Stadion- und Aufenthaltsverbote, meine Damen und Herren, dürfen allerdings nur dann ausgesprochen werden, wenn sie tatsächlich und im Einzelfall erforderlich sind, um die friedlichen und sportbegeisterten Fans - das sind dann die echten Fans - vor Gewalt zu schützen. Die Verbote müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht dazu führen, dass unbeteiligte Fans mit Gewalttätern in einen Topf geworfen werden. Fußball darf nicht zum Experimentierfeld für ordnungspolitische Maßnahmen werden.
Bei den Einsatzstrategien in Deutschland haben wir einen Flickenteppich. Was vor Ort erlaubt bzw. verboten ist, ist den Fans häufig nicht bekannt. Ebenso wenig werden die Fans häufig nicht darüber informiert, wenn ihr Stadionverbot wieder aufgehoben wurde. Auch die Vereine bekommen, wenn überhaupt, nur selten Informationen über die Einstellung eines Verfahrens. In der Folge müssen sich die betroffenen Fans selber mit den Bescheiden bei den Vereinen melden.
Aus der Antwort auf die Frage 21 geht hervor, dass die Polizei Informationen zu möglichen Straftaten von Fans beispielsweise an Hannover 96 übermittelt. Dies kann dann ein Stadionverbot seitens des Vereins zur Folge haben. Wenn das Verfahren eingestellt wird, wird das dem Verein allerdings nicht mitgeteilt. So kann es passieren, dass unschuldige Fans mit einem Stadionverbot belegt bleiben.
formationen wie Delikt, Tatzeit und Tatort an die Vereine weitergeleitet, um zu erreichen, dass Stadionverbote ausgesprochen werden.
Was machen die Vereine mit diesen Daten? Werden sie nach einem Stadionverbot gelöscht? Erhält der Verein auch die Information, wenn ein Verfahren eingestellt wurde? - Hier muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob es datenschutzrechtlich in Ordnung ist, solche Informationen in diesem Umfang preiszugeben. Auch darüber muss diskutiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fanprojekte leisten eine sehr wertvolle Arbeit. Das habe ich bereits angesprochen. Zur Förderung der friedlichen Fußballkultur ist eine Stärkung der Fanprojekte, der Polizeibediensteten und der Prävention erforderlich.
Fußball ist emotional - manchmal ein Spielfeld für Fanfreundschaften, manchmal aber auch für Fanfeindschaften. Daher ist es richtig, bei den Fußballspielen mehr Kommunikationskräfte einzusetzen und Deeskalations- und Kommunikationsstrategien stärker als bisher in die Ausbildung zu integrieren. Dies kommt nicht nur den Fußballfans, sondern vor allem auch der Polizei zugute.
Manchmal gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr. So kann eine verminderte sichtbare Polizeipräsenz rund um die Fußballspiele am wirkungsvollsten deeskalierend wirken.
Ein sehr gutes Beispiel ist das in Hannover praktizierte Konzept. Es besteht freie Routenwahl. Die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisenden Gästefans werden von einem Konfliktmanager der Polizei zum Stadion geleitet. Die Polizei hält sich bei diesem Marsch im Hintergrund und greift nur in Notfällen ein.
Auch in Wolfsburg gibt es seit Neuestem ein Pilotprojekt zum Konfliktmanagement. Zwei Personen aus der Fanszene und zwei Personen aus dem Verein werden dabei als Konfliktschlichter geschult und sollen bei Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Fans vermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist sehr wichtig, die Erkenntnisse aus solchen Pilotprojekten zu nutzen. Natürlich müssen die Datenschutzbeauftragte und das LKA im weiteren Verfahren, wenn es um datenschutzrechtliche Fragen geht, intensiver zusammenarbeiten. Diese
Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Meine Damen und Herren, es liegt noch eine Wortmeldung des Kollegen Oetjen vor. Da Ihre Restredezeit kaum für eine angemessene Begrüßung oder Anrede reicht, gebe ich Ihnen eine Minute.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, Sie wissen, worum es geht. Sie haben leider in der Besprechung der Großen Anfrage versäumt, den Datenschutz bei den SKB-Dateien von sich aus anzusprechen. Deswegen will ich Ihnen die Gelegenheit geben, das nachzuholen.
