Protocol of the Session on April 13, 2016

Meine Damen und Herren, auch diese Diskussion müssen wir, wenn wir sie führen, sachlich führen. Es gehört auch eine umfassende - da sind wir beieinander - Gesamtbetrachtung dazu. Da muss jetzt gehandelt werden, um zu Lösungen zu kommen, die unseren Dörfern und der Bevölkerung helfen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. Bevor Sie davoneilen: Frau Janssen-Kucz hat gefragt, ob sie sich mit einer Frage an Sie wenden kann. Bitte, Frau Kollegin!

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Traut sie sich nicht? - Sie waren nicht gefragt, Herr Oesterhelweg. Frau Janssen-Kucz stellt jetzt eine Frage an den Kolle- gen Ehlen. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):

Herr Kollege Ehlen, vielen Dank. Halten Sie es denn für richtig, personenabhängige Schutzwerte zu definieren?

Was heißt „personenabhängige Schutzwerte“? - Wir haben in der GIRL Vorgaben, mit denen wir Wohnbebauung, Industrie, Außenbereich mit verschiedenen Prozentsätzen belegt haben. Da sind Gebiete und nicht Personen eingebunden.

(Petra Tiemann [SPD]: In diesem An- trag geht es um Personen!)

Hier in der Stadt Hannover haben wir die Plakettenpflicht, sodass man nur mit entsprechenden Autos in die Stadt fahren darf, um die Gesundheit der Bevölkerung nicht noch mehr zu belasten. Ansonsten wären die Plaketten ja überflüssig. Ich weiß das nicht.

Es geht um die ländliche Bevölkerung mit ihren Wünschen nach Wohnbebauung - und am Ende auch um die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge, die wir integrieren wollen. Das sehe ich so. Das ist eine Gesamtaufgabe, die nicht nur von den Ballungszentren zu stemmen ist. Ich komme aus einem Dorf mit 500 Einwohnern, und wir haben 20

Syrer zu integrieren. Auch die müssen letztendlich die Möglichkeit haben, Wohnraum zu finden. Deshalb halte ich den Antrag der FDP für zielführend, und wir sollten ihn nicht einfach so abtun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Ehlen, einen Moment, bitte! Auch Ihr Kollege Dammann-Tamke bittet darum, eine Frage stellen zu dürfen. - Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Herr Ehlen, stimmen Sie mit mir überein, dass die Grünen mit der Haltung, die sie heute in der Debatte an den Tag gelegt haben, das Problem des Flächenfraßes und insbesondere die Vorgabe im Landes-Raumordnungsprogramm - Innenentwicklung vor Außenentwicklung - vollkommen ausblenden?

Herr Kollege Dammann-Tamke, das kommt natürlich noch hinzu.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Wenn man sich die Raumordnung anschaut, so soll die Innenentwicklung gefördert werden. Neue Wohnsiedlungen außerhalb sollen möglichst nicht oder erst dann entstehen, wenn in der Innenentwicklung alles vollgebaut ist. Herr Kollege Dammann-Tamke, von daher schlägt sich der grüne Teil der Landesregierung mit seinen eigenen Waffen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ehlen. - Wir setzen nun die Beratungen fort. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Geuter. Sie haben noch eine Restredezeit von 3:19 Minuten. Bitte!

Herr Präsident!

(Zuruf: „Herr Präsident“?)

- Entschuldigung!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion hat deutlich gemacht, wo das Problem bei dem Antrag der FDP liegt. Hier wird versucht, unter dem Stichwort „Flüchtlingsunterbringung“ ein Problem zu lösen, das man nicht über eine Sonderregelung lösen kann, das im

ländlichen Raum aber durchaus ernsthaft besteht. Ich habe den Antrag sehr wohl gelesen.

Wir haben im ländlichen Raum bei uns in Niedersachsen an vielen Stellen ein Problem dadurch, dass Wohnen, landwirtschaftliche Nutzung und Gewerbe rechtlich gesehen nicht mehr im Dorf möglich sind. Da gebe ich Ihnen Recht. Dass Sie versuchen, das Thema Flüchtlingsunterbringung dafür zu instrumentalisieren, ist aber falsch. Wir müssen an anderer Stelle darüber diskutieren, wie wir die Entwicklung der ländlichen Räume lösen.

