das deutlich gemacht hat: Es hilft nichts, mit dieser vertuschenden Präsidentin zu sprechen. Es ist ausschließlich und zwingend erforderlich, mit den Mitarbeitern zu sprechen, die tatsächlich die Verantwortung getragen haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Jetzt reicht es! Das ist eine Unverschämtheit! Nur darum geht es Ihnen! - Petra Tiemann [SPD]: Jetzt haben Sie sich entlarvt! - Björn Thümler [CDU]: Ich würde das Protokoll mal lesen! - Johanne Mod- der [SPD]: Ihr habt nichts mehr im Köcher! - Weitere Zurufe)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, ich bedanke mich ausdrücklich für den Dank, aber noch lieber wäre mir gewesen, wenn Sie mit einem sachlichen Vortrag geantwortet hätten.
Die Sondersitzungen haben in der Tat - übrigens auf Angebot der Landesregierung hin - zunächst am 8. März und dann ein weiteres Mal am 11. März stattgefunden. Fragen wurden umfangreich beantwortet. Hier zu unterstellen, die Landesregierung hätte bewusst falsch informiert, Herr Nacke, ist, gelinge gesagt, starker Tobak; das ist eine Unverschämtheit, für die Sie sich eigentlich entschuldigen müssten.
Richtig ist auch: Danach gab es die Sitzung am 16. März; die Präsidentin ist extra persönlich gekommen und hat gerade zu dem Sachverhalt rund um Safia noch einmal Stellung genommen.
Die Sitzung war nach etwas mehr als einer Stunde vorbei, weil auch Sie keine Fragen mehr hatten, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Dr. Birkner, in der Tat ist die Beantragung eines Untersuchungsausschusses Ihr gutes Recht. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Abrundung des Untersuchungsauftrages unser Recht ist.
Diese Abrundung, Herr Dr. Birkner, nehmen wir hier vor. Noch einmal: Auch Sie gehen mit Ihrem Antrag in die letzte Wahlperiode, nämlich bei den Punkten zu Safia und zu dem Berufsschüler. Bei den anderen Punkten wollen Sie in dieser Wahlperiode bleiben; das ist wenig stringent und wenig sinnvoll.
Wir runden das ab, indem wir einen einheitlichen zu untersuchenden Zeitraum ansetzen, indem wir zum Beginn des Syrien-Krieges zurückgehen und indem wir in die Zeit zurückgehen, in der Ihr damaliger Innenminister Schünemann eine Arbeitsgruppe Antiradikalisierung eingesetzt hat, die Ende 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat. Auch deshalb ist 2011 doch ein angemessener Beginn, um zu untersuchen, wie diese Arbeit gewirkt hat.
Wie wir gerade gehört haben, hat Herr Kollege Nacke den Antrag gestellt, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/5682 abzustimmen. Dies entspräche nicht dem in unserer Geschäftsordnung festgelegten Verfahren. Ich erkläre das Verfahren: Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO LT ist beim Vorliegen mehrerer, sich gegenseitig ausschließender Anträge über einen Antrag, der sich vom Ursprungsantrag weiter entfernt, vor dem weniger weit entfernten Antrag abzustimmen.
Im vorliegenden Fall entfernt sich die Beschlussempfehlung des Ältestenrats angesichts des früher angesetzten Beginns des Untersuchungszeitraums weiter von dem ursprünglichen Antrag als der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Demnach wäre zunächst über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Nur dann, falls die Beschlussempfehlung abgelehnte würde, kämen wir noch zur Abstimmung über den Änderungsantrag.
Um zu dem von dem Kollegen Nacke beantragten, davon abweichendem Verfahren zu kommen, bedürfte es somit zunächst eines Beschlusses über die Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 99. Nach § 99 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag im Einzelfall von Vorschriften der Geschäftsordnung abweichen, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtags widersprechen. Der Kollege Tonne hat für die SPD-Fraktion schon widersprochen. Damit ist der Geschäftsordnung Genüge getan.
(Christian Grascha [FDP]: Unglaub- lich! - Jens Nacke [CDU]: Organisier- ter Verfassungsbruch! - Christian Grascha [FDP]: Nicht einmal das! Peinlich!)
Ich stelle das Ergebnis fest: Eine Abweichung von der Geschäftsordnung ist nicht beschlossen worden.