Herr Birkner, Sie haben ausdrücklich gesagt, dass deklaratorische Punkte nicht aufgenommen werden sollten. Daran möchte ich Sie an dieser Stelle erinnern.
Und Sie, Herr Thümler, legen nach: Eine klare Distanzierung zu Islamisten und Salafisten solle der Vertrag auch enthalten.
wollen und ob Sie sie bis zum Ende durchdacht haben. Aber ich weiß, wie sie bei denen ankommen müssen, über die Sie reden, nämlich als Verdächtigungen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände - ich freue mich sehr, dass einige von ihnen heute hier sind - sind aus meiner Sicht aber weder kriminell noch Fundamentalisten.
Es sind Frauen und Männer, die sich in einem demokratischen und pluralistischen Land das Recht nehmen, ihrer Religion nachzugehen.
Meine Damen und Herren, ich schließe mich den Worten der Kollegin Modder an. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung. Lassen Sie uns diese Verträge zu einem gemeinsamen Erfolgsprojekt dieses Landtages machen! Lassen Sie uns daraus ein Erfolgsprojekt der Legislative und der Fraktionen machen, so wie es auch in Hamburg und Bremen gelungen ist! Setzen wir gemeinsam mit den Muslimen und den Aleviten in Niedersachsen ein Zeichen - auch ein Zeichen an die Terroristen in Paris, in Brüssel und anderswo, dass der Plan, mit Gewalt und Waffen die Gesellschaft zu spalten und Misstrauen zu säen, bei uns in Niedersachsen nicht aufgeht.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDU hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Thümler das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Ausführungen, die Herr Dr. Birkner hier gemacht hat, nahezu zustimmen -
Sie wissen, dass wir einen sehr umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt haben. Unsere Fragen sind aber nicht in Gänze beantwortet worden. Das macht es für unsere Beurteilung etwas schwierig. Wir wollen nämlich nicht mit einem Konvolut von zusätzlichen Fragen in die Diskussion gehen, sondern schon eine bestimmte Rechtsvorstellung davon haben, wie etwas formuliert sein muss, damit es Bestand hat.
Das Kernproblem an dem von der Landesregierung vorgelegten Vertrag ist, dass sich darin sehr viele deklaratorische Inhalte finden, über die man, wie die Ministerin im vergangenen Dezember erklärt hat, sagen kann: Ob das darin steht oder nicht - im Grunde genommen ist das doch geregelt. - Aber, meine Damen und Herren: Es kommt darauf an, welche Rechtsfolgen sich aus bestimmten Zusagen, die ein solcher Vertrag enthält, ableiten lassen. Denn während Unterschriftsleistende die Landesregierung ist, soll das Landesparlament über einen solchen Vertrag in bestimmten Fragestellungen - ich darf beispielhaft das Bestattungswesen herausgreifen - gebunden werden dürfen. Ich halte das für ein rechtliches Problem, das man erst einmal grundlegend beschreiben können muss, ohne dass man damit die Absicht, dass es dort zu einer Regelung kommen muss, infrage stellt.
Hier lebende Muslime müssen genauso wie hier lebende Christen oder Menschen anderer Glaubenszugehörigkeit die Möglichkeit haben, in einer für sie möglichen Bestattungskultur beerdigt zu werden. Das ist überhaupt keine Frage. Das muss aber rechtlich so einwandfrei geregelt sein, dass sich im Nachhinein keine neuen Fragen ergeben. - Das ist das Problem, das sich quasi wie ein roter Faden durch den vorgelegten Vertragsentwurf zieht.
Das Zweite, meine Damen und Herren, ist: Verträge, die mit Religionsgemeinschaften geschlossen worden sind - und dabei will ich gar nicht auf die Ebene des Konkordats gehen, sondern durchaus darunter bleiben -, enthalten immer einen Block „Rechte“, die diese Gemeinschaften haben, und einen Block „Pflichten“, die festgelegt worden sind. Und genau darauf zielt unsere Kritik, die wir an dem vorgelegten Vertrag haben: Er enthält eben keine Beschreibung der Pflichten, die aus ihm resultierten. Das, meine Damen und Herren, kann aus unserer Sicht nicht so bleiben.
Ich will in diesem Zusammenhang aber auch ausdrücklich die bisherige Arbeit der Verbände loben. Herr Altiner sitzt ja dort hinten. Ich will sie insbesondere deshalb loben, weil sich die Verbände in den letzten Jahren und Jahrzehnten bemüht haben, ihre Strukturen einer durch unsere Rechtsnorm gesetzten Vorstellung anzupassen. Das ist für muslimische Verbände nicht ganz einfach, weil sie aus einem ganz anderen Rechtskanon, aus einem anderen Selbstverständnis heraus kommen. Deswegen will ich das an dieser Stelle lobend erwähnen.
Der erste Punkt ist die Frage der Integration und der Prävention. Ich finde schon, dass wir die gesamtgesellschaftliche Diskussion ernst nehmen sollten - wir befinden uns hier ja nicht in einem Raumschiff, in dem wir frei von irgendwelchen Einflüssen von außen diskutieren - und in diesem Vertrag als eine der Pflichten festlegen sollten - meinetwegen in Form einer gegenseitigen Verpflichtung; damit habe ich gar keine Probleme -, dass die Hilfestellung der Verbände bei der Bekämpfung von rassistischen Umtrieben auch wirklich erkennbar sein muss.
Das will ich den Verbänden nicht unterstellen - weil Sie gerade gesagt haben, wir würden unterstellen, die Verbände seien radikal.