Die Antwort kann nicht sein, dass wir einfach einseitig bestimmte Grenzwerte der GIRL ändern. Das ist Ihnen schon an anderer Stelle gesagt worden, wenn Sie sich darüber mit Fachleuten unterhalten haben. Weshalb haben wir denn hier und heute die neue Ausgangslage? Die GIRL ist - darauf ist schon hingewiesen worden - schließlich schon einige Jahre alt. Wir haben eine neue Ausgangslage, weil sich auch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verändert hat. Sie ist nämlich schärfer geworden. Aus den letzten zwei Jahren kenne ich drei Urteile zu dem Thema. In den Urteilen sind die Geruchsschwellenwerte für die einzelnen Gebiete nach der Baunutzungsordnung bestätigt worden. Wenn Sie jetzt mit Fachleuten sprechen, dann sagen die Ihnen: Durch eine bloße Änderung der Werte in der GIRL bekommen Sie keine andere Lösung hin.

Ich nehme Ihr Anliegen aber ernst. Ich bin der Meinung, wir müssen nach Lösungen suchen. Das aber bitte nicht unter irgendeinem Deckmantel, sondern mit offenem Visier. Man muss deutlich sagen, dass wir an vielen Stellen des ländlichen Raums in Niedersachsen ein Problem haben. Das müssen wir lösen. Dafür brauchen wir die Hilfe des Bundes, und dafür müssen wir sicherlich bei den anderen Bundesländern um Unterstützung werben; denn die Probleme, die wir hier haben, gibt es in vielen anderen Bundesländern nicht.

Ich möchte einfach dafür werben, dieses wichtige Thema nicht mit der Flüchtlingsunterbringung zu vermischen. Sonst können wir nicht zu sinnvollen Ergebnissen kommen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention. Herr Kollege Oetjen, bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Geuter, wenn Sie meinem ersten Redebeitrag zugehört haben, dann hätten Sie gemerkt, dass ich darin deutlich gemacht habe, dass die Flüchtlingsunterbringung nur der Aufhänger dafür gewesen ist: Der Städte- und Gemeindebund hat die Flüchtlingsunterbringung zum Anlass genommen, um uns auf die Problematik hinzuweisen.

Um das klar zu sagen: Wir sind uns einig, dass diese Problematik von der Flüchtlingsunterbringung unabhängig ist. Ich habe übrigens viele Anfragen dazu bekommen. Im Weser-Ems-Gebiet gibt es viele Streusiedlungen und eben keine Haufendörfer wie in meiner Region. Viele Menschen von dort können sich das gar nicht vorstellen, weil es dort schon eine Zersiedlung gibt.

(Renate Geuter [SPD]: Das Problem haben wir auch! Ich spreche aus ei- gener Erfahrung!)

- Ich weiß, dass es das im Weser-Ems-Gebiet auch gibt. Die Siedlungsstruktur im Land ist nun einmal unterschiedlich.

Frau Kollegin Tiemann hat gesagt, wir sollten einen anderen Baum anbellen. Ich lade Sie herzlich ein: Lassen Sie uns dieses Thema gemeinsam aufarbeiten! Lassen Sie uns gemeinsam schauen, an welcher Stelle wir Veränderungsbedarf haben! Und lassen Sie uns dann gemeinsam an die Bundesbauministerin herantreten, um in dieser Frage zu Lösungen für den ländlichen Raum in Niedersachsen zu kommen!

Ich persönlich glaube, dass diese Landesregierung das nicht schafft - weil der grüne Koalitionspartner diesen Weg nicht mitgehen will; das hat Meta Janssen-Kucz hier deutlich gemacht.

