Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die am weitesten gehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Änderungsanträge ab.
Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über die von der Fraktion der CDU sowie der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsanträge zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4771 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Änderungsanträge. Ich halte Sie damit einverstanden, dass wir in der Reihenfolge des Eingangs dieser Änderungsanträge zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und danach über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5530 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Drucksache 17/5543 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung dieses Änderungsantrags angenommen.
Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Hochwasserschutz in Seesen-Rhüden und Seesen-Bornhausen schnell und wirksam verbessern - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4401 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/5498
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Hochwasserschutz für das nördliche Harzvorland. Eine besondere Rolle spielt hierbei der gefährdete Bereich im Stadtgebiet Seesen.
Es handelt sich bei uns um ein besonderes Phänomen: Bedingt durch die Lage am nordwestlichen Harzrand, kam es in den letzten Jahren häufiger zu Starkregenereignissen am Nord- und am Weststau des Harzes. Besonders betroffen davon sind die Anlieger in Rhüden und Bornhausen an den Flussläufen der Nette und der Schildau. Das bereits bestehende Rückhaltebecken Rhüden-Mechtshausen ist nicht in der Lage, die Wassermengen bei den sogenannten Jahrhundertregen, die in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen sind, zu regulieren.
Zuletzt im Jahre 2007 war die Ortslage Rhüden betroffen. Viele Grundstücke wurden überflutet, und es kam zu erheblichen Hochwasserschäden. Bei anderen Starkregenereignissen waren wir in der Lage, die Wassermengen mithilfe des Rückhaltebeckens so zu regulieren, dass es nicht zu hohen Schäden gekommen ist.
terentwickelt, die zu dem Ergebnis kamen, dass nur mithilfe eines Rückhaltebeckens an der Schildau oberhalb der Ortslage Bornhausen eine Besserung eintreten würde. Nach den wiederholten Schäden - zuletzt in 2007 - wurden ab 2008 gemeinsam mit dem Nette-Ausbauverband, in dem die Kommunen Seesen, Bockenem und Holle Mitglied sind, Untersuchungen eingeleitet, um Lösungen zu finden. Alle diese Maßnahmen wurden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz begleitet. Es wurden auch die entsprechenden Mittel für die Planungen bereitgestellt - vordringlich für eine Talsperre bei Bornhausen.
Nun ist bereits 2016. Es sind fast neun Jahre vergangen. Aber nichts hat sich getan. Wir sind es gewohnt, dass Planungen sehr lange dauern. Doch hier finden wir ein Beispiel vor, in dem immer wieder neue Anforderungen formuliert wurden, um immer wieder neue Untersuchungen durchzuführen. Alles erschien sinnvoll und notwendig. Aber jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, an dem man feststellen muss, dass wir uns eigentlich nur im Kreise gedreht haben.
Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion im letzten Jahr eine parlamentarische Initiative ergriffen, um den beteiligten Institutionen und dem verantwortlichen Ministerium eine Unterrichtung abzuverlangen, damit eine Basis für das weitere Vorgehen möglich wird.
Denn es stellte sich im Jahre 2015 heraus, dass die zu erwartenden Investitionen für ein Rückhaltebecken nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zu dem erwartbaren Schaden stehen. War man anfangs von einer Investition von ca. 5 Millionen Euro ausgegangen, geht man mittlerweile von mehr als 10 Millionen Euro aus.
An dieser Stelle lässt sich feststellen: Man hat so lange geplant, überlegt, Papiere hin- und hergeschoben und immer wieder neue Hindernisse aufgebaut, bis alles so teuer wurde, dass gar nichts mehr getan werden kann.
Es sei auch der Hinweis erlaubt, dass eine Bürgerinitiative zum Talsperrenbau - Stichwort „Rückhaltebecken“ - in Bornhausen, die es seit Jahren gibt, nicht gerade zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen hat. Es war beispielsweise den Anliegern nicht klarzumachen, dass ein Rückhaltebecken bzw. in diesem Fall eine Talsperre nur wäh
rend des Hochwassers Wasser aufstaut und somit eine Veränderung des Grundwasserspiegels kaum zu erwarten ist. Seit der Regierungsübernahme durch die neue Landesregierung ab 2013 konnte kaum ein Fortschritt bei den Planungen festgestellt werden. Man hörte nichts mehr, bis ab 2014/2015 neue Überlegungen griffen. Nicht mehr der Bau einer Talsperre stand im Fokus der Bemühungen, sondern nun soll die Durchlassmenge der Nette in der Ortslage Rhüden durch bauliche Maßnahmen erhöht werden.