Ganz im Gegenteil: Kein Mensch hat das hier in diesem Hause jemals unterstellt. Ich käme überhaupt nicht auf die Idee, weil wir mit den Damen und Herren, mit denen wir gesprochen haben, eine gute Gesprächskultur pflegen.
Es ist also nicht erkennbar, dass das der Fall ist. Und gerade deswegen kann man das mit diesen Personen doch auch regeln, eben weil sie aus ihrer internen Kenntnis von Abläufen heraus mehr wissen als wir, weil wir so tief nicht hineinkommen. Diese Hilfe, die die Verbände bieten können, wollen wir in diesem Vertrag gerne sicherstellen.
nicht ganz ohne. Ich weiß um das Problem. Dabei geht es nicht darum, ob ich meinen muslimischen Glauben nicht mehr praktiziere - das ist ja jedem selbst überlassen -, sondern vielmehr darum, wie man mit jemandem umgeht, der konvertiert, der also den muslimischen Glauben verlässt und beispielsweise Hinduist oder Christ wird. Diese Frage ist nicht unkomplex.
Nun habe ich gelesen, das könne man mit den Verbänden nicht regeln. Aber, meine Damen und Herren: Die Verbände sind anerkannte Religionsgemeinschaften. Wenn ich es nicht mit den Verbänden regeln kann, mit wem soll ich es dann sonst regeln? Es gibt niemanden, mit dem ich das sonst regeln kann.
Deswegen müssen wir das hier besprechen und klären. Um nichts anderes geht es. - Wir sind ja aufgefordert worden, zu sagen, was uns daran nicht passt.
Wir haben an den GBD weitere Rechtsfragen, weil unsere Fragen, wie gesagt, nicht wirklich beantwortet worden sind. Das Rechtsgutachten, das die FDP bekommen hat, trifft im Kern nicht das, was wir wissen wollten. Deswegen wird es diesbezüglich weitere Gespräche mit dem GBD geben. Wenn die Fragen geklärt werden und wenn wir so weit sind - das wird in absehbarer Zeit der Fall sein -, sind wir selbstverständlich bereit, darüber weiter zu diskutieren. Wir haben es häufig genug auch unter vier, sechs oder acht Augen besprochen. Daran werden wir uns auch weiter messen lassen.
Uns ist völlig klar, dass die Regierungen unter Christian Wulff und David McAllister diesen Weg begonnen haben. Wir wollen ihn nun gemeinsam weitergehen. Aber Sorgfalt geht uns in dieser Frage vor Eile, meine Damen und Herren.
Letzte Bemerkung: Auch das Konkordat mit der katholischen Kirche von 1965 stand am Ende eines Weges, der über mehrere Jahrzehnte gegangen worden ist. Ich weiß, dass die Verbände das nicht gern hören. Aber am Ende ist dabei etwas herausgekommen, was bis heute bestandskräftig ist. Das sollten wir auch im Interesse der muslimischen Verbände erreichen, weil nur das ihnen die fundamentale Sicherheit gibt, ihre Kultur in diesem Land so zu leben, wie sie es gern wollen.
Vielen Dank, Herr Thümler. - Für die Landesregierung hat nun Frau Kultusministerin Heiligenstadt das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass im Rahmen der Aktuellen Stunde das für das Land Niedersachsen wichtige Projekt der Vertragsverhandlungen mit den islamischen Religionsgemeinschaften DITIB und Schura sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschlands erneut in diesem Hohen Haus behandelt wird.
Die Verträge - das habe ich bereits wiederholt ausgeführt - sollen ein wichtiges Zeichen der gegenseitigen Anerkennung und vor allen Dingen auch ein wichtiges Zeichen des Respekts für die hier lebenden Musliminnen und Muslime sowie für die Alevitinnen und Aleviten sein.
Ich begrüße es daher außerordentlich, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages die Vertragsentwürfe umfangreich geprüft hat. Die Prüfung hat ein eindeutiges Ergebnis: Diese Verträge haben vor allen Dingen politische und grundsätzliche Bedeutung. Es geht dabei nicht vordringlich um die Schaffung neuer Rechtspositionen. Genau so habe ich die Vertragsentwürfe auch immer vorgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegenden Vertragsentwürfe dienen - wie im Übrigen mit dem Land Niedersachsen geschlossene andere religions- und verfassungsrechtliche Verträge auch - vorrangig der gegenseitigen Versicherung, den wechselseitigen Rechten und Pflichten sowie der gegenseitigen Wertschätzung. Sie betonen bereits gemeinsam Erreichtes und erhalten auch klare Bekenntnisse, sowohl z. B. zur Gleichberechtigung von Mann und Frau als auch zu den Verfassungszielen. Nicht mehr und nicht weniger ist im Entwurf geregelt.
Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist spätestens seit der Prüfung der Vertragsentwürfe durch den GBD auch klar: Diese Verträge eignen sich nicht für parteipolitische Wettstreite. Gerade in einer Zeit, in der wir vor großen integrationspolitischen Herausforderungen stehen, ist es wichtig, eben genau dieses Zeichen der Wertschätzung zu setzen. Wir müssen aufpassen, dass wir die Gesamtgesellschaft nicht spalten, indem einzelne Bestandteile der Vertragsentwürfe aus
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegenden Vertragsentwürfe sind in einem für entsprechende Verträge völlig neuen Maß transparent gemacht worden. Sie sind mit zusätzlichen umfangreichen Erläuterungen auf der Internetseite des Kultusministeriums eingestellt worden. Sie waren somit schon gleich nach dem Abschluss der Verhandlungen der Öffentlichkeit zugänglich.