Derzeit speichern die Szenekundigen Beamten personenbezogene Daten. Aber niemand kontrolliert, wann diese Daten gelöscht werden und ob die gesetzliche Löschfrist von fünf Jahren eingehalten wird. In der Datei der Szenekundigen Beamten in Hannover werden auch Menschen gespeichert, die sich selbst gar keines Vergehens schuldig gemacht haben, sondern nur Begleit- oder Kontaktpersonen waren. Auch das ist aus meiner Sicht datenschutzrechtlich problematisch. Ich möchte Sie bitten, diese datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten zu beheben und sicherzustellen, dass datenschutzrechtlich angemessen und korrekt gehandelt wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, es liegt noch eine erneute Wortmeldung von der Landesregierung vor. Herr Minister Pistorius, Sie haben nach der Verfassung endlos Redezeit. Aber wenn Sie sich an die Vereinbarung halten, sind es noch 4:43 Minuten. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, zunächst einmal kann ich Sie beruhigen: Es geht alles nach Recht und
Gesetz zu, wie es sich gehört. Es gibt eine Verfahrensbeschreibung zu der SKB-Arbeitsdatei, in der alle Regelungen festgehalten sind, und selbstverständlich hält man sich daran.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Regelung besagt nicht, dass nach fünf Jahren alles zu löschen ist, sondern nach fünf Jahren zu prüfen ist, ob zu löschen ist.
In den Fällen, in denen anzunehmen oder zu befürchten ist, dass einer der Menschen, die in dieser Datei stehen, sich weiterhin so benimmt wie in der Vergangenheit, darf die Datenspeicherung selbstverständlich fortbestehen. Das ist auch richtig so.
Was die andere Datei angeht, von der Sie vorhin gesprochen haben - die, die die anderen Dateien vielleicht irgendwann einmal ersetzen soll -, kann ich Ihnen sagen: Es laufen die Prüfungen, ob man so etwas macht. In diese Prüfungen ist die Datenschutzbeauftragte einbezogen. Selbstverständlich wird alles sehr sorgfältig geprüft und diskutiert werden, bevor irgendetwas davon umgesetzt wird. Von daher, glaube ich, sind wir da auf einem absolut zuverlässigen Weg.
Lassen Sie mich zum Abschluss der Debatte noch etwas festhalten. Viele von Ihnen werden früher selber Mannschaftssport getrieben - vielleicht auch Fußball gespielt - haben oder tun es immer noch.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Tun wir immer noch! Im April ist Landtags- turnier!)
Wir wissen alle, dass es auf dem Fußballplatz klare Regeln gibt, die vom Schiedsrichter überwacht werden. Verstöße werden gegebenenfalls mit Gelben und Roten Karten sanktioniert. Solche Regelungen braucht jeder Mannschaftssport, jeder Sport, jedes Ereignis.
Solche Regelungen gibt es auch für den Aufenthalt bei und die Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass Ultra- oder Fangruppierungen durch Verhandlungen erreichen, dass bestimmte Regeln außer Kraft gesetzt werden. Die Sicherheit im Stadion für alle Menschen hat oberste Priorität. Deswegen hat Pyro
Wer sich an diese Regeln nicht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Es ist bedauerlich, dass das immer wieder vorkommt, auch wenn es weniger geworden ist.
Regeln müssen eingehalten werden, damit der Spielbetrieb funktionieren kann. Diejenigen, die in das Stadion kommen - ganz egal, ob sie sich Ultra, Fan, Anhänger einer Mannschaft oder einfach nur Zuschauer nennen -, zahlen Eintritt und anerkennen die Bedingungen, unter denen diese Veranstaltung durchgeführt wird. Das ist bei einem Rockkonzert oder einer anderen Veranstaltung genauso.
Ich sage noch einmal: Die Regeln sind nicht zum Spaß da, und sie sind nicht verhandelbar. Wir können darüber reden, inwieweit man bestimmte Lockerungen erreicht, wenn das Verhalten entsprechend angepasst ist. Aber die Regeln gelten, und sie müssen durchgesetzt werden, weil sonst wir als Verantwortliche die Sicherheit in den Stadien und auf den Wegen dorthin nicht gewährleisten können.
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Meine Damen und Herren, zu dieser Großen Anfrage liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Anlass, Beschlüsse in der Sache zu fassen, gibt es nicht. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Noch einmal zum Prozedere für den Rest des Tages: Wir werden gleich den Tagesordnungspunkt 31 behandeln. Die Tagesordnungspunkte 32 und 33 werden auf das April-Plenum vertagt. Anschließend wird zunächst der Tagesordnungspunkt 34 behandelt.
Ich darf Sie jetzt schon darauf hinweisen, dass gegen Ende der heutigen Sitzung Herr Wirtschaftsminister Lies eine Unterrichtung des Parlamentes zur Gesamtthematik VW vornehmen wird. Ich wäre dankbar, wenn Sie die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Saal sind, darauf hinweisen könnten.
Tagesordnungspunkt 31: Abschließende Beratung: Vertraulichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sicherstellen - Defizite erkennen und beheben - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/3834 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/5295 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5327