Aber wenn wir es gemeinsam schaffen würden, die Bundesregierung zu bewegen, sich an der Stelle für Veränderungen offen zu zeigen, dann könnten wir auch gemeinsam etwas für den ländlichen Raum in Niedersachsen erreichen und Entwicklungsperspektiven für unsere Dörfer aufzeigen. Das ist zumindest das Anliegen der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP - Petra Tiemann [SPD]: Deswegen zieht ihr jetzt euren Antrag zurück!)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Möchte die SPD-Fraktion antworten? - Ja. Frau Kollegin Geuter antwortet Ihnen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass wir hier in Niedersachsen durchaus ein Interesse daran haben müssen, partei- und fraktionsübergreifend über dieses Thema miteinander zu reden und Lösungsmöglichkeiten zu suchen. In dem Zusammenhang, in den Sie Ihren Antrag gestellt haben, finde ich es aber ein wenig zu kurz gegriffen, weil ich fürchte, dass wir dort nicht zu dauerhaften und nachhaltigen Lösungen kommen.

Ohne es abgesprochen zu haben, kann ich, glaube ich, für meine Fraktion sagen - ich wohne selbst in einer Stadt mit 70 km2 Fläche, in der die Grenzen der GIRL überschritten sind -, dass wir grundsätzlich gerne bereit sind, dieses Thema fraktionsübergreifend anzusprechen. Aber Ihr Antrag reicht mir, wie ich schon sagte, nicht weit genug, weil er versucht, ein grundsätzliches Problem durch eine Ausnahmeregelung zu lösen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat nun Herr Umweltminister Wenzel das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Oetjen, sehr geehrter Herr Ehlen, das ist schon eine interessante Debatte. Wir reden hier über Geruchsimmissionen. Die Geruchsimmissions-Richtlinie ist ungefähr zehn Jahre alt. Sie ist damals von der Umweltministerkonferenz als Empfehlung verabschiedet worden, und sie verkörpert einen anerkannt hohen Sachverstand. Aber da sie einstimmig auf den Weg gebracht wurde, kann sie nicht von einem Land allein geändert werden, sondern hierüber müsste es eine Abstimmung mit den anderen Ländern geben.

Die Geruchsimmissions-Richtlinie ist, wie gesagt, zehn Jahre alt. Offenbar hat sich auch bewährt, was an fachlichem Input hineingeflossen ist. Die Kommunen und die Baubehörden haben diese Richtlinie bei der Bauleitplanung und bei der Erteilung von Genehmigungen als Erkenntnisquelle

herangezogen, da ein alternatives Bewertungskonzept fehlt.

Die Betrachtung ist dabei aber immer gebietsbezogen; denn diese Immissionsrichtlinie gilt immer für bestimmte Gebietsarten. Das heißt, das Schutzniveau in dem Gebiet ist für alle Nutzungsarten gleich. Egal, wer dort wohnt, er verdient gleichermaßen Schutz vor Gerüchen. Deswegen kann man den Kommunen und den Behörden auch nicht empfehlen, diese GeruchsimmissionsRichtlinie modifiziert auf bestimmte Bauten anzuwenden. Bei einer Überprüfung vor Gericht würden sie hiermit sehr schnell Schiffbruch erlangen.

Herr Oetjen, man muss sich aber auch einmal vergegenwärtigen, warum man diese Richtlinie damals erlassen hat. Es ging darum, Menschen vor Geruchsimmissionen zu schützen, weil Gerüche beispielsweise Übelkeit hervorrufen können, weil es einfach unangenehm ist, wenn man ihnen zu stark ausgesetzt ist.

Wenn es hinsichtlich der Intensität oder der zeitlichen Dauer von Gerüchen Probleme gibt, dann muss man eine Sanierung vornehmen. Das heißt, dann muss man dafür sorgen, dass die Gerüche abnehmen.

Die Geruchsimmissions-Richtlinie ist schon auf die besondere Situation von Dorfgebieten abgestellt worden. Bereits damals wurden die Werte für die Dorfgebiete zum Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung angehoben. Im Dorfgebiet gibt es nicht das hohe Schutzniveau, das beispielsweise in einem reinen Wohngebiet besteht. Deshalb muss man, wenn es dennoch zu Nutzungskonflikten oder Einschränkungen kommt, auf technische Mittel wie beispielsweise Filteranlagen zurückgreifen, um an der Ursache, an der Quelle anzusetzen.

Meine Damen und Herren, aus den vorgenannten Gründen kann ich nicht empfehlen, dem Entschließungsantrag zu folgen. Ich glaube, dass die Antragsteller das falsche Pferd geritten haben.