Herr Präsident! Alles das, womit Sie mich zitieren, steht nicht im Widerspruch dazu, dass - in Übereinstimmung mit der Position der Landesjägerschaft - im Moment die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Art in das Jagdrecht überhaupt keinen Vorteil bringt; siehe Sachsen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf und möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir - - -
(Christian Dürr [FDP]: Müssen wir nicht abstimmen? - Christian Grascha [FDP]: Ich schlage vor abzustimmen! - Weitere Zurufe)
- Jetzt kommt aber von allen Seiten der Druck! Wir müssen noch abstimmen. Das machen wir jetzt auch.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2883 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen.
Jetzt muss ich wieder zur Sache kommen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Erste war trotzdem die Mehrheit. Danke schön.
Ich rufe jetzt auf die Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 02398 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5422
Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass wir vereinbart haben, diesen Tagesordnungspunkt noch vor der Mittagspause zu behandeln. Danach werden wir in die Mittagspause eintreten; sie wird 90 Minuten dauern.
(Christian Dürr [FDP]: Das ist ein Ge- setzentwurf der Landesregierung! Muss nicht eigentlich die Landesregie- rung reden?)
Dann machen wir das. - Herr Minister, bis jetzt liegt keine Wortmeldung vor. Aber bitte schön! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möchte die Landesregierung im Kern die kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften an die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen sowie an die Bedürfnisse der Praxis anpassen. Außerdem soll der aufgabenrechtliche Gestaltungsspielraum für die Kommunen endlich erweitert werden, meine Damen und Herren. Die diesbezüglichen Einzelheiten werden noch in der Ausschussberatung erörtert werden. Lassen Sie mich daher an dieser Stelle nur zwei wesentliche Änderungen hervorheben, die wir Ihnen vorschlagen.
Der erste Punkt betrifft die sogenannten Straßenausbaubeiträge. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz wird hier um eine Alternative ergänzt. Die Gemeinden erhalten zukünftig die Option, wiederkehrende Beiträge für Abrechnungsgebiete zu erheben, die innerhalb einer Gemeinde liegen. Dies ist eine Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr, sehr hohen Straßenausbaubeiträgen.
Ich betone dabei - das ist wichtig -: Es geht nicht darum, zusätzliche Finanzmittel für die Kommunen
zu generieren. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger wird insgesamt nicht weiter steigen. Aber dafür kann die Beitragslast zukünftig auf einen längeren Zeitraum und auf eine größere Zahl von Grundstückseigentümern verteilt werden. Der letzte Punkt ist wichtig, weil bisher Beiträge für den Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage berechnet und dann nur von den Eigentümerinnen und Eigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an dieser Verkehrsanlage anliegen. Das führt dazu, dass der Beitrag für einzelne Betroffene nicht selten exorbitant hoch sein kann, sodass sich vor allem betroffene ältere Einwohnerinnen und Einwohner in ihrer Existenz bedroht fühlen können.
Am Ende - auch das ist klar - entscheiden die Kommunen vor Ort in eigener Verantwortung, welche Art der Beitragserhebung für sie sinnvoll ist; je nach örtlichen Verhältnissen, die bekanntermaßen sehr unterschiedlich sein können.
Wir schaffen hier also mehr Spielraum für die Kommunen, sodass die Möglichkeit entsteht, die Abgabenlast für den Einzelnen zu verringern.
Meine Damen und Herren, der zweite Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, betrifft die sogenannten Fremdenverkehrsbeiträge und die Kurbeiträge, die - das allerdings nur nebenbei - in Zukunft als „Tourismusbeitrag“ bzw. „Gästebeitrag“ bezeichnet werden sollen. Die Möglichkeit, diese Beiträge zu erheben, soll künftig für mehr Gemeinden als bisher eröffnet werden.
Der Hintergrund ist dabei klar: Niedersachsen ist ein vielfältiges, buntes Flächenland, in dem viele Menschen gerne Urlaub und Freizeit verbringen. Es hat eine Menge zu bieten - vom Harz bis an die Küste, von den großen Städten bis in die idyllischen Dörfer. Unser Land ist deshalb ein beliebtes Reiseziel für Urlauberinnen und Urlauber, sodass der Tourismus insgesamt in den letzten Jahrzehnten deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Damit ist er auch ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor geworden - für das Land genauso wie für die jeweiligen Kommunen.
Wir wissen aber auch: Es waren nicht nur die Gemeinden, die als Kurorte, Erholungsorte oder Küstenbadeorte schon staatlich anerkannt sind, die ihren Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet haben. Nein, es gibt daneben zahlreiche andere niedersächsische Kommunen, die den Tourismus in unserem Land nachhaltig beleben und tragen. Natürlich entstehen auch in diesen Kommunen erhebliche Aufwendungen durch den Tourismus, indem beispielsweise Tourismuseinrichtungen
vorgehalten und betrieben werden müssen. Wenn solche Aufwendungen durch den Tourismus entstehen und der Tourismus dadurch gefördert wird, dann sollten auch sie zukünftig entsprechende Beiträge erheben können. Auch dies ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Darüber hinaus sollen die Gemeinden zukünftig Aufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr über den Gästebeitrag abdecken können, sofern sie den Touristen eine kostenlose Nutzung des ÖPNV mit der Kurkarte ermöglichen. Dieser Service wird bereits in anderen Bundesländern angeboten, übrigens auch in Ländern, die an Niedersachsen angrenzen. Hier geht es also auch darum, die Konkurrenzfähigkeit derjenigen Kommunen zu steigern, die eine entsprechenden Service anbieten wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin insgesamt zuversichtlich, dass wir mit den vorgeschlagenen moderaten Änderungen gute Beiträge für mehr Gerechtigkeit, mehr Konkurrenzfähigkeit und mehr Handlungsspielraum in den niedersächsischen Kommunen leisten werden.
Ich freue mich insoweit auf eine zielorientierte und sachliche Beratung und danke Ihnen fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt hat sich Herr Dr. Alexander Saipa für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kommunen sind Keimzellen und Herzstück unserer Demokratie. Hier werden politische Gestaltungsmöglichkeiten unmittelbar erfahren. Nirgendwo sind Einflussmöglichkeiten von Politik direkter mit ihren Ergebnissen gekoppelt. Unsere Kommunen sind engster Lebensraum und Heimat zugleich. Sie müssen Garanten von Bildung, Kulturangeboten und einer funktionierenden Infrastruktur sein. Wir wollen, dass unsere Kommunen auch zukünftig ihre Aufgaben erfolgreich für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können. Erfolgreiche Kommunen sind die Basis für ein erfolgreiches Land.
Hierfür steht Rot-Grün, und somit beweist die Landesregierung mit dem hier heute vorgelegten Gesetzentwurf erneut eine hohe Kommunalfreundlichkeit, die bei der Vorgängerregierung manchmal zu suchen war.