Meine Anmerkung dazu: Seit vielen Jahren wird gefordert, entstandene Sandbänke und Flussuferanschwämmungen zu beseitigen. Vom NetteUnterhaltungsverband wurde immer wieder gesagt, dass dies nur in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar möglich sei, dies aber nie genehmigt wurde. Daraus lernt man: Kleine Flüsse können die Durchflussmenge, die früher einmal durch Ausbaumaßnahmen erzielt wurde, nur dann wiedererhalten, wenn man mit einem erneuten Planungsverfahren das ermöglicht, was bei früheren Ausbauten schon einmal möglich war.
So kann man also lernen, wie sich verschiedene Behörden so miteinander beschäftigen, dass zum Schluss nichts passiert und der Gedanke, präventiv Flüsse zum Hochwasserschutz zu unterhalten, keine Rolle mehr spielt. Der Schutz der Menschen und ihrer Sachwerte in den Gefährdungsbereichen scheint nicht mehr so wichtig zu sein.
In den Vorbemerkungen der schriftlichen Unterrichtung des Umweltausschusses durch das Umweltministerium beklagt man sich darüber, dass es ungewöhnlich sei, dass eine Fraktion im Niedersächsischen Landtag - in diesem Fall die CDUFraktion - versucht, politischen Einfluss auf Förderentscheidungen des Landes zu nehmen. Dies wurde als ungewöhnlich hingestellt. Ich finde, das ist eine seltsame Auffassung von Parlamentarismus.
Die CDU-Fraktion hatte festgestellt, dass ein Planungszeitraum von weit mehr als acht Jahren für einen dringlichen Hochwasserschutz doch sehr ungewöhnlich ist. Aus diesem Grund wurde dann dieser Antrag gestellt, um durch eine parlamentarische Initiative zumindest den Sachstand zu erfahren und Planungshandeln einzufordern.
Durchflussmenge der Nette herbeigeführt werden konnte. Verschwiegen wurde dabei, dass diese Forderung des Landes erst in der letzten Zeit entstanden ist. Aber an dieser Stelle teile ich mit, dass am 18. Januar 2016 vom Nette-Ausbauverband ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.
Nun geht es darum, welches die wirtschaftlichste Variante für den Hochwasserschutz ist. Naturgemäß wird die Durchflussmengenregulierung kostengünstiger und somit wirtschaftlicher sein als der Bau einer Talsperre. Alle Untersuchungen, alle Überlegungen, alle Einlassungen, alle Erörterungen vor Ort hatten bislang zweifelsfrei ergeben, dass nur ein Talsperrenbau in Bornhausen Abhilfe bei Starkregenereignissen zu erbringen vermag.
Nach diesen vielen Jahren wird nunmehr ein neuer Weg eingeleitet: Erhöhung der Durchflussmenge der Nette. Die Menschen in Rhüden und in Bornhausen, aber auch die Unterleger in Bockenem und in Holle bangen weiter bis zum nächsten Starkregenereignis.
Seit 2007 hat sich eigentlich nichts getan. Man ist kaum weitergekommen. Pläne und Verantwortung wurden hin- und hergeschoben. Schien bis 2012 klar zu sein, dass ein Rückhaltebecken bzw. eine Talsperre gebaut wird, bewegt man sich jetzt in Richtung Flussregulierung.
Die Landesregierung hat jetzt versprochen, eine förderfähige Planung mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Hochwasserschutzes für die Ortsteile Bornhausen und Rhüden aufzustellen. Dazu eine Bitte: Machen Sie nicht durch Ihre Planung alles so teuer, dass ein wirtschaftlicher Hochwasserschutz nicht mehr möglich ist. - Bei der nächsten Hochwasserlage werden die Verantwortlichkeiten in den Fokus rücken.
Unverständlich für mich ist, dass der Antrag der CDU-Fraktion zum Hochwasserschutz in Seesen abgelehnt wird. Ich bin auf die Begründung hierzu sehr gespannt.
Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Regina Asendorf, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schnell und wirksam kann manchmal gehen, aber oft ist die Eile der Feind der Sorgfalt. Im Falle von Hochwasserschutzplanungen ist schnell nicht immer auch gut und wirksam. Das liegt einerseits an der komplizierten Thematik, die viele Planungen benötigt, aber andererseits auch daran, dass ein Verfahren, wie es in einem Rechtsstaat vorgeschrieben ist, viel Zeit braucht.