Nebenbei bemerkt finde ich es unter Demokraten einigermaßen infam, einer agierenden Landesregierung vorzuwerfen, sie beeinflusse Sicherheitsbehörden, sie sei auf einem Auge blind oder tue nicht das Notwendige.
Diesen Vorwurf, diese Behauptung weise ich in aller Deutlichkeit zurück. Das ist eine Unverschämtheit.
Herr Hillmer, wie wäre es denn, wenn Sie irgendwann einmal in der Gegenwart ankommen und nicht immer wieder mit den alten Kamellen anfangen würden?
Wir regieren jetzt seit drei Jahren. Allmählich müsste das auch bei Ihnen angekommen sein. Allmählich müssen Sie aufhören, von irgendwelchen Parteitagen zu reden, die längst Geschichte sind.
Die Niedersächsische Landesregierung ist sich der Gefahr durch den Salafismus außerordentlich bewusst und stellt sich entschlossen den damit verbundenen Herausforderungen. Die menschenverachtenden Terroranschläge in Brüssel im März, aber auch die Messerattacke einer Schülerin auf einen Bundespolizisten im hannoverschen Hauptbahnhof im Februar haben die Gefahren, die vom Salafismus ausgehen können, ein weiteres Mal auf schreckliche Weise deutlich gemacht.
Vor dem dschihadistischen Salafismus, wie ihn etwa die Terrororganisation Islamischer Staat propagiert, geht eine hohe Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands aus, die auch hierzulande jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Die langfristige Wirkung politisch-salafistischer Propaganda darf in ihrer Gefährlichkeit nicht unterschätzt werden. Sie hat das Potenzial, dauerhaft die Denkweise junger Menschen in Bezug auf den säkularen demokratischen Staat und eine offene Gesellschaft negativ zu beeinflussen.
Meine Damen und Herren, für die niedersächsischen Sicherheitsbehörden hat es vor diesem Hintergrund höchste Priorität, mögliche Ausreisen von Salafisten in Krisen- und Kriegsgebiete zu verhindern. Das gilt deshalb, weil es in diesen Gebieten nicht noch zu zusätzlichen Gewalttaten kommen soll, zu Morden, zu Folter und anderem. Aber es gilt auch, weil viele der ausgereisten Personen nach ihrer Rückkehr noch verrohter sind, als sie es bereits zuvor waren.
Ich möchte deshalb den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden für ihre wichtige, verantwortungsvolle Arbeit danken, mit der sie bereits mehrfach derartige Ausreisen erfolgreich verhindert haben. Diese gute Arbeit wird fortgesetzt. Ganz aktuell werden in Niedersachsen in weiteren Fällen entsprechende Maßnahmen geprüft.
Eine verbesserte Grundlage, um weitere Ausreisen zu verhindern, wurde auch mit dem sogenannten Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes geschaffen, das am 30. Juni vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Damit wurden zusätzliche Möglichkeiten eröffnet, um Ausreisen mit dem Perso
nalausweis in sogenannte Transitstaaten, wie z. B. die Türkei, zu verhindern. Danach kann ein Personalausweis eingezogen und ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt werden, welcher wiederum nicht zum Verlassen des Bundesgebietes berechtigt.
Meine Damen und Herren, natürlich müssen Ausreisen in Kriegs- und Krisengebiete so weit wie möglich verhindert werden. Verhindert werden sollte aber bereits, dass überhaupt eine Radikalisierung stattfindet. Es gilt also, möglichst frühzeitig anzusetzen und dabei in Gänze zu berücksichtigen, wie und warum es überhaupt zur Radikalisierung kommen kann. Dazu ergreifen wir zahlreiche wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen, die gesamtgesellschaftlich konzipiert sind und die alle relevanten Akteure strategisch mit einbeziehen. Lassen Sie mich exemplarisch auf einige Kernpunkte der ressortübergreifenden Salafismusprävention durch die Niedersächsische Landesregierung eingehen:
Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass ein breit gefächertes Angebot an Präventions-, Deradikalisierungs- und Ausstiegsformaten in Niedersachsen im Bereich des Islamismus/Salafismus entstanden ist und weiterentwickelt wird. Es sind Angebote, die allen Menschen in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Dabei stehen Qualität und Fachlichkeit sowie die Akzeptanz des Angebots im Vordergrund und nicht kurzfristige politische Erwägungen. Wesentliche Präventionsakteure sind u. a. der Verfassungsschutz, die Polizei und das Landeskriminalamt, der Landespräventionsrat, das Justizministerium, das Sozialministerium mit dem Verein beRATen und das Kultusministerium. Sie alle engagieren sich in Sachen Salafismusprävention und vernetzen ihre Aktivitäten jeden Tag enger. Insbesondere der Verfassungsschutz und die Polizei in Niedersachsen arbeiten im Themenfeld Islamismus- und Salafismusprävention ständig und vor allem eng zusammen.
Ein Beispiel dafür ist der Standardisierte Maßnahmenkatalog der niedersächsischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit salafistischen Brennpunkten sowie Dschihad-Ausreisenden und -Rückkehrern. Das ist etwas, was es zu Ihrer Zeit noch nicht gegeben hat, meine Damen und Herren.
Das Landeskriminalamt und der Verfassungsschutz haben diesen Maßnahmenkatalog im letzten Jahr auf meine Veranlassung hin erarbeitet. Er
In dem Maßnahmenkatalog ist neben dem abgestimmten gefahrenabwehrenden und repressiven Vorgehen der Sicherheitsbehörden an salafistischen Brennpunkten auch die koordinierende Präventionsarbeit festgelegt.
Als letztes Beispiel möchte ich noch die Beratungsstelle zur Prävention gegen neosalafistische Radikalisierung ansprechen, die unter Federführung des Sozialministeriums eingerichtet wurde. Die Trägerschaft dieser Beratungsstelle wurde dem „Verein für jugend- und familienpädagogische Beratung Niedersachen - beRATen e. V.“ übertragen. Der Verein hat am 8. April 2015 seinen Betrieb aufgenommen.
Die Beratungsstelle sowie deren Weiterentwicklung werden wissenschaftlich durch das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück begleitet. Auch der Sachverstand der muslimischen Verbände ist bereits bei der Konzeption umfänglich eingebunden und berücksichtigt worden. Derzeit wird eine enge Kooperation der Beratungs- und Ausstiegsprogramme „Aktion Neustart“ im Verfassungsschutz und dem Violence Prevention Network in der Justiz aufgebaut. Damit wollen wir sicherstellen, dass jede bzw. jeder Ausstiegswillige eine für ihre bzw. seine Lebensumstände und Bedürfnisse passgenaue Ausstiegsbegleitung bekommt. Im Jahr 2016 ist damit das Beratungsangebot in Sachen Deradikalisierung und Ausstieg im Vergleich zu 2013 vielfältiger und vor allem auch fachlich-qualitativer geworden.
Die Landesregierung ist von dem eingeschlagenen Weg zutiefst überzeugt. Wir sollten Menschen, die sich vom Salafismus lösen wollen, eine Brücke zurück ins normale Leben bauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die übrigen Präventionsmaßnahmen angeht, verweise ich aufgrund der begrenzten Redezeit auf die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage und empfehle das vollständige Lesen. Es sollte aber bereits bis hierhin klar geworden sein, dass eine moderne Präventionsarbeit aus unserer Sicht unerlässlich ist und dass wir diese Erkenntnis in Handeln umsetzen.
Das bedeutet auch, dass Radikalisierungsverläufe junger Menschen in den Salafismus hinein nicht isoliert und einseitig betrachtet werden dürfen, sondern in einem größeren gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen sind. Wir müssen immer bedenken, dass es sich bei der salafistischen Bewegung um ein hochgradig dynamisches Phänomen handelt. Sie übt eine hohe Anziehungskraft auf junge Menschen aus, die sich von der Gesellschaft insgesamt unverstanden fühlen und nach Anerkennung und Sinn im Leben suchen.
Die Personen, die sich mit dem Salafismus identifizieren, stammen dabei aus höchst unterschiedlichen Milieus. Sie haben verschiedene Bildungsgrade und unterscheiden sich in ihren Motiven ebenfalls. Es gilt, diese vielfältigen Hintergründe mit verschiedenen Präventionsmaßnahmen möglichst passgenau abzudecken und nicht mit einer Lösung für alle aufzuwarten. Es kommt schon bei der Konzeption von Programmen darauf an, entsprechende Umstände zu berücksichtigen. Insofern ist und bleibt Prävention für uns ein zentrales unverzichtbares Instrument, um einer Radikalisierung schon frühzeitig vorzubeugen.
Meine Damen und Herren, ich sage aber auch sehr deutlich: Prävention bedeutet für uns nicht, ganze Bevölkerungsgruppen pauschal zu verdächtigen oder gar zu stigmatisieren.
Auch deshalb bleibe ich ein Gegner von pauschalen Moscheekontrollen. Sie sind darüber hinaus auch wirkungslos. Erstaunlich ist, wie sich die Einschätzung dazu bei der CDU geändert hat: von „einführen“ bis „aussetzen“, von „kritisieren“ bis „fordern, Moscheekontrollen im Gesetz zu belassen“.
Der kaum messbare Erkenntnisgewinn solcher Kontrollen wiegt zum einen nicht den gesellschaftlichen Schaden auf, den ein Generalverdacht, der damit zum Ausdruck kommt, bei friedlichen Muslimen verursacht. Zum anderen ist es für Extremisten schwieriger, sich der Beobachtung durch wirkungsvolle verdeckte Ermittlungsinstrumente zu entziehen.
Bei dieser Analyse, meine Damen und Herren, bin ich mir übrigens mit dem Department of Homeland Security in Washington einig. Ich hatte bei meiner USA-Reise Gelegenheit, in einem ausführlichen Gespräch u. a. auch dieses Thema anzusprechen. Auf meine Frage, was sie von anlasslosen offenen Moscheekontrollen halten, erntete ich völliges Un
verständnis. Das nütze nicht nur nichts, wurde gesagt, sondern schade auch der Zusammenarbeit mit den Moscheegemeinden, auf die man großen Wert lege.
Ich denke, das Department of Homeland Security ist unverdächtig, in irgendeiner Weise vorgeprägt zu sein.
Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz kommt seinem gesetzlichen Auftrag nach und beobachtet deshalb zurzeit intensiv die salafistischen Personenzusammenschlüsse, Aktionsformen und Objekte in Niedersachsen. Die Schwerpunkte der salafistischen Szene liegen insbesondere im Umfeld größerer Städte. Dazu gehören vor allem die Räume Wolfsburg-Braunschweig, HildesheimGöttingen und Hannover mit den Objekten der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft in Braunschweig, dem Deutschsprachigen Islamkreis e. V. Hannover und dem Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim e. V. Darauf wurde bereits im Jahre 2014 im Verfassungsschutzbericht für Niedersachsen hingewiesen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, der Niedersächsische Verfassungsschutz, die niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind nicht nur auf keinem Auge blind. Die Sicherheitsbehörden richten ihren Blick sehr klar und präzise auf die entscheidenden Stellen, und das werden sie auch weiterhin tun. Jeder Versuch von Ihrer Seite, den Sicherheitsbehörden die Fähigkeit abzusprechen, aus eigener Kompetenz heraus zu handeln oder die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen dem Verdacht auszusetzen, sie würden hier einen schädlichen Einfluss nehmen,
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt, wenn wir uns die sicherheitspolitische Lage aktuell in Deutschland und zumindest in Europa ansehen, ein Thema, das die Menschen, das die Behörden umtreibt. Das ist die sich verstärkende Wahrnehmung des Salafismus mit all seinen Ausprägungen in der Frage: Was tut sich da? Wie wird sich das weiterentwickeln, und wie gehen Sicherheitsbehörden damit um?
Ich muss ehrlich sagen, dass ich der CDU dankbar für diese Große Anfrage bin, weil sie vor allem eine Weiterentwicklung der Großen Anfrage ist, die sie im März 2014 gestellt hat, die wir sehr ausgiebig diskutiert haben, und Anlass zu einer Zusammenstellung der aktuellen Erkenntnislage gibt, die die Entwicklung deutlich macht.
Wenn man beide Anfragen nebeneinanderlegt, ist es meines Erachtens sehr signifikant, was sich in der Einschätzung, in der Erkenntnislage getan hat. Es ist aber auch ein Spiegelbild der Auseinandersetzungen, die in den Fraktionen stattfindet; denn dies zeigt, wie sehr sich die Fraktion der CDU bei der Frage, wie man mit Salafismus umgehen muss, verändert hat. Im weiteren Verlauf werde ich detailliert darauf zurückkommen.
Zu Beginn möchte ich mich bei allen bedanken, die an der Beantwortung dieser Großen Anfrage mitgearbeitet